Aktiv in DJB und DDK

Hier geht es um Fragen zur Vereinsarbeit, Verbänden und Organisationen
Antworten
Reaktivator
3. Dan Träger
3. Dan Träger
Beiträge: 1326
Registriert: 01.02.2007, 18:07

Aktiv in DJB und DDK

Beitrag von Reaktivator »

Da der bisherige "DDK-Thread" ja kürzlich von Fritz geschlossen wurde, da er leider ziemlich abgedriftet war, hier noch einmal der Versuch einer sachlichen Klärung - in der Hoffnung, daß es diesmal auch sachlich bleibt:

Aus aktuellem Anlaß (vgl. Thread "Judomagazin 3/07" in der Rubrik "Plauderecke") drängt sich die Frage auf, wie es sich eigentlich mit Sportlern verhält, die nach wie vor in beiden Organisationen aktiv sind.
Markantestes Beispiel ist sicherlich das frühere langjährige "Aushängeschild" des DJB im In- und Ausland, der meines Wissens im DJB-Bereich immer noch sehr aktiv ist (und ja sogar noch in der Liga kämpft!?) und heute gleichzeitig einer der "Chef-Werber" des DDK ist.
Gibt es da eine offizielle Regelung und/oder Stellungnahme seitens des DJB?
Oder gibt es - unabhängig von der heftig diskutierten gegenseitigen "Nicht-Anerkennung" von Graduierungen - so etwas wie eine friedliche "Koexistenz", nämlich daß Sportler, die individuell (DDK) bzw. über ihren Verein und Landesverband (DJB) nach wie vor beiden Organisationen angehören, auch ohne weiteres an Veranstaltungen beider Organisationen teilnehmen können?

(Nur um Mißverständnissen vorzubeugen: Ich will hier weder verdiente Sportler schlecht machen noch geht es mir um konkrete Personen - mich würde nur der Sachverhalt an sich einmal interessieren.)
Benutzeravatar
judoka50
3. Dan Träger
3. Dan Träger
Beiträge: 1491
Registriert: 06.11.2006, 13:09
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Kontaktdaten:

Beitrag von judoka50 »

Zunächst noch eine Frage:
Geht es nur um eine Antwort - Tätigkeiten DJB / DDK oder möchtest Du auch weiter über die Verleihungspraxis schreiben, bzw. auch dazu Antworten haben.
Denn dann wären weitere Bereiche betroffen, da in einigen Bereichen, bzw. bei einigen, die sich sogar von diesen Organisationen getrennt haben, oder besser getrennt wurden, auch seltsame Verleihungspraktiken gängig sind.
Viele Grüße
U d o
Reaktivator
3. Dan Träger
3. Dan Träger
Beiträge: 1326
Registriert: 01.02.2007, 18:07

Beitrag von Reaktivator »

@ judoka50:
Mir geht es nicht (!) um die Verleihungspraxis. (Darüber zu urteilen, könnte ich mir ohnehin nicht anmaßen...)
Mir geht es aber auch nicht so sehr um die Tätigkeit der Funktionäre (Ich glaube, dafür gibt es von Seiten des DJB aus ja eine Regelung!?), sondern vielmehr um die Teilnahme von "einfachen Sportlern" an Veranstaltungen (konkret: Lehrgängen, Meisterschaften, Turnieren, etc.).
Benutzeravatar
judoka50
3. Dan Träger
3. Dan Träger
Beiträge: 1491
Registriert: 06.11.2006, 13:09
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Kontaktdaten:

Beitrag von judoka50 »

Soweit mir bekannt ist - ich mache mich da aber noch mal weiter schlau - geht es nur um "Tätigkeiten".
Bei der derzeitigen Zusammensetzung, bzw. Zielsetzung des DDK wäre eine Tätigkeit im DDK automatisch eine Konkurrenz bzw. mal vorsichtig formuliert und in Bezug auf die Prüfungen - egal von welcher Seite aus geseehen, für den anderen Verband "schädigend". Lasst hierbei bitte mal den Gedanken der Gebühren beiseite. Ich glaube dies wird sich auch nicht eher ändern, bis - ähnlich wie in NRW - eine Einigung beider Bereiche, Prüfungs- und damit verbundenes Lehrwesen, sowie der Sportbereich und die damit verbundenen Lehrgänge und Turniere, getroffen wird. Bei uns hat sich gezeigt, dass dies durch eine "Neugründung", wobei sich an den "Aufgaben" der ehemaligen DDK Mitglieder der Landesgruppe NRW nichts geändert hat. Sie haben direkt nach Neugründung ihre Tätigkeiten weiter wahrgenommen. Durch vernünftige Gespräche und Verträge ist nun alles geregelt. Inwieweit dies von der einen oder anderen Seite ein Umdenken erforderte mag mal offen bleiben - wichtig ist, es klappt seit Jahren bestens. Was noch wichtiger ist, und da muss ich leider auch mal die Verleihung von DAN Graden ansprechen, ist dies nun auf jeden Fall nicht mehr eine einzelne Personenentscheidung - wie bei den anderen Gruppierungen, sondern wird durch ein Gremium des Landesverbandes und wenn man dort Gründe für eine Verleihung sieht, dem Ehrenrat des DJB, (in welchem ebenfalls Vertreter aus den Bundesländern sind) zur Entscheidung vorgelegt.

Damit ist auch beantwortet, daß ein Judoka, der nur für sich trainiert und zu Meisterschaften und Lehrgängen gehen möchte, mit einer Doppelmitgliedschaft kein Problem haben dürfte, sofern er bei der jeweiligen Veranstaltung den richtigen Pass vorlegen kann.
Bei Lehrgängen mit verwandten Sportarten aus dem Bereich der SV
klappt dies ebenfalls hervorragend, da diese meist auch dem Dachverband angeschlossen sind.
Wichtig ist natürlich auch das Problem der Haftung für den Ausrichter, bzw. Träger der Maßnahme, bzw. auch den für den Referenten.
Dieses stellt sich bei der Mitgliedschaft in einem der "anerkannten" Vereine/Verbände nicht, da sie alle durch ihre Mitgliedschaft auch über die Sporthilfe, bzw. deren Verträge mit den Krankenkassen versichert sind.
Viele Grüße
U d o
Reaktivator
3. Dan Träger
3. Dan Träger
Beiträge: 1326
Registriert: 01.02.2007, 18:07

Beitrag von Reaktivator »

@ judoka50: Danke zunächst für die Antwort.
Aber:
judoka50 hat geschrieben:Damit ist auch beantwortet, das ein Judoka, der nur für sich trainiert und hzu Meisterschaften und Lehrgängen gehen möchte, mit einer Doppelmitgliedschaft kein Porblem haben dürfte, sofern er bei der jeweiligen Veranstaltung den richtigen Pass vorlegen kann.
Ist das Deine eigene Interpretation? Oder gibt es dazu auch eine offizielle Stellungnahme seitens des DJB?
Benutzeravatar
judoka50
3. Dan Träger
3. Dan Träger
Beiträge: 1491
Registriert: 06.11.2006, 13:09
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Kontaktdaten:

Beitrag von judoka50 »

Eine offizielle Stellungnahme kann ich nicht abgeben. Aber es dürfte für jeden "sportlich" denkenden Menschen eine Selbstverständlichkeit sein, dass ich einen anderen "Judoka", Aikidoka pp. wenn die oben erwähnten Voraussetzugen - Mitgliedschaft innerhalb des Dachverbandes, egal in welcher Sparte - gegeben sind, bei einem Lehrgang teilnehmen lasse.
Bei Turnieren pp. geht es natürlich nur mit DJB Judo Paß und entsprechender Graduierung.

Ebenfalls selbstverständlich dürfte es sein, dass ich auf einer Veranstaltung "Teilnehmer" bin und nicht "Werbeträger" für eine fremde Organisation.
Auch wenn in der Werbung seit kurzem vergleichende Werbung erlaubt ist. Für die Etikette des Kodokan ??? Undenkbar..........
Ich persönlich habe auch noch nie einen SV'ler, der einen Lehrgang im Judobereich, z.b. Richtung Kime no kata pp. leitet, gesehen, der Werbung für "seinen Sport" macht.

Ich persönlich hätte auch keine Probleme einen "fremden" Judoka an einem Lehrgang teilnehmen zu lassen um zu lernen oder rein zu schnuppern. Dies kann natürlich keine Dauermaßnahme sein und es muss die immer wieder erwähnte Haftungsfrage für die Teilnahme geklärt sein. Momentan ist, auf das DDK bezogen keines der Mitglieder über den Verband versichert (zumindest nach meinem Kenntnisstand).
Viele Grüße
U d o
Nick
2. Dan Träger
2. Dan Träger
Beiträge: 574
Registriert: 12.08.2004, 10:58
Bundesland: Bayern
Verein: 1. SC Gröbenzell
Kontaktdaten:

Beitrag von Nick »

An Veranstaltungen des DJB kann nur mit gültigem DJB-Mitgliedsausweis teilgenommen werden. Diese Regelung gilt ebenfalls für alle Veranstaltungen des Bayerischen Judo-Verbandes.
Ich gehe davon aus, dass dies in den anderen LVs genauso gehandhabt wird. Wie ja schon dargelegt wurde, besteht ansonsten kein Versicherungsschutz durch die Sportunfallversicherung.

Hierzu ein Beschluss des BJV-GEsamtvorstands vom 11.3.:
3.4. Übernahme der DJB-Erklärung zum Deutschen Dan-Kollegium

Die Erklärung des Deutschen Judo-Bundes zum Deutschen Dan-Kollegium (DDK) vom 15. Februar 2007 wird im Bayerischen Judo-Verband wie folgt umgesetzt:

Der Bayerische Judo-Verband (BJV) incl. der Ressorts und Bezirke (Untergliederungen) wird keine offiziellen Funktionäre des Bundes-DDK und der DDK-Landesgruppe Bayern zur Veranstaltungen im BJV auf allen Ebenen einladen.

Sollten DDK-Funktionäre auf Veranstaltungen des BJV als Teilnehmer festgestellt werden ist zu überprüfen, ob sie im Besitz eines DJB-Mitgliedsausweises mit gültiger Jahresbeitragsmarke sind. Ohne Vorlage des gültigen DJB Mitgliedsausweises ist eine Teilnahme nicht möglich. Im Einzelfall ist zu überprüfen, ob eine Teilnahme gestattet werden kann.

Zum Verbandstag 2008 ist eine Satzungsregelung einzureichen, die eine Doppelfunktion beim BJV und beim DDK untersagt.

Graduierungen durch das DDK ab 1991 werden im BJV nicht anerkannt. Sollte ein Judoka, der seine Kyu- oder Dan-Prüfungen beim DDK abgelegt hat, in einen Verein des BJV wechseln und somit in Folge Mitglied im BJV sein, hat dieser seine Kenntnisse durch eine Prüfung nachzuweisen. Die Einzelfallentscheidung trifft der Prüfungsreferent des BJV in Absprache mit dem Präsidium.

Dies gilt auch für abgelegte Prüfungen außerhalb von Vereinen, die durch das DDK abgenommen wurden.

Bei allen Wettkämpfen, insbesondere auf Bezirksebene und bei Turnieren, ist bei der Prüfung des Mitgliedsausweises auf gültige Kyu- / Dan-Prüfungen durch den BJV zu achten.
Antworten