Deutscher Jugendpokal Startrecht

Hier geht es um die Wettkampforganisation und um Fragen zu den Wettkampfregeln
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Skipper1
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Deutscher Jugendpokal Startrecht

Beitrag von Skipper1 »

Ahoi,
vielleicht kann mir hier einer helfen.

In der Ausschreibung zum Jugendpokal, die ja dem Sinn nach eine Vereinsveranstaltung sein soll steht:
Beim Deutschen Jugendpokal der Altersklassen U14, U16 und U18 (männlich) müssen alle gemeldeten Judoka zum Zeitpunkt der Veranstaltung (Landes- und Bundesentscheid) über ein gültiges Einzelstartrecht für die Vereine verfügen, für deren Mannschaft sie gemeldet wurden. Im männlichen Bereich sind keine Fremdstarter und keine Kampfgemeinschaften zugelassen.
Heißt das, ein Umschreiben der Pässe mit Einzelstartrecht auf den startenden Verein reicht?
Oder tritt die 3-monatige Sperre wg. Mannschaftsstartrecht ein.
Oder ist die im Zitat genannte Formulierung eine "goldene Brücke", um mehr Vereine mit Kämpfern zu locken?

Ahoi

Skipper
Bjuus
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Re: Deutscher Jugendpokal Startrecht

Beitrag von Bjuus »

Kurzfassung: "Fremdstarter sind nicht zugelassen."!

Das gilt übrigens auch bei den Mädchenmannschaften, hier sind allerdings Kampfgemeinschaften (aus zwei Vereinen) zulässig.
Bei einem Vereinswechsel würde selbstverständlich die Sperrfristregelung greifen (i.A. drei Monate).
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