DVD zur neuen PO ist fertig

Vorstellung von verschiedenen DVD's im Bereich Judo
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ctjones
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Beitrag von ctjones »

Ich als Trainer verstehe das, aber Kinder?
Für Kinder finde ich sie schon fast Missraten (zu viele Fachbegriffe und Seitenwechsel) und für mich...
Ich schlafe fast dabei ein.

Was mich stört, ist das es immer so klingt bei den Anwendungsaufgabn, als würde es nur diese eine beschriebene Lösung dafür geben würde, ist mir besonders bei den Kombinationen und Kontern zu Orange aufgefallen.

Mal was anderes, auf welchem Format habt ihr sie den geshen? Ich hab bei 4:3 und bei 16:9 Mist, da die Ränder z.T. fehlen insbesondere bei Schrift sehr gut zu bemerken.
Und die DVD hat gar keine Freigabe der FSK und dürfte somit erst ab 18 Jahren verkauft werden, oder?
Den es ist ja kein freier Lehrfilm oder Dokumentation.
(So oder so fehlt das FSK Siegel)
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Fettzi
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Beitrag von Fettzi »

rein theorethisch dürfte es da garnicht verkauft werden, da es z.B. verfassungsfeindliches Material enthalten könnte. die fsk ist nämlich auch für die indizierungen da.
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tD
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Beitrag von tD »

Welcher Teil von ,,Freiwillige Selbstkontrolle'' ist eigentlich so unklar?

Edit: Mal ganz davon abgesehen, dass fuer ,,verfassungsfeindliches Material'' die FSK circa gar nicht zustaendig ist. Dafuer gibt es schliesslich den Verfassungsschutz.
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ctjones
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Beitrag von ctjones »

Von wgen Freiwillige Selbstkontrolle:
Die FSK erteilt die Altersfreigaben für Filme, Videokassetten und vergleichbare Bildträger (DVD, CD-ROM, Laser-Disc u.ä.), die in der Bundesrepublik Deutschland für die öffentliche Vorführung und Verbreitung vorgesehen sind. Eine Vorlagepflicht bei der FSK besteht nicht, allerdings haben die in der SPIO (Spitz`enorganisation der Filmwirtschaft e.V.) zusammengeschlossenen Wirtschaftsverbände ihre Mitglieder verpflichtet, nur von der FSK geprüfte Produkte öffentlich anzubieten. Alle für eine Vermarktung bestimmten Produkte dieser Art, die nicht der FSK vorgelegt werden, dürfen nur an Erwachsene weitergegeben werden.

Das Jugendschutzgesetz sieht zudem vor, dass Bildträger nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen, wenn sie eine entsprechende Jugendfreigabe durch die FSK erhalten haben.
Original Text von der FSK Seite http://www.fsk.de
Auf Gut Deutsch die DVD's dürften gar nicht so verkauft werden und schon gar nicht per Versand:
Grundsätzlich sind für den Betrieb des Internethandels aus Jugendschutzgesichtspunkten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (JuSchG), des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) sowie des Strafgesetzbuches (StGB) einschlägig.

Nach § 12 Abs. 3 JuSchG dürfen Bildträger, die nicht oder mit „Keine Jugendfreigabe“ (bzw. vor Inkrafttreten des JuSchG mit „FSK 18“) von den Obersten Landesjugendbehörden oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle gekennzeichnet sind, nicht im Versandhandel angeboten oder überlassen werden. Zuwiderhandlungen stellen bei diesen Bildträgern eine Ordnungswidrigkeit nach § 28 Abs. 1 Nr. 16 JuSchG dar.
(...)
Nach § 1 Abs. 4 JuSchG ist Versandhandel im Sinne des Gesetzes jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellu`ng und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant (Anbieter) und Besteller (Kunde) oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sicher gestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt, vollzogen wird.
Zum Thema Indizierung, dafür ist die BPjS (Bundes Prüfungsstelle für jugendgefährdende Schriften) da. Dort kann jede befähigte Institution einen Antrag auf indizierung Stellen, z.B. Jugendämter. (man merkt, bin Die Ärzte Fan ;) )

Gut das wir mal drüber geredet haben und nun Back to Topic please!!!!
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tD
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Beitrag von tD »

Und? Freiwillig ist das immer noch. Es wird ja niemand gezwungen, seine Filme zu verkaufen. Ansonsten heisst die BPjS mittlerweile BPjM. ;)
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Beitrag von ctjones »

Heißt trotzdem, das die DVD's nicht per Versand verkauft werden dürfen...
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Beitrag von Tori »

Was haltet ihr von der Aussage?

"Meine Kinder dürfen den Teil, wo Kinder die Prüfung vorführen nicht ansehen, denn da sind die Techniken zu unsauber." von einer besorgten Mutter.

Ich finde die Aussage annehmbar. Ich als Prüfer sehe mir das jedoch an, damit ich sehe was man noch so laufen lassen kann.
MM
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Kata

Beitrag von Judomax »

Ich bin mir nicht sicher ob das jetzt hierher gehört, Sorry falls nicht aber gehört ja auch zur Prüfung :D und ich wusste nicht, wo ich es sonst reinstellen sollte.
Als ich mich zur Prüfung auf den blauen Gurt vorbereitet habe, hat mein Trainer mir ein Video zur Nage-no-Kata gezeigt. Das von Toshiro Daigo geleitet wurde also gaaanz traditionelles Kodokan Judo. Deshalb wollten wir es nicht in Erwägung ziehen, ein neues Video zu kaufen, denn der DJB kann ja nicht einfach die Kodokan-Kata umschreiben oder doch - man weiß ja nie :ironie3 ???? Naja jedenfalls prüften wir uns zusammen mit den Judoka aus dem Nachbarverein, welche mit dem DJB Video geübt hatten. Ich hab mir das Video mal genau unter Augenschein genommen und mit dem Kodokan Video verglichen und ich musste feststellen, dass da immer etwas anderes gezeigt wurde z.B. Das Einlaufen; die Verbeugung; Kleiderordnen; Details der Techniken ect.
Dazu muss ich ausserdem sagen, dass das Kodokan Video viel genauer und ausführlicher ist als das des DJB.

Gruß Max
Judo ist in letzter Konsequenz -
der höchstwirksame Gebrauch,
von Körper und Geist zum Zweck,
sich zu einer reifen Persönlichkeit zu entwickeln
und somit einen Beitrag zum
wohlergehen der Welt zu leisten.
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