Hallo,
hier eine kurze Übersicht aus meinem Gedächtnis. Habe gerade nicht die Möglichkeit, die genauen Voraussetzungen herrauszusuchen, werde ich aber beizeiten nachreichen.
Zur Frage der "Überflüssigkeit": Obwohl sich die Lehrinhalte der einzelnen Ausbildungsstufen überschneiden, würde ich keinen als überflüssig bezeichnen. Wenn du die Möglichkeiten hast, nutze sie ruhig, denn auf jedem Lehrgang lernst du was Neues bzw. knüpfst neue Kontakte, die dir später weiterhelfen können. Ich selber habe alle 3 Ausbildungsstufen besucht und habe dies in keiner Weise bereut.
Jugendgruppenleiter/In
Auch unter JuLeiCa bekannt. Hier lernt ein Jugendlicher (mit 16 kann man die JuLeiCa bekommen) die ersten Schritte, wie man eine Gruppe führt. In dem Kurs werden unter anderem folgendende Themen vermittelt: Spiele, pädagogische Mittel, Gruppenverhalten, Recht, Organisation von kleinen Events, Teambildung etc.
Die Jugendgruppenleiter Ausbildung wird von verschiedenen Einrichtungen (Vereinen, Kirche etc.) angeboten und ist nicht auf einen Bereich spezialisiert. Hier wird "fachübergreifend" Wissen vermittelt, wie z.B. für den Bereich Sport, aber auch für Gruppenstunden oder auch für Zeltlager.
Sportassistent/innen
Die Sportassistenten-Ausbildung ist für Jugendliche gedacht, welche ihren Trainer im Verein beim Training unterstützen wollen. Hier wird ein Schwerpunkt auf die gewählte Sportart (in unserem Falle wohl Judo) gelegt.
Auch hier werden die Punkte aus der Jugendleiter Ausbildung bearbeitet und noch durch fachspezifische Gebiete erweitert. Vorstellbar ist z.B. die Organisation eines Turnieres. Hier lernen die Jugendlichen in der Regel auch, sich Gedanken über das Training zu machen und dieses mit ihrem Trainer zu planen, so dass am Ende ein Trainingsplan entsteht, nach dem gearbeitet werden soll.
Übungsleiter/Innen Breitensport
Wie du richtig erkannt hast, ist diese Ausbildungsstufe die höchste von denen, die du genannt hast. Meines Wissens ist für diese Ausbildung die Volljährigkeit (18 Jahre) und der 1. Kyu als Voraussetzung, um die Ausbildung abschließen zu können (so ist es jedenfalls in Niedersachsen, es ist gut möglich, dass es in anderen Bundesländern andere Voraussetzungen gelten).
In dieser, mit 120h sehr umfangreichen Ausbildung, wird das Wissen aus den anderen Ausbildungsstufen noch weiter vertieft. Neben intensiver Rechtslehre, Trainingspädagogik und Trainingslehre gehört hier zum Prüfungsinhalt eine schriftliche Ausarbeitung, in der man sich mit einem neuen Themengebiet auseinandersetzt und dieses dann theoretisch vorstellt. Ebenfalls gibt es in dieser Ausbildungsstufe eine Lehrprobe, in welcher der Auszubildende seine ausgearbeitete Trainingsstunde zu einem bestimmten Thema mit Hilfe der Gruppe durchführt.
Hier findest du einen Überblick, wie das ganze im NJV organisiert ist:
http://njv.de/ausbildung/orgagrafik2006.pdf
Ich hoffe ich konnte dir einen kurzen Überblick geben, ansonsten frage einfach noch einmal nach.