Aufwandsentschädigung

Hier könnt ihr über Gott und die Welt reden.
willy
Gelb Gurt Träger
Gelb Gurt Träger
Beiträge: 11
Registriert: 16.05.2006, 22:27

Aufwandsentschädigung

Beitrag von willy »

Hallo,

kann mir jemand mitteilen, wie hoch die übliche Aufwandsentschädigung für einen Trainer A, für einen Trainer C und für einen Hilfs-Übungsleiter ist?

Ich kann darüber nirgendwo etwas finden.

Vielen Dank
Zuletzt geändert von willy am 24.06.2006, 20:35, insgesamt 2-mal geändert.
Nick
2. Dan Träger
2. Dan Träger
Beiträge: 574
Registriert: 12.08.2004, 10:58
Bundesland: Bayern
Verein: 1. SC Gröbenzell
Kontaktdaten:

Beitrag von Nick »

Da kann man im Prinzip nur die klare Antwort geben:
Das ist immer verschieden! *g*

Zu viele Faktoren (Vereinsgröße, Anzahl der Trainer, finanzielle Situation des Vereins) haben darauf Einfluss...
Benutzeravatar
Christian
Administrator
Administrator
Beiträge: 2097
Registriert: 08.10.2003, 01:38
Bundesland: Niedersachsen
Verein: MTV Wolfenbüttel
Kontaktdaten:

Beitrag von Christian »

Hi Willy,

wie Nick schon sagte, es gibt keine einheitliche Regelung für die Bezahlung.
Es gibt Vereine, die haben die Möglichkeit ihre Trainer zu bezahlen, andere wiederum sind froh, dass sie sich über Wasser halten können.

Was ich aus Bekanntenkreise kenne ist, dass Übungsleiter C zwischen 5 und 10 Euro die Stunde bekommen. Wie es mit Trainer A aussieht kann ich dir nicht sagen.
Hilfsübungsleiter werden unterschiedlich entlohnt, entweder gar nicht, es wird eine Art Helferfete gemacht oder sie bekommen so um die 5 Euro.

Vielleicht konnte ich dir ja etwas helfen.
schöne Grüße
Christian
Benutzeravatar
Tori
2. Dan Träger
2. Dan Träger
Beiträge: 540
Registriert: 10.04.2004, 22:27
Bundesland: Baden-Württemberg
Verein: TV Mengen

Beitrag von Tori »

Über Trainer A Besoldung habe ich auch keine Ahnung, aber Übungsleiter und Trainer C bekommen so zwischen 5 oder 15 Euro die Stunde oder manchmal auch für eine Trainingseinheit (Bis zu 1,5 Stunden dauer).

Hilfstrainer bekommen natürlich nicht so viel von gar nicht bis zu 1 bis 2 Euro die Stunde, manchmal auch bis zu 5. Oftmals gibt es nur eine Helferfete oder ein Dankeschöngeschenk am Jahresende.
MM
2. Dan Judo
1. Dan Jiu Jitsu
Benutzeravatar
LenDa
1. Dan Träger
1. Dan Träger
Beiträge: 303
Registriert: 02.08.2005, 15:22
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Verein: Post SV Düsseldorf
Kontaktdaten:

Beitrag von LenDa »

Hi

Anbei mal ein Auszug aus unserer Honorarordnung:
Gruppenhelfer bis 16 Jahre (Anfänger) 3,00 €
Gruppenhelfer bis 17 Jahre 4,00 €
Übungsleiter ohne Qualifikation 6,00 €
Übungsleiter mit allg. Qualifikation 8,00 €
Übungsleiter mit Fach-Qualifikation oder Trainer C 9,00 €
Trainer B 10,00 €
Judolehrer oder Trainer A 12,00 €
Bei einem anderen Verein (Mehrspartenverein, kein Judo...) gibts:
Gruppe 1: 10,00 € Diplom Sportlehrer/innen, Sportlehrer/ innen, Gymnastiklehrer/innen
Gruppe 2: 8,50 € Trainer/innen B-Lizenz, Übungsleiter/innen B-Lizenz
Gruppe 3: 7,00 € Trainer/innen C-Lizenz, Übungsleiter/innen C-Lizenz
Gruppe 4: 5,50 € Trainer/innen D-Lizenz, Übungsleiter/innen D-Lizenz
Gruppe 5: 5,50 € Übungs-/Gruppenleiter/innen ohne Lizenz, Sportpraktiker mit Gruppenverantwortung
Gruppe 6: 4,50 € Helfer/innen mit ÜL C-Lizenz ohne Gruppenverantwortung
Gruppe 7: 3,50 € Helfer/innen ohne Lizenz und ohne Gruppenverantwortung

Gruppe A: Zuschlag 0,50 € Dauer als verantwortlicher Leiter nach dem 3. Jahr bis einschließlich 6. Jahr.
Gruppe B: Zuschlag 1,00 € Dauer als verantwortlicher Leiter nach dem 6. Jahr bis einschließlich 9. Jahr.
Gruppe C: Zuschlag 1,50 € Dauer als verantwortlicher Leiter ab dem 10. Jahr.
Vielleicht hilfts ja als Orientierung.

Gruß
David
Judo beim Post SV Düsseldorf www.judokas.net.
willy
Gelb Gurt Träger
Gelb Gurt Träger
Beiträge: 11
Registriert: 16.05.2006, 22:27

Aufwandsentschädigung Trainer A

Beitrag von willy »

Hi,

vielen Dank für Eure Antworten.

Aber so richtig hilft mir das eben auch nicht weiter.
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann jeder Verein das Honorar des Trainers bestimmen. Es gibt also keine Richtwerte.

Wie wird dann das Finanzamt im Falle einer Betriebsprüfung feststellen können, ob ein Trainer (gleichzeitig Vorstandsmitglied) unangemessen hoch entlohnt wird und damit die Gemeinnützigkeit des Vereins schadet?

Viele Grüße von
Willy
;)
Benutzeravatar
Patrick
3. Dan Träger
3. Dan Träger
Beiträge: 879
Registriert: 19.02.2004, 20:06
Bundesland: Bayern

Beitrag von Patrick »

Aha, aus der Richtung weht also der Wind... ;)

Wenn es tatsächlich Unregelmäßigkeiten zu überprüfen gilt, werden wohl Vergleichswerte herangezogen.
Ich würde mir in diesem Fall als Vergleichswert anschauen
1. die Entlohnung anderer A-Trainer im gleichen Verein
2. die Entlohnung von B- und C-Trainern in diesem Verein in Relation zum A-Trainer
3. die Entlohnung von A-, B- und C-Trainern in anderen (vergleichbaren!) Vereinen.
Judo - just for fun!
willy
Gelb Gurt Träger
Gelb Gurt Träger
Beiträge: 11
Registriert: 16.05.2006, 22:27

Beitrag von willy »

Hi,

genau das ist unser Problem: wir können keine Vergleichswerte innerhalb unseres Vereins ziehen, da wir nur einen A-Trainer und sonst nur Hilfs-Übungsleiter haben.

Viele Grüße
;)
Jakob

Beitrag von Jakob »

wieviel bekommt der denn? nenn mal eine zahl... dann können wir dir vll eher helfen. ich kenne auch a-trainer in vereinen, die auf sportschul-niveau bezahlt werden, d.h. über 20€ pro Zeitstunde.
Benutzeravatar
Fritz
Moderator
Moderator
Beiträge: 5164
Registriert: 14.11.2003, 11:06

Beitrag von Fritz »

Ist denn der Trainer sein Geld wert?

Prinzipiell ist eigentlich nichts gegen ein sehr gute Bezahlung
einzuwenden, wenn die Leistung auch stimmt (und andere
mit gleicher Leistung/Quali genaus entlohnt werden würden).
Mit freundlichem Gruß

Fritz
willy
Gelb Gurt Träger
Gelb Gurt Träger
Beiträge: 11
Registriert: 16.05.2006, 22:27

Beitrag von willy »

Hi,

das Problem ist, dass er pauschal bezahlt wird (Honorarvertrag), dass heißt also, das nicht nach den tatsächlich geleisteten Trainingstunden abgerechnet wird.

40 Trainingsstunden wöchentlich sind mit einem Stundensatz multipliziert worden. Das Ding ist aber, dass er nachweislich nur 19 Stunden (er hat seine festen Gruppen) wöchentlich Training gibt. Der Vertrag gibt nur pauschal an, dass er für 40 Stunden entlohnt wird, für Training sowie für Vorbereitung der Trainingsstunden und Organisation. Hochgerechnet auf das ganze Jahr (in den Ferien ist kein Tarining) beträgt der Anteil seiner Trainingsstunden nicht einmal 1/3 dessen, was er pro Jahr dafür erhält. Das bedeutet: der derzeitige reale Stundenlohn liegt bei 42 €.

Deshalb wäre es für uns schon wichtig, zu wissen, wie so ein Trainer-A pro Stunde bezahlt wird. Was für uns auch nicht nachvollziehbar ist, dass man bei 19 Stunden Training die Woche, 21 Stunden für Vorbereitung des Trainings braucht. Werden Trainer, die nach geleisteteten Stunden bezahlt werden, auch noch zusätzlich die Vorbereitungszeit honoriert?

@ Fritz:

Das kommt auch noch dazu: Wir finden, dass der Trainer - bezogen auf sein hohes Jahresgehalt - sein Geld nicht wert ist. Z.B. sein Training ist viel zu einseitig, weil er kein Wettkampftrainer ist. Auf Wettkämpfen ist er kaum zu sehen. Da müssen wir selber sehen, wie wir klar kommen. Wenn der Trainer das wert wäre, was er bekommt, würden wir uns nicht so einen Kopf machen. Aber er ist der 1. Vorsitzende............................
, und was andere ehrenamtlich machen, lässt er sich wohl gleich mit vergüten. Was ist, wenn das Finanzamt prüft...


Viele Grüße
:(
Jakob

Beitrag von Jakob »

willy hat geschrieben:für Training sowie für Vorbereitung der Trainingsstunden und Organisation.
Das ist durchaus richtig so. Vor- und Nachbereitung gehört dazu. Den Aufwand sollte man auch nicht unterschätzen. Trainingspläne schreiben. Für Judo, Kraft, Schnelligkeit usw. usf.
willy hat geschrieben:Auf Wettkämpfen ist er kaum zu sehen. Da müssen wir selber sehen, wie wir klar kommen.
Aber das disqualifiziert ihn ja wohl sofort. Für das Geld hat er gefälligst seinen A...h zu Wettkämpfen zu bewegen. Oder Leute damit zu beauftragen, die coachen können. Auf jeden Fall muss er sich um angemessene Betreuung auf Wettkämpfen kümmern.
Benutzeravatar
Lippe
3. Dan Träger
3. Dan Träger
Beiträge: 791
Registriert: 29.11.2004, 13:05
Bundesland: Baden-Württemberg
Verein: TSV Freudenstadt 1862 e.V.
Kontaktdaten:

Beitrag von Lippe »

Er ist kein Wettkampftrainer, aber hat eine Trainer-A-Lizenz? Auf der Seite des DJB heißt es zum Trainer-A:
Orientierung: Wettkampf- und Leistungssport auf hohem Niveau
Wer schließt denn den Vertrag ab? Ich nehme an, der ist befristet. Dann sollte der gesamte Vorstand dieses Thema eben bei der nächsten Jahreshauptversammlung (oder wenn eine Vertragsverlängerung eher ansteht eben da) auf den Tisch bringen.
Wenn sich eine Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder dafür ausspricht, dass der Vertrag in der jetzigen Form nicht (mehr) tragbar ist sollte er eben zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt oder überarbeitet werden. Bei der Gelegenheit könnt Ihr ja auch gleich noch schriftlich festhalten, dass er gefälligst bei Wettkämpfen anzutreten hat.
willy
Gelb Gurt Träger
Gelb Gurt Träger
Beiträge: 11
Registriert: 16.05.2006, 22:27

Beitrag von willy »

Der gesamte Vorstand besteht aus Familie und Kumpels, die hinter ihm stehen.
Der Vertrag ist unbefristet, abgeschlossen zwischen ihm und dem Verein, vertreten durch drei Vorstandsmitglieder, und das bereits vor sechs Jahren.

Wir brauchen konkrete Zahlen (Fremdvergleich), um zu sehen, ob die Vergütung auch gerechtfertigt ist. Was würden wir für Trainingseinheiten bezahlen, wenn wir verschiedene externe Trainer haben. Wird da die Vorbereitung der Trainingsstunden auch extra vergütet?

Bezüglich der Wettkämpfe müssen wir uns sogar die Ausschreibungen selber aus dem Internet ziehen, weil vom Verein nur ganz wenige Wettkämpfe vorgeschlagen werden. Nämlich nur die Wettkämpfe, bei denen der Trainer gerade mal Zeit hat, um als Betreuer dabei zu sein. Andere ehemalige Betreuer (ÜL-Assistenten) haben sich zurückgezogen, wohl auch, weil sie dafür keinen Cent bekommen. Nicht einmal eine Fahrtkostenpauschale gibt es.

Viele Grüße
:(
Benutzeravatar
Ronin
3. Dan Träger
3. Dan Träger
Beiträge: 1725
Registriert: 22.09.2005, 17:38
Bundesland: Baden-Württemberg

Beitrag von Ronin »

wenn der Trainer der erste Vorsitzende ist, schliesst er ja mit sich selbst den Vertrag ab....hmpf

Aber bei einer Steuerprüfung: Trainer sind keine Wahlämter, sondern Angestellte des Vereins - das ist nicht relevant für die Gemeinnützigkeit und darum geht es dir doch.

Für alle anderen Sachen gilt: grundsätzlich ist der 1. Vorsitzende voll haftbar für den Verein. Es trifft ihn also selbst.
willy
Gelb Gurt Träger
Gelb Gurt Träger
Beiträge: 11
Registriert: 16.05.2006, 22:27

Beitrag von willy »

der Vertragsabschluss ist so ok, weil er den nicht als 1. Vorsitzenden abgeschlossen hat mit dem Verein, sondern als Trainer.

Gut er haftet, wenn die Gemeinnützigkeit dahin ist. Aber uns geht es ja um den Verein und die ganzen Zustände. Was passiert dann mit dem Verein?

Viele Grüße
Willy
Benutzeravatar
Fritz
Moderator
Moderator
Beiträge: 5164
Registriert: 14.11.2003, 11:06

Beitrag von Fritz »

Wenn das Finanzamt sechs Jahre lang an der Bezahlung
des Trainers nichts hinsichtlich des Gemeinnützigkeitsstatus
hat was aussetzen können, dann ist eher unwahrscheinlich,
daß die Höhe des Honorars ein Problem darstellt.

Ansonsten gibt es einen ganz einfachen Weg:
Bei der nächsten
Wahl den Trainer einfach nicht mehr in den Vorstand wählen :-)

Stichwort: "Vertrag mit sich selbst": Das ist möglich, aber
irgendwo muß der Trainer von §181BGB (Kontraktionsverbot)
befreit worden sein (wie das bei Vereinen genau aussieht, weiß ich
nicht, aber bei kleinen GmbHs ist sowas durchaus üblich - wahrscheinlich
muß es in der Satzung stehen oder es sollte einen Beschluß der Mitgliederversammlung darüber geben
- das ist allerdings nur meine private
subjektive Ansicht - lieber nen Vereinsrechtler fragen ;-) )
Mit freundlichem Gruß

Fritz
Benutzeravatar
Ronin
3. Dan Träger
3. Dan Träger
Beiträge: 1725
Registriert: 22.09.2005, 17:38
Bundesland: Baden-Württemberg

Beitrag von Ronin »

das geht rechtlich schon. Der Vertrag wird ja zwischen dem Verein und einem Trainer geschlossen. Dass das in Natura dann ein und die selbe Person ist, ist eigentlich egal. Aber ich finde immer, das so etwas von vornherein ein "Gschmäckle" hat.

Mit dem Verein passiert nix, ihr werdet ungünstiger besteuert - das Problem muss dann der erste Vorsitzende lösen ;)
Benutzeravatar
Fritz
Moderator
Moderator
Beiträge: 5164
Registriert: 14.11.2003, 11:06

Beitrag von Fritz »

willy hat geschrieben:weil er den nicht als 1. Vorsitzenden abgeschlossen hat mit dem Verein, sondern als Trainer.
Der Vetrag wird ja zwischen dem Verein und einem Trainer geschlossen
Der Verein wird durch seinen ersten Vorsitzenden _vertreten_
Der erste Vorsitzende ist Trainer.

§181BGB lautet:
http://dejure.org/gesetze/BGB/181.html hat geschrieben:§ 181
Insichgeschäft

Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.

Und ich sage nur, daß im (un)günstigsten Fall - je nach Sichtweise -
der Vertrag evt. sogar nichtig sein könnte ;-)
Muß halt mal genau draufgeschaut werden...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
willy
Gelb Gurt Träger
Gelb Gurt Träger
Beiträge: 11
Registriert: 16.05.2006, 22:27

Beitrag von willy »

@ Roni

"Mit dem Verein passiert nix, ihr werdet ungünstiger besteuert - das Problem muss dann der erste Vorsitzende lösen "

Wir sind dann aber nicht mehr Mitglied im Dachverband, bekommen auch keine öffentliche Zuschüsse mehr, u.s.w

@ Fritz:

"Ansonsten gibt es einen ganz einfachen Weg:
Bei der nächsten
Wahl den Trainer einfach nicht mehr in den Vorstand wählen"

Genau da liegt unser Problem: wir müssen den wenigen stimmberechtigten Mitglieder (die meisten Mitglieder sind ja nicht stimmberechtigte Kinder) die Augen öffnen, wie die jetzige Situation ist. Das wiederrum können wir nun mit Vergleichswerten, die wir nicht haben. Nach jetzigem Stand, ist Trainer A für sie der Größte überhaupt. Sie kennen nicht die Zahlen und wissen auch nicht, wie es in anderen Vereinen aussieht. Also ist es bisher leicht gewesen, die paar Stimmberechtigten auf ihre Seite zu bekommen.

Im Übrigen fand in den letzten Jahren keine Prüfung statt, so dass wir uns nicht daruf berufen können, dass alles in Ordnung ist. Selbst wenn es bei durchgeführten Prüfungen keine Einwände gab, so ist das bei der nächsten Prüfung nicht der Grundstein. Bei jeder Prüfung wird alles noch mal neu geprüft. Es kann durchaus sein, das der Prüfer der Meinung ist, dass das Honorar unangemessen hoch ist.

Viele Grüße
:(
Antworten