Aberkennung von Dan-Graden

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asdf.muster
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Aberkennung von Dan-Graden

Beitrag von asdf.muster »

Hallo Leute,

die offiziellen Anforderungen, die an Träger des 8., 9. und 10. Dan gestellt werden, sind ja äußerst hoch. Unter anderem "have a perfect personality, recognized for his/her charisma, radiance, ethics. have a perfect career." (Dan ranks and Grades, IJF)

Ich habe zur Aberkennung von Dan-Graden nichts gefunden, jedoch wäre es doch logisch, dass man einer Person, die im Nachhinein gegen diese Anforderungen in besonders schwerem Maße verstößt, den Dan entzieht. Weiß jemand von euch, wie die offizielle Regelung dazu aussieht und ob dies gelegentlich geschieht?

Da wir in unserem Sport ja die Judowerte besonders hoch halten, halte ich es für eine Schande für unseren Sport, dass es Personen in der Öffentlichkeit gibt, die immens bekannt als Judoka sind, somit unseren Sport nach außen hin in besonderem Maße repräsentieren und einen hohen Dan tragen, während sie gleichzeitig die Judowerte mit Füßen treten.
Ich habe mich damit zwar nicht eingehend beschäftigt, jedoch macht es mir den Anschein, dass der IJF da von sich aus keinerlei Ambitionen zeigt solche Verfahren in Gang zu bringen.
Wie ist denn eure Einschätzung zu diesem Thema?

Grüße
asdf.muster
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Ronin
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Re: Aberkennung von Dan-Graden

Beitrag von Ronin »

Hi,
meines Wisens nach gibt die IJF (abgesehen von der etwas schwammigen von dir zitierten Aussage) auch keinerlei Regularium zur graduierung ab, in der Regel wird dies von den einzelenn Landesverbänden getan (mit Ausnahme des 10ten Dan, da ist die Lage wohl unübersichtlich).

Von daher stellt du vielleicht die falsche Organisation an den Pranger, aber ersetzen wir IJF durch z.B: in Deutschland den DJB, ich habe noch nie gesehen oder gehört, dass jemandem seine Graduierungen aberkannt wurden, warum auch immer (Es gibt andere Judoverbände, die dies wohl schon getan haben).

Persönlich halte ich das übrigens auch eine Schwäche in unserem Graduierungswesen
asdf.muster
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Re: Aberkennung von Dan-Graden

Beitrag von asdf.muster »

Da die Landesverbände zuständig sind, stimme ich dir zu, dass die Kritik zuerst an diese gerichtet werden muss, jedoch müsste die darüber stehende IJF im Falle schwerer Verstöße ebenfalls in der Lage sein zu handeln, wenn der Landesverband das nicht tut, oder?
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Fritz
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Re: Aberkennung von Dan-Graden

Beitrag von Fritz »

So wie ich es verstanden haben, bedeutet die Verabreichung eines Dan-Grades,
daß der betreffende zum Zeitpunkt der Graduierung die Anforderungen der
entsprechenden Stufe erfüllt hat.
Nachfolgendes Verhalten ändert an dieser Tatsache ja nichts... ;-)
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Uwe 23
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Re: Aberkennung von Dan-Graden

Beitrag von Uwe 23 »

Ich denke auch, dass es möglich sein sollte Gaduierungen ab zu erkennen.

Zuständig kann immer nur die Organisation sein, die den Grad verliehen hat. Außerhalb dieser Organisation ist dieser Grad im Prinzip auch wertlos. Oft werden die Graduierungen ja auch dementsprechend gekennzeichnet, z.B. 3. Dan (DJB), 5. Dan (DDK), 2. Dan (Kodokan), (Pudelkönig (Hinterberger Kegelclub) :D ) ... (manche haben sogar solche Mischungen :) )

Ein übergeordneter Verband kann aber sicherlich Druck auf seine Mitgliedsorganisationen ausüben.

Ich habe bisher auch noch nicht gehört, dass es mal eine solche Aberkennung gegeben hätte. Wohl aber einen Ausschluss aus dem Verband, was aus den o.g. Gründen praktisch einer Aberkennung aller Graduierungen gleich kommt.
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Hofi
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Re: Aberkennung von Dan-Graden

Beitrag von Hofi »

Hi!
Ich denke hier muss man zunächst einmal zwischen verliehenen und durch Prüfungen erworbenen Graduierungen unterscheiden.
Da für den Erwerb durch Prüfung klare technische und formale Voraussetzungen festgeschrieben sind, halte ich es für sehr schwierig, eine solche Graduierung abzuerkennen, wenn sie erst einmal erteilt wurde. Denn dann hat man die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Und in der PO will ich keine schwammigen Begriffe wie geistige Reife, sittliches Vorbild o.ä. sehen, weil das wiederum der Willkür Tür und Tor öffnen würde.
Kommt es hier jedoch zu massiven Verstößen, die dem Ansehen des Judo bzw. des graduierenden Verbandes schaden, kann man den Dan-Grad relativ einfach durch eine Sperre der Person entwerten. Denn eine Graduierung entwickelt ihren Wert in meinen Augen nur innerhalb des eigenen Graduierungssystems. Ich kann einen Dan-Grad im Judo nicht mit einem Handicap im Golf vergleichen. Und ob ein Judo-Dan der Organisation A mit dem der Organisation B vergleichbar ist, bedarf erst einmal auch der Überprüfung, ob die Leistungsanforderungen vergleichbar sind.
Was die verliehenen Dan-Grade angeht, wäre es manchmal einfach schon schön, wenn man den ein oder anderen weniger verleihen würde und statt dessen mit anderen Dankesgesten arbeiten würde. Aber hier müsste dann in den Ehrenordnungen geregelt werden, was mit einer Ehrung passiert, wenn sich derjenige als dieser Ehrung im Nachhinein nicht entsprechend verhält.
Bis dann
Hofi
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Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Re: Aberkennung von Dan-Graden

Beitrag von derLichtschalter »

Ich kenne mich in dieser Szene ja nicht besonders aus... Gibt es einen aktuellen Anlass, warum das diskutiert wird?
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Uwe 23
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Re: Aberkennung von Dan-Graden

Beitrag von Uwe 23 »

Ich vermute mal, dass es bei der Frage evtl. um einen Träger des 8. Dan und aktuelle politische Entwicklungen ging.
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derLichtschalter
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Re: Aberkennung von Dan-Graden

Beitrag von derLichtschalter »

Also geht es um eine Angelegenheit, die nicht direkt mit Judo zu tun hat - sondern nur einen Judoka betrifft, der politisch nicht so tätig ist, wie man es hier in Europa oder jenseits des Atlantik gerne hätte. Das zu beurteilen liegt meines Erachtens gar nicht in der Kompetenz der IJF oder der anderen Verbände, zumal die Faktenlage ja wohl kaum eindeutig ist - ohne dass ich da jetzt selbst besonders revolutionäre oder medienkritische Ansichten vertreten will. Das wäre wohl auch zu viel Einmischung in Weltpolitik, oder nicht?
Holger König
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Re: Aberkennung von Dan-Graden

Beitrag von Holger König »

Gehen wir mal davon aus, daß ein Judoka gemeint ist, der in einem bedeutendem Staat dieser Welt ein wichtiges politisches Amt ausübt. Da würde sich schon der Judoverband dieses Staates gegen die Aberkennung aussprechen. Ein Antrag vom Verband eines anderen Staates bzw. aus dem Präsidium der IJF dürfte dann aber zu einer Spaltung der IJF und damit vermutlich zu einem Ausschluß von Judo aus dem olympischen Programm führen, da der angegriffene Verband sicherlich etliche Staaten (bzw. deren Verbände) auf seine Seite zieht. Deswegen sollte man solche Gedankenspile lieber lassen. Anders verhält es sich natürlich, wenn es sich um eine unbedeutende "Bananenrepublik" ohne internationalen Einfluß handelt. Da wäre es eventuell möglich, falls die Satzung der IJF es erlaubt, nationale Verbände zu übergehen.
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