Petition zum Aufenthaltsgesetz

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Hofi
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Re: Petition zum Aufenthaltsgesetz

Beitrag von Hofi »

Hi!
Nun vom Inhalt her (zwingende Ausweisung lebenslangem Wiedereinreiseverbot bei einer Bewährungsstrafe) gehe ich zunächst einmal davon aus, dass es von rechts initiiert wurde. Und gerade dieser Inhalt, der den Sinn einer Bewährungsstrafe geradezu ad absurdum führt, lässt mich fragen, ob eine solche in der Petition geforderte Regelung mit unseren rechtsstaatlichen Regeln vereinbar wäre. Ohne genauere juristische Prüfung würde ich sagen, sie wäre es nicht, verweise aber dabei auf meine obigen Ausführungen zu den Voraussetzungen einer Bewährungsstrafe und den letztlich dann von den Richtern zu ziehenden Konsequenzen bei der Strafmaßfindung.

Dass es ein Grenze geben muss ist klar und würde ich nicht bestreiten, wobei z.B. die Frage ist, inwieweit es bei einem in dritter Generation hier geborenen "Ausländers" sinnvoll ist, diesen in ein für ihn bestensfalls als Urlaubsland bekanntes Land abzuschieben. Das hat sich mit der vereinfachten Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu kriegen natürlich entschärft und man könnte jetzt sagen, selber schuld, wenn er es nicht gemacht hat. Aber ob es deshalb richtiger ist?
Die drei Jahre sind ja ohnehin nur die zwingende Abschiebung, auch darunter gibt es ja die "Kann-Abschiebungen" und davon wird bei Straftätern gerne Gebrauch gemacht.

Und ich glaube nach den letzten Links von tutor! nicht, dass ich die Petition in die rechte Ecke stelle, die stand da schon deutlich früher drin.
Bis dann
Hofi
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Kumamoto
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Re: Petition zum Aufenthaltsgesetz

Beitrag von Kumamoto »

Mich würde ja mal interessieren, wer der Petitionsteller, dieser "Andreas Wiedner" ist... Aber es gibt zu viele davon in Google. Möchte niemanden in eine Ecke stellen, in die er nicht gehört. Im letzten Absatz berichtet er aus seinem "Dienst"- also müsste er ja im Staatsdienst sein, oder?
Weiss jemand mehr?
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judoka50
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Re: Petition zum Aufenthaltsgesetz

Beitrag von judoka50 »

Es ist in der Natur der Sache, dass sich bestimmte Gruppierungen sofort dazu bewegen lassen mit zu machen, vielleicht sogar sich anbieten dafür zu werben. Ist ja schließlich ihre ureigenste Interessenlage die dort vertreten wird.

Mir ging es beim Anstoss der Debatte auch nicht um die genaue Grenze, die zur Bewertung einer Ausweisung erforderlich ist, sondern einfach nur um die Tatsache, dass wir wieder einmal, seit der "Stunde Sarrazin" auf der Stelle treten und die vielen Baustellen wieder einmal ruhen.
Die Aufregung ist vorbei, jeder hat versucht seine Unfähigkeit oder Bequemlichkeit, warum sich nichts ändert zu begründen und sich mehr darum bemüht Verantwortung zu verlagern anstatt sich an die eigene Nase zu fassen und den A... zu heben.

Natürlich sollte man nicht "irgendwelche" Medienstatistiken oder Statistiken parteinaher Institute als Grundlage nehmen. Aus diesem Grunde habe ich auch auf solide Quellen verwiesen, welche über Jahre mit der Problematik beschäftigt sind und sie bereits aus vielerlei Perspektiven anderer Aufträge untersucht und kennengelernt haben.

Ohne die Informationen gäbe es somit auch schwerlich Begründungen für so manche Anträge im Bundestag. Sie sind für viele Hintergrundinformationen erforderlich und sollten auch dazu genutzt werden Probleme anzusprechen, Anträge die der Allgemeinheit dienen in der Öffentlichkeit zu diskutieren und zu untermauern.
Den Rest liefern dann eh bei Bedarf die Statistiken des LDS welches die Daten der polizeilichen Erfassung mit denen der zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahren- und Vollstreckungsregister abgleicht.
Jeder der mit diesen Zahlen zu tun hat, kann unschwer erkennen, dass die "veröffentlichten" Statistiken, Unterrichtungen und Aufträge die Tatsachen nicht nur wiedergeben, sondern sie so reduziert wiedergeben, dass sie nicht von einigen Leuten zu sehr zur Panikmache oder noch schlimmer, nutzbar sind.

In diesem Zusammenhang verweise ich doch nur einmal auf die recht schnelle Anpassung des Strafgesetzbuches an die durch bestimmte Vorfälle aus bestimmten Kreisen erforderlich gewordene Zwangsheirat Bekämpfungsgesetz sowie die damit verbundenen Fälle von Gewalt und Vergewaltigung.
Man könnte diese Liste allein sehr ausweiten auf viele Probleme mit denen ausländische Frauen zu kämpfen haben und wo Schutzorganisationen auf freiwilliger Basis den Behörden in ihrer Hilfe weit voraus sind.

Selbstverständlich wäre dies ein erneutes endloses Diskussionsthema aber es soll einfach nur deutlich machen, dass wir viele Baustellen haben und auch viele halt nicht über Jahre diskutiert werden dürfen.

Insofern war mein Hinweis auf die Petition als Denkanstoss für jeden Einzelnen gedacht, der sich mit diesen Dingen beschäftigt hat. Daher auch die nachgeschobenen Informationen zu den Publikationen. Allerdings war mir auch nicht bekannt, dass sie von einigen Gruppen beworben wird, deren Ziele weitergehender sind. Aber auch dies ist gut zu wissen und sollte berücksichtigt werden.

Für mein Verständnis ändert es allerdings nichts an der Wichtigkeit einer Anpassung, da diese nicht nur für uns Deutsche, sondern auch für viele ausländische Mitbürger, die gerne integriert mit uns zusammen leben wichtig ist.
Gerade für diese ist es besonders wichtig, da viele Migranten mit unseren Vorurteilen gegen bestimmte Bevölkerungsschichten in einen Topf geworfen werden und den Kopf für sie mit hinhalten müssen.
Viele Grüße
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Re: Petition zum Aufenthaltsgesetz

Beitrag von Hofi »

Hi!
Was ich mich in solchen Diskussionen, sei es Strafverschärfungen oder eben auch wie hier die Frage der Grenze für zwingende Abschiebungen, stets frage ist, ob es wirklich einer Veränderung der Gesetzeslage bedarf oder aber ob eine veränderte Gesetzesanwendung nicht ausreichend wäre.
Ab 3 Jahren Freiheitsstrafe ist die Ausweisung zwingend, aber eben davor auch schon möglich. Sobald eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, ist in meinen Augen eine Abschiebung rechtsstaatlich nicht zu rechtfertigen. Was spricht dagegen z.B. bei 2 Jahren 3 Monaten wegen Drogenhandels die Ausweisung vorzunehmen. In meinen Augen relativ wenig (in einem mir konkret bekannten Fall höchstens die die kriminelle Energie deutlich überlagernde Dummheit und das recht ausgeprägte Lockverhalten der Polizei, wobei ich das Ausweisungsverfahren nicht betreut habe, also das Ergebnis nicht kenne).
§ 54 AuslG
Ausweisung im Regelfall
Ein Ausländer wird in der Regel ausgewiesen, wenn

1. er wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist,

Hervorhebungen von mir.

Das bedeutet, dass theoretisch eine Ausweisung erfolgen kann, wenn ein Ausländer zu einer Strafe von 3 Monaten ohne Bewährung verurteilt wird. Genauer gesagt, laut Gesetzestext soll das die Regel sein. Was soll hieran bezüglich der Rechslage (nicht der Rechtsanwendung) nicht ausreichend sein? Was muß hieran verschärft werden?
Bis dann
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Re: Petition zum Aufenthaltsgesetz

Beitrag von judoka50 »

und was machen wir mit denen, die in jungen Jahren schon 30 / 40 Verfahren wegen "kleinerer" oder sollen wir besser sagen Delikte in denen sich die Kumpels gegenseitig den Arsch gerettet haben, im ZStV haben.
Bei der Polizei sind es dann oft 50 / 60 Erfassungen die zum Teil nach Zuordnung zusammengefasst wurden.

Aufgrund der desolaten Personallage bei der Justiz sind dann im Laufe der Jahre die Kriterien für "Einstellungen" mit Auflagen, anfangend mit Jugendamt usw. von oben durch "Anordnungen" immer weiter gelockert worden, so dass davon viele Delikte, für die es früher eine Strafe gab, heute eingestellt werden.

Hinzu kommen gerade bei diesen Leuten, wenn sie dann ein etwas dickeres Verfahren haben, die Einstellungen wegen der zu erwartenden höheren Bestrafung in dem anderen Verfahren. Nur leider werden diese vielfach gar nicht bis ins letzte Detail überwacht, ob und in wie fern die Verurteilung dann auch wirklich hoch ausfällt.

So bleiben dann halt am Ende 20 kleinere Verurteilungen, teils kleinere Haftstrafen, teils Ersatzfreiheitstrafen. Was passiert dann damit?. Abarbeiten - nee - dafür muss man früh aufstehen usw. bleibt ja noch der Opa Ali aus der ersten Generation oder der Papa die dann zum Schutz der Ma..... in die Tasche greifen.
Das Zahlenbeispiel ist jetzt willkürlich denn es gibt viele die deutlich darüber liegen. Was spricht dann dagegen einfach mal alles zusammen zu rechnen und dann zu werten.

Übrigens um dann die Kette bis ans Ende zu betrachten, die JVA in Deutschland sind prozentual mehr mit Ausländern belegt als mit Deutschen (wobei die Ausländer mit Deutschem Pass und Migrationshintergrund hier, wie auch in anderen Statistiken als Deutsche gezählt werden).

Ist das normal - nein das ist Alltag - und genau unter diesem Bild haben dann die integrierten Ausländer zu leiden.

Klar haben wir ausreichende Gesetze, aber solange es bei denen oft auf Auslegungssache hinausläuft tut man sich in Deutschland schwer.
Ich erinnere doch mal an die Auflösung der Roma Lager, die den Volksfrieden und die Sicherheit in Frankreich in Gefahr brachten - wäre das hier auch möglich gewesen.
Nein - wir brauchen in Deutschland neuer und klarere Gesetze. Aus diesem Grunde auch der Hinweis auf die neuen Bestimmungen zur und um die Zwangsehe. Neben dem höheren Strafmass hat der Gesetzgeber nun auch weitreichende Möglichkeiten zum Schutz der Frauen einzuschreiten.
Seit dem Jahr 2005 ist die bereits zuvor strafbare Zwangs- verheiratung ausdrücklich als besonders schwerer Fall der Nötigung in den § 240 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 StGB aufgenommen und unter Strafe gestellt worden. Dadurch erhöht sich der Strafrahmen gegenüber der einfachen Nö- tigung auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf bis zu fünf Jahre, eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen. Neben der Nötigung zur Eheschließung gehen mit Zwangsver- heiratungen in der Regel weitere Straftaten einher. In Be- tracht kommen Körperverletzungen gem. §§ 223 ff StGB, Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB und Sexualdelikte gem. §§ 174 ff StGB, insbesondere Vergewaltigung. Ebenfalls verwirklichte Straftaten stehen in Real- oder Idealkonkurrenz und finden bei einer Verurteilung des Täters bei der Strafzumessung entsprechende Beachtung. Zur Strafverfolgung der Täter kommt es jedoch nur in den seltensten Fällen. Die Opfer sehen aus vielerlei Gründen von einer Strafanzeige ab. Angst vor noch schwererer Re- pression, fehlendes Vertrauen in die Strafverfolgungsor- gane, fehlende Perspektiven für ein Leben außerhalb der eigenen Familie, das schlichte Nichtwissen der Strafbar- keit oder die Scheu, die eigenen Familienangehörigen an- zuzeigen, sind einige von vielen Gründen.
Leider fällt es uns in Deutschland, gerade bei Bestimmungen, die von einigen gerne mal als Rückschritt in die politische Vergangenheit gesehen werden, und die Ausländer betreffen, oft sehr scher entsprechend hart die Gesetze anzuwenden.

Genug Beispiele aus dem Bereich Schule mit haarsträubenden Anträgen streng islamisch geprägter Eltern bis hin in die Freizeit, wo sich christliche Mädchen nicht mehr in Freibäder trauen und dort schon unter den Augen der Sicherheitskräfte sonnenbaden und schwimmen gehen.

Ich höre jetzt lieber hier auf, bevor.........

Aber all das läuft einfach darauf hinaus, dass in Deutschland vieles verschlafen wurde und wird.

-------------------------------------------
@Kumamoto
ergänzend zu den anderen Hinweisen auf ein Auftauchen der Werbung in Blocks oder Zeitungen mit eindeutigem Hintergrund habe ich auch ein wenig gesucht.

Wenn man dem Vermerk „Dienst“ folgen kann, dann gibt es im öffentlichen Internetbereich der Bundespolizei ein paar Treffer. So u.A.
http://www.gdpbundespolizei.de/2011/03/ ... nminister/
Eintrag von Andreas Wiedner am 3.März 2011

Auch bei Facebook zu einem Artkel von Geert Wilders in Bezug auf „Die Freiheit“
taucht ein Andreas Wiedner.
Allerdings sehe ich nun nicht mehr viel Sinn darin weiter zu suchen, da es vermutlich nur auf Vermutungen hinausläuft.
Trotz alledem sollte man diese Dinge mit überdenken.
Viele Grüße
U d o
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Re: Petition zum Aufenthaltsgesetz

Beitrag von Hofi »

Hi!
@Judoka50:
Wenn wir darüber diskutieren, ob wir z.B. bei der Justiz eine bessere personelle Ausstattung brauchen, die eben verhindert, dass ein Staatsanwalt (zum Selbstschutz wegen des Arbeitsanfalles) erst einmal nachschaut, ob er das denn wirklich bearbeiten muss, oder ob man irgendeine Einstellungsmöglichkeit findet oder es jemand anderem aufdrücken kann, sind wir denke ich sehr schnell auf einer gemeinsamen Linie.

Was die Fälle der Jugendlichen Intensivtäter angeht, stellt sich mir eben die Frage, wo sind sie geboren und groß geworden. Und dieses Land muss das Problem dann auch lösen. Sprich in Deutschland geboren und aufgewachsen ist in meinen Augen auch ein deutsches Problem und kein ausländisches.

Und wenn Du sagst, bei den willkürlich gewählten 20 Strafen sind kleinere Haftstrafen dabei, dann würde das nach der Gesetzeslage wieder für eine Regelausweisung reichen. Womöglich stellt sich dann hier aber wieder die Personalfrage in den Ausländerämtern, die schlicht nicht entsprechend Ressourcen haben, das alles zu erledigen.

Du sagst selbst, die Gesetze sind ausreichend. Und ja, manches ist Auslegungssache, aber genau das macht für mich auch ein rechtsstaatliches Verfahren aus, nämlich dass der Einzelfall betrachtet wird und man überlegt, ob die als Regel vorgesehene Folge auch in diesem Fall passt.

Klar, die Gesetze müssen auf dem aktuellen Stand des notwendigen sein und auch Klarstellungen wie im Falle der Zwangsehe als besonders schweren Fall der Nötigung halte ich für absolut sinnvoll. Aber das in der petition geforderte ist für mich mit unserem Rechtsstaat unvereinbaren Unsinn.
Bis dann
Hofi
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Re: Petition zum Aufenthaltsgesetz

Beitrag von judoka50 »

Was die Fälle der Jugendlichen Intensivtäter angeht, stellt sich mir eben die Frage, wo sind sie geboren und groß geworden. Und dieses Land muss das Problem dann auch lösen. Sprich in Deutschland geboren und aufgewachsen ist in meinen Augen auch ein deutsches Problem und kein ausländisches.
Das sehe ich aber ganz anders. Ich füge mal ein paar Auszüge aus den von mir verlinkten Publikationen ein:
Dennoch weisen nichtdeutsche tatverdächtige Jugendliche innerhalb ihrer Gruppe bei der Gewaltkriminalität deutlich höhere Werte auf als deutsche jugendliche Tat- verdächtige. Zur Gewaltkriminalität zählen neben gefährlicher und schwerer Körperverletzung auch Mord, Tot- schlag und Raub.
Erklärt wird die erhöhte Gewaltbelastung bei Jugendlichen aus Zuwandererfamilien häufig mit Verweis auf die soziale Benachteiligung der Jugendlichen, insbesondere im Hinblick auf die sozioökonomische Lage ihrer Familien sowie ihre Bildungschancen.806 Andererseits werden aber auch abweichende kulturelle Normen, insbesondere archaische Männlichkeits- und Ehrkonzepte, als Erklärungsmuster herangezogen. Zudem ist bei Jugendlichen aus Zuwandererfamilien zu beobachten, dass sie im familiären Umfeld sowie im sozialen Nahraum deutlich häufiger mit Gewalt konfrontiert sind als Gleichaltrige ohne Migrationshintergrund.
In neueren Untersuchungen kommen Kriminologen zu dem Schluss, dass sich bei einem Vergleich von Gruppen mit gleichen familiären, schulischen und sozialen Rahmenbedingungen sowie übereinstimmenden Werteorientierungen keine höhere Gewaltkriminalität von ausländischen Jugendlichen mehr feststellen lässt. Vergleichbare Lebensumstände bedingen also ein vergleichbares Gewaltniveau.
Andere Studien sehen klare Zusammenhänge zwischen Religion und Gewalt. So auch das KFN (Pfeiffer)
Für islamische Jugendliche zeigt sich im Ausgangsmodell ein zu den christlichen und “anderen” Jugendlichen entgegengesetzten Effekt: Mit stärkerer religiöser Bindung steigt die Gewaltbereitschaft tendenziell an. Da dieser Zusammenhang aber als nicht signifikant ausgewiesen wird, ist bei islamischen Jugendlichen von keinem unmittelbaren Zusammenhang (und damit auch nicht von einem Gewalt reduzierenden Zusammenhang) zwischen Religiosität und der Gewaltdelinquenz auszugehen. Zu beachten ist allerdings Folgendes: Bei den christlichen Jugendlichen (bei den Deutschen wie bei den Migranten) kann von einem über bestimmte Faktoren (Männlichkeitsvorstellungen, Gewaltmedienkonsum, Freundesgruppenkultur) vermittelten, Gewalt senkenden Einfluss der Religiosität gesprochen werden.
Betrachte ich diese Dinge, wie die fanatische religiöse Erziehung in einigen türkischen Familien im Zusammenhang mit dem Unterricht der Imane in einigen Koranschulen (Wobei man wissen muss, dass diese ohne jegliche Kenntnisse der deutschen Sprache und Kultur die Kinder hier teilweise mit jahrtausende alten Geschichten auf die Gefahren in der westlichen Welt aufmerksam machen) so sehe ich darin keineswegs ein direktes deutsches Problem.
Wenn überhaupt, dann ist ja zumindest mit der vor kurzem erfolgten Planung der Iman Ausbildung an deutschen Universitäten ein erster Schritt getan.

Hoffe nur, dass man auch einschneidende Schritte nach den Vorschlägen von Buschkowsky in Bezug auf Kindergärten und Schulen geht.
Wie Du schon schreibst - die Gesetze dafür haben wir..........
Wobei ich mich allerdings immer wieder frage, warum wir diese Probleme fast ausschliesslich mit der türkischen Bevölkerung haben und wir uns in jeder Linie auf einen Kuhhandel mit ihnen einlassen.
Sie geniessen in Deutschland einen Sonderstatus bezüglich des Aufenthaltes und der üppigen Versorgung ihrer Familien und Angehörigen wie er keinem arbeitswilligen Bürger der EU nach der Freizügigkeitsregel gewährt wird.

Dennoch tauchen unsere türkischen Mitbürger in der Kriminalstatistik mit diesen im nachstehenden aus Tabellen entnommenen Daten auf:
Nach Staatsangehörigkeiten aufgegliedert setzt sich die Gesamtzahl der 2009 im gesamten Bundesgebiet ermittelten 462 378 nichtdeutschen Tatverdächtigen prozentual wie folgt zusammen:
Nichtdeutsche Tatverdächtige nach Staatsangehörigkeiten
Türkei 22,6 , Polen 6,6, Italien 5,1
.
Über ihren Anteil an der Gesamtzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen hinaus (vgl. Seite 112) wurden bei Sexualdelikten vor allem Türken ermittelt.
Türkei 27.6, Italien 5,5 Serbien 4,3
.
Im Vergleich zu ihren Tatverdächtigenanteilen bei den Straftaten insgesamt (siehe Seite 112) sind vor allem Tatverdächtige mit türkischer Staatsangehörigkeit bei den vorsätzlichen Tötungen überdurchschnittlich vertreten.
Türkei 40,7 / danach Polen 5,5, Serbien 4,3, Russ.Föd. 3,2
.
Der Anteil türkischer Staatsangehöriger liegt bei der Gewaltkriminalität weit über ihrem Anteil an den nicht- deutschen Tatverdächtigen insgesamt bei allen Straftaten (22,2 %)..
Türkei 34,1, Serbien 4,9, Polen 4,8
.
Unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen stellten türkische Staatsangehörige bei allgemeinen Verstößen nach § 29 BtMG gut ein Viertel.
.
Hofi - Du magst zwar auch Deine Gedanken haben, wie wir das in Deutschland in den Griff bekommen könnten.
Ich persönlich sehe mich allerdings nicht in der Verantwortung, bzw. erkenne dies nicht als Deutsches Problem!!

Insoweit finde ich zum Beispiel das Lied von Harris recht vielsagend - sogar so vielsagend, dass er von Deutschen Behörden vor türkischen Mitbürgern zeitweise geschützt wurde.

http://www.youtube.com/watch?v=rqQaslh4hKw


Jetzt habe ich eh schon so viel geschrieben, da kommt es auf den Text des Liedes, für diejenigen, die ihn sich nicht anhören wollen oder ihn schlecht verstehen, auch nicht mehr an:
Harris – Nur einen Augenblick

Du bist jung, schwarze Haare, braune Augen, dunkle Haut
Glaube mir, ich kenn diese scheiß Blicke auch
Dieser bestimmte „Du scheiß Kanacke-Blick“
Aber das ist nicht Deutschland, dass ist nur ein Augenblick

Du bist jung, schwarze Haare, braune Augen, dunkle Haut
Glaube mir, ich kenn diese scheiß Blicke auch
Dieser bestimmte „Du scheiß Kanacke-Blick“
Aber das ist nicht Deutschland, dass ist nur ein Augenblick

Wieso wohnst du in diesem Land über 10 Jahre ?
Vielleicht länger und sprichst trotzdem nicht die deutsche Sprache ?
Du sagst Deutsche sind scheiße, Deutsche Frauen sind Dreck
Tu Deutschland bitte einen Gefallen und zieh weg
Dieses Land braucht keine Menschen die ihr nicht sein wollt
Es gibt genug Menschen, die nicht wissen wo sie sein sollen
Du hast Glück, bist jetzt hier also benimm dich
Mach deine Arbeit, werd erwachsen, sein nicht kindisch
Egal Türkisch, Afrikanisch, Arabisch oder Indisch
Wenn du nicht weißt wo der Flughafen ist – ich bring dich
Bezahl dir deinen Flug und Souvenirs, okay
Da wo du dann bist kriegst du nach Deutschland bestimmt Heimweh
Ich glaube manche wissen gar nicht, wie gut sie es hier haben
Ich denke mal da wo du herkommst hast du gar nichts zu sagen
Schäm dich über Deutschland so schlecht zu reden
Wenn du genau drüber nachdenkst ist es schön in Deutschland zu Leben

Refrain:

Du bist jung, schwarze Haare, braune Augen, dunkle Haut
Glaube mir, ich kenn diese scheiß Blicke auch
Dieser bestimmte „Du scheiß Kanacke-Blick“
Aber das ist nicht Deutschland, dass ist nur ein Augenblick

Du bist jung, schwarze Haare, braune Augen, dunkle Haut
Glaube mir, ich kenn diese scheiß Blicke auch
Dieser bestimmte „Du scheiß Kanacke-Blick“
Aber das ist nicht Deutschland, dass ist nur ein Augenblick

Was soll der Scheiß ? Wie Ignorant muss man sein ?
Du willst kein Deutsch lernen aber in Deutschland bleiben
Das ist mir zu viel, ich versteh das nicht
Kannste mir das bitte erklären ? Ups, ich versteh dich nicht
Und darum bleibt ihr unter euch, ihr könnt kein Deutsch
Aber das wisst ihr ja, dass ist nichts neues
Und dann diese Deutschen mit ihren Gebräuchen
Schweinefleisch essen, Bier trinken mit dicken Bäuchen
Deutsch sind alle Nazi’s ? Hmm, von wegen
Wenn alle Deutschen Nazi’s sind warum willst du dann hier leben ?
Und sag nicht, du kannst hier nicht weg, denn das wär gelogen
Die einzigen die nach Hause gehen werden abgeschoben
Es gibt Ausnahmen die wieder nach Haus fahren
doch die sagen bestimmt nicht „Deutschland ist ‘n scheiß Land“
Deutschland ist großzügig und hat ‘n großes Herz
Hier gibt es viel zu lachen und genau so viel Schmerz

Refrain:

Du bist jung, schwarze Haare, braune Augen, dunkle Haut
Glaube mir, ich kenn diese scheiß Blicke auch
Dieser bestimmte „Du scheiß Kanacke-Blick“
Aber das ist nicht Deutschland, dass ist nur ein Augenblick

Du bist jung, schwarze Haare, braune Augen, dunkle Haut
Glaube mir, ich kenn diese scheiß Blicke auch
Dieser bestimmte „Du scheiß Kanacke-Blick“
Aber das ist nicht Deutschland, dass ist nur ein Augenblick

Wenn es dir hier nicht gefällt, geh doch wo anders hin
Wär ich blond mit blauen Augen würdest du sagen, dass ich ein Nazi bin
Aber ich sehe und höre doch wie sie über Deutschland reden
Wenn man nicht in den Krieg zurück kann, kann ich das verstehen
Aber man muss sich benehmen, es ist einfach so
Wenn du dich nicht als Deutsch siehst, ist das einfach so
Sei stolz auf deine Wurzeln, Brust raus und gerade gehen
Du kannst hier aber nicht leben und alles schlecht reden
Und denken, dass man dann auch noch nett ist zu dir
Vor allen dingen wenn du die Deutschen nicht respektierst
Das geht nicht, dass weißt du, dass weiß er, dass weiß sie,
dass weiß jeder und so klappt das mit Deutschland und dir nie
Es ist ein Geben und Nehmen, so wie man das halt kennt
Du kannst nicht erwarten, dass dir ein Land irgendwas schenkt
Ich weiß es klingt verrückt, ich bin stolz Deutscher zu sein
bin Patriot und hab ‘ne gesunde Portion Nationalbewusstsein

Refrain:

Du bist jung, schwarze Haare, braune Augen, dunkle Haut
Glaube mir, ich kenn diese scheiß Blicke auch
Dieser bestimmte „Du scheiß Kanacke-Blick“
Aber das ist nicht Deutschland, dass ist nur ein Augenblick

Du bist jung, schwarze Haare, braune Augen, dunkle Haut
Glaube mir, ich kenn diese scheiß Blicke auch
Dieser bestimmte „Du scheiß Kanacke-Blick“
Aber das ist nicht Deutschland, dass ist nur ein Augenblick

Das ist nicht Deutschland x5
Das ist nur ein Augenblick
Viele Grüße
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Re: Petition zum Aufenthaltsgesetz

Beitrag von Fritz »

Hofi hat geschrieben:Das bedeutet, dass theoretisch eine Ausweisung erfolgen kann, wenn ein Ausländer zu einer Strafe von 3 Monaten ohne Bewährung verurteilt wird. Genauer gesagt, laut Gesetzestext soll das die Regel sein. Was soll hieran bezüglich der Rechslage (nicht der Rechtsanwendung) nicht ausreichend sein? Was muß hieran verschärft werden?
Eben: _kann_. Und nun die Frage: Wieviele 3 Monatsstrafen werden ohne Bewährung verhängt - in Relation zu
Strafen mit Bewährung. Und in wievielen dieser Fälle wird dann auch tatsächlich der Betreffende (so er denn Ausländer ist),
vom Staatsgebiet entfernt?
Und so wie es klang, geht es bei der Petition eben nicht um "kann", sondern um "muß"!

Ich denke, da hat Hofi durchaus einen wichtigen Punkt angesprochen:
Rechtliche Mittel gibt es, um ausländische Kriminelle wieder los zu werden, allein der (politische) Wille bei der Durchsetzung
bzw. zur Ausschöpfung dieser Mittel fehlt.
Damit sind diese Mittel letztendlich nur Augenauswischerei.

Evt. sollte man den Richtern gar nicht mehr die Nationalität der angeklagten Personen kenntlich machen,
so daß sie völlig unbefangen urteilen können. ;-) Und erst danach wird entsprechend über die Ausreise als Verwaltungsakt
(entsprechend Strafmaß) entschieden.

Oder ein Richter entscheidet bzgl. der Ausweisung gleich mit, dann sollte er
aber auch mit seinem Privatvermögen dafür bürgen, wenn auf eine rechtlich mögliche Ausweisung verzichtet
und von entsprechendem Kriminellen wieder ein Schaden ausgeht.

Dem ganzen System fehlt offenbar irgendeine Rückkopplung an die Verursacher der Misere...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Re: Petition zum Aufenthaltsgesetz

Beitrag von Hofi »

Hi Udo,
ich sehe es deshalb als deutsches Problem an, weil man die Leute vor vielen Jahren als Gastarbeiter geholt hat, sich aber nicht darum gekümmert hat, dass sie hier heimisch werden, sondern sich gesagt hat, die gehen dann schon wieder. Nur dummerweise sind sie dann doch geblieben. Dadurch ist der Effekt eingetreten, dass sich eine Parallelkultur entwickelt hat, die jetzt nur noch schwer beherrschbar erscheint.
Ich habe (owohl ich mich eigentlich für tolerant halte) keinerlei Verständnis, warum an deutschen Schulen teilweise islamischer Religionsunterricht in türkischer Sprache gehalten wird. Halte ich für ein absolutes Unding.
Aber solche Dinge wurden in meinen Augen vor vielen Jahren von der deutschen Politik versemmelt, also sind die Kinder der dritten Genereation für mich ein deutsches Problem, das wir nicht durch Abschiebung lösen sollten.
Bis dann
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Re: Petition zum Aufenthaltsgesetz

Beitrag von Kumamoto »

Ich glaube, das ist genau das Thema: Es geht nicht darum, kriminell gewordene Ausländer auszuweisen sondern unangepasste Ausländer wegzukriegen. Oder würdet ihr wirklich fordern, dass man Jörg Kachelmann -falls er schuldig gesprochen werden sollte - auszuweisen? Oder ist er, da ja Schweizer, ein besserer Ausländer als z.B. ein Türke?
Wir haben ein Problem mit den Parallelkulturen, die Straftaten liefern nur Munition. Aber dass wir damit nicht zurechtkommen, liegt nicht nur an uns, sondern auch an den Heimatländern - da fordert z.B. ein Herr Erdogan, immerhin türkischer Ministerpräsident, die hier lebenden Türken sollten erstmal türkisch lernen und dann deutsch...
Da muss sich was ändern, aber nicht so. Wenn die Türkei in die EU kommt, bringt das eh nix mehr.
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Re: Petition zum Aufenthaltsgesetz

Beitrag von judoka50 »

Hofi - Du hast natürlich ebenfalls mit Deiner Sicht Recht.
Dennoch - die Erziehung zu einem anständigen Menschen geschieht zu allererst in der Familie!
Und da liegt leider noch bei einigen, insbesondere türkischen Familien noch das Problem.
Seltsamerweise nicht bei den älteren, sondern den jüngeren Generationen.
Dort wird der Grundstein für vernünftiges soziales Verhalten genau so geprägt wie die ersten Grundsteine für Gewalt und für Unterdrückung insbesondere für die Frauen, wie auch gegen anders Gläubige gelegt.
Und dort haben wir leider keinen Einfluss, sodass einige schon vorgeprägt in den Kindergarten und die Grundschule kommen. So manche Erzhieherin kann davon ein Lied singen. In vielen Bereichen ist es oftmals unmöglich an die Eltern heranzukommen um sie an der schulischen Erziehung zu beteiligen.
Viele Grüße
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Re: Petition zum Aufenthaltsgesetz

Beitrag von kastow »

Da sieht man mal, wie regional unterschiedlich Deutschland doch entwickelt ist. Die beschriebene Integrationsverweigerung kenne ich persönlich eher von osteuropäischen Aussiedlern. In den 90ern wurden in unsere Region viele davon angesiedelt. Neben den ordentlichen gibt es noch viel zu viele, die bis heute nur gebrochen deutsch sprechen. Die meisten Gewaltdelikte, die in den Regionalteilen unserer Zeitungen auftauchen, berichten von Tätern mit osteuropäischem Akzent. Und was Gewalt gegen Frauen angeht, kenne ich sie von Aramäern (starke Minderheit christlicher Türken bei uns) ebenso. Scheint also eher kulturell als religiös bedingt zu sein. Und ach so fortschrittlich ist Deutschland da auch nicht. Kleine Erinnerung: Vergewaltigung in der Ehe ist erst seit 1997 in Deutschand strafbar - damals gegen starken Widerstand von Teilen der CSU. Darum empfinde ich die an sich berechtigte Empörung der konservativen Parteien hier als scheinheilig.

Da wir offen Probleme ansprechen: Wenn schon Abschiebung, dann bitte auch für ostdeutsche Gewaltverbrecher. Die meisten leben ja auch erst in der zweiten Generation in der Bundesrepublik.
Es ist doch wohl ein Unding, dass sich 20 Jahre nach der Wiedervereinigung im Osten noch Horden von rechten Idioten umtreiben, die demokratische Parteien mit Gewalt an demokratischer, politischer Arbeit hindern.
Es ist doch wohl ein Unding, dass sich 20 Jahre nach der Wiedervereinigung im Osten noch Horden von rechten Idioten national befreite Zonen ausrufen und so sogar Großveranstaltungen wie die Fußball-WM 2006 gefährden.
Das ist Integrationsverweigerung pur! Wer nach über 20 Jahren noch so massiv gegen deutsches Recht verstößt und die deutsche Verfassung mit Füßen tritt, hat in unserem Land nichts zu suchen! Hier müsste man meiner Meinung nach, da die DDR nicht mehr existiert, klar auf die von Fritz erwähnte Drittstaatenlösung zurückgegriffen werden. Der ehemalige große Bruder würde da z.B. bestimmt aushelfen.

Wenn also eine Verschärfung, dann bitte für alle Immigranten, die nach 1989 in unser Land gekommen sind. So würden auch die problematischen Aussiedler und die ostdeutschen Problemfälle unter diese Regelung fallen. Damit die vielen Guten unter ihnen, die unser Land seit den 1960ern bereichern, nicht unter dem Image der wenigen Schlechten leiden.


P.S.: ich habe aus Faulheit auf das :ironie3 -icon verzichtet. Das mag sich jeder an den geeigneten Stellen selbst denken.
Herzliche Grüße,

kastow

Since the establishment of Kôdôkan jûdô, jûdô has become something that should be studied not only as a method of self-defence but also as a way of training the body and cultivating the mind. (Jigorô Kanô: MIND OVER MUSCLE)
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Fritz
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Re: Petition zum Aufenthaltsgesetz

Beitrag von Fritz »

@kastow: Auch wenn Du den Ironie-Grinsling nachgeschoben hast, selbst wenn es spaßig gemeint ist, offenbart es doch eine
erschreckend "vaterlandslose" Denkweise:
Da wir offen Probleme ansprechen: Wenn schon Abschiebung, dann bitte auch für ostdeutsche Gewaltverbrecher. Die meisten leben ja auch erst in der zweiten Generation in der Bundesrepublik.
"Ostdeutsche" sind genauso Deutsche, wie "Westdeutsche". Die deutsche Teilung hatten wir Deutschen uns ja nicht selbst ausgesucht,
sie wurde durch die Sieger-Mächte nach dem 2.WK verordnet - man mag es ruhig als Strafe für den verlorenen Krieg sehen...

Deutschland an sich ist aber durchaus erheblich älter als der Staat "Bundesrepublik"...

Mir ist auch nicht bekannt, daß die ausländischen Kriminellen, um die es bei der Petition geht, irgendwann mal Territorien "mitgebracht" hätten.
Der Trend ist ja wohl genau andersrum, wenn man Berichten in den Medien glauben darf, sie "beanspruchen" sogar Territorien...

Sicherlich, sollte sich z.B. Polen entschließen, der Bundesrepublik beizutreten und die Bundesrepublik akzeptiert das, dann hätten wir
polnische Kriminelle logischerweise mit "geerbt".
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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kastow
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Re: Petition zum Aufenthaltsgesetz

Beitrag von kastow »

Fritz hat geschrieben:@kastow: Auch wenn Du den Ironie-Grinsling nachgeschoben hast, selbst wenn es spaßig gemeint ist, offenbart es doch eine
erschreckend "vaterlandslose" Denkweise:
Da wir offen Probleme ansprechen: Wenn schon Abschiebung, dann bitte auch für ostdeutsche Gewaltverbrecher. Die meisten leben ja auch erst in der zweiten Generation in der Bundesrepublik.
"Ostdeutsche" sind genauso Deutsche, wie "Westdeutsche". Die deutsche Teilung hatten wir Deutschen uns ja nicht selbst ausgesucht,
sie wurde durch die Sieger-Mächte nach dem 2.WK verordnet - man mag es ruhig als Strafe für den verlorenen Krieg sehen...

Deutschland an sich ist aber durchaus erheblich älter als der Staat "Bundesrepublik"...
Was ist daran vaterlandslos? Wir haben in der Bundesrepublik eine Verfassung, die ist für mich maßgebend. Diese Verfassung beinhaltet nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Wer hier lebt und sich an die Verfassung hält, ist willkommen. Wer permanent dagegen verstößt, und meint, "doitsch" zu sein alleine rechtfertige diese Verstöße, muss meines Erachtens bestraft werden, unabhängig davon, welche Nationalität im Pass steht. Das nenne ich Verfassungs-Patriotismus. Unsere Heimat ist nun einmal die Bundesrepublik Deutschland mit dem bewährten Grundgesetz als beschreibender Grundage, nicht irgendein angeblich historisches, altes Deutschland, dass geschichtlich eh schwer zu definieren ist und allzu häufig zu großdeutschem Wahn geführt hat.

Damit habe ich alles nötige zu diesem Thema gesagt und halte ich es wie Hofi: ich bin raus

Edit: Rechtschreibung korrigiert
Zuletzt geändert von kastow am 10.03.2011, 10:54, insgesamt 1-mal geändert.
Herzliche Grüße,

kastow

Since the establishment of Kôdôkan jûdô, jûdô has become something that should be studied not only as a method of self-defence but also as a way of training the body and cultivating the mind. (Jigorô Kanô: MIND OVER MUSCLE)
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Re: Petition zum Aufenthaltsgesetz

Beitrag von Kumamoto »

Ich denke auch, dass alle Argumente genannt wurden um sich selbst eine Meinung zu dem Thema zu bilden und allein für sich selbst zu entscheiden, ob er oder sie mit(unter)zeichnet. Bin auch raus.
Interessant, dass heute ein Urteil des EuGH zum Thema "Aufenthaltserlaubnis für Eltern eines minderjährigen EU-Staatsbürgers" veröffentlicht wurde: http://www.wkdis.de/rechtsnews/eugh-auf ... ers-197120
Vielleicht kann sich ja Hofi ausnahmsweise noch einmal einklinken und folgende auf den o.g. Fall bezogene Frage eine Antwort liefern: Kann die BRD einen Ausländer aus einem Drittland, der straffällig geworden ist und der ein minderjähriges Kind mit EU- Bürgerschaft hat (z.B. weil in Belgien geboren) und in Berlin wohnt (das Kind genießt ja Freizügigkeit im gesamten EU- Gebiet) überhaupt ausweisen oder steht dem geltende EU- Rechtsprechung entgegen? Und wie ist das in Deutschland? Wie kriegt man da einen deutschen Pass?
Zuletzt geändert von Kumamoto am 10.03.2011, 15:50, insgesamt 1-mal geändert.
Holger König
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Re: Petition zum Aufenthaltsgesetz

Beitrag von Holger König »

kastow hat geschrieben:Da sieht man mal, wie regional unterschiedlich Deutschland doch entwickelt ist. Die beschriebene Integrationsverweigerung kenne ich persönlich eher von osteuropäischen Aussiedlern. In den 90ern wurden in unsere Region viele davon angesiedelt. Neben den ordentlichen gibt es noch viel zu viele, die bis heute nur gebrochen deutsch sprechen. Die meisten Gewaltdelikte, die in den Regionalteilen unserer Zeitungen auftauchen, berichten von Tätern mit osteuropäischem Akzent. Und was Gewalt gegen Frauen angeht, kenne ich sie von Aramäern (starke Minderheit christlicher Türken bei uns) ebenso. Scheint also eher kulturell als religiös bedingt zu sein. Und ach so fortschrittlich ist Deutschland da auch nicht. Kleine Erinnerung: Vergewaltigung in der Ehe ist erst seit 1997 in Deutschand strafbar - damals gegen starken Widerstand von Teilen der CSU. Darum empfinde ich die an sich berechtigte Empörung der konservativen Parteien hier als scheinheilig.

Da wir offen Probleme ansprechen: Wenn schon Abschiebung, dann bitte auch für ostdeutsche Gewaltverbrecher. Die meisten leben ja auch erst in der zweiten Generation in der Bundesrepublik.
Es ist doch wohl ein Unding, dass sich 20 Jahre nach der Wiedervereinigung im Osten noch Horden von rechten Idioten umtreiben, die demokratische Parteien mit Gewalt an demokratischer, politischer Arbeit hindern.
Es ist doch wohl ein Unding, dass sich 20 Jahre nach der Wiedervereinigung im Osten noch Horden von rechten Idioten national befreite Zonen ausrufen und so sogar Großveranstaltungen wie die Fußball-WM 2006 gefährden.
Das ist Integrationsverweigerung pur! Wer nach über 20 Jahren noch so massiv gegen deutsches Recht verstößt und die deutsche Verfassung mit Füßen tritt, hat in unserem Land nichts zu suchen! Hier müsste man meiner Meinung nach, da die DDR nicht mehr existiert, klar auf die von Fritz erwähnte Drittstaatenlösung zurückgegriffen werden. Der ehemalige große Bruder würde da z.B. bestimmt aushelfen.

Wenn also eine Verschärfung, dann bitte für alle Immigranten, die nach 1989 in unser Land gekommen sind. So würden auch die problematischen Aussiedler und die ostdeutschen Problemfälle unter diese Regelung fallen. Damit die vielen Guten unter ihnen, die unser Land seit den 1960ern bereichern, nicht unter dem Image der wenigen Schlechten leiden.


P.S.: ich habe aus Faulheit auf das :ironie3 -icon verzichtet. Das mag sich jeder an den geeigneten Stellen selbst denken.
Von wegen, erst die DDR anektieren und dann die DDR-Bürger deportieren. Wer eine solche Frechheit will, bekommt einen Volksaufstand mit Bürgerkrieg zwecks Wiederherstellung der unabhängigen DDR, wobei die BRD dann an den Reparationen für die zerstörte Industrie pleite geht. Was die Völker in Nordafrika können, das können wir hier auch. Die Merkel wird natürlich nach Hamburg abgeschoben, da stammt sie schließlich her. Auch die unbrauchbaren Altbeamten bekommt der Westen zurück!
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Hofi
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Re: Petition zum Aufenthaltsgesetz

Beitrag von Hofi »

Hi!
Ich denke schon, dass der Fehler in der 1. Generation, auch wenn diese sich nicht zuletzt alterbedingt (denn mit dem Alter nimmt die Verbrechensneigung generell ab) als unproblematisch erscheint.
Dadurch, dass man es dorrt versäumt hat, auf eine sinnvolle Einbindung zu dringen, insbeondere den Spracherwerb, war diese Generation oftmals bei ihren Kindern nicht in der Lage, diese in der Schule ausreichend zu unterstützen. Wie soll man sein Kind bei der Hausaufgabe unterstützen oder auch nur kontrollieren, ob sie richtig ist, wenn man selbst die Aufgabe nicht lesen kann, weil man die Sprache nicht versteht. Man kann dem Kind ja noch nicht einmal die Grundfertigkeiten der hier gesprochenen Sprache vermitteln. Dies führte zwangsläufig zu einer schlechteren Schulbildung und damit zur Herausbildung einer Bevölkerungsgruppe, die unabhängig von der Nationalität zu einer höheren Kriminalitätsneigung tendiert, nämlich einer gruppe mit schlechter Schulbildung, niedrigem sozialen Status. Zudem hat man durch Bildung von türkischen Modellklassen nicht nur zugelassen, sondern gefördert, dass sich diese Bevölkerungsgruppe abkapseln kann (wenn sie es denn will), es bestand also auch kein von außen wirkendender Grund, anders zu agieren.
Dieses Problem verstärkt sich natürlich in der dritten Generation weiter. Dass es zusätzlich weitere Faktoren geben kann, bestreite ich gar nicht. Aber letztlich durch das Versagen der deutschen Politik bei der Integration der ersten Generation, bleiben die Kinder der dritten generation ein deutsches Problem, das man nicht durch Abschiebung lösen kann.
Ein sehr großes problam in den JVAen sind z.B. auch die Russlanddeutschen. Wenn man einmal einen Prozess mit lauter "deutschen" Zeugen oder Angeklagten mitgemacht hat, wo man sich bei jedem fragen muss, ob man nun einen Dolmetscher braucht, obwohl er seit 20 Jahren hier ist, kann man bei einem "Ausländer" der dritten Generation die Frage der Abschiebung kaum mehr stellen.
Bis dann
Hofi
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Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Fritz
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Re: Petition zum Aufenthaltsgesetz

Beitrag von Fritz »

Hofi hat geschrieben:Dadurch, dass man es dorrt versäumt hat, auf eine sinnvolle Einbindung zu dringen, insbeondere den Spracherwerb, war diese Generation oftmals bei ihren Kindern nicht in der Lage, diese in der Schule ausreichend zu unterstützen. Wie soll man sein Kind bei der Hausaufgabe unterstützen oder auch nur kontrollieren, ob sie richtig ist, wenn man selbst die Aufgabe nicht lesen kann, weil man die Sprache nicht versteht. Man kann dem Kind ja noch nicht einmal die Grundfertigkeiten der hier gesprochenen Sprache vermitteln. Dies führte zwangsläufig zu einer schlechteren Schulbildung und damit zur Herausbildung einer Bevölkerungsgruppe, die unabhängig von der Nationalität zu einer höheren Kriminalitätsneigung tendiert, nämlich einer gruppe mit schlechter Schulbildung, niedrigem sozialen Status. Zudem hat man durch Bildung von türkischen Modellklassen nicht nur zugelassen, sondern gefördert, dass sich diese Bevölkerungsgruppe abkapseln kann (wenn sie es denn will), es bestand also auch kein von außen wirkendender Grund, anders zu agieren.
Ich glaube, dieses Erklärungsmodell ist mittlerweile überholt.
Kinder asiatischer Einwanderer (Vietnamesen usw.) schneiden in den Schulen deutlich besser ab, als deutsche Kinder. Und deren ursprüngliche
Sprachen sind auch von unserer deutlich verschieden.
Das Schulsystem (bei allen Schwächen) steht in Deutschland allen offen.
Und ich kenne durchs Training schon einige Kinder mit ausländischen Wurzeln, die perfekt deutsch verstehen und sich brauchbar artikulieren können
und ich rede nicht von "Mischehen... Es geht, wenn man will.
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Re: Petition zum Aufenthaltsgesetz

Beitrag von Kumamoto »

Dadurch, dass man es dorrt versäumt hat, auf eine sinnvolle Einbindung zu dringen, insbeondere den Spracherwerb, war diese Generation oftmals bei ihren Kindern nicht in der Lage, diese in der Schule ausreichend zu unterstützen. Wie soll man sein Kind bei der Hausaufgabe unterstützen oder auch nur kontrollieren, ob sie richtig ist, wenn man selbst die Aufgabe nicht lesen kann, weil man die Sprache nicht versteht. Man kann dem Kind ja noch nicht einmal die Grundfertigkeiten der hier gesprochenen Sprache vermitteln.
... und da könnten die Vereine als Mittel zur Sozialisation und Integration auf den Plan treten. Es gibt viele Vereine, die neben dem sportlichen Angebot auch Hausaufgabenhilfe anbieten. Natürlich ist es nicht damit getan, die Kinder dort nur abzugeben, sondern man muss als Eltern auch "mitmachen" bzw. mitziehen.
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Re: Petition zum Aufenthaltsgesetz

Beitrag von judoka50 »

Dann würde ich sagen, hören wir uns doch mal passende Vorschläge, wie man mit diesen Gewalttätern umgehen soll aus der Gemeinde Stenkelfeld an.
Hier sind Lösungsansätze die schon vor Jahren genutzt wurden.

Wird Hofi - bestimmt auch gefallen - viel Spass.

Es handelt sich um "Das neue Jugendstrafrecht" - wurde vor Jahren vom NDR und danach von einigen anderen Sendern immer wieder aufgegriffen. War leider die einzige Möglichkeit, die ich finden konnte:

http://www-lehre.informatik.uni-osnabru ... enkelfeld/
Viele Grüße
U d o
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