Hi,
Wisst ihr vielleicht, ob man als Ausländer bei den Deutschen Meisterschaften starten kann, bzw was man tun muss, um zugelassen zu werden?
Muss man die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder reicht es, wenn mein Wohnsitz lange genug in Deutschland ist. Auf der offiziellen HP vom DJB hab ich nichts dazu gefunden.
Starterlaubnis bei Deutschen Meisterschaften
Der genaue Text findet sich in der Wettkampfordnung des DJB, Ziffer 3.5 (Ausländerstart):
http://www.judobund.de/media/ordnungen/WO_2007.pdf
Kurz gesagt: Ausländer/innen sind nicht startberechtigt bei den Einzelmeisterschaften der U20 und der Männer/Frauen.
Manche Landesverbände sehen das nicht so eng, aber man darf dann jedenfalls nicht (mehr) auf Gruppenebene kämpfen.
Ciao
http://www.judobund.de/media/ordnungen/WO_2007.pdf
Kurz gesagt: Ausländer/innen sind nicht startberechtigt bei den Einzelmeisterschaften der U20 und der Männer/Frauen.
Manche Landesverbände sehen das nicht so eng, aber man darf dann jedenfalls nicht (mehr) auf Gruppenebene kämpfen.
Ciao
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Re:
Die Landesverbände sind bei der Regelung ihres Wettkampfbetriebes autark und können den Ausländerstart selbst regeln. In Hamburg reicht es, seit einem Jahr den Wohnsitz in D zu haben.Lainel hat geschrieben:Manche Landesverbände sehen das nicht so eng, aber man darf dann jedenfalls nicht (mehr) auf Gruppenebene kämpfen.
Ciao
Bei DJB-Meisterschaften (U20/Erwachsene) gilt die oben zitierte WK-Ordnung.