Frage bezüglich der Kyugrade

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Frage bezüglich der Kyugrade

Beitrag von Newbie »

Hallo,

habe vor einigen Jahren kurzzeitig den Judosport betrieben. Damals habe ich den Gelbgurt (Kyu 5.) abgeschlossen. Demnach steht in meinem Judopass 5.Kyugrad gelb drin.
Nun möchte ich einsteigen und habe gesehen, dass der 5. Kyu orange ist, da es eine neue Einteilung gab?
Welche ist nun meine Gürtelfarbe und wo kann ich diese nachlesen, Umrechnungstabelle ??

Gruß
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LG
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Lippe
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Re: Frage bezüglich der Kyugrade

Beitrag von Lippe »

Wenn Du die Prüfung zum gelben Gürtel abgelegt hast ist die Farbe auch heute noch gelb. Die bleibt also.

Weiß-Gelb (Heute: 8. Kyu; früher: -)
Gelb (Heute: 7. Kyu; früher: 5. Kyu)
Gelb-Orange (Heute: 6. Kyu; früher: -)
Orange (Heute: 5. Kyu; früher: 4. Kyu)
Orange-Grün (Heute: 4. Kyu; früher: -)
Grün (Heute: 3. Kyu; früher: 3. Kyu)
Blau (Heute: 2. Kyu; früher: 2. Kyu)
Braun (Heute: 1. Kyu; früher: 1. Kyu)

Früher heißt übrigens so um 1995 und davor... ;-)
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Re: Frage bezüglich der Kyugrade

Beitrag von Newbie »

Merci ;)
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Gast

Re: Frage bezüglich der Kyugrade

Beitrag von Gast »

Wer hat die Einteilung, die von Lippe dankenswerterweise detailiert aufgeführt worden ist, wo festgelegt? Warum steht diese Einteilung in keiner Satzung, wenn sie für Judokas rechtlich verbindlich sein soll?

Ich vermute, die Hierarchie der Gürtelgrade steht weder in den Satzungen des DJB noch in den Satzungen seiner Mitglieder noch in den Satungen der Vereine, in denen Judokas Mitglieder sind.

Warum eigentlich nicht?

PS: Wenn es eine satzungsmäßige Festlegung der Hierarchie im Judo gäbe, hätte die Frage von Newbie mit einem einfachen Hinweis auf die einschlägige(n) Satzung(en) beantwortet werden können.
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Lippe
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Re: Frage bezüglich der Kyugrade

Beitrag von Lippe »

Gast hat geschrieben:Ich vermute, die Hierarchie der Gürtelgrade steht weder in den Satzungen des DJB noch in den Satzungen seiner Mitglieder noch in den Satungen der Vereine, in denen Judokas Mitglieder sind.
"Ich vermute, dass ..." ist immer ein wenig dünn, nicht wahr? Wobei man unserem Gast schon gewissermaßen Recht geben muss, die Gürtelgrade stehen nicht in der Satzung. Dort heißt es:
Satzung, §4 Aufgaben hat geschrieben:(5) die Organisation und Durchführung eines geregelten Sportbetriebes und
Graduierungswesens auf der Grundlage geltender Bestimmungen,
Weiter finden wir auf den Seiten des DJB unter Verbandsinfos -> Regeln -> Ordnungen eine Prüfungsordnung, in der die zu prüfenden Grade aufgeführt sind, und einige weitere Ordnungen, die das Herz der Paragraphenreiter erfreuen sollten, und auf die aus der Satzung heraus verwiesen wird, bzw. die das Prüfungs- (Graduierungs-)wesen näher beleuchten.


Und warum werden manche Dinge nun in Ordnungen und nicht in der Satzung festgeschrieben?
In der Satzung steht unter "§2 Zweck":
(1) den Sport und die sportliche Jugendhilfe zu fördern und die dafür erforderlichen Maßnahmen zu koordinieren, insbesondere Judo als moderne olympische Sportart zu pflegen und zu entwickeln,
Wahrscheinlich (was natürlich genau so dünn wie ein "Ich vermute, dass ..." ist) will man nicht bei jeder neuen Idee, die man als erforderliche Maßnahme zur Förderung des Sports sieht nicht das große rechtliche Fass einer Satzungsänderung aufmachen. Eine Änderung einer Ordnung ist schon Aufwand genug ...



Ansonsten denke ich hier nur mal wieder an einen Beitrag von tutor!:
tutor! hat geschrieben:Die Fragen sind ein wenig außergewöhnlich und ich vermute mal einen konkreten Hintergrund. Wenn Du den schildern könntest, wäre es vielleicht einfacher und schneller diese Fragen zu beantworten.
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