Der Bayerische Judo-Verband und "Konkurrenzverbände"

Hier geht es um Fragen zur Vereinsarbeit, Verbänden und Organisationen
tutor!
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Re: Der Bayerische Judo-Verband und "Konkurrenzverbände"

Beitrag von tutor! »

Öhm - könnte mal jemand den Passus aus der Satzung hier veröffentlichen? Das ist nämlich alles sehr schwer nachvollziehbar.
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katana
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Re: Der Bayerische Judo-Verband und "Konkurrenzverbände"

Beitrag von katana »

Hatte ich doch bereits gemacht ==>
(An die Moderation: Ich gebe zu, daß diese Diskussion nichts mit dem Thema des ursprgl. Fadens zu tun hat, aber es wurde auch in anderen Posts schon des öfteren angesprochen , ...und leider immer nur in Bezug zum DDK gesehen. Ich denke doch, daß die allgemeine Gültigkeit dieses Passus in einer LV-Satzung eines eigenen Fadens würdig wäre.)
Zum Verständnis/Vollständigkeit hier noch einmal die besagten Passagen:
BJV-Satzung, §1, 1.

Die Vereinigung bayerischer Sportvereine/-abteilungen, die Judo, Kendo, Kyudo oder artverwandte
Sportarten bzw. -disziplinen betreiben, bildet unter dem Namen „Bayerischer Judo-
Verband e.V.“ (BJV) einen Fachverband für Judo, Kendo, Kyudo, Breiten-, Freizeit- und Gesundheitsport
auf judobezogener Basis im Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV).

§5 Mitgliedschaft, 7.

Die dem Verband über den BLSV gemeldeten BUDOKA gelten dem Judo-Verband gegenüber
als mittelbare Mitglieder.

§5, 9.

Die Mitglieder und Funktionsträger des BJV sind verpflichtet, im Bereich Judo jede Betätigung
in und Zusammenarbeit mit vom Verband und/oder dem DJB, der EJU, der IJF als Konkurrenzorganisation
betrachteten Vereinen und Verbänden zu unterlassen sowie innerhalb ihres
Vereins keine konkurrierenden Judo-Abteilungen zu unterhalten.
Eine konkurrierende Vereinigung ist eine solche, die Sportarten entsprechend § 1 (1) dieser
Satzung betreibt. Ausgenommen sind der DJB und die ihm angeschlossenen Organisationen.



Der Pferdefuß dieser Passage, ist meines Erachtens der letzte unscheinbare Teil, der plötzlich weg von der
Bezeichnung Judo, hin zu einer "allgemeinen potentiellen" Konkurrenz schwenkt.
Und auf im o.g. "alle artverwandten Sportarten" übergreift.

Und (wie mir gerade erst aufgefallen ist) auch auf ..."Freizeit- und Gesundheitsport
auf judobezogener Basis..."
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Hofi
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Re: Der Bayerische Judo-Verband und "Konkurrenzverbände"

Beitrag von Hofi »

Hi!
Was den Ausschlussgrund des verbandsschädigenden Verhaltens angeht, so ist das evtl. ein Nachweisproblem, ob und inwieweit einer Organisiation durch die Tätigkeit tatsächlich ein Schaden entsteht. Unter Umständen lässt es sich schlicht nicht oder nur mit absolut unverhältnismäßigem Aufwand beziffern, wie viele Mitglieder dem einen Verband verloren gehen, weil der Verein oder der Funktionär auch noch bei der Konkurrenz tätig ist. Dennoch ist der Loyalitätskonflikt doch wohl offensichtlich. Es würde auch niemand fragen, warum BMW nicht will, dass sein Chefingenieur gleichzeitig bei Audi ist auch wenn er beides nur halbtags macht und seine Unterlagen strikt getrennt hält.

Durch die Satzungsregelung wird Klarheit geschaffen, bei einer Betätigung in einem Konkurrenzverband liegt ein Satzungsverstoß vor, der sanktioniert werden kann. Wo ist da zunächst einmal das Problem?

Weitere angebliche Probleme:
"artverwandte Sportarten": Diese Regelung dient dazu, dass auch Nicht-Judo-Vereine, die in keinem anderen Fachverband ein zuhause haben, aufgenommen werden können, sofern sie dem Wesen nach zum Judo passen. So hat z.B. Vovinam Viet vao do (ich hoffe ich habs jetzt richtig geschrieben), seine Heimat im BJV gefunden. Nach dem Grundsatz "eine Sportart - ein Fachverband" ist es natürlich sinnvoll, dass die dann auch alle in dem gleichen Fachverband gebündelt werden und nicht der eine Verein beim Ju-jutsu, der andere bei Judo und der dritte beim Karate landet, wo sie sicher auch durchaus dazu passen würden.
Was im BJV nicht angeboten wird, ist somit auch nicht im Sinne dieser Vorschrift als Konkurrenz zu sehen, denn "Die Vereinigung bayerischer Sportvereine/-abteilungen, die Judo, Kendo, Kyudo oder artverwandte Sportarten bzw. -disziplinen betreiben, bildet unter dem Namen „Bayerischer Judo-Verband e.V.“ (BJV) einen Fachverband für Judo, Kendo, Kyudo, Breiten-, Freizeit- und Gesundheitsport auf judobezogener Basis im Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV).". Das heißt nicht, dass alles was artverwandt ist, in den BJV muss, sondern nur dass es kann. Früher war Aikido im BJV bis es seinen eigenen Fachverband gegründet hat.

"Freizeit- und Gesundheitssport auf judobezogener Basis": Es wird das Etikett "Judo" verwendet. Wo also ist das Problem, wenn ein Verband von seinen Mitgliedern und Funktionären erwartet, dass sie dieses Etikett nur unter dem Dach des Verbandes nutzen, dem sie angehören und nicht parallel dazu?

Und nochmal: Wenn Dir die Formulierung zu weitgehend ist, dann strebe auf demokratischem Weg eine Änderung an.
Bis dann
Hofi
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Re: Der Bayerische Judo-Verband und "Konkurrenzverbände"

Beitrag von katana »

Es würde auch niemand fragen, warum BMW nicht will, dass sein Chefingenieur gleichzeitig bei Audi ist auch wenn er beides nur halbtags macht und seine Unterlagen strikt getrennt hält.
Es ist mir neu , daß BMW und Audi gemeinnützige Vereine sind, in denen freiwillige Mitglieder
ihrer Freizeitbeschäftigung nachgehen.
Im übrigigen ist das selbst in der Wirtschaft nur dann ausgeschlossen, wenn eine Ausschließlichkeit
durch den Arbeitgeber als Bedingung im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorher vereinbart wurde,
und der Arbeitnehmer dem auch zugestimmt hat.
Nicht einmal in der Wirtschaft kann einem Mitarbeiter eine Ausschließlichkeit einfach seitens
des Arbeitgebers verordnet werden.
Nach dem Motto, wenn dir unser Beschluß nicht passt, dann tschüss !

Es gibt im Übrigen sehr viele Arbeit-Auftrag-nehmer in der freien Wirtschaft, die für verschiedene Arbeit- oder Auftrag-geber tätig sind.
Durch die Satzungsregelung wird Klarheit geschaffen, bei einer Betätigung in einem Konkurrenzverband liegt ein Satzungsverstoß vor, der sanktioniert werden kann. Wo ist da zunächst einmal das Problem?
Daß diese Definition einer Konkurrenz in einer ehrenamtlichen , allgemeinnützigen Struktur zum einen absurd ist, und zum anderen per nachfolgender Definition auf alle "artverwandten Sportarten" bezogen ist.
(sorry, daß ich mich wiederhole)
Was im BJV nicht angeboten wird, ist somit auch nicht im Sinne dieser Vorschrift als Konkurrenz zu sehen
Red ich eigentlich gegen die Wand ? :BangHead
Die Mitglieder und Funktionsträger des BJV sind verpflichtet, im Bereich Judo jede Betätigung
in und Zusammenarbeit mit vom Verband und/oder dem DJB, der EJU, der IJF als Konkurrenzorganisation
betrachteten Vereinen und Verbänden zu unterlassen
Der DJB, die EJU, und die IJF unterstehen wohl kaum dem BJV,
und nun zum X-ten Mal: Laut Judomagazin wird derzeit z.B. Karate von o.g. als Konkurrenz betrachtet,
obwohl das im BJV angeboten wird !

Und obwohl es in der scheinbaren Auslegung "nur" um Judo geht , stellt die anschließende Definition
Eine konkurrierende Vereinigung ist eine solche, die Sportarten entsprechend § 1 (1) dieser
Satzung betreibt
eben alle "artverwandten" Sportarten auf den Index.

Natürlich heißt das, daß alle Schäflein kommen dürfen, es heißt aber auch,
daß alle , die das Gehege betreten haben den Pferch nicht mehr verlassen dürfen, wenn sie nicht exkomuniziert werden wollen.
Allein der Blick über den Zaun kann strafbar sein.

Erinnert mich eher an Sektentum, als an wirtschaftliche Vertrags- Verhältnisse (Dein Beispiel).

Ich kann mir übrigens vorstellen, wieviel Erfolgsaussicht ein Antrag diesbezgl. hätte.
Ich hab schon einige solcher Sitzungen miterlebt.
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Hofi
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Re: Der Bayerische Judo-Verband und "Konkurrenzverbände"

Beitrag von Hofi »

Hi!
Mir wäre neu, dass jemand gezwungen wird, bei BMW oder Audi eine verantwortliche Postion zu übernehmen.

Du hältst die Definition von Konkurrenz in einem ehrenamtlichen Verband für absurd, ich halte dieses "Piep,piep, piep, wir haben uns alle lieb" für unprofessionell und schwachsinnig. Ich wenn man eine Sache ehrenamtlich macht, sollte man sie vernünftig, ernsthaft und auch loyal gegenüber dem Verein/Verband, in dem man Mitglied ist, betreiben.
Und noch ein letztes mal: Sofern Vereine "artverwandte Sportarten" betreiben, können sie in den BJV aufgenommen werden. In einem Bereich, der vom BJV nicht angeboten wird, kann man ihm aber schlicht keine Konkurrenz machen, es sei denn man sieht auch Fußball als Konkurrenz an. Du klammerst Dich hier an einen Wortlaut, aber vergisst schlicht eine saubere juristische Auslegung zu machen.

Was die Konkurrenz zum Karate angeht, hier geht es ausschließlich um die Olympischen Spiele und im Hinblick auf die öffentliche Wahrnehmung mag das jemand als Vorteil sehen, wenn Karate nicht mehr dabei ist. Mir wäre aber nicht bekannt,dass der BJV olympisches Karate anbietet, dafür ist der Karate-Verband zuständig.
Und übrigens ist Demokratie scheiße, wenn man nicht in der Lage ist seine eigene Meinung durchzusetzen :ironie3
Bis dann
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Re: Der Bayerische Judo-Verband und "Konkurrenzverbände"

Beitrag von Ronin »

Katana, du musst dich jetzt mal abregen. Du steigerst dich hier vollkommen sinn- (und meiner Meinung nach auch hirn-) los in eine Sache rein, die du offensichtlich nicht ganz überblickst.

Ich würde vorschlagen, dass du den Rechtsausschuss des Verbandes einmal dazu befragst, er wird dir sicherlich die juristische Seite gut erklären können. Mach das dann doch noch zusammen mit dem Verbandspräsidenten, dann kann der dir gleich noch die politische Seite erklären.

und vor allem reg dich nicht so künstlich auf.
katana
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Re: Der Bayerische Judo-Verband und "Konkurrenzverbände"

Beitrag von katana »

Ihr habt Recht Jungs, es ist an der Zeit mich wieder abzuregen,
im Prinzip hat Hofi ja schon meine Vermutung bestätigt...
Was den Ausschlussgrund des verbandsschädigenden Verhaltens angeht, so ist das evtl. ein Nachweisproblem, ob und inwieweit einer Organisiation durch die Tätigkeit tatsächlich ein Schaden entsteht.
und...
Durch die Satzungsregelung wird Klarheit geschaffen, bei einer Betätigung in einem Konkurrenzverband liegt ein Satzungsverstoß vor, der sanktioniert werden kann
im Prinzip ist das genau das, was ich bemängelt habe und meiner Meinung nach der eigentliche Grund für die "Satzungsänderung" .

Wenn man Jemandem kein schädigendes Verhalten nachweisen kann, und im Zweifelsfall auch gar kein tatsächlicher Schaden entstanden ist oder entsteht...
Schafft man sich einen Gummiparagraphen, mit dem man gegebenenfalls jeden ausschließen oder sanktionieren kann.


Das ist es , was ich hiermit zum letzten Mal wiederholt habe,
und was Hofi in seiner o.g. Aussage bestätigt hat.


Q.e.d.
Ich bedanke mich für das Gespräch.
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Fritz
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Re: Der Bayerische Judo-Verband und "Konkurrenzverbände"

Beitrag von Fritz »

Also wenn jemand in Bayern einen Kyudo-Verband gründet, dann darf also ein Mehrspartenverein,
der zufälligerweise eine Judo-Abteilung im BJV hat, dort (im fiktiven Kyudo-Verband)
keine Kyudo-Sparte anmelden.
Und andersrum: Ein Mehrsparten-Verein, der Kyudo und Kendo anbietet, die nicht im BJV organisiert sind,
hat dann nur die Möglichkeit, wenn er auch noch Judo anbieten möchte, dieses außerhalb
des BJV zu organisieren, naja DDK oder IBF (http://www.ibf-deutschland.de/)
wirds freuen, das ist doch schon mal was...

Aber immerhin ist es ja Hobby und da sollte man mit Regelungen und Verboten nicht geizen... ;-)
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Hofi
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Re: Der Bayerische Judo-Verband und "Konkurrenzverbände"

Beitrag von Hofi »

Hi!
Wieso Gummiparagraph? Einem Funktionär wird klar untersagt, gleichzeitig Funktionär in einer Konkurrenzorganisation zu sein bzw. mit dieser zusammen zu arbeiten, sich somit illoyal zu verhalten. Jetzt erklär mir bitte mal, was daran verwerflich sein soll. Ich kapier es nämlich nicht?

Den Vereinen wird untersagt Mitglied in einer Konkurrenzorganisation zu sein und so die Möglichkeit zu schaffen, Teile der Mitglieder in diese auszulagern. Als Verband hat man nicht die Möglichkeit die Mitgliederlisten der einzelnen Vereine einzusehen. Es wäre daher kaum möglich dem Verein nachzuweisen, dass er nicht alle seine Mitglieder an den Verband meldet und diesen dadurch schädigt. Wieso soll also eine solche Regelung verwerflich sein? Auch das kapier ich nicht.

Wenn Du kritisierst, dass die Regelung bezüglich Zusammenarbeit recht weit gefasst ist, kann man darüber reden. Diese Formulierung hat in meinen Augen aber schlicht ihren Grund in den Schwierigkeiten mit einem bestimmten Verband, so dass eine klare Abgrenzung formuliert wurde. Und damit man, wenn es mal mit einem anderen Verband vergleichbare Schwierigkeiten geben sollte, nicht wieder eine Satzungsänderung machen muss, hat man das ganze allgemein gültig formuliert. Sollten diese Probleme irgendwann mal gelöst sein, muss man auch nicht die Satzung ändern, weil man damals geschrieben hat, "die Zusammenarbeit mit dem Verband xy ist untersagt".

Und, nichts für ungut, Deine Furcht vor einer Regelung, mittels derer man alle und jeden ausschließen und sanktionieren kann, ist für mich nachgerade paranoid. Man will ja möglichst viele Leute haben und nicht möglichst viele rausschmeißen.

@ Fritz: Diese Problematik stellt sich letztlich dann nicht ernsthaft, denn wenn der Mehrspartenverein im BLSV ist, da er dann automatisch auch mit seinen Kyudo-Leuten dem BJV zugeordnet wird. Und dies hat der Mehrspartenverein durch seine Mitgliedschaft im BLSV akzeptiert und weiß es bei Gründung der neuen Gruppe.
Die zweite Möglichkeit besteht nur dann, wenn der Verein nicht im BLSV ist, da sonst seine Kyudo- und Kendo-Leute bereits im BJV gemeldet werden.
Inwieweit es bei einer zusätzlichen Mitgliedschaft in dem fiktiven Kyudo-Verband Probleme gäbe, hinge vom Verhalten dieses Verbandes ab. Sollte dieser z.B. aktiv damit werben, dass er versucht als eigenständiges Mitglied in den BLSV zu kommen und seinen Mitgliedern eine günstigere Beitragsstruktur für diesen Fall versprechen, würde er zum Konkurrenzverband und die Satzungsregel würde greifen.

Ich verstehe nicht, was es für Probleme damit gibt, Regeln, die sich ein Verband, in dem man freiwillig ist, gegeben hat, zu akzeptieren. Niemand zwingt einen Verein im BLSV oder BJV zu sein, nur wenn man es ist, hat man sich loyal gegenüber diesen Organisationen zu verhalten und nicht gleichzeitig für die Konkurrenz zu arbeiten.
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Re: Der Bayerische Judo-Verband und "Konkurrenzverbände"

Beitrag von Reaktivator »

Hofi hat geschrieben:Einem Funktionär wird klar untersagt, gleichzeitig Funktionär in einer Konkurrenzorganisation zu sein bzw. mit dieser zusammen zu arbeiten (...)
Den Vereinen wird untersagt Mitglied in einer Konkurrenzorganisation zu sein und so die Möglichkeit zu schaffen, Teile der Mitglieder in diese auszulagern. (...)
Auch wenn Ihr die ganze Zeit so tut, als würdet Ihr aneinander vorbeireden, sind die Standpunkte doch wohl klar. Der "Grund des Übels" ist das Fehlen einer wirklich eindeutigen Definition von "Konkurrenzorganisation" - da bleibt de facto vieles Auslegungssache.
Hofi hat geschrieben:Ich verstehe nicht, was es für Probleme damit gibt, Regeln, die sich ein Verband, in dem man freiwillig ist, gegeben hat, zu akzeptieren. Niemand zwingt einen Verein im BLSV oder BJV zu sein, nur wenn man es ist, hat man sich loyal gegenüber diesen Organisationen zu verhalten (...)
Problematisch wird es immer, wenn Regelungen erst nachträglich getroffen bzw. geändert werden.
Um bei dem oben diskutierten Beispiel aus der Wirtschaft zu bleiben: Wenn beispielsweise ein Automobilhersteller bei der Neueinstellung eines Mitarbeiters nicht danach fragt, was für einen Wagen dieser denn privat fährt (und es zum Zeitpunkt des Firmeneintritts auch keine explizite Vertragsklausel gibt) - er dann aber später alle Mitarbeiter nachträglich verpflichten wollte, ihr Fremdfahrzeug abzugeben und auf eigene Kosten einen Wagen aus eigener Produktion zu kaufen - ich glaube, dann hätten die Rechtsanwälte "Hofi" & Kollegen eine Menge zu tun... ;-)

Andererseits spricht vieles für die von "Hofi" erläuterte "offene Formulierung" - deshalb sollte man m.E. die ganze Sache in der Tat nicht überbewerten.

Soweit ich weiß, gab es auch in anderen Landesverbänden schon "Härtefälle" (z.B. wo langgediente Funktionäre aus dem DJB/Landesverband und/oder aus dem DDK herausgedrängt wurden - nur weil sie das Pech hatten, seit Jahrzehnten zwei Sportarten zu betreiben, von denen eine im DJB/Landesverband und die andere im DDK organisiert war) - in denen sich im Endeffekt die Beteiligten aber arrangiert und die Wogen wieder geglättet haben...
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Re: Der Bayerische Judo-Verband und "Konkurrenzverbände"

Beitrag von Fritz »

Reaktivator hat geschrieben:Der "Grund des Übels" ist das Fehlen einer wirklich eindeutigen Definition von "Konkurrenzorganisation" - da bleibt de facto vieles Auslegungssache.
Nein, die Definition wurde durch den Satzungsauszug schon perfekt geliefert:
Eine konkurrierende Vereinigung ist eine solche, die Sportarten entsprechend § 1 (1) dieser
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Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Re: Der Bayerische Judo-Verband und "Konkurrenzverbände"

Beitrag von tutor! »

Fritz hat geschrieben:
Reaktivator hat geschrieben:Der "Grund des Übels" ist das Fehlen einer wirklich eindeutigen Definition von "Konkurrenzorganisation" - da bleibt de facto vieles Auslegungssache.
Nein, die Definition wurde durch den Satzungsauszug schon perfekt geliefert:
Eine konkurrierende Vereinigung ist eine solche, die Sportarten entsprechend § 1 (1) dieser
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Und ist damit genauso schwammig, wie die Definition der Sportarten in § 1 (1), auf die sie sich bezieht :(
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Re: Der Bayerische Judo-Verband und "Konkurrenzverbände"

Beitrag von Fritz »

tutor! hat geschrieben:Und ist damit genauso schwammig, wie die Definition der Sportarten in § 1 (1), auf die sie sich bezieht :(
Das ist doch nicht schwammig, es ist doch klar definiert:

Judo, Kendo, Kyudo, Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport auf judobezogener Basis

Jeder Verein, jeder Verband, Interessengemeinschaft, der/die
Judo, Kendo, Kyudo, Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport auf judobez. Basis
(also Feldenkrais-Kurs-Anbieter in Endkonsequenz ;-)) betreibt und nicht im DJB und angeschlossener Organisationen
organisiert ist, ist Konkurrenz.

Der einzelne Sportler wird als mittelbares Mitglied definiert,
Mitgliedern (keine Einschränkung, als kann man sagen: mittelbare und unmittelbare) ist "verboten", sich mit
der Konkurrenz im Bereich Judo zu beschäftigen, d.h. "im Bereich Judo jede Betätigung ... zu unterlassen".
Also wenn ein fiktiver Kendo-Verband einen Judo-Lehrgang anbieten würde, dürfte ein BJVler da nicht dran
teilnehmen...

Damit muß meine Vermutung revidieren, daß es keine Mehrsparten-Vereine mit BJV-Judo und Nicht-BJV-Kendo
geben dürfte - es geht, solange die "Konkurrenzsparte" nichts mit Judo am Hut hat.

Tja, trotzdem schade,
können leider keine BJVler z.B. an den Tokio-Hirano-Gedenklehrgängen in Urberach teilnehmen... :cry:
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Re: Der Bayerische Judo-Verband und "Konkurrenzverbände"

Beitrag von tutor! »

Fritz hat geschrieben:
tutor! hat geschrieben:Und ist damit genauso schwammig, wie die Definition der Sportarten in § 1 (1), auf die sie sich bezieht :(
Das ist doch nicht schwammig, es ist doch klar definiert:

Judo, Kendo, Kyudo, Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport auf judobezogener Basis
Du hast das "oder artverwandt" unterschlagen.....
BJV-Satzung, §1, 1.

Die Vereinigung bayerischer Sportvereine/-abteilungen, die Judo, Kendo, Kyudo oder artverwandte
Sportarten
bzw. -disziplinen betreiben

und genau das "oder artverwandt" empfinde ich als schwammig...
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Re: Der Bayerische Judo-Verband und "Konkurrenzverbände"

Beitrag von Fritz »

@tutor: Asche auf mein Haupt, Du hast recht..
Also die Fachverbände für Bogenschießen, Fechten, Ringen (die sogar im DOSB organisiert sind) werden
als Konkurrenz angesehen. Damit also auch der DOSB selbst - na das nenne ich doch konsequent...
Also nichts mit: Den Ringern mal ne Judotechnik zeigen ;-)

Ups, nach Kanos Definition ist ja Judo alles was effektiv ist und dem Gemeinwohl nützt, stark verkürzt
ausgedrückt und eben nicht nur das Kämpfenkönnen, sollte sich sowas irgendwo anfinden "bei der Konkurrenz",
damit ist es tabu für den BJVler...

Tja bleibt zu hoffen, daß der BJV selbst genügend Feldenkrais-Kurse
anbietet, denn zur AOK / VHS können seine Mitglieder ja dann wohl auch nicht mehr gehen... :irre
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Hofi
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Re: Der Bayerische Judo-Verband und "Konkurrenzverbände"

Beitrag von Hofi »

Da sollte dann doch dem letzten auffallen, dass eine sich rein auf den Wortlaut beschränkende und Entstehungsgeschichte und Sinn der Regelung ignorierende Auslegung purer Schwachsinn ist.
Eine Auslegung darf dem Wortlaut nicht widersprechen, aber sie darf sich eben auch nicht auf ihn beschränken. Und genau das wurde von katana und teilweise auch von Fritz in seinen Beispielen gemacht.

Wie gesagt, man mag gerade die Formulierung mit der Zusammenarbeit als zu weitgehend empfinden, dann soll man eine bessere Formulierung finden, sich dafür die Mehrheiten organisieren und einen Antrag an den Verbandstag stellen. Mir fällt auf die schnelle keine gute ein, denn eine Zusammenarbeit kann positiv sein, evtl. aber auch negative Auswirkungen haben.

Den Grund für die als schwammig empfundene Formulierung "artverwandte Sportarten" hab ich ja schon geliefert. Man schafft so die Möglichkeit Sportarten, die nicht bereits in einem anderen Fachverband organisiert sind, ohne extra eine Satzungsänderung machen zu müssen, eine Heimat geben zu können. Unter der Voraussetzung, dass sie zum bisherigen Angebot passen. Lässt man die "artverwandten" raus, muss man jedesmal, wenn eine Anfrage kommt, ob eine passende Sportart vom BJV betreut werden kann, die Satzung ändern. Wenn der Verbandstag dann gerade eben erst war, darf diese Sportart zwei Jahre warten oder man beruft für ein Heidengeld einen außerordentlichen VT ein. Praktisch, oder?

Der BJV ist die Vereinigung derjenigen Vereine, die diese Sachen tatsächlich ausüben. Mit Dingen, die diese Vereine nicht machen, kann man ihnen somit schlicht keine Konkurrenz machen. Ist doch eigentlich ganz simpel, oder?

Bis dann
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Re: Der Bayerische Judo-Verband und "Konkurrenzverbände"

Beitrag von tutor! »

Mit einer kleinen Änderung hätte man es eindeutig. Der § 1 (1), auf den sich bezogen wird, besagt ja eindeutig, dass der BJV diese Sportarten im Bayrischen Landes Sportbund vertritt. Die kleine Änderung könnte daher lauten:

Eine konkurrierende Vereinigung ist eine solche, die Sportarten entsprechend § 1 (1) dieser
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Re: Der Bayerische Judo-Verband und "Konkurrenzverbände"

Beitrag von katana »

Eine konkurrierende Vereinigung ist eine solche, die Sportarten entsprechend § 1 (1) dieser
Satzung, die durch den BJV im Bayerischen Landessportbund betreut werden, außerhalb des DOSB betreibt.
Ein sehr schönes Beispiel :eusa_clap

(sofern es auch aufrichtig so, wie von Hofi beteuert, gemeint ist)
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Re: Der Bayerische Judo-Verband und "Konkurrenzverbände"

Beitrag von Reaktivator »

katana hat geschrieben:
Eine konkurrierende Vereinigung ist eine solche, die Sportarten entsprechend § 1 (1) dieser
Satzung, die durch den BJV im Bayerischen Landessportbund betreut werden, außerhalb des DOSB betreibt.
Ein sehr schönes Beispiel :eusa_clap
Tja, wer weiß: Vielleicht ist "tutor!" ja Jurist? Wir kennen doch seine Identität und seinen beruflichen Hintergrund gar nicht...

...aber nachdem "tutor!" diesen konkreten Vorschlag gemacht hat, könnte "katana" damit doch tatsächlich nun, so wie von "Hofi" angeregt, beim BJV mit einem entsprechenden Änderungsantrag vorstellig werden...
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Re: Der Bayerische Judo-Verband und "Konkurrenzverbände"

Beitrag von katana »

Wäre das nicht auch Hofis Aufgabe als Funktionär und Verbands-Vertreter ?
siehe
Aufgaben und Zweck:
Wahrung der Interessen der Sportvereine/-abteilungen und deren Einzelmitgliedern in
grundsätzlichen Fragen der betreuenden Budo-Sportarten.
zumal ich ja nicht , wie mir unterstellt wurde über die fachliche Kompetenz verfüge, dies korrekt zu beurteilen.
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