Aufwandsentschädigung

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LenDa
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Beitrag von LenDa »

Hi

wie wäre es mit einer unverbindlichen Mail an euren Landesverband und / oder an den DJB? Einfach mal nachfragen, ob die irgendwelche Richtwerte nennen können...

Gruß
David
Judo beim Post SV Düsseldorf www.judokas.net.
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Ronin
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Beitrag von Ronin »

@willy
wieso seid ihr dann nicht mehr Mitglied im Dachverband?
In welchem denn?

Welche Zuschüsse bekommt ihr denn jetzt?
Nick
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Beitrag von Nick »

@Ronin:
Ohne Gemeinnützigkeit kann ein Verein i.A. nicht im LSB und damit auch nicht im Fachverband Mitglied sein.

Damit gehen natürlich auch die entsprechenden Zuschüsse verloren.

@Topic:
Ich würde an eurer Stelle die Rechtmäßigkeit des Vertrags beim Rechtsservice eures Landes-Sportbunds checken lassen.
Eine Frage noch: Seid ihr ein Judo-Vereine oder eine Abteilung?
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DerViki
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Beitrag von DerViki »

Vorweg gesagt: Den Betrag von 42€ find ich persönlich sehr sehr hoch.

Allerdings gibt es ja durchaus auch Vereine, die mehrere hauptamtliche Trainer haben und denen wird die Gemeinnützigkeit auch nicht enzogen.
Glaube auch nicht, dass das aufgrund eines großzügig bezahlten Trainers passieren wird.

Allerdings würde ich, wie bereits gesagt wurde, eine Änderung des Vertrages beantragen. Die paar Honorarangaben die hier gegeben wurde kannst du ja einfach mal als Vergleich daneben stellen. Entweder müsste das Honorar eures Trainers gekürzt werden oder er wird halt nur für tatsächliche Arbeitszeit bezahlt: Also vielleicht 25 Stunden mit Trainingsplanung etc
1. Kyu
DerViki
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Ronin
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Beitrag von Ronin »

Da hab ich mich doch eben mal schnell eingelesen in die Gemeinnützigkeitssache:
http://www.marktplatz-verein.de/gemeinnuetzigkeit.htm

Ich sehe nicht wirklich, dass die Gemeinnützigkeit gefährdet ist, wenn der Verein seinen Mitarbeitern ein hohen Lohn zahlt.

Hoch finde ich den Satz allerdings schon sehr. Und ob das Ganze rechtskräftig ist, würde ich auch vom Verband prüfen lassen.

Die Gemeinnützigkeit des Vereins und die Bezahlung von Angestellten sind zwei verschiedene Dinge. Noch sind nicht alle Fussballbundesligavereine AGs und also Vereine und schau dir dort mal die Gehälter an.
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Lippe
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Beitrag von Lippe »

Naja, aber gerade bei dem von Ronin geposteten Link lese ich:
Keine Person durch Ausgaben, die seinem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen, [...]
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Fritz
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Beitrag von Fritz »

42 Euro als Honorarvertrag sind ok, in meinen Augen,
ich bitte nicht zu vergessen, daß es sich hier um "brutto" handelt.
Nach Steuern und Krankenkassenbeitrag, Altersvorsorge usw.
bleibt davon in der Regel nicht mehr viel über - falls
er noch andere Einkommen hat.

Falls nicht, dann ist der Trainer-Job eh seine Existenzgrundlage u. ich
fände es schon sehr zweifelhaft, ihm diese berauben zu wollen...
willy hat geschrieben:Genau da liegt unser Problem: wir müssen den wenigen stimmberechtigten Mitglieder (die meisten Mitglieder sind ja nicht stimmberechtigte Kinder) die Augen öffnen, wie die jetzige Situation ist.
...
Nach jetzigem Stand, ist Trainer A für sie der Größte überhaupt.
Das sagt mir aber eigentlich, daß die Mehrheit im Verein mit
dem Trainer doch schon irgendwie zufrieden ist...
Warum also mit Krampf daran etwas ändern?

Also wie mir die Diskussion rüberkommt, ist die Sache mit der
Sorge um die Gemeinnützigkeit "vorgeschoben" und eigentlich
geht es willy um die Höhe des Honorars u./od. die Person
des Trainers an sich...
Und da beginnt es dann schon etwas "zweifelhaft" zu werden,
um es vorsichtig zu formulieren...

Ob willys Kritik am Trainer berechtigt ist oder nicht,
können wir hier eh nicht berurteilen (schließlich kennen wir ja nur willys Darstellung der Situation ;-) )

Und damit sind dann pauschale Aussagen in der Art wie:
"Das Honorar ist zu hoch" eigentlich etwas unangebracht... ;-)
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Ronin
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Beitrag von Ronin »

@Lippe:

gemeint sind Zuwendungen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder, das betrifft nicht Gehälter von Angestellten.

@Fritz:

dito
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Antonio
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Beitrag von Antonio »

Willy,

"wir müssen den wenigen stimmberechtigten Mitglieder (die meisten Mitglieder sind ja nicht stimmberechtigte Kinder) die Augen öffnen"

Die Kinder mögen nicht stimmberechtigt sein, aber ihre Erziehungsberechtigten sind es im vollen Umfang. Und genau hier ist euer Hebel. Überzeugt die Eltern und lasst sie zur nächsten Wahl erscheinen bzw. lasst euch eine Vertretungsbefugnis ausstellen.

Ihr. die "Abweichler", könnt auch im Vorfeld zu einer PRIVATEN Zusammenkunft (in einer Kneipe) aller Eltern einladen. Da kann weder Vorstand, Trainer noch sonst wer euch etwas verbieten. Dort erklärt ihr die Situation und bitten um Mithilfe oder um eine Vertretungsbefugnis für die nächste Wahl.

Viel Glück
Antonio
willy
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Beitrag von willy »

Hi,

Es tut mir leid, dass ich hier einen falschen Eindruck erweckt haben muss.
Die Gemeinnützigkeit ist wirklich nicht nur vorgeschoben. Die Gemeinnützigkeit steht im Vordergrund.

Wir sind nun mal ein gemeinnütziger Verein. Da steht im Gesetz und in der Satzung:
"Keine Person darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden..." Man darf nicht vergessen, dass Trainer A 1. Vorsitzender ist.

Jedoch geht es letztendlich nur darum: wieviel würde ein externer Trainer für die gleiche Tätigkeit bekommen.

Dass von dem Honorar noch Steuern bezahlt werden müssen, kann nicht zu Lasten eines Vereins gehen. Er gibt auch noch in anderen Vereinen wöchentlich 25 Trainingsstunden. Wenn ein Trainer sich eine Existenzgrundlage bilden möchte, dann sollte er ein Gewerbe eröffnen. Wir sind ein Verein....

Ok, das ist hier leider alles etwas aus den Rudern gelaufen. Abschließend möchte ich aber noch mal gerade stellen: viele im Verein sind nicht zufrieden. Die Mehrheit der Mitglieder sind nicht stimmberechtigte Kinder. Viele Eltern von diesen Kindern, die sich auch dafür interessieren und beim Training zuschauen, sind unzufrieden. Hinzu kommt die Situation mit den Wettkämpfen.

Es ist dann nicht verwunderlich, dass wir uns mal umhören, wie es in anderen Vereinen aussieht.

@ Antonio

Die Vertetungsbefugnis ist in der Satzung ausdrücklich erwähnt: die nicht stimmberechtigten Mitglieder können ihr Stimmrecht nicht übertragen. Vielen Dank für Deine aufbauenden Worte ;)

Vielen Dank für Eure Antworten
:(
Holger König
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Re: Aufwandsentschädigung

Beitrag von Holger König »

Wenn in der Satzung eines Vereins verankert ist, daß nur die volljährigen Mitglieder Stimmrecht haben, dann kann es auch kein stellvertretendes Stimmrecht für die Eltern (die selber schließlich keine Mitglieder des Vereins sind). Anders wäre es, wenn Eltern einen Verein gründen, um Sportmöglichkeiten für ihre Kinder zu haben, wobei die Kinder keine Mitglieder wären.
Vereinssatzungen sind im Prinzip dem staatlichen Recht (Verfassung, Wahlgesetz) nachgebildet.
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