Randori und Bestrafung für solche

Hier geht es um Fragen zur Vereinsarbeit, Verbänden und Organisationen
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berthold
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Re: Randori und Bestrafung für solche

Beitrag von berthold »

Hallo,

aus meiner Sicht ist da viel schief gelaufen. Ich habe den Eindruck, dass hier um persönliche Antipathien geht und das alles nur eine Machtdemonstration des BJV war.

Weil die Frage des Verhaltens des Bezirks nicht beantwortet wurde: Ich war bei der JVV und beim Bezirkstag dabei, wo mit großer Mehrheit der Antrag von Freystadt auf Durchführung von U11-Mannschaftsspielen für Oberpfalz und Mittelfranken abgelehnt wurde. Die große Mehrheit kam vermutlich aus folgenden Gründen zustande:

- schlechte Erfahrungen / Ablehnung von Mannschaftsspielen in dieser Form überhaupt
- Anschein des Versuchs eines Verbandsorgans (LDA), in den Bezirk hinein zu regieren
- Anschein des Versuchs, hier an Freystadt ein Exempel zu statuieren (andere Vereine im BJV mit ähnlichen Verstößen wurden nicht belangt)
- Hintergrundwissen zur Befangenheit handelnder Personen (siehe erste Zeile hier)
- Teilung der rechtlichen Auffassung, dass die geforderten Mannschaftsspiele nicht im Einklang mit den Statuten des BJV stehen

Ich halte die zunächst verordnete Strafe (Durchführung der Mannschaftsspiele) für eine Schnapsidee. Aus meiner Sicht hätte eine Rüge (unter Androhung von Geldstrafe im Wiederholungsfall) gereicht, um die Sache aus der Welt zu bringen. Mit der Bezahlung der 500-Euro Strafe (die ich für in der Höhe für total überzogen halte) ist "der Kas gegessen".

Gruß
Berthold
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Hofi
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Re: Randori und Bestrafung für solche

Beitrag von Hofi »

berthold hat geschrieben:Hallo,

aus meiner Sicht ist da viel schief gelaufen. Ich habe den Eindruck, dass hier um persönliche Antipathien geht und das alles nur eine Machtdemonstration des BJV war.
Dass da viel schiefgelaufen ist, keine Frage, aber in meinen Augen nicht alles auf Seiten des BJV
- schlechte Erfahrungen / Ablehnung von Mannschaftsspielen in dieser Form überhaupt
Wie sahen diese aus? Kann ich so jetzt aus meiner Erfahrung nicht teilen. Als einzige Mannschaftsmaßnahme waren sie mir immer zu wenig. Aber die Kindeer hatten bei uns immer Spaß und daher sehe ich sie als nette Ergänzung.
- Anschein des Versuchs eines Verbandsorgans (LDA), in den Bezirk hinein zu regieren
Der Bezirk ist, anders als die Mitgliedsvereine, nur eine unselbständige Untergliederung des Verbandes. Und auch wenn wir durch die GeschO der Bezirke eine gewisse Selbstverwaltung haben, ist ein Hineinregieren durch den Verband nun einmal möglich. Passiert selten, aber es geht. Das muss man sich in solchen Situationen einfach bewusst machen.
- Anschein des Versuchs, hier an Freystadt ein Exempel zu statuieren (andere Vereine im BJV mit ähnlichen Verstößen wurden nicht belangt)
- Hintergrundwissen zur Befangenheit handelnder Personen (siehe erste Zeile hier)
In meinen Augen dahingehend problematisch, als man diese Punkte durch den Bezirksbeschluss nicht erledigt, sondern die Situation für den Verein noch verschärft, in dem man ihn in die Zwickmühle bringt. LDA ordnet an, Bezirk verbietet. Und gerade wenn man von diesen obigen Annahmen ausgeht, muss man zunächst davon ausgehen, dass das weitergeführt wird. Da muss man sich dann bewusst sein, was passiert, durch die Zwickmühle, die man schafft. Finde ich unglücklich.
- Teilung der rechtlichen Auffassung, dass die geforderten Mannschaftsspiele nicht im Einklang mit den Statuten des BJV stehen
Die teile ich so nicht, aber es heißt ja nicht umsonst, zwei Juristen, drei Meinungen. Insofern sehe ich auch nicht, wie Skiper, dass der Bezirk einer Anordnung des LDA zustimmen müsste.
Ich halte die zunächst verordnete Strafe (Durchführung der Mannschaftsspiele) für eine Schnapsidee. Aus meiner Sicht hätte eine Rüge (unter Androhung von Geldstrafe im Wiederholungsfall) gereicht, um die Sache aus der Welt zu bringen. Mit der Bezahlung der 500-Euro Strafe (die ich für in der Höhe für total überzogen halte) ist "der Kas gegessen".
Kann man so sehen mit der Schnapsidee, aber da muss ich halt auch sagen, da hat der Verein zugestimmt, bevor sie ausgesprochen wurde. Und die Begründung war ja auch, dass man zeigen wollte, es gibt geeignete Maßnahmen. Das hätte die Rüge und Androhung der Geldstrafe so nicht gebracht. Die RVO sieht theoretisch Strafen bis 2.500,-- vor, insofern ist man hier noch nicht mal im mittleren Bereich angekommen. Überzogen ist damit Ansichtssache.
Bis dann
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berthold
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Re: Randori und Bestrafung für solche

Beitrag von berthold »

Hallo Hofi,

dass nur auf Seiten des BJV was schief gelaufen wäre, habe ich nicht behauptet.

Ist hier zwar etwas OT, aber die negativen Erfahrungen zu Mannschaftsspielen: Wenn der Bezirk solche ausschreibt, der Ausrichter die Halle bestellt usw. - und sich dann NULL Mannschaften melden, sind die Erfahrungen wenigstens des Ausrichters negativ (genau das war in unserem Bezirk der Fall).

Die GeschO der Bezirke regelt genau, wo und wie der Verband (genauer das Präsidium, der GV usw., aber nicht jedes Organ des Verbandes!) in den Bezirk hineinregieren kann (Stimmrecht beim Bezirkstag, Vetorecht bei der Kasse usw.). Der LDA könnte das imho nur im Rahmen eines Verfahrens gegen den Bezirk.

Die Zwickmühle (LDA ordnet an, Bezirk verbietet) hat der LDA geschaffen, den Delegierten beim Bezirkstag und der JVV kann ja nicht vorgeschrieben werden, wie sie abstimmen müssen.

Dass "dass es geeignete Maßnahmen gibt" bestreite ich. Ein Randori-Turnier ist geeigneter Judo zu machen, als Seilklettern und sonstiger Firlefanz.

Zu der Höhe von 500 Euro: Der BJV-Strafenkatalog sieht unter Punkt 2 (Verstöße gegen die BJV-Sportordnung und die BJV-Jugendsportordnung - und das war es doch wohl) nirgendwo mehr als 500 Euro vor. Dieser Höchstsatz taucht nur dreimal auf (1.) Anwesenheit von Angehörigen des anderen Geschlechts beim Abwiegen und Belästigung der Athleten/-innen 2.) Beleidigung von Funktionären 3.) Tätlichkeit gegen einen Athleten, Kampfrichter oder Offiziellen). 500 Euro sind für eine kleine Abteilung viel Geld.

Gruß
Berthold
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Re: Randori und Bestrafung für solche

Beitrag von Hofi »

Hi!
Das Problem mit dem Hineinregieren ist aber auch, tut der LDA es überhaupt. Schon hier bin ich eigentlich anderer Ansicht, da die Meinung, bei Mannschaftsspielen die vom LDA als Strafe angeordnet werden, handelt es sich um keine Maßnahme, bei der der Bezirk etwas mitzureden hat. Es ist da eben nur das "technische" Konzept anzuwenden.

Dass bei Mannschaftsspielen keine Mannschaften kommen, war bei uns noch nie so. Insofern hätte die mangels Teilnehmern gescheiterte Durchführung sogar etwas bewirken können, nämlich, dass man darüber nachdenken muss, ob diese eine geeignete Wettkampfform sind. Es wäre also deutlich besser gewesen, den Versuch zu starten.

Zur Höhe der Strafe: Die RVO sieht grsl. einen Strafenbereich von 10,-- bis 2.500,-- vor. Dass der Strafenkatalog diese Werte selten vorsieht, ist eine andere Sache. Aber wenn man halt den Eindruck kriegt, man wird ver.... fällt die Reaktion halt heftiger aus. Und natürlich ist es viel Geld. Gescheiterte Mannschaftsspiele, die zeigen, dass das Konzept dort nicht funktioniert, wären billiger gewesen.
Bis dann
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Re: Randori und Bestrafung für solche

Beitrag von berthold »

Hallo,

"keine Maßnahme, bei der der Bezirk etwas mitzureden hat" Der Bezirk als (einziger nach den Statuten möglicher) Veranstalter mit der Auflage; diese Veranstaltung auch auf seiner Homepage zu veröffentlichen; sollte da nicht mitreden dürfen??! Nein, diese Auffassung kann ich nicht teilen.

Wegen der - gelinde gesagt - geringen Begeisterung an Mannschaftsspielen in der Oberpfalz hat der LDA vermutlich bezirksübergreifend für Oberpfalz und Mittelfranken angeordnet. Wohlwissend, dass bezirksübergreifende Mannschaftsspiele nach den Statuten nicht zulässig sind... (Schnapsidee eben).

Gruß
Berthold
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Fritz
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Re: Randori und Bestrafung für solche

Beitrag von Fritz »

berthold hat geschrieben:Wohlwissend, dass bezirksübergreifende Mannschaftsspiele nach den Statuten nicht zulässig sind... (Schnapsidee eben).
Was ist der Sinn diese Regelung?
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Re: Randori und Bestrafung für solche

Beitrag von Hofi »

@ Fritz: Mit der Beschränkung der U11-Maßnahmen auf den Bezirk wollte man verhindern, dass die 8-jährigen quer durch Bayern gondeln, sprich einfach die Fahrtwege reduzieren.
Bei der Maßnahme, die mit der ersten Sanktion belegt waren, waren aber meines Wissens Vereine aus mehr als einem Bezirk eingeladen. Daher wohl auch die Veranstaltung für beide Bezirke.
Und wie gesagt, es war eine Sanktion des LDA, keine "regulären" Mannschaftsspiele
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Re: Randori und Bestrafung für solche

Beitrag von tutor! »

So langsam habe ich Verständnisprobleme....

Der Verein wollte etwas machen, was nach den Statuten nicht zulässig war. Daraufhin verdonnerte ihn der LDA und einer Maßnahme, die ebenfalls nach den Statuten nicht zulässig ist. Bei dieser Maßnahme hätte der Bezirk mitwirken müssen - was der LDA nicht anordnen kann - doch der Bezirk hat sich demokratisch entschlossen nicht mitzuwirken, u.a. weil er - offenbar berechtigte - Zweifel an der Rechtmäßigkeit hatte. Der Verein wiederum hat seine Auflagen - eine rechtlich nicht zulässige Veranstaltung durchzuführen - also nicht erfüllt, weswegen er zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist.

Falls ich das so richtig widergegeben habe, ist dies eine der schlimmsten Verbandspossen, die ich je erlebt habe. Gut, dass ich nicht Präsident des BJV bin.....
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Fritz
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Re: Randori und Bestrafung für solche

Beitrag von Fritz »

Hofi hat geschrieben:@ Fritz: Mit der Beschränkung der U11-Maßnahmen auf den Bezirk wollte man verhindern, dass die 8-jährigen quer durch Bayern gondeln, sprich einfach die Fahrtwege reduzieren.
Und weil Eltern und Vereine nicht
selbst entscheiden können, ob sie für irgendwelche Turniere/Veranstaltungen mit ihren Kinder
quer durch Bayern fahren wollen, muß ein Verbot bezirksübergreifender Maßnahmen her,
damit auch gleich noch sichergestellt ist, daß ein Verein, der vielleicht zufälligerweise an einer
letztendlich willkürlich festgelegten Bezirksgrenze liegt, nicht eben mal kurz drüben im Nachbarbezirk
an einer evt. passenden "Maßnahme" teilnehmen kann, sondern nur an Maßnahmen des eigenen Bezirks,
auch wenn die diametral gegenüber liegt?

Evt. sollte ihr da einiges noch mal stark überdenken...


Pragmatischerweise würde ich ja noch verstehen, wenn es heißen würde:
Bezirksübergreifende Maßnahmen dürfen nicht vor "??:00-Uhr" beginnen, um sicherstellen zu können,
daß von weiter weg anreisende Teilnehmer nicht nachts losfahren müssen.. Plus Teilnehmerbegrenzung um
die Dauer der Veranstaltung kalkulierbar zu halten.
Oder: Bei bezirksübergreifenden Maßnahmen hat der Veranstalter für Hallen-Übernachtungs-Möglichkeiten
zu sorgen und ausreichend Parkmöglichkeiten sind sicherzustellen
(ich bekommen immer einen regelrechte Wut, wenn man zu nem Turnier fährt und kaum 'nen
Parkplatz findet oder gar noch für bezahlen muß und der schöne betonierte Schulhof
ist einfach nur leer... ;-) )
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Hofi
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Re: Randori und Bestrafung für solche

Beitrag von Hofi »

@ tutor!
Die eine Frage ist, konnte der LDA die konkrete Maßnahme anordnen (den Anlass dafür lass ich dabei mal weg)?
Ich denke ja.
Musste der Bezirk mitwirken, dahingehend, dass er seine Zustimmung erteilt?
In meinen Augen nein. Letztlich nur dadurch, dass er es auf der HP veröffentlicht. Schickt der Verein die Ausschreibung nachweislich an den Bezirk und der stellt es nicht online, hat der Verein seine Pflicht erfüllt und man kann ihm nichts.
Die beiden Punkte sind aber zugegebenermaßen etwas, vorüber man juristisch herrlich streiten kann, ohne zu einem Ergebnis zu kommen. Ich sehe es so, und damit ist das zweite Verfahren leider in sich logisch und konsequent.

Und bitte nicht vergessen, es war genug Zeit, das ganze vorab zu klären, bevor die Ausschreibungsfrist abgelaufen ist. Wenn ich im Oktober Bedenken kriege, setze ich mich sofort mit dem Bezirk und dem LDA zusammen und kläre das. Und warte nicht erst einen Beschluss ab, von dem ich weiß, dass es dann mindestens sehr knapp ist.

@Fritz: Ich weiß nicht, wie die Formulierung genau ist/war. Es gibt meines Wissens kein ausdrückliches Teilnahmeverbot. Sondern sie werden eben für den Bezirk ausgeschrieben. Und es werden keine U10/12, früher U11-Turniere, die sich ausdrücklich an ganz Bayern richten genehmigt. Wir hatte auch schon mal nen Starter aus Unterfranken in München. Der war halt mit der Familie an dem Wochenende eh in München und hat dann gefragt, ob er mitmachen darf.

Bis dann
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Re: Randori und Bestrafung für solche

Beitrag von Skipper1 »

@Tutor
Der Verein wollte etwas machen, was nach den Statuten nicht zulässig war. Daraufhin verdonnerte ihn der LDA und einer Maßnahme, die ebenfalls nach den Statuten nicht zulässig ist. Bei dieser Maßnahme hätte der Bezirk mitwirken müssen - was der LDA nicht anordnen kann - doch der Bezirk hat sich demokratisch entschlossen nicht mitzuwirken, u.a. weil er - offenbar berechtigte - Zweifel an der Rechtmäßigkeit hatte. Der Verein wiederum hat seine Auflagen - eine rechtlich nicht zulässige Veranstaltung durchzuführen - also nicht erfüllt, weswegen er zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist
Berthold hat es sehr gut herausgearbeitet.

Da hast du alles richtig verstanden. Ein sehr guter Extrakt.


Ahoi

Skipper
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Re: Randori und Bestrafung für solche

Beitrag von berthold »

Hallo,
Hofi hat geschrieben:Ich weiß nicht, wie die Formulierung genau ist/war. Es gibt meines Wissens kein ausdrückliches Teilnahmeverbot.
doch, Teilnehmer müssen einem Verein des ausrichtenden Bezirks angehören.
Hofi hat geschrieben:Wir hatte auch schon mal nen Starter aus Unterfranken in München
sag das nicht so laut ;)
tutor! hat geschrieben:Der Verein wollte etwas machen, was nach den Statuten nicht zulässig war. Daraufhin verdonnerte ihn der LDA und einer Maßnahme, die ebenfalls nach den Statuten nicht zulässig ist. Bei dieser Maßnahme hätte der Bezirk mitwirken müssen - was der LDA nicht anordnen kann - doch der Bezirk hat sich demokratisch entschlossen nicht mitzuwirken, u.a. weil er - offenbar berechtigte - Zweifel an der Rechtmäßigkeit hatte. Der Verein wiederum hat seine Auflagen - eine rechtlich nicht zulässige Veranstaltung durchzuführen - also nicht erfüllt, weswegen er zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist.
ja, so sehe ich das auch.

Und eine Sichtweise möchte ich noch loswerden: Lassen wir mal alle Paragraphen weg und stellen uns etwas über die Dinge. Der Verein hat etwas gemacht, was den Kindern gefallen hat, sie voran gebracht hat und in Teilen nach dem seit einigen Tagen geltenden Jugendgesamtkonzept auch zulässig ist. Ich habe mit Kindern, Eltern, Betreuern und Trainern gesprochen und nur positive Stimmen gehört. Für diese Veranstaltung blieb unterm Strich eine 500-Euro Strafe und ein verärgerter Abteilungsleiter.

Gruß
Berthold
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Re: Randori und Bestrafung für solche

Beitrag von Hofi »

Hi!
Hab mir die alte JuSpO gerade nochmal rausgesucht und finde darin folgende Stellen:
Die Mannschaftsspiele U11 werden durch die Bezirke nach den gültigen Durchführungsbestimmungen ausgetragen.
Inoffizielle Turniere U11:
Inoffizielle Turniere für die Altersklasse U11 werden nicht mehr genehmigt und nicht mehr in den Medien des BJV („bayernsport“, Internet) veröffentlicht. Die Durchführung dieser Turniere ist jedoch gestattet, wenn kein (Doppel-)KO-System angewandt wird. Verstöße werden geahndet.
Dazu im noch auf der BJV-HP befindlichen Durchführungskonzept:
Mannschaftsspiele U11 - Konzept
Die U11-Mannschaftsspiele werden von Vereins-Mannschaften mit 4 bis 6 Judokas durchgeführt. Eine Mannschaft kann sich aus mehreren Vereinen zusammensetzen. Ein Verein kann mehrere Mannschaften stellen. Diese Spiele werden männlich und weiblich getrennt ausgetragen. Teilnehmen dürfen Judoka, der entsprechenden Jahrgänge ab dem 8. Kyu. Jede Mannschaft stellt einen Betreuer als Stationsaufsicht. Dies kann auch ein entsprechend geeigneter Jugendlicher sein.

WETTKAMPFMODUS
Als Wettkampfmodus werden Pools mit je 4 bis 5 Mannschaften gebildet, in denen alle Mannschaften gegeneinander antreten.
Bei bis zu 10 Mannschaften werden zwei Pools gebildet. Die jeweiligen Poolersten und Poolzweiten bestreiten über Kreuz das Halbfinale, um den Einzug ins Finale.
Bei 11 und 12 Mannschaften werden drei Pools gebildet. Die jeweiligen Poolersten und Poolzweiten kämpfen im Finalpool (jeder gegen jeden) um die Platzierung.
Über 12 Mannschaften werden vier Pools gebildet. Die Poolersten und Poolzweiten der ersten beiden Pools kämpfen über Kreuz den Einzug ins Finale aus. Die Poolersten und Poolzweiten des dritten und vierten Pools kämpfen über Kreuz ebenfalls den Einzug ins Finale aus

STARTLISTEN
Jede Mannschaft erhält mit der Bezahlung der Startgebühr eine Startliste. In den Startlisten werden die Mannschaftsmitglieder gemäß ihrem tatsächlichen Gewicht eingetragen. Der leichteste Teilnehmer erhält den Startplatz eins, usw..
Ich finde somit keine Stelle, die eine Teilnahme bezirksfremder Teilnehmer ausdrücklich verbietet. Wer diese findet, möge sie mir bitte nennen.
Aus dem ersten Zitat könnte man ein Argument konstruieren, dass der Bezirk tatsächlich seine Zustimmung geben muss. Muss er allerdings bei anderen Sanktionen des LDA auch nicht, insofern ist die Argumentation mit den Mannschaftsspielen als Maßnahme eigener Art in meinen Augen vertretbar.
Die zweite Stelle befasst sich ausdrücklich nur mit den sog. "inoffiziellen Turnieren", also den Veranstaltungen die nicht durch den BJV und seine Gliederungen bzw. Organe imitiert werden.

Insofern sind in meinen Augen die rechtlichen Bedenken gegen die Anordnung der Mannschaftsspiele durch den LDA nicht stichhaltig.

@ Berthold: Das was Du zuletzt ansprichst, ist ein Problem. Und deshalb bin ich auch der Meinung, man hätte das erste Verfahren durchstreiten sollen, ob die Maßnahme, denn wirklich gegen die Ordnungen verstoßen hat und wenn ja, welche Konsequenzen man dafür für die Ordnungen ziehen muss. Ich sehe da auch nach den Neuerungen Änderungsbedarf. Aber für die jetzige Situation ist für mich schon entscheidend, wer die 500-Strafe zu verantworten hat.

Bis dann

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Re: Randori und Bestrafung für solche

Beitrag von Skipper1 »

Auszüge aus der alten JuSpO v.12.2.12
2.1 OFFIZIELLE VERANSTALTUNGEN
BJV-Veranstaltungen sind alle Wettkämpfe von der Kreis- bis zur Landesebene
u.a
- Mannschaftsspiele U11
3.2 MANNSCHAFTSMEISTERSCHAFTEN
Die Mannschaftsspiele U11 werden durch die Bezirke nach den gültigen
Durchführungsbestimmungen ausgetragen
5. ALTERSKLASSEN
Für die Altersklasse U11 werden keine Mannschaftsmeisterschaften durchgeführt
Die Jugend U11 (8 bis 10 Jahre) kann offizielle Meisterschaften bis einschl. Bezirksebene
durchführen.
inoffizielle Turniere U11:
Inoffizielle Turniere für die Altersklasse U11 werden nicht mehr genehmigt und nicht mehr in den Medien des BJV („bayernsport“, Internet) veröffentlicht. Die Durchführung dieser Turniere ist jedoch gestattet, wenn kein (Doppel-)KO-System angewandt wird. Verstöße werden geahndet.
Schon interessant zu lesen wie sich eine JuSpO zusammensetzt.
Ein roter Faden ist für mich nicht mehr zu erkennen.
Daher auch meine Anfrage zur Ausrichtung und Ausschreibung an den Bezirk

Ahoi

Skipper
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Re: Randori und Bestrafung für solche

Beitrag von CasimirC »

tutor! hat geschrieben:So langsam habe ich Verständnisprobleme....

Der Verein wollte etwas machen, was nach den Statuten nicht zulässig war. Daraufhin verdonnerte ihn der LDA und einer Maßnahme, die ebenfalls nach den Statuten nicht zulässig ist. Bei dieser Maßnahme hätte der Bezirk mitwirken müssen - was der LDA nicht anordnen kann - doch der Bezirk hat sich demokratisch entschlossen nicht mitzuwirken, u.a. weil er - offenbar berechtigte - Zweifel an der Rechtmäßigkeit hatte. Der Verein wiederum hat seine Auflagen - eine rechtlich nicht zulässige Veranstaltung durchzuführen - also nicht erfüllt, weswegen er zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist.

Falls ich das so richtig widergegeben habe, ist dies eine der schlimmsten Verbandspossen, die ich je erlebt habe. Gut, dass ich nicht Präsident des BJV bin.....
Das hatte ich auch direkt rausgelesen und lese es bis heute aus der ganzen Argumentation.

Es ist für mich ein Unding, dass ein Verein eine Sanktion aufgedrückt bekommt, über die er scheinbar keine Handhabe hat, sie wirklich auch zu erfüllen, unabhängig davon, ob der Verein durch eine offizielle Anfrage an den Bezirk seine Sanktion bereits erfüllt hätte. Das mag juristisch logisch sein, aber Jura und originaler, logischer Menschenverstand haben nur selten etwas miteinander zu tun ;)
Theorie: Wenn alle wissen, wie es geht, und es geht nicht.
Praxis: Wenn es geht, und keiner weiß, warum.
Holger König
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Re: Randori und Bestrafung für solche

Beitrag von Holger König »

Hier in Berlin habe ich noch nie gehört, daß der Verband in Veranstaltungen, die Vereine selbst organisiert haben (Freundschaftsturniere, Judo-Safari o.ä.) sich eingemischt hat. Es ist Sache des Veranstalters, Teilnahmebedingungen (z.B. Graduierugsbeschränkungen) festzulegen, damit zu Anfängerturnieren auch nur Anfänger kommen.
katana
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Re: Randori und Bestrafung für solche

Beitrag von katana »

Das was Tutor hier knapp und sehr präzise zusammengefasst hat, ...
... und das mittlerweile die Meisten auch so verstanden haben ..., ist im Prinzip doch ein weiteres trauriges Beispiel, zu welchen schwachsinnigen Auswüchsen die mittlerweile immer idiotischer werdende Regelungswut in die Freizeitangelegenheiten von Vereinen und deren Mitgliedern eingreift. :BangHead
Man kann einfach nur hoffen, daß sich genug mutige Leute finden, solchen Unsinn auf den entsprechenden Verbandssitzungen rigoros anzumahnen, Änderungen zu fordern , ... und einigen Funktionären den Platz und die Befugnisse zuzuweisen, die sie wirklich verdienen. :bricks

Ums nochmal zu erwähnen,...
ich gehöre keineswegs zu den Leuten, die der Meinung sind, daß man diese unzähligen Kinderturniere
braucht, weil einige Trainer/Abteilungsleiter offensichtlich keine anderen Inhalte im Judo sehen, als ihre Kinder möglichst oft auf möglichst viele Turniere zu karren, ... aber ...
ob , wann und mit welchen Schwerpunkten Vereine "inoffizielle" Randoris oder Freundschaftskämpfe veranstalten,
sollte nicht dem persönlichen Gutdünken einiger eifernder "Judomoralisten" ausgeliefert sein. :irre

KK
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Re: Randori und Bestrafung für solche

Beitrag von tutor! »

katana hat geschrieben:Das was Tutor hier knapp und sehr präzise zusammengefasst hat, ...
... und das mittlerweile die Meisten auch so verstanden haben ..., ist im Prinzip doch ein weiteres trauriges Beispiel, zu welchen schwachsinnigen Auswüchsen die mittlerweile immer idiotischer werdende Regelungswut in die Freizeitangelegenheiten von Vereinen und deren Mitgliedern eingreift. (...)
Wobei ich mir kein Urteil darüber erlauben möchte, wer alles eine Mitverantwortung an dieser konkreten Situation trägt. Hier sind nach meiner vorläufigen Einschätzung Sturköpfe aufeinander geprasselt, die beide eine Eskalation hätten verhindern können.

Dass, was "Katana" als "immer idiotischer werdende Regelungswut in die Freizeitangelegenheiten" bezeichnet, möchte ich etwas weniger drastisch als "Übersteuern" bezeichnen. Der BJV möchte - sicherlich in guter Absicht - steuernd in die Arbeit der Vereine eingreifen, um letztlich zu einer positiven Entwicklung des Judo und der Vereine zu kommen. Aber er geht scheinbar zu weit.

Die Vereine sind der Souverän im Verband - so sind die Verhältnisse und nicht anders herum, genauso wie die Mitglieder der Souverän im Verein sind und nicht der Vorstand. Die Aufgabe des Verbandes ist die Erbringung einer Dienstleistung für die Mitglieder. Dieser Aufgabe kommt ein Verband nicht nach, der den Sportbetrieb der Mitglieder kontrollieren und regulieren will. Der Verband muss sich vielmehr als Unterstützer der Vereine positionieren und dies auch in praktischer Politik so umsetzen.

Auf der anderen Seite muss es gemeinsames Anliegen der Vereine und des Verbandes sein, die Qualität des Judo in den Vereinen und damit im Verband zu verbessern. Hierzu bedarf es eines vom Verband aufgebauten Unterstützungssystems für die Vereinsarbeit. Ein solches Unterstützungssystem hat die Aufgabe, den Vereinen zu helfen, sich zu entwickeln. Das funktioniert aber nur, wenn die Vereine selbstbestimmt bleiben - auch und gerade in ihren Vereinsaktivitäten. Wenn bestimmte Aktivitäten der Qualitätsentwicklung abträglich sind - oder, wenn man dies glaubt - dann muss Überzeugungsarbeit geleistet und keine Verbote ausgesprochen und Sanktionen verhängt werden.

Letztlich geht es hier also um die Frage, wie ein Verband im Verhältnis zu seinen Mitgliedern - den Vereinen und deren Mitglieder - seinen Auftrag der Unterstützung bei der Entwicklung des Judo nachkommt: Durch Vorschriften oder durch einsichtige Argumente. Und es geht darum, inwieweit der Verband sich für die Vermeidung von Fehlentwicklungen bei seinen Mitglieder verantwortlich fühlt und eingreifen möchte. Denn letztlich steckt ja die Erkenntnis hinter den zahlreichen Steuerungsversuchen, dass viele Vereine fachlich damit überfordert sind, die Qualität des eigenen Angebots zu entwickeln.

Und wer will da widersprechen? Ich nicht - und deshalb verstehe ich auch die Verbandsvertreter, die immer mehr steuern wollen. Aber ich weiß auch, dass die Möglichkeiten zu steuern begrenzt sind - und dass ein Übersteuern das System aus der Bahn wirft.
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Re: Randori und Bestrafung für solche

Beitrag von Skipper1 »

@ tutor
Wobei ich mir kein Urteil darüber erlauben möchte, wer alles eine Mitverantwortung an dieser konkreten Situation trägt. Hier sind nach meiner vorläufigen Einschätzung Sturköpfe aufeinander geprasselt, die beide eine Eskalation hätten verhindern können.
Hab lange mit mir gerungen, ob ich dazu was schreibe.

Sachliche Argumente wären vielleicht hilfreich gewesen,
aber Argumente wie
- Das ist verboten
- Die Kinder sind nicht versichert
- Du wirst schon sehen, was Du bei der nächste Großgeräteförderung davon hast
-
"die bei uns im Bezirk durchgeführten U9 Randori-Turniere, gegen die gültige
Sportordnung des Bayerischen Judoverbandes verstoßen.
D. h. es ist jedem Kampfrichter (Offizieller des BJV´s) untersagt hier als
Kampfrichter bzw. Randori-Begleiter teilzunehmen auch nicht in Zivilkleidung
oder dergleichen.
Weiters teilen wir euch mit, dass bei einer Verletzung oder dergleichen zu
erheblichen versicherungstechnischen Problemen sowie Haftungsproblemen
kommen wird
da diese Turniere gegen die Sportordnung verstoßen."
-
Und: "Es ist nicht überall Randori drin, wo Randori draufsteht"
Das sind bestimmt sehr sachliche Argumente, die zum Stillhalten verführen

Ahoi

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Re: Randori und Bestrafung für solche

Beitrag von Skipper1 »

Ein Zitat habe ich noch gesucht, und erfolgreich gefunden, und dann reichts auch
Aber jetzt weißt Du alles besser und suchst Dir Deine Judoverbündeten gerade
unter den Vereinen, die im Bayerischen Judoverband als größte Querulanten
bekannt sind.
Und nicht nur dass, Du stellst Dich noch an deren Spitze, was Deine Anträge
bzw. Deine Klage gegen den Bayerische Judoverband ja beweisen.
Wenn das auch noch ein sachliches Argument ist.
Ahoi

Skipper
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