Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015/16

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Delta
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015

Beitrag von Delta »

Hallo zusammen,

Die Beschlüsse sind auszugsweise auf die NJV-Homepage veröffentlicht unter Downloads.

Wie man sieht, ist Niedersachsen am teuersten (24 €= obwohl auf der JHV in Mai 20€ beschlossen ist).

Gruß

DELTA
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015

Beitrag von piti »

Hallo @Delta

danke für deinen Hinweis.
Mir persönlich war dieses bekannt. Ich wollte nur wissen ob eine Veröffentlichung der Anträge und Beschlüsse möglich ist, ohne eine Strafanzeige zu riskieren.
@Tirant lo Blanc hat hier geschrieben:
Auf der letzten Mitgliederversammlung vom November 2014 soll DJB-Präsident Peter Frese übrigens gleich zu Beginn darauf hingewiesen haben, daß die Versammlung nicht öffentlich sei und er sogleich einen Strafantrag stellen werde, falls jemand die Versammlung aufnehme oder übertrage.
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015

Beitrag von tutor! »

Hier kannst Du das nachlesen: http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

Im Übrigen hat Tirant lo Blanc geschrieben, dass Peter Frese dies gesagt haben soll.... Tirant lo Blanc hat nicht geschrieben, dass er das tatsächlich gesagt hat.
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015

Beitrag von piti »

Hallo @tutor
meine Glaskugel hat mir gesagt ......es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich Tutor meldet und zwar heftig.
Was ist los, du haust mir StGB um die Ohren ...........

Tirant lo Blancen ....
Er wird sich mit Sicherheit hier öffentlich äußern müssen. Ich habe ihn nur zitiert.

Ok, ich begreife, dass wir, ohne es juristisch abzusichern, nicht publizieren oder reden dürfen.

Danke @tutor, Botschaft angekommen
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015

Beitrag von tutor! »

piti hat geschrieben:(...)
Was ist los, du haust mir StGB um die Ohren ...........
Ich habe Dir lediglich einen Verweis auf die Rechtsgrundlagen einer angeblichen Äußerung von Peter Frese genannt. Es ist im Übrigen gut so, dass es in Deutschland eine Straftat ist, nicht öffentlich Gesprochenes ohne Kenntnis der Betroffenen Aufnahmen zu machen. Ein gutes Gesetz, wie ich meine. Für die straffreie Aufnahme eines nicht öffentlich gesprochenen Wortes braucht es in Deutschland einen richterlichen Beschluss.

Das ist im Übrigen etwas völlig anderes, als die Veröffentlichung von Anträgen und Beschlüssen oder gar als Meinungsäußerungen.
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015

Beitrag von piti »

Hallo @tutor

mal grundsätzlich,

du mußt nicht Verweise auf allgemein bekannte Rechtsgrundlagen geben, nur weil du glaubst, alle wären ahnungslos oder ungebildet. Es wird sich ja klären lassen, ob und wie Peter Frese diese Äußerung gemacht hat.

Diese Versammlung hat über ... na. 160 tausend Judosportler entschieden.
Und da erzählst du etwas von Straftaten, wenn Öffentlichkeit hergestellt wird?

Halloooooo Tutor, bist du noch auf der Erde?

Nachtrag:
Unser aller Präsident Peter sollte sich mal hier äußern, im größten deutschen JUDOFO
Zuletzt geändert von piti am 30.11.2014, 23:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015

Beitrag von caesar »

nur die aktuellen Preise
Berlin: 14,86€ + DJB
Brandenburg: 14€
Hamburg: 20€
Sachsen: 15€
Sachsen-Anhalt: 14€
Schleswig-Holstein: 12€ + DJB
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Tirant lo Blanc
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015

Beitrag von Tirant lo Blanc »

Die Zahlen des DJB und von vierzehn Landesverbänden:

DJB 2014: 7,00 Euro
DJB 2015: 9,00 Euro

***

Badischer Judo-Verband 2014: 14,50 Euro
Badischer Judo-Verband 2015: 16,50 Euro

Bayern 2014: 14,00 Euro
Bayern 2015: 20,00 Euro

Berlin 2014: 21,86 Euro
Berlin 2015: ??

Brandenburg 2014: 14,00 Euro
Brandenburg 2015: ??

Hamburg 2014: 14,00 Euro
Hamburg 2015: ??

Hessen 2014: 16,00 Euro
Hessen 2015: 16,00 Euro (unverändert)

Niedersachsen 2014: 16,50 Euro
Niedersachsen 2015: 24,00 Euro

Nordrhein-Westfalen 2014: 15,00 Euro
Nordrhein-Westfalen 2015: 19,00 Euro (20,00 Euro ab 2016)

Saarland 2014: 7,00 Euro (+2,00 Euro / 4,00 Euro = effektiv 9,00 / 11,00 Euro)
Saarland 2015: 9,00 Euro (+2,00 Euro / 4,00 Euro = effektiv 11,00 / 13,00 Euro)

Sachsen 2014: 15,00 Euro
Sachsen 2015: ??

Sachsen-Anhalt 2014: 14,00 Euro
Sachsen-Anhalt 2015: ??

Schleswig-Holstein 2014: 19,00 Euro
Schleswig-Holstein 2015: ??

Thüringen 2015: 15,00 Euro
Thüringen 2016: ??

Württembergischer Judo-Verband 2014: 15 Euro
Württembergischer Judo-Verband 2014: ?? Euro

Somit fehlen noch vier Landesverbände sowie einige Angaben zum Beitrag des Jahres 2015.

Tirant lo Blanc
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Hofi
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015

Beitrag von Hofi »

Hi!
Das Problem ist, dass § 201 StGB wahrscheinlich nicht so allgemein bekannt ist, insofern halte ich diesen Hinweis nicht im geringsten für ehrenrührig. Und ja, die Aufzeichnung in einer nichtöffentlichen Veranstaltung ist eine Straftat und hat mit Herstellen von Öffentlichkeit nichts zu tun. Mal angenommen er hat es gesagt, vielleicht hat es ja einen Vorfall gegeben oder ihm wurde von einem solchen erzählt, der ihn dazu animiert hat, einen entsprechenden Hinweis zu geben.

Die Teilnehmer erhalten ein Protokoll, dagegen gibt es eine Einspruchsfrist, sollte etwas falsch protokolliert sein. Außerdem veröffentlicht ja der DJB selbst auf der HP http://www.judobund.de/aktuelles/details/2977 die Beschlüsse, auch die Landesverbände berichten über die Beschlüsse http://www.b-j-v.de/home/der-bjv/show/i ... vorstands/.
Gruß
Hofi
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015

Beitrag von Tirant lo Blanc »

Außerdem veröffentlicht ja der DJB selbst auf der HP http://www.judobund.de/aktuelles/details/2977 die Beschlüsse, auch die Landesverbände berichten über die Beschlüsse http://www.b-j-v.de/home/der-bjv/show/i ... vorstands/ (Hofi).
Lieber Hofi,

das stimmt leider nur teilweise. Der DJB veröffentlicht nur einige wenige Beschlüsse, und auch diese teilweise nicht so, wie sie eigentlich beschlossen wurden. Die Landesverbände verfahren ganz unterschiedlich. Während in Bayern zu einigen wenigen Beschlüssen auf der Verbandsseite eine Benachrichtigung erfolgte - und Bayern war also in der Tat wie Hessen gegen die Beitragserhöhung -, werden in Hessen zwar nur wenige Beschlüsse auf der Internetseite veröffentlicht, alle Mitgliedsvereine erhalten aber eine umfassende Information, sobald das Protokoll der DJB-Mitgliederversammlung vorliegt. Alle hessischen Vereine haben auch die vollständigen Einladungsunterlagen zur letzt- und diesjährigen DJB-Mitgliederversammlung erhalten und konnten sich so ihr eigenes Bild machen. In einigen anderen Bundesländern sollen dagegen die Informationen, was alles auf den DJB-Mitgliederversammlungen behandelt wurde, gar nicht erst bis zur Vereinsebene weitergegeben werden.

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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015

Beitrag von Hofi »

Hi!
Aber man kann doch dem DJB nicht anlasten, wenn die LV ihre Mitglieder nicht informieren.
Bis dann
Hofi
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015

Beitrag von Tirant lo Blanc »

Hofi hat geschrieben:Hi!
Aber man kann doch dem DJB nicht anlasten, wenn die LV ihre Mitglieder nicht informieren.
Bis dann
Hofi
Nein, das geht natürlich auf das Konto der jeweiligen Mitgliedsverbände. Eine bisweilen seltsame Intransparenz herrscht auch bei den Preisen des DJB bezüglich der Kyu-Prüfungen. Bis zum 31. 12. 2015 gelten folgende Abgabepreise des DJB für die Kyu- und Dan-Prüfungen:

Kyu-Prüfung für Vereinsmitglieder: 2,50 Euro
Kyu-Prüfung für Nicht-Vereinsmitglieder: 9,50 Euro (vor allem Schul- und Hochschulsport)
Dan-Prüfung für Vereinsmitglieder: 20,00 Euro

Ab dem Jahr 2016 gelten dann die folgenden Gebühren, welche die Mitgliederversammlung des DJB vom November 2014 beschloß:

Kyu-Prüfung für Vereinsmitglieder: 5,00 Euro (43 Ja-Stimmen, 22 Gegenstimmen)
Kyu-Prüfung für Nicht-Vereinsmitglieder: 14,00 Euro (vor allem Schul- und Hochschulsport) (48 Ja-Stimmen, 17 Gegenstimmen)
Dan-Prüfung für Vereinsmitglieder: 30,00 Euro (mehrheitlich bei 13 Gegenstimmen und keiner Enthaltung angenommen)

Die Landesverbände verkaufen die Prüfungsunterlagen an ihre Mitgliedsvereine weiter und erheben dabei in der Regel einen Aufschlag. Wenn die Mitgliedsvereine ihrerseits die Prüfungsunterlagen anläßlich der Kyu-Prüfungen an die Prüflinge weiterverkaufen, erfolgt in der Regel nochmals ein Aufschlag der Vereine und/oder der Prüfer. So können aus 2,50 Euro, dem derzeitigen Abgabepreis des DJB für eine Kyu-Prüfungsmarke, bisweilen 25 Euro für den Prüfling werden. Zu welchen Preisen die Prüfungen in den einzelnen Vereinen, Schulen und Hochschulen abgehalten werden, ist nicht transparent. Es dürfte derzeit wohl von Kyu-Prüfungsgebühren zwischen 15 und 30 Euro pro Prüfung und Person ausgegangen werden. Was man vielleicht zusammentragen könnte, wären die Abgabepreise, zu denen die einzelnen Landesverbände derzeit die Kyu- und Danprüfungsmarken an ihre Mitgliedsvereine weiterverkaufen.

Tirant lo Blanc
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015

Beitrag von Kumamoto »

Aber man kann doch dem DJB nicht anlasten, wenn die LV ihre Mitglieder nicht informieren.
Die Frage ist doch, ob die LVe überhaupt wissen, in welchem Rahmen sie ihre Mitglieder informieren dürfen oder sollen! Und bevor sie Gefahr laufen, sich mit dem Bundesverband anzulegen, veröffentlichen sie lieber garnichts.
tutor!
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015

Beitrag von tutor! »

Kumamoto hat geschrieben:(...)Die Frage ist doch, ob die LVe überhaupt wissen, in welchem Rahmen sie ihre Mitglieder informieren dürfen oder sollen! Und bevor sie Gefahr laufen, sich mit dem Bundesverband anzulegen, veröffentlichen sie lieber garnichts.
Aber selbstverständlich wissen sie das. Die Ergebnisse können immer veröffentlicht werden, sofern keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015

Beitrag von tutor! »

Tirant lo Blanc hat geschrieben:(...)Eine bisweilen seltsame Intransparenz herrscht auch bei den Preisen des DJB bezüglich der Kyu-Prüfungen.
Diese Intransparenz liegt wohl weniger beim DJB als vielmehr bei den nachgeordneten Ebenen. Der DJB gibt seinen Mitgliedern die Gebühren ja zweifelsfrei bekannt. Es scheint aber so zu sein, dass einige Landesverbände ihrerseits ihren Mitgliedern gegenüber die Zusammensetzung der durch die LV erhobenen Prüfungsgebühren nicht öffentlich aufschlüsseln, denn...
Tirant lo Blanc hat geschrieben:(...)Die Landesverbände verkaufen die Prüfungsunterlagen an ihre Mitgliedsvereine weiter und erheben dabei in der Regel einen Aufschlag. Wenn die Mitgliedsvereine ihrerseits die Prüfungsunterlagen anläßlich der Kyu-Prüfungen an die Prüflinge weiterverkaufen, erfolgt in der Regel nochmals ein Aufschlag der Vereine und/oder der Prüfer. So können aus 2,50 Euro, dem derzeitigen Abgabepreis des DJB für eine Kyu-Prüfungsmarke, bisweilen 25 Euro für den Prüfling werden. Zu welchen Preisen die Prüfungen in den einzelnen Vereinen, Schulen und Hochschulen abgehalten werden, ist nicht transparent.
Die Transparenz müsste also über die gesamte Weitergabekette bis hin zum Prüfling hergestellt werden, denn:
Tirant lo Blanc hat geschrieben:(...)Es dürfte derzeit wohl von Kyu-Prüfungsgebühren zwischen 15 und 30 Euro pro Prüfung und Person ausgegangen werden. Was man vielleicht zusammentragen könnte, wären die Abgabepreise, zu denen die einzelnen Landesverbände derzeit die Kyu- und Danprüfungsmarken an ihre Mitgliedsvereine weiterverkaufen.
... sodass jedes Mitglied dann auch die Kalkulation der Höhe der Prüfungsgebühren in seinem Verein ermitteln könnte ohne bei einer Mitgliederversammlung anwesend sein zu müssen. Hier erschließt sich ein weites Betätigungsfeld für rechtliche Prüfungen, weil ja auch immer überprüft werden kann, ob diese Gebühren ordnungsgemäß vereinnahmt wurden und ob die betreffenden Empfänger von Geldmitteln diese auch ordnungsgemäß versteuert haben. Ähnliches gilt für verbreitete All-inklusive-Angebote mit eigenen Urkunden, Gürteln und Prüfungsgebühren. Hieraus sind verbreitet recht fragwürdige Geschäftsmodelle entstanden, die durch eine größere öffentliche Transparenz der Kostenzusammensetzung in die Diskussion geraten könnten. Die Landesverbände sollten hier ihren Mitgliedsvereinen stärker auf die Finger schauen, anstatt in das Wehklagen über erhöhte Gebühren beim DJB einzustimmen - die sie selbst beschlossen haben.
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015

Beitrag von Sono-Mama »

Hofi hat geschrieben:
Der DJB hat den Termin für seine Mitgliederversammlung (15.-16. November 2014) und seine - in dieser Höhe nicht absehbare - Erhöhung des Mitgliedsbeitrags so gewählt, daß es in Hessen aus rechtlichen Gründen schlichtweg nicht möglich sein wird, die Beitragserhöhung im Jahr 2015 weiterzugeben.
Diese Formulierung finde ich ehrlich gesagt schon wieder grenzwertig. Der Termin der DJB-MV ist doch meines Wissens seit Jahren immer um diese Zeit. Das hier klingt aber so, als hätte der DJB den Termin extra so gewählt, dass den Landesverbänden ein Handeln unmöglich ist.
Was würde die Landesverbände davon abhalten, ihre Mitgliederversammlung eine Woche nach der DJB-MV abzuhalten und einen Punkt "Beitragserhöhung" vorsorglich auf die Tagesordnung zu nehmen? Und was die Mitgliedsvereine der Landesverbände das ganz nochmal eine Woche später?
Das kann man in meinen Augen auch neutraler formulieren.
Hi Hofi,

gebe dir absolut recht. Wenn schon vorher der Termin der DJB-MV bekannt ist (zumindest aus der Erfahrung heraus) und schon lange von einer Erhöhung der Kosten für die JSM die Rede ist (Buschfunk, Verlautbarungen aus dem DJB, etc.), dann ist es meiner Meinung nach die Pflicht der Präsidien der einzelnen LV, dies bei der nächst möglichen MV auf die Tagesordnung zu setzen. Und sollte dieser Punkt nicht zu behandeln sein, weil die MV besseres zu tun hat, als sich um die Finanzen zu kümmern, dann muss eben, wie es ebenfalls schon in diesem Blog genannt wurde, eine AOMV einberufen werden mit NUR diesem einen einzelnen TOP.

Klar könnte man von Seiten des DJB aus die Erhöhung der Kosten für das übernächste Kalenderjahr (2016) beschließen, sodass die LV die Chance haben, im Rahmen einer MV zu behandeln und eine Erhöhung zu beschließen, aber den Schwarzen Peter alleine dem DJB zuzuschieben, ist meines Erachtens nicht richtig. Die LV können und sollten ihre Möglichkeiten, so eine Erhöhung (auch schon im voraus) zu beschließen, voll ausschöpfen.

Gruß Sono-Mama
Was du mir sagst, das vergesse ich. Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich. Was du mich tun lässt, das verstehe ich.

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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015

Beitrag von tutor! »

Sono-Mama hat geschrieben:(...)Klar könnte man von seiten des DJB aus die Erhöhung der Kosten für das übernächste Kalenderjahr (2016) beschließen, sodass die LV die Chance haben, im Rahmen einer MV zu behandeln und eine Erhöhung zu beschließen, aber den Schwarzen Peter alleine dem DJB zuzuschieben ist meines Erachtens nicht richtig. Die LV können und sollten ihre Möglichkeiten, so eine Erhöhung (auch schon im voraus) zu beschließen, voll ausschöpfen.
Der Antrag des DJB-Präsidiums war eine Erhöhung um einen Euro in 2015 und einen weiteren Euro in 2016. Die Landesverbände waren langfristig informiert.

Gegen die Rede des DJB-Präsidenten wurde dann die Erhöhung schon für 2015 um zwei Euro aus der Versammlung heraus beantragt und beschlossen, da einige LV-Vertreter eine einmalige Erhöhung um zwei Euro weniger problematisch fanden, als zweimal hintereinander um einen Euro zu erhöhen. Das Problem, dass dabei für Hessen - und möglicherweise auch für andere LV - aufgetreten ist, wollte das DJB-Präsidium vermeiden. Dies sollte der Fairness halber gegenüber dem DJB seitens der betroffenen Landesverbände anerkannt werden.
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015

Beitrag von Sono-Mama »

tutor! hat geschrieben: Der Antrag des DJB-Präsidiums war eine Erhöhung um einen Euro in 2015 und einen weiteren Euro in 2016. Die Landesverbände waren langfristig informiert.
Wenn das der Fall ist, dann ziehe ich meine Anmerkung mit dem Schwarzen Peter in der Gestalt wieder zurück und schiebe den Schwarzen Peter allein den Präsidien bzw. den MV der LV zu.

Selbst schuld sage ich da.

BTW: ich schätze, das aufgrund der Beitragserhöhung wieder mal so viele Judokas (allen voran die passiven Mitglieder) ihre Mitgliedschaft kündigen werden, dass im endeffekt sehr viel weniger Geld übrig bleiben wird, als sich die zuständigen Personen ausgerechnet haben.

Gruß Sono-Mama
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015

Beitrag von piti »

Auszug Zitat @tutor
[....] Die Landesverbände sollten hier ihren Mitgliedsvereinen stärker auf die Finger schauen [.....]
da ist es wieder ...............
Pauschale Angriffe wie z.B. Betrug bei Kyuprüfungen, Bereicherung von einzelnen, Kosten werden übermäßig ....... usw.

Booh nee, @tutor, ich kann es nicht mehr lesen. Tausende von ehrenamtlichen Judosportlern, Vereine usw. stehen bei dir unter Generalverdacht. Ich möchte dafür mal Beweise.


@hofi hat geschrieben:
Was würde die Landesverbände davon abhalten, ihre Mitgliederversammlung eine Woche nach der DJB-MV abzuhalten und einen Punkt "Beitragserhöhung" vorsorglich auf die Tagesordnung zu nehmen? Und was die Mitgliedsvereine der Landesverbände das ganz nochmal eine Woche später?
.
Diese Aussage habe ich mir über meine Zunge zergehen lassen ....

was wäre gewesen wenn:

1. der DJB hat etwas vor und informiert frühzeitig seine Mitglieder, die Landesverbände (LV)
2. die LV informieren ihre Mitglieder über das Vorhaben des DJB und stellen es zur Abstimmung (MV)
3. die Vereine beraten, stimmen auf einer MV ab und geben ihren LV einen klaren Auftrag
4. die LV stimmen ab auf der HV des DJB mit einen klaren Auftrag ihrer Mitglieder

In dieser Reihenfolge sind die Vereine die Kunden.
DJB und LV sind Dienstleister,

Gruß, Pit
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015

Beitrag von Tirant lo Blanc »

Sono Mama hat geschrieben:gebe dir absolut recht. Wenn schon vorher der Termin der DJB-MV bekannt ist (zumindest aus der Erfahrung heraus) und schon lange von einer Erhöhung der Kosten für die JSM die Rede ist (Buschfunk, Verlautbarungen aus dem DJB, etc.), dann ist es meiner Meinung nach die Pflicht der Präsidien der einzelnen LV, dies bei der nächst möglichen MV auf die Tagesordnung zu setzen. Und sollte dieser Punkt nicht zu behandeln sein, weil die MV besseres zu tun hat, als sich um die Finanzen zu kümmern, dann muss eben, wie es ebenfalls schon in diesem Blog genannt wurde, eine AOMV einberufen werden mit NUR diesem einen einzelnen TOP.

Klar könnte man von Seiten des DJB aus die Erhöhung der Kosten für das übernächste Kalenderjahr (2016) beschließen, sodass die LV die Chance haben, im Rahmen einer MV zu behandeln und eine Erhöhung zu beschließen, aber den Schwarzen Peter alleine dem DJB zuzuschieben, ist meines Erachtens nicht richtig. Die LV können und sollten ihre Möglichkeiten, so eine Erhöhung (auch schon im voraus) zu beschließen, voll ausschöpfen.
Mit anderen Worten: Der bloße Antrag des DJB-Präsidiums, den Beitrag zu erhöhen, soll bereits zu einer vorsorglichen Beitragserhöhung der Landesverbände und all der ihnen angeschlossenen Vereine führen? In Hessen dauert die Einberufung einer Mitgliederversammlung etwa neun Wochen (ca. eine Woche Vorlauf, dann erste Einladung mit satzungsgemäßer Acht-Wochen-Frist). Darunter geht es nicht. Die Mitgliedsvereine der Landesverbände müssen aber auch Gelegenheit haben, ihre Satzungen und Ordnungen zu ändern. Es ist rechtlich nicht möglich, einen Jahresbeitrag im laufenden Kalenderjahr zu erhöhen. Eine solche Erhöhung kann nur für das nächste oder eines der folgenden Kalenderjahre beschlossen werden. Hält der DJB seine Mitgliederversammlung erst Mitte November eines Jahres ab und werden auf dieser Beitragserhöhungen beschlossen, die sich bereits ab dem Folgejahr auswirken, so führt dies wohl bei den meisten Landesverbänden dazu, daß im Zeitraum von Mitte November bis Weihnachten keine Mitgliederversammlung des Landesverbandes (und in der Folge auch keine Mitgliederversammlungen der Vereine) abgehalten werden können. Man kann in dem Beschluß des DJB, den Beitrag ab 2015 um fast 30 Prozent (!) zu erhöhen, ohne den Mitgliedsverbänden eine realistische Möglichkeit zu geben, diese Erhöhung nachzuvollziehen, durchaus eine Treuwidrigkeit gegenüber seinen Mitgliedern sehen, und betroffene Mitglieder haben, wenn sie dies wollen, auch die rechtliche Möglichkeit, den Beschluß über die Beitragserhöhung als nichtig feststellen zu lassen. Bleibt abzuwarten, ob sie dies auch tun werden. Was spricht im übrigen dagegen, daß der DJB seine jährliche Mitgliederversammlung im Mai, spätestens im Juni eines jeden Jahres abhält und so seinen Mitgliedern die Gelegenheit gibt, entsprechende Beschlüsse nachzuvollziehen? Auch Änderungen der Ordnungen des DJB werden in den Landesverbänden ja erst dann gültig, wenn die Mitgliederversammlungen der Landesverbände gleichfalls entsprechende Beschlüsse gefaßt haben. Eine automatisches Durchgreifen von oben nach unten gibt es im deutschen Vereinsrecht eben nicht.

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