Wirtschaftsunternehmen DJB

Hier geht es um Fragen zur Vereinsarbeit, Verbänden und Organisationen
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Fritz
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Re: Wirtschaftsunternehmen DJB

Beitrag von Fritz »

Also ich hab mal das "Handbuch" überflogen ...
Sich aufdrängende Fragen:
  • Wer führt die Digitalisierung bestehender Pässe durch?
  • Wie funktioniert der Paß, wenn der betroffene Sportler kein "Smartphone" besitzt?
  • Wer kontrolliert, inwieweit bei der Digitalisierung bei bestehender Graduierungen nicht geschummelt wird? Irgendwas von Landesverbänden hab ich gelesen,
    aber so recht kann ich mir nicht vorstellen, daß die alle alten Prüfungslisten mit den Angaben in den Pässen abgleichen möchten u. können.
  • Es wird da von einem Vertrag gesprochen, dem ein Verein irgendwo zustimmen soll - was passiert, wenn der Verein aus welchen Gründen auch immer, diesem Vertrag
    nicht zustimmt? Wie sieht dann das weitere Verfahren aus?
Mit freundlichem Gruß

Fritz
Bodnus Carlsen
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Re: Wirtschaftsunternehmen DJB

Beitrag von Bodnus Carlsen »

Fritz hat geschrieben:
23.11.2023, 02:36
Wer führt die Digitalisierung bestehender Pässe durch?
Die Vereine.
Fritz hat geschrieben:
23.11.2023, 02:36
Wie funktioniert der Paß, wenn der betroffene Sportler kein "Smartphone" besitzt?
Judoka können auch einfach einen (z. B. ausgedruckten) QR-Code verwenden. Ein Smartphone oder die JudoPass-App ist nicht zwingend erforderlich.
Fritz hat geschrieben:
23.11.2023, 02:36
Wer kontrolliert, inwieweit bei der Digitalisierung bei bestehender Graduierungen nicht geschummelt wird? Irgendwas von Landesverbänden hab ich gelesen, aber so recht kann ich mir nicht vorstellen, daß die alle alten Prüfungslisten mit den Angaben in den Pässen abgleichen möchten u. können.
Meines Wissens nach kontrollieren das die Landesverbände, die das natürlich weiter "nach unten" delegieren können. In NRW vermutlich die KDVs, aber das weiß ich nicht sicher. Zur Kontrolle werden Fotos/Scans von ein paar Seiten des Papierpasses hochgeladen.
Fritz hat geschrieben:
23.11.2023, 02:36
Es wird da von einem Vertrag gesprochen, dem ein Verein irgendwo zustimmen soll - was passiert, wenn der Verein aus welchen Gründen auch immer, diesem Vertrag nicht zustimmt? Wie sieht dann das weitere Verfahren aus?
Ja, der "JointController-Vertrag". Dann nimmt der Verein nicht am Sportbetrieb teil. Klingt vielleicht harsch, aber es werden wirklich nicht viele Daten übermittelt, und ohne Datenübertragung funktioniert es halt nicht. Das war auch bislang so: Zur Bestellung von Judopässen im Online-Portal mussten Daten übertragen werden. Wenn ihr noch Pässe von Hand ausfüllt, dann werden da ja auch Daten erhoben, die jeder Kampfrichter auf jedem Turnier sieht und kontrolliert. Und schlussendlich: Nehmt ihr Sportler in euren Verein auf, die euch kein Geburtsdatum, Name, Anschrift, IBAN verraten? Dann funktioniert weder Einladung zur Mitgliederversammlung noch Beitragsabbuchung.
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LenDa
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Re: Wirtschaftsunternehmen DJB

Beitrag von LenDa »

Hi.
In NRW gibt es ja neben dem NWJV auch das NWDK, das sich um die Prüfungen und so kümmert.
Im Anhang das Schreiben vom NWDK-Datenschutzbeauftragten Edgar Korthauer:
Datenschutzrechtliche Einschätzung des geplanten digitalen Judopasses durch den DJB aus der Sicht des NWJV und der ihm angeschlossenen Vereine

1) Satzung des DJB
Die Satzung des Deutschen Judobundes (DJB) zählt in §6 seine Mitglieder auf. Als ordentliche Mitglieder sind hier die Judo-Landesverbände aufgeführt. Weiterhin gibt es Mitglieder mit besonderer Aufgabenstellung, außerordentliche Mitglieder, fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder bzw. Ehrenpräsidenten. - Judoka als natürliche Personen sind hier als ordentliche Mitglieder nicht vorgesehen.
Der Vereinszweck des DJB nach §2 umfasst die Förderung von Sport und sportlicher Jugendhilfe, den Zusammenschluss der deutschen Judo-Landesverbände und die Interessenvertretung seiner Mitglieder in nationalen und internationalen Verbänden. - Eine etwaige Notwendigkeit zur Erfassung und Verwaltung personenbezogener Daten von normalen Judoka ist aus dem Vereinszweck nicht abzuleiten.
Ein spezieller Abschnitt über Datenschutzbestimmungen taucht in der Satzung des DJB nicht auf. - Trotzdem gelten auch im DJB die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der EU-DSGVO.

2) Satzung des NWJV
Die Satzung des Nordrhein-Westfälischen Judoverbandes (NWJV) führt in §9 als ordentliche Mitglieder lediglich ins Vereinsregister eingetragene Vereine des Bundeslandes NRW auf, sowie Judo-Abteilungen entsprechender Mehrspartenvereine. Ferner kann es außerordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und Mitglieder mit besonderer Aufgabenstellung geben. - Judoka als natürliche Personen sind auch hier nicht als ordentliche Mitglieder vorgesehen.
Der Vereinszweck des NWJV nach §2 ist der Zusammenschluss der Judo-treibenden Vereine im Land NRW und die Förderung des Sports und der Jugendpflege. Daneben wird in §2 eine umfangreiche Liste von Fördermaßnahmen und Zuständigkeiten aufgeführt. - Eine etwaige Notwendigkeit zur Erfassung und Verwaltung personenbezogener Daten von normalen Judoka ist aus dem Vereinszweck ebenfalls nicht abzuleiten.
Laut §27 (Datenschutz) werden im NWJV unter Beachtung von DSGVO und des BDSG personenbezogene Daten der Verbandsmitglieder (inklusive mittelbare Verbandsmitglieder) verarbeitet. - Hierbei kann es sich jedoch nur um Vereinsdaten handeln, bestenfalls unter Einschluss von Daten von Funktionsträgern. "Mittelbare Mitgliedschaft" bedeutet im Sinne der Rechtsprechung keine Mitgliedschaft im Sinne des Gesetzes - und hier schon gar nicht die Mitgliedschaft natürlicher Personen.

3) Satzungen der Vereine
Die bei den Registergerichten eingetragenen Satzungen der Vereine in NRW dürften nur in Ausnahmefällen Regelungen enthalten, die es den Vereinen erlauben, die Daten ihrer Mitglieder ohne deren explizite Zustimmung nach außen weiterzugeben. Selbst die Mustersatzungen des Landessportbundes NRW sehen das so nicht vor.

4) Grundsätze der Datensparsamkeit und der Zweckbindung
Datenverarbeitende Stellen müssen die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Zweckbindung erfüllen. Eine Erfassung personenbezogener Daten aller Judoka durch die Verbände im Rahmen der geplanten Einführung eines digitalen Judopasses widerspricht diesen Grundsätzen.
Für einen geregelten Sportbetrieb reicht es wie bisher aus, dass Vereine ihre Sportler mit deren Einverständnis fallweise an die Verbände melden. Zusammen mit einem gültigen Judopass -dessen enthaltene Daten nicht auf Vorrat gespeichert werden mussten oder müssen- war jeweils eine Teilnahme an einer Maßnahme möglich. Eine Erfassung der Mitgliedsdaten aller Sportler war hier nie notwendig.

5) Auftragsdatenverarbeitung durch die Fa. DokuMe
Einen Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung kann man natürlich schließen, aber nur bezüglich der Daten, die man zur Erfüllung seines Vereinszwecks braucht. In solchen Fällen muss jedoch hinterfragt werden, wo der Server betrieben wird und ob sichergestellt ist, dass die hier geltenden Gesetze eingehalten werden und im Falle von Verstößen auch sanktioniert werden können.
Außerdem sollte ein Fallback-Szenario vorgesehen werden für den Fall, dass der Auftragnehmer zukünftig einmal nicht mehr existieren sollte.

6) Fazit
Die Satzungen des DJB und des NWJV geben es nicht her, dass dort Mitgliederdaten von natürlichen Personen gespeichert werden. In der vorgesehenen Form wäre das unzulässig.
DJB und NWJV bringen hier Vereinsvertreter durch eine kurze Vorlaufzeit von nur sechs Wochen zum Jahresende in Zugzwang und drängen diese (zumindest fallweise) zu unerlaubten Handlungen.
Nach unserer Einschätzung kann die Einführung eines digitalen Judopasses aktuell nur bei Vorlage des individuellen Einverständnisses der betroffenen Mitglieder geschehen - analog zur Vergabe nationaler Lizenzen und zur Abgabe von Anti-Doping-Erklärungen.
Die vorgesehene Meldung gesammelter Mitgliederdaten ohne rechtliche Grundlage von Vereinen über die Landesverbände an den DJB kann im Falle einer Klage zu hohen Bußgeldern führen und fallweise sogar eine Straftat darstellen.
Dr. Edgar Korthauer (Dipl.-Informatiker)
Zur Info…

Gruß
David
Judo beim Post SV Düsseldorf www.judokas.net.
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nur_wazaari
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"Nicht abschließend geklärt"

Beitrag von nur_wazaari »

Anbei auch die Info eines Landesverbandes an die Mitglieder in Bezug auf eine Stärkemeldung, die (angeblich ein letztes Mal händisch) einzureichen ist:
„Derzeit gibt es noch einige Unklarheiten in Bezug auf die Einführung und Ausgestaltung des digitalen Judopasses 2024, deshalb benötigen wir in diesem Jahr doch noch einmal die „alte“ Stärkemeldung von Euch“...Es wird keine „traditionellen“ Marken mehr geben. Derzeit gibt es durchaus Plan B, wie der genau aussieht, ist aber noch nicht abschließend geklärt. Deshalb wissen wir auch noch nicht, was dafür verschickt wird. „Um aber vorbereitet zu sein, bitte ich Euch, die Meldung und den Antrag auf Erstattung eventueller Wettkampfkosten auszufüllen und per Post oder per Mail an mich zurückzusenden, wenn möglich bis 10.01.2024.“
Das ist ein Hinweis darauf, was der DJB den Landesverbänden und Vereinen als professionellen Service verkaufen will und mit Verlaub und in Bezug auf alle hier schon nachlesbaren Hinweise ganz sicher nicht als bloße Anfangsschwierigkeit abzutun ist.
.
Bodnus Carlsen
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Re: Wirtschaftsunternehmen DJB

Beitrag von Bodnus Carlsen »

LenDa hat geschrieben:
28.11.2023, 14:39
Hi.
In NRW gibt es ja neben dem NWJV auch das NWDK, das sich um die Prüfungen und so kümmert.
Im Anhang das Schreiben vom NWDK-Datenschutzbeauftragten Edgar Korthauer:
Datenschutzrechtliche Einschätzung des geplanten digitalen Judopasses durch den DJB aus der Sicht des NWJV und der ihm angeschlossenen Vereine
[...]
[...]
Ich kann dies datenschutzrechtlich nicht einordnen, aber zwei Bemerkungen dazu:
1. Es gibt durchaus einen direkten Vertrag zwischen DJB und den einzelnen Mitgliedern. Bei Erstellen des digitalen Judopasses müssen die einzelnen Mitglieder nämlich meines Wissens nach der Datenübertragung zustimmen.
2. Ich hoffe (und meine Erfahrung ist, dass dies bei genauer Betrachtung meist so ist), dass bei der Datensparsamkeit nicht das absolute Minimum bis zur Selbstgeißelung gemeint ist, sondern "Datensparsamkeit im Rahmen des Praktikablen". Die Meldung, Verwaltung, ... von Mitgliedern wird (zumindest mittelfristig, wenn es kurzfristig Kinderkrankheiten gibt) vermutlich deutlich leichter. Dies rechtfertigt aus meiner Sicht die (sehr sparsame) Datenübermittlung an den DJB, dem die Mitglieder ja - siehe Punkt 1 - eh zustimmen müssen.
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Re: Wirtschaftsunternehmen DJB

Beitrag von nisbs »

Bodnus Carlsen hat geschrieben:
28.11.2023, 20:07
Ich kann dies datenschutzrechtlich nicht einordnen, aber zwei Bemerkungen dazu:
1. Es gibt durchaus einen direkten Vertrag zwischen DJB und den einzelnen Mitgliedern. Bei Erstellen des digitalen Judopasses müssen die einzelnen Mitglieder nämlich meines Wissens nach der Datenübertragung zustimmen.
Beim NWJV-Verbandsjugentag wurde erzählt, dass die jeweiligen QR-Codes der Judopässe von den Vereinen erstellt würden und die Mitglieder nicht zur Verwendung der App genötigt werden.
Sollten diese Infos – die von Dokume vorgetragen wurden - stimmen, sehe ich nicht, wo ein direkter Vertrag zwischen den Mitgliedern und dem DJB zustande kommen würde.

Sollten diese Infos nicht stimmen und doch alle genötigt werden, würden sich aus meiner Sicht andere Fragen ergeben.
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Re: Wirtschaftsunternehmen DJB

Beitrag von tutor! »

Ich kann nur bitten, sich wirklich fundiert zu informieren und nicht zu spekulieren. Auf der DJB-Homepage sind eine Reihe von Dokumenten verlinkt, auch zum Datenschutz (https://www.judobund.de/digitaler-judopass/). Es gibt im Dezember auch noch einige Online-Informationen, bei denen Fragen gestellt und beantwortet werden können (https://www.judobund.de/digitaler-judop ... smeetings/)

Oft wird beim Versuch juristisch zu argumentieren nicht sorgfältig gelesen. Ich möchte dazu nur ein kleines Beispiel geben. Es ist nämlich mitnichten so, dass die Vereine Daten ihrer Mitglieder an den Landesverband bzw. den DJB übermitteln würden. LV und DJB bekommen zwar Zugriff auf einen Teil der Daten, die der Verein zu den konkreten Personen anlegt, jedoch findet hier keine Übermittlung statt. Übermittlungen gibt es von einem Verantwortlichen zu einem anderen Verantwortlichen. Verein, LV und DJB sind jedoch beim digitalen Judopass gemeinsame Verantwortliche nach Artikel 26 DSGVO. Das ist etwas anderes! Dennoch wird im obigen Schreiben vor möglichen Folgen einer nicht erlaubten Übermittlung gewarnt.

Das entbindet natürlich nicht von der Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen die gemeinsame Verarbeitung der Daten der Vereinsmitglieder durch die Vereine ermöglicht werden darf. Auch muss man prüfen, ob ein Vertrag wirksam geschlossen werden kann, wenn einer Partei praktisch keine Wahl bleibt. Man muss also selbstverständlich prüfen, ob die gemeinsame Verantwortung eine zulässige Konstruktion ist. Wenn sich aber jemand sich dahingehend äußert, dass die Übermittlung der Daten von den Vereinen an den DJB in der gewählten Form nicht zulässig sei, hat er ganz offensichtlich die Konstruktion der gemeinsamen Verantwortung nicht verstanden, obwohl sie in den Dokumenten nicht zu überlesen ist.
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Re: Wirtschaftsunternehmen DJB

Beitrag von tutor! »

Zwischenzeitlich hat sich der Vorsitzende des Rechtsausschusses des DJB, Joachim Bechtold, in Abstimmung mit der Datenschutzbeauftragten des DJB per Rundmail zur Frage der datenschutzrechtlichen Grundlagen des digitalen Judopasses geäußert. Die Stellungnahme ist online abrufbar unter: https://assets.judobund.de/uploads/000/ ... 1701358712

Das kann nun jeder nachlesen. Ich möchte an dieser Stelle nur kurz Zusammenhänge herstellen und das ein oder andere näher erläutern.

Die Passordnung des DJB (https://www.judobund.de/fileadmin/_horu ... chluss.pdf) ist für alle Landesverbände und für alle Vereine, die den Landesverbänden angeschlossen sind, verbindlich. Danach ist für jedes Vereinsmitglied, das Judo betreibt, ein DJB-Mitgliedsausweis auszustellen (§1 Ziffer 3). Dieser Mitgliedsausweis kann durch ein elektronisches Verfahren ausgestellt werden (§1 Ziffer 3). Für die Ausstellung von Mitgliedsausweisen ist grundsätzlich der DJB zuständig (§4 Ziffer 1, Satz 1). (Nur) Bei manueller Ausstellung sind die Landesverbände zuständig (Satz 2).

Eine Übermittlung bestimmter Daten (aufgeführt in §2) zur Ausstellung des Mitgliedsausweises ist also durch die gültige Passordnung geregelt. Da der DJB für die Ausstellung und "Gültigmachung" der Mitgliedsausweise zuständig ist (§1 Ziffer 4), muss der DJB die hierfür erforderlichen Daten verarbeiten.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 6 DSGVO (https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/) nur zulässig, wenn einer von sechs Fällen zutrifft. Neben der Einwilligung der Betroffenen (lit a) kommt hier vor allem Buchstabe b) in Betracht, den auch Joachim Bechtold anführt:

b) "die Verarbeitung ist (Anm.: zulässig für) für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen";

Es geht hier um ein vertragsähnliches Verhältnis, das aus dem Mitgliedsvertrag zwischen Verein und Mitgliedern hervorgeht. Die Vereine haben den (judotreibenden) Mitgliedern gegenüber die Verpflichtung eine Partizipation im Rahmen der Landesverbände und des DJB sicherzustelllen und auch für eine Sportversicherung zu sorgen. Exkurs: Aus den Satzungen der Landesverbände, die die Mitgliedsvereine vollumfänglich anerkennen und einhalten müssen, geht hervor, dass sie keine Judogruppen außerhalb des Landesverbands betreiben dürfen. Auch dürfte in den meisten Vereinssatzung die Mitgliedschaft im jeweiligen Landesverband verankert sein, sodass die Rechtsgrundlagen bis hinunter zum Einzelmitglied gelten. Das alles ist nicht neu, sondern "schon immer" Verbandsrecht.

In der Passordnung ist in §3 Ziffern 3 und 4 ebenfalls geregelt, wer für welche Eintragungen - zu denen auch Bestätigungen gehören - zuständig ist. Dies sind laufende Verarbeitungstätigkeiten der Vereine, Landesverbände und des DJB. Jede der drei Ebenen verarbeitet also Daten im Rahmen der Beteiligung von Judoka an Aktivitäten im (verbandsorganisierten) Judo. Aus diesem Grund sind Vereine, Landesverbände und DJB gemeinsam Verantwortliche nach Artikel 26 DSGVO (https://dsgvo-gesetz.de/art-26-dsgvo/). Zum Umsetzung müssen die gemeinsam Verantwortlichen eine Vereinbarung treffen. Sie "muss die jeweiligen tatsächlichen Funktionen und Beziehungen der gemeinsam Verantwortlichen gegenüber betroffenen Personen gebührend widerspiegeln". Daher muss eine JointController-Vereinbarung getroffen und bekannt gemacht werden. Genau das ist ja passiert.

Wie man in Anbetracht der für Sachkundige recht schnell ermittelbaren Sachlage folgendes Fazit ziehen kann
6) Fazit
Die Satzungen des DJB und des NWJV geben es nicht her, dass dort Mitgliederdaten von natürlichen Personen gespeichert werden. In der vorgesehenen Form wäre das unzulässig.
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ist mir ehrlich gesagt nicht verständlich, zumal es als "Sichtweise des NWJV" verbreitet wurde. Aber der NWJV hat für kommende Woche eine Stellungnahme angekündigt (https://www.nwjv.de/nc/aktuelle-meldung ... -01012024/).
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Fritz
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Re: Wirtschaftsunternehmen DJB

Beitrag von Fritz »

So, gerade habe ich ein Rundschreiben von Hr. Keidel gelesen, wonach es bzgl. des Digitalen Judopasses eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2024 geben soll.

Nur blöderweise aber nicht für Wettkämpfer mit Wettkampflizenz. Die brauchen den elektronischen Paß bereits bis zum 01.03.2024 ...

:eusa_doh
Mit freundlichem Gruß

Fritz
Bjuus
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Re: Wirtschaftsunternehmen DJB

Beitrag von Bjuus »

Wenn ich das richtig verstanden habe, brauche ich als Verein zukünftig eine Mitgliedschaft in Doku me mit einem monatlichen Obolus von € 19,99!!!???
Das entspricht dem, was ich erwartet habe, nämlich einer Geldquelle für den DJB.
Oder bin ich zu dämlich???

Rainer Hussong, Ex-DJB-Jugendsekretär
tutor!
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Re: Wirtschaftsunternehmen DJB

Beitrag von tutor! »

Das hast Du falsch verstanden. Lediglich die bisherigen Gebühren für das Judoportal in Höhe vom 10,- Euro / Jahr werden für die Vereine fällig.

Darüber hinaus bietet DokuMe weitere Angebote für Vereine an, die separat berechnet werden.
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nur_wazaari
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Digital, das Wort ist Digital.

Beitrag von nur_wazaari »

Falls sich noch Leute für weitere konstruktive Kritik am angestrebten digitalen Judopass interessieren:

https://bjv-judo.de/wp-content/uploads/ ... dopass.pdf

Jeder Landesverband, wahrscheinlich auch viele einzelne Vereine, werden hier ihre eigenen Auffassungen insbesondere zum Thema des Umgangs mit Daten, aber auch anderen praktischen Fragen entwickeln und je nach Risikofreudigkeit nach diesen Auffassungen handeln. Meiner bescheidenen Meinung nach wurden die aufkommenden Problemstellungen massiv unterschätzt - Naivität zu unterstellen wäre hier noch eine milde Einschätzung.

"Jetzt machts halt mit oder lasst es bleiben" ist definitiv keine Option bei diesem Thema. Wirkt alles ziemlich unprofessionell und überstürzt, die meisten Fragen erscheinen berechtigt.
.
Joerch
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Re: Wirtschaftsunternehmen DJB

Beitrag von Joerch »

Was ich mich frage oder auch nicht verstehe, warum können das z.B. die Niederländer schon seit Jahren und wir nicht?

Aber Digitalisierung und Deutschland, das ist ein echtes Erfolgsmodell! Wir sind und bleiben ein misstrauisches Volk von Kleingärtnern, nur mit Bargeld zahlen, nie mit Karte. Digitale Patientenakte? Es braucht mehr als 20 Jahre bis zur Einführung. Und ich schleppe immer noch Überweisungen in Papierform vom Hausarzt zum Facharzt. Im Jahr 2023 :irre
Patrick-Oliver
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Re: Wirtschaftsunternehmen DJB

Beitrag von Patrick-Oliver »

@nur_wazaari: Danke für den Link und Danke an den BJV.
@Joerch: Vermutlich werden in den Niederlande Beteiligte rechtzeitig und gleichberechtigt in entsprechende Prozesse eingebunden.
M. Olinero
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Aktueller Stand digitaler Judopass/DokuMe?

Beitrag von M. Olinero »

Eine aktuelle Verlautbarung gibt es nun vom NWJV: https://www.nwjv.de/nc/aktuelle-meldung ... me-portal/
Die Quintessenz ist, dass keine digitalen Judopässe freigeschaltet werden, solange die Datenschutzbestimmungen nicht geklärt worden sind. Unschön finde ich, dass der NWJV offenbar bereits seit Wochen, oder gar Monaten, so verfahren hat, dies jedoch schweigend tat, bis er gestern seine Mitglieder mit obiger Meldung informierte. Bezüglich der offensichtlich vorliegenden Problematik gehe ich davon aus, dass das Thema "Joint Controller" doch nicht so einfach gehandhabt werden kann, wie der DJB sich das vorgestellt hat?

Kann jemand von den aktuellen Vorgängen hinter den Kulissen berichten, sowohl beim DJB, als auch beim NWJV? Ich wüsste doch mal gerne, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist, bzw. wann der digitale Judopass verpflichtend ist (bleibt es beim 01.07.?)...

Haben die Brandenburger ggf. eine erhellende Antwort auf ihre Anfrage erhalten?
tutor!
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Re: Aktueller Stand digitaler Judopass/DokuMe?

Beitrag von tutor! »

M. Olinero hat geschrieben:
05.03.2024, 12:56
Eine aktuelle Verlautbarung gibt es nun vom NWJV: https://www.nwjv.de/nc/aktuelle-meldung ... me-portal/
Die Quintessenz ist, dass keine digitalen Judopässe freigeschaltet werden, solange die Datenschutzbestimmungen nicht geklärt worden sind. Unschön finde ich, dass der NWJV offenbar bereits seit Wochen, oder gar Monaten, so verfahren hat, dies jedoch schweigend tat, bis er gestern seine Mitglieder mit obiger Meldung informierte. Bezüglich der offensichtlich vorliegenden Problematik gehe ich davon aus, dass das Thema "Joint Controller" doch nicht so einfach gehandhabt werden kann, wie der DJB sich das vorgestellt hat?

Kann jemand von den aktuellen Vorgängen hinter den Kulissen berichten, sowohl beim DJB, als auch beim NWJV? Ich wüsste doch mal gerne, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist, bzw. wann der digitale Judopass verpflichtend ist (bleibt es beim 01.07.?)...

Haben die Brandenburger ggf. eine erhellende Antwort auf ihre Anfrage erhalten?
Ich habe eine Weile nichts mehr von konkreten Arbeitsständen gehört, kann aber zu der grundsätzlichen Problematik und auch den darauf aufbauenden Überlegungen etwas sagen.

Die Frage ist, was einfacher und sinnvoller ist: Joint Controller oder Einzelverantwortung.

Bei einem Joint Controller haben sich mehrere Controller (=Datenschutzrechtlich Verantwortliche) vereinbart, Datenverarbeitung auf einer gemeinsamen Plattform vorzunehmen. Sie treten damit im Außenverhältnis gemeinsam auf. Haftungsrechtlich bedeutet das eine gesamtschuldnerische Haftung (wenn ein Haftungsfall eintritt). Im Innenverhältnis muss dazu festgelegt werden, wer für welche Aufgaben innerhalb des Systems zuständig und verantwortlich ist. Gemäß dieser Aufgabenteilung ist dann intern zu verrechnen.

Aus Nutzersicht hat das den Vorteil, dass die Nutzerrechte (Auskunftspflicht, Löschpflicht, auch Haftung usw.) und auch die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden zentralisiert werden kann. Es ist also genau eine Aufsichtsbehörde zuständig für die gesamte Plattform und man darf sich - platt ausgedrückt - den Anspruchsgegner aussuchen.

Problematisch ist jedoch, dass die Entscheidung zur Einführung des digitalen Judopasses nicht wirklich eine gemeinsame Entscheidung aller war, sondern die Landesverbände und die Vereine mitziehen müssen - ob sie nun wollen oder nicht. Das spricht für einen Einzelverantwortung jeder in seinem Bereich. Das bedeutet auch, dass die Auskunftspflicht nicht durch einen Partner wahrgenommen werden kann, sondern jeweils nach Aufgaben getrennt durch die jeweiligen Ebenen (Verein, LV, DJB). Damit sind dann auch unterschiedliche Aufsichtsbehörden im Spiel. Desweiteren muss jeder Partner seine Datenschutzerklärung entsprechend anpassen.

Man muss also klug überlegen, was man will.

Der Parallelbetrieb ist übrigens das am wenigsten zu favorisierende Modell - es kostet schlicht viel zu viel an Personal- und Sachkosten, die besser in Aktivitäten auf der Matte investiert wären.
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Re: Wirtschaftsunternehmen DJB

Beitrag von caesar »

Hatten die Mahner etwa doch recht, dass die Umsetzung der Idee des digitalen Judopasses etwas überstürzt kam?

Wie so oft beim DJB ist es aus meiner Sicht nicht die Sache an sich, sondern die Kommunikation und Planung. In der Onlineveranstaltung mit Jens Keidel Ende letzten Jahres klang es so, als wäre das ganze reine Formsache und innerhalb der nächsten paar Wochen, nach dem Termin der Datenschutzüberprüfung, durch und voll einsatzbereit. Er erwähnte auch, dass das Projekt ja schon seit Jahren läuft und bearbeitet wird. Nur leider machte es weder in seinem Vortrag noch in der Außenwirkung vom Verband den Eindruck.

Ursprünglich wollte der DJB, dass es ab 01.01. verpflichtend genutzt wird, wenn ich mich richtig erinnere. Die Probleme und Überlegung die jetzt auftreten überraschen mich sehr, angesichts der betonten jahrelangen Vorbereitungsphase
M. Olinero
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Re: Wirtschaftsunternehmen DJB

Beitrag von M. Olinero »

caesar hat geschrieben:
16.03.2024, 18:05
Hatten die Mahner etwa doch recht, dass die Umsetzung der Idee des digitalen Judopasses etwas überstürzt kam?
Offensichtlich ist das der Fall. ;) So wie sich die Situation für mich darstellt, besteht die Problematik darin, dass der DJB von der Opposition der LV (oder einiger LV) hinsichtlich des Joint-Controller-Modells überrascht wurde, bzw. versäumt hat, im Voraus einen Konsens mit den LV herzustellen. Hierbei habe ich nebenbei bemerkt vollstes Verständnis für die LV. Die angestrebte Regelung hätte eine gemeinsame Haftung von DJB, LV und Vereinen vorgesehen; dass die LV nicht bereit sind, für Datenschutzpannen des DJB zu haften, die man selbst gar nicht verschuldet hat, ist natürlich nachvollziehbar.
Meiner Kenntnis nach, ist das Thema "Joint Controller" inzwischen auch vom Tisch, es wird nun wohl doch so sein, dass der DJB alleine haftet, die LV und Vereine jedoch nicht.
caesar hat geschrieben:
16.03.2024, 18:05
Wie so oft beim DJB ist es aus meiner Sicht nicht die Sache an sich, sondern die Kommunikation und Planung.
Leider kein neues Thema... Was mir in letzter Zeit äußerst Sauer aufgestoßen ist: Andreas Tölzer scheidet offenbar in Kürze als Bundestrainer u21 aus. Wie konnte man davon erfahren? Der DJB hat eine Stellenausschreibung für die Nachfolge veröffentlicht. Das war es. Jeder andere hätte eine offizielle, wertschätzende Mitteilung veröffentlicht, z.B. mit dem O-Ton "wir verlieren einen so kompetenten Trainer mit der Erfahrung eines Andreas Tölzer nur äußerst ungern, wollen ihm aber auch keine Steine in den Weg legen und lassen ihn daher zu unserem Leidwesen auf eigenen Wunsch hin ziehen", nicht jedoch der DJB. Was ist das für ein Stil? Ein Einzelfall war auch das nicht, schon die ehemaligen Bundestrainer Ultsch und Bazynski sind so "verabschiedet" worden.
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