"Ausschluss" von einer Kyu Prüfung

Hier geht es um Fragen und Inhalte zu den Kyu und Dan Prüfungen
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Byakko
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"Ausschluss" von einer Kyu Prüfung

Beitrag von Byakko »

Hallo Zusammen!

Ich möchte hier kurz einen Vorgang schildern und ggf. Eure Meinung/ Sicht der Dinge dazu hören.

Wir sind derzeit drei Trainer (2x 1.Dan, 1x 1.Kyu); unser Verein ist breitensportorientiert, im Kinder-/Jugendbereich tätig und in den meisten Fällen geht es um weiß-gelbe bis gelb-orange Gurte (das aber nur am Rande, um uns einordnen zu können).

Wir haben in unserem Verein vor Kurzem eine Gürtelprüfung angeboten, einer der Trainer war der Prüfer.
Im Vorfeld dazu waren wir (alle drei Trainer) der Meinung, dass es bei drei Kindern für den gelben Gürtel noch nicht reicht!
Um das auch noch ein bisschen detaillierter zu beschreiben, es fehlt die nötige Konzentration beim Üben, mehrfache Unpünktlichkeit, Stören beim Training und solche Sachen.
Wir haben mit den Eltern darüber gesprochen, Ihre Kinder erst zu einem späteren Termin zu einer Prüfung anzumelden.

Eine Mutter fand es schade, da es ja sowieso der letzte Gürtel sein sollte, den Ihr Sohn noch machen wollte, die andere Mutter war (oder ist vielleicht noch :dontknow ) ziemlich aufgebracht, dass Ihre beiden Söhne nicht geprüft werden sollen und wollte Mitspracherecht haben, wann Ihre Kinder geprüft werden.

Meine Gedanken dazu sind:

1.) Wenn mein Kind sowieso aufhören will, ist es dann wichtig ob mit weiß-gelb, oder gelb?
2.) Macht es Sinn zu fordern, dass die Kinder geprüft werden, wenn drei Trainer der Meinung sind, es ist für die Prüfung
zu früh und einer der Trainer (der diese Meinung hat) ist auch der Prüfer?
Das Ergebnis kann doch nur ein Durchfallen sein...


Wie seht Ihr das Ganze?

Es ist immer ein bisschen schwierig, eine Situation allumfassend zu beschreiben, dass gleich alle genau wissen was gemeint ist (Ohne das jetzt böse zu meinen: habe ich hier jetzt schon mehrfach mitbekommen, dass Leute total aneinander vorbeigeredet haben), aber wenn es Unklarheiten zu dem gibt, was ich schreibe, fragt nochmal nach!

Gruß

Daniel
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Re: "Ausschluss" von einer Kyu Prüfung

Beitrag von Bibo »

Meiner Meinung nach habt ihr das richtig gemacht.

Ja es gibt einen Unterschied. Man hat die Vorbereitung für den nächsten Gürtel gemacht. Da wäre es verschwendete Zeit, wenn man die Prüfung nicht macht.
Ich denke, so sah die Mutter das.
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Byakko
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Re: "Ausschluss" von einer Kyu Prüfung

Beitrag von Byakko »

Okay, so kann man das natürlich sehen...

Aber mal ehrlich, wenn ich mich mitten auf der Treppe umdrehe, ist es dann nicht egal, auf welcher Stufe ich stand? Der Weg war so oder so umsonst!
Es stimmt allerdings, so könnte die Mutter sich das gedacht haben!

Danke!
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Re: "Ausschluss" von einer Kyu Prüfung

Beitrag von Bibo »

Eine 12jährige bei uns im Verein will jetzt grün machen und danach aufhören. Sie will aber aus dem Grund die Prüfung noch mitnehmen.
Auch unter dem Aspekt irgend wann wieder einzusteigen und dann die Halbgurte hinter sich zu haben.
tutor!
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Re: "Ausschluss" von einer Kyu Prüfung

Beitrag von tutor! »

Es kommt mitunter auch vor, dass Kinder mit dem Judo aufhören wollen. Manche Eltern wollen die Kinder aber ein wenig über das Tief hinübertragen und machen es zur Bedingung, dass die Kidner dann wenigstens noch die nächste Prüfung machen und dann entscheiden dürfen, ob sie wirklich aufhören wollen.

Eltern tun dies mitunter mit dem Hintergedanken, dass es dem Kind nur an einem Erfolgserlebnis fehlen könnte..... eigentlich ist das ja ein gutes Zeichen, was den Elternwillen betrifft, auch wenn das Ergebnis für uns manchmal etwas skurril ist.
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Re: "Ausschluss" von einer Kyu Prüfung

Beitrag von Byakko »

@ tutor!: In diese Kategorie würde ich das wohl auch am ehesten stecken.
Ja... gut gedacht, aber nicht unbedingt gut gemacht. Weil der Junge eben überhaupt kein Interesse zeigt.
Wir können Ihn da nicht einfach durchschleifen, sonst macht er eventuell mit dem gleichen Elan doch noch
weiter und will dann irgendwann die nächste Graduierung "geschenkt" :ironie3 bekommen.
Das ist doch für das Kind nicht gut (und auch nicht für alle anderen, die sich Mühe geben).
Für Erfolg muss man etwas tun, sonst ist er nichts wert!

@ Bibo: Ich kann ja verstehen, dass es mal Phasen gibt, wo jemand keine Lust mehr hat und eine Pause braucht, aber vor
allem kommt es darauf an, wie Du ja auch sagst, dass SIE die Prüfung noch machen will! In dem Fall, um
den es bei mir geht, sehe ich den Willen des Jungen nicht (eher den der Mutter). Und ich glaube, über wieder
einsteigen, oder ähnliches, macht er sich derzeit auch keine (und erst recht keine positiven) Gedanken.

Gruß

Daniel
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Fritz
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Re: "Ausschluss" von einer Kyu Prüfung

Beitrag von Fritz »

Es ist ganz einfach:
Die Trainer entscheiden, wann ein Kind prüfungsreif ist. Dann sollte das Bestehen der Prüfung auch nur eine Formalität sein.
Wenn Eltern entscheiden möchten, wann das Kind prüfungsreif ist - kein Problem: Mit dem Judo anfange, Trainer werden, Kinder trainieren, der Weg steht jedem offen.

Wie Trainer mit Mitgliedern umgehen, welche ankündigen, daß sie den Verein verlassen werden, denke ich, ist stark von den Umständen geprägt.
Jemand der bedauerlicherweise wegzieht u. den Wunsch verspürt, vorher noch eine Prüfung abzulegen, dem würde ich durchaus dabei helfen.

Bei jemandem der ankündigt, sowieso keine Lust mehr zu haben, aber weil Mama versprochen hat, wenn er die Prüfung besteht, darf er aufhalten oder bekommt irgendeine
andere Belohnung - würde ich mich der Meinung anschließen, daß es ungerecht den treuen u. motivierten Trainingsteilnehmern gegenüber wäre, Zeit für den Absprung-Kandidat
zu investieren.

Dann gibt es noch vereinzelt Erwachsene, welche dermaßen scharf auf den nächsten Gürtel sind, allerdings ohne die Voraussetzungen dafür zu haben - hier trennt sich oft die Spreu
vom Weizen, wenn man sie an den Voraussetzungen arbeiten läßt ...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Re: "Ausschluss" von einer Kyu Prüfung

Beitrag von Byakko »

@ Fritz:

Dann sind wir da ja vollkommen auf einer Wellenlänge :danke
Helfen sehe ich grundsätzlich als Auftrag von uns Trainern; aber helfen bedeutet nicht, dass vom Betroffenen nichts Eigenes mehr kommt!

Gruß

Daniel
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Beitrag von nur_wazaari »

Ich kann Fritz nur zustimmen. Aus meinen früheren Trainertagen im Jugendbereich sind mir die Wünsche so mancher Eltern noch in Erinnerung - welche nicht unbedingt den Wünschen der Kinder entsprochen haben. Bei Kindern kann aber auf jeden Fall der Trainer oder die Trainerin entscheiden.

Heute im Erwachsenenbereich allerdings ist das m.M.n. anders bzw. schwieriger. Nur am Rande: Ob die Prüfung eine reine Formalität ist oder nicht, hängt im Übrigen auch davon ab, ob intern (bekannte Prüfende) oder extern (eher unbekannte Prüfende) geprüft wird. Ich habe demnach auch schon Prüfungen erlebt, bei denen trotz guter Vorbereitung aufgrund von völlig unterschiedlichen Auffassungen plötzlich Probleme entstanden sind. Tja, wer hat dann plötzlich die "Macht"? Das dann allerdings eher auf Ebene von Dan-Prüfungen...

Vorherige Konsultationen der zu Prüfenden mit den eingesetzten Prüferinnen oder Prüfern halte ich daher für sehr wichtig. Bei Erwachsenen bin ich manchmal zwiegespalten, ob ich jenen initiativ von mir aus überhaupt raten soll, sich einer Prüfung zu stellen oder es sein zu lassen. Sie sollten die nötige Entscheidungsreife selbst besitzen. ;) Fachlich gebe ich natürlich stets und auf Nachfrage meine Einschätzung ab.

Ein konkretes, reales Beispiel: Jemand möchte unbedingt zu einer Dan-Prüfung antreten, ist schon zweimal durchgefallen und will es immer wieder (woanders in einem anderen LV) versuchen, nur um den schwarzen Gürtel tragen zu dürfen. Die technischen und persönlichen Voraussetzungen passen meiner Einschätzung nach aber nicht zu diesem Anspruch. Zahlreiche mehr oder weniger deutliche Interventionsversuche, Hinweise und guter Wille meinerseits bleiben unberücksichtigt. Ich kann dieser Person auch die Prüfungsteilnahme nicht verbieten, aber es schmerzt mich innerlich, wie jemand so resistent gegenüber von äußeren Hinweisen sein kann.

Zugegeben, solche Fälle sind eher selten. Aber sie zwingen immer auch dazu, innerhalb der Trainingsgruppe auf subtiler Ebene zu moderieren. Denn gerade niedriger graduierte Erwachsene/Wiedereinsteiger/Neulinge nehmen sich durchaus ein Beispiel an den höher Graduierten. Insofern ähneln sich Kinder- und Erwachsenenbereich.
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Re: Schließe mich an

Beitrag von Byakko »

Hallo nur_wazaari!
nur_wazaari hat geschrieben:
17.12.2018, 13:20
...
Vorherige Konsultationen der zu Prüfenden mit den eingesetzten Prüferinnen oder Prüfern halte ich daher für sehr wichtig.
...
Das haben wir ja, wie bereits erwähnt, getan und von der Prüfung abgeraten. Und da der Prüfer bei dieser Kyu-Prüfung einer der Trainer war, wäre das Durchfallen absehbar gewesen.
(Warum sollte er als Trainer von der Prüfung abraten und als Prüfer die Leistungen hinterher für gut bzw. wenigstens für ausreichend befinden?)
nur_wazaari hat geschrieben:
17.12.2018, 13:20
...
Ein konkretes, reales Beispiel: Jemand möchte unbedingt zu einer Dan-Prüfung antreten, ist schon zweimal durchgefallen und will es immer wieder (woanders in einem anderen LV) versuchen, nur um den schwarzen Gürtel tragen zu dürfen. Die technischen und persönlichen Voraussetzungen passen meiner Einschätzung nach aber nicht zu diesem Anspruch. Zahlreiche mehr oder weniger deutliche Interventionsversuche, Hinweise und guter Wille meinerseits bleiben unberücksichtigt. Ich kann dieser Person auch die Prüfungsteilnahme nicht verbieten, aber es schmerzt mich innerlich, wie jemand so resistent gegenüber von äußeren Hinweisen sein kann.
...
Hier beschreibst Du ein ähnliches Problem...
Wärst Du bei der Dan- Prüfung in der Prüfungskommission, müsste Dich der Anwärter doch auch ziemlich beeindrucken, um zu bestehen (was unwahrscheinlich wäre, gemäß Deinen Angaben)!
Oder?

Wir hätten natürlich auch sagen können, die Kinder können zur Prüfung kommen, hätten die Gebühren eingesammelt und sie... durchfallen lassen!

Aber damit hätten wir den Kindern nichts Gutes getan, hätten (aus meiner Sicht) Unserem Ansehen als Trainer, Prüfer und Vertrauenspersonen geschadet und sehr, sehr wahrscheinlich hätten uns die gleichen Eltern dann Vorwürfe gemacht, warum wir die Kinder erst zur Prüfung lassen und sie dann durchfallen...

Gruß

Daniel
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Re: "Ausschluss" von einer Kyu Prüfung

Beitrag von nur_wazaari »

Auf Basis der hier gegebenen Informationen habt ihr in meinen Augen alles richtig gemacht.

Grundsätzlich glaube ich nicht, dass irgend jemand irgendwelche Prüfer/innen beeindrucken muss. Steht so jedenfalls nicht in der Prüfungsordnung. ;)
Ob man sich vielleicht doch von anderen zu Prüfenden abheben kann, hängt ja auch von der Kohorte ab. Grundsätzlich aber muss in Prüfung in meinen Augen erstmal die Form erfüllt sein, d.h. die für das Programm verlangten Inhalte müssen in ausreichender Qualität demonstriert werden.

Das Problem ist hier ja das vor der Prüfung. Die davor stehende Zulassung zur Prüfung setzt ja durchaus die Geeignetheit der Anwärter/innen voraus. Als Prüfer würde ich daran zunächst nicht zweifeln, da ich mit Anmeldung davon ausgehe.

Trotzdem ist das in meinen Augen zwar mehr ein theoretisches, aber dennoch wichtiges Problem / eine wichtige Frage. Im absoluten Idealfall müssten zu Prüfende vor jeder Prüfungskommission mit annähernd gleichen Bewertungen bestehen (oder durchfallen) können. Die Realität und Praxis im Judo sieht halt anders aus. Die Prüfungskommission kennt insbesondere im Kyu-Bereich die zu Prüfenden oft genau. Das hat wohl zur Folge, dass jene die zwar technisch mind. ausreichend in der Lage wären, die Prüfung zu bestehen aus Gründen der Etikette jedoch nicht zugelassen werden können, wenn sie sich nicht angemessen verhalten. Im Judosport ist das korrekte Verhalten eine essentielle Komponente der täglichen Praxis.

Dazu gab es in der Vergangenheit ja auch gelegentlich Beschwerden über durchgefallene Prüfungen, weil die Zulassungsfähigkeit nach der Durchführung der Prüfung angezweifelt wurde. Im ganz speziellen Fall kam eine verbandspolitische Komponente hinzu, die in keinem Fall eine Rolle spielen darf. Das auszuführen wäre jetzt aber zu weit ausgeholt. Seit diesem mir bekannten Fall denke ich aber durchaus sensibler über Prüfungen an sich nach.

Wer soll denn für die Zulassung objektiv bestimmen, ob die persönlichen Voraussetzungen bestehen? Eine Zulassung ist, was das angeht, immer irgendwo subjektiv. Der Trainer oder die Trainerin muss also sensibel mit Rücksicht auf die Gruppe und relativ undemokratisch d.h. insbesondere bei Kindern und erst Recht derer Eltern ohne entscheidende Mitsprache entscheiden, wer sich Prüfungen stellen darf und wer nicht. Aus Sicht von Prüflingen ist also dann immer auch das Wohlwollen der Trainer notwendig - und dieses muss aber gerechtfertigt sein. Dementsprechend ist eine Nicht-Zulassung zur Prüfung bei schlechtem Verhalten vollkommen ok und mithin sogar notwendig.

Aus diesen Umständen ergibt sich eben, dass eine Prüfung eigentlich nur dann nicht bestanden werden kann, wenn diese gravierende Mängel aufweist. Ich kenne das von Kyuprüfungen sogar, dass falls Mal jemand einen Totalaussetzer generiert, die Prüfung trotzdem bestanden werden kann - wenn die Prüfer/innen das Programm im Training wenigstens vernünftig umgesetzt gesehen haben und der Prüfling die persönlichen Voraussetzungen erfüllte.
.
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Re: "Ausschluss" von einer Kyu Prüfung

Beitrag von Byakko »

nur_wazaari hat geschrieben:
17.12.2018, 17:27
Auf Basis der hier gegebenen Informationen habt ihr in meinen Augen alles richtig gemacht.

Grundsätzlich glaube ich nicht, dass irgend jemand irgendwelche Prüfer/innen beeindrucken muss. Steht so jedenfalls nicht in der Prüfungsordnung. ;)
Ob man sich vielleicht doch von anderen zu Prüfenden abheben kann, hängt ja auch von der Kohorte ab. Grundsätzlich aber muss in Prüfung in meinen Augen erstmal die Form erfüllt sein, d.h. die für das Programm verlangten Inhalte müssen in ausreichender Qualität demonstriert werden.
....
@ nur_wazaari: Ich glaube, wir denken da gleich. Mit "Beeindrucken" meinte ich dass, wenn Du als Trainer der Meinung bist, es reicht für den Prüfling noch nicht und Du dann in der Prüferposition bist, er Dich schon "über das Maß" überzeugen muss, die Prüfung doch zu bestehen. Immerhin hat er ja nicht auf Deinen Rat gehört!

Und das ist nicht böse, oder willkürlich! Das es für ihn noch nicht reicht, hab Ich ihm ja (als sein Trainer) schon mal gesagt und wiederhole es dann bei der Prüfung (als Prüfer) nur nochmal. Nur wenn der Prüfling mich dann "beeindruckt", mir also eine Prüfung hinlegt, mit der Ich nicht gerechnet hätte, könnte er die Prüfung bei mir dann noch bestehen.
(Ich hab die Situation jetzt mal aus meiner Sicht geschildert, obwohl ich nicht der Prüfer war. Ich hätte aber so gehandelt, wenn der Betreffende doch zur Prüfung gekommen wäre!)

Gruß

Daniel
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Re: "Ausschluss" von einer Kyu Prüfung

Beitrag von nur_wazaari »

Ich bin auch eher ins Generelle abgeglitten. Und ich ließ wohl hoffentlich konsistent offen ob es sich um eine "Sie" oder einen "Er" handelt. ;) Erlebt habe ich solche Geschichten aber wohl wie fast jede/r von uns schon öfter.

Und ja klar können manche über sich hinauswachsen aufgrund der bloßen Prüfungssituation. Nur ist die Frage, was muss man sich denn quasi verdienen? Die Zulassung zur Prüfung oder das positive Prüfungsergebnis? Klar, beides. Aber die Zulassung zur Prüfung zuallererst! Für mich jedenfalls macht das durchaus einen Unterschied.

Das ist gar nicht mal auf den konkreten Fall bezogen, nur einfach ein Gedanke meinerseits.
.
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Re: "Ausschluss" von einer Kyu Prüfung

Beitrag von Byakko »

Jawohl, wir "ticken" da gleich. :occasion14

Und natürlich kann es immer sowohl ein "Er", wie auch eine "Sie" und neuerdings auch ein "Es" sein!

Gruß

Daniel
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Re: "Ausschluss" von einer Kyu Prüfung

Beitrag von Fritz »

nur_wazaari hat geschrieben:
17.12.2018, 19:12
Und ja klar können manche über sich hinauswachsen aufgrund der bloßen Prüfungssituation. Nur ist die Frage, was muss man sich denn quasi verdienen? Die Zulassung zur Prüfung oder das positive Prüfungsergebnis? Klar, beides. Aber die Zulassung zur Prüfung zuallererst! Für mich jedenfalls macht das durchaus einen Unterschied.
Das ist allerdings auch wahr. Ich habe es oft erlebt, daß Leute, welche man es eher nicht so zugetraut hat, dann plötzlich bei der Prüfung
Dinge hinzaubern, wo man dann doch etwas staunt. D.h. die Beschäftigung mit den Prüfungs-Aufgaben durch eigene Motivation, bewirkt oft einen Lernschub.
(Gibt natürlich auch den andersrumen Fall, wo Leute, die es in der Vorbereitung sehr gut drauf hatten, dann in der Prüfung völligen Murks ablieferten ...)
nur_wazaari hat geschrieben:
17.12.2018, 17:27
Aus diesen Umständen ergibt sich eben, dass eine Prüfung eigentlich nur dann nicht bestanden werden kann, wenn diese gravierende Mängel aufweist. Ich kenne das von Kyuprüfungen sogar, dass falls Mal jemand einen Totalaussetzer generiert, die Prüfung trotzdem bestanden werden kann - wenn die Prüfer/innen das Programm im Training wenigstens vernünftig umgesetzt gesehen haben und der Prüfling die persönlichen Voraussetzungen erfüllte.
Ganz so ist es aber nicht, da ein Faktor "Zeit" mit hineinspielt. Also wir handhaben es in der Regel so,
daß vor einem festen Prüfungstermin der potentielle Prüfling gehalten ist, sich das Okay eines unserer ÜL/Trainer zu holen.
Diese Okay heißt aber noch lange nicht, daß der Prüfling die Prüfung quasi "im Sack" hat. Es heißt lediglich, daß der freigebende ÜL/Trainer dem Judoka zutraut, an seinen Defiziten bis zum Prüfungstermin zu arbeiten, daß diese soweit minimiert sind, daß die Prüfung auch sicher zu bestehen ist ... Damit hat also der Prüfling also schon die faire Chance, durch Faulheit, Abwesenheit oder Überheblichkeit u. Arroganz gegenüber Hinweisen u. Hilfestellungen im Zeitraum zwischen "Okay" u. Prüfung, dafür zu sorgen, die Prüfung nicht zu bestehen ... ;-)
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Re: "Ausschluss" von einer Kyu Prüfung

Beitrag von Byakko »

Hallo Fritz
Fritz hat geschrieben:
18.12.2018, 00:56
nur_wazaari hat geschrieben:
17.12.2018, 17:27
Aus diesen Umständen ergibt sich eben, dass eine Prüfung eigentlich nur dann nicht bestanden werden kann, wenn diese gravierende Mängel aufweist. Ich kenne das von Kyuprüfungen sogar, dass falls Mal jemand einen Totalaussetzer generiert, die Prüfung trotzdem bestanden werden kann - wenn die Prüfer/innen das Programm im Training wenigstens vernünftig umgesetzt gesehen haben und der Prüfling die persönlichen Voraussetzungen erfüllte.
Ganz so ist es aber nicht, da ein Faktor "Zeit" mit hineinspielt. Also wir handhaben es in der Regel so,
daß vor einem festen Prüfungstermin der potentielle Prüfling gehalten ist, sich das Okay eines unserer ÜL/Trainer zu holen.
Diese Okay heißt aber noch lange nicht, daß der Prüfling die Prüfung quasi "im Sack" hat. Es heißt lediglich, daß der freigebende ÜL/Trainer dem Judoka zutraut, an seinen Defiziten bis zum Prüfungstermin zu arbeiten, daß diese soweit minimiert sind, daß die Prüfung auch sicher zu bestehen ist ... Damit hat also der Prüfling also schon die faire Chance, durch Faulheit, Abwesenheit oder Überheblichkeit u. Arroganz gegenüber Hinweisen u. Hilfestellungen im Zeitraum zwischen "Okay" u. Prüfung, dafür zu sorgen, die Prüfung nicht zu bestehen ... ;-)
Ich glaube, so hat nur_wazaari das auch gemeint! :D

Ich denke aber , wie schon gesagt, das Ihr das ziemlich genau so seht wie Wir es gesehen haben.

Wer im Training "fleißig" ist und die Techniken so hinbekommt, dass sie eine Prüfung bestehen würden, hat in der Prüfung eine größere Chance zu bestehen.
Wer im Training nur Murks macht, hat nicht so gute Chancen, eine Prüfung zu bestehen, außer Er (oder Sie, oder Es ;) ) zeigt mir da was besonders Gutes.
(Weil ich da dann doch ein bisschen kritischer draufschauen würde. Sorry, ich bin auch nur ein Mensch und von meiner Meinung überzeugt!)

Gruß

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Re: "Ausschluss" von einer Kyu Prüfung

Beitrag von nur_wazaari »

Aus diesen Umständen ergibt sich eben, dass eine Prüfung eigentlich nur dann nicht bestanden werden kann, wenn diese gravierende Mängel aufweist.
Man lege mir den Gesetzestext nach dem Wortlaut aus - wenn zu Prüfende technisch völligen Mist bauen d.h. nur "Minus" anhäufen, bestehen sie natürlich nicht. Das bedeutet dementsprechend im Umkehrschluss, dass die Demonstration für ein Bestehen in Ordnung sein muss. Den Satz danach habe ich mehr als eigene Erfahrungsmitteilung eingefügt. Er galt hier tatsächlich auch nur in Ausnahmefällen, in denen es sozial geboten gewesen ist in der (Kyu-)Prüfung die "Vorkenntnisse" ergo Vorleistungen mitzuberücksichtigen. Selbstredend ist in diesem Fall der Prüfer dann auch gleichzeitig der Trainer gewesen und es handelte sich regelmäßig nicht um eine der letzten drei Kyustufen.

Vorkenntnisse sind ja auch ein gutes Stichwort, die allerdings nichts mehr mit dem Titelthema zu tun haben. Nur meine Erfahrungen kurz damit: Ich habe hier schon alle möglichen Interpretationen dieses Prüfungsfaches kennen gelernt. Manche Prüfende betrachten es als optional, für andere wiederum ist es zwingende Pflicht. Andere sehen darin durchaus auch Vorleistungen, auch wenn die Interpretation so bestimmt nicht angedacht worden ist. Für mich dient es in erster Linie der Verständnisabfrage und im Notfall der Absicherung einer positiven Prüfungsleistung. Allerdings halte ich es bei ausreichend Zeit für sinnvoll, dieses auch generell mitabzuprüfen und nicht nur im Falle einer kippeligen Prüfung. Es kann gerade bei unbekannten zu Prüfenden - Prüfer/innen Konstellationen dazu dienen, die Fähigkeiten einer Person besser kennenzulernen. Das gilt v.a. für Dan-Prüfungen. Bei mir zumindest wurden dort auch immer Vorkenntnisse gefordert, obwohl das grundlegende Programm in Ordnung gewesen ist (behaupte ich mal :) ).

Die Zeit ist sowieso immer knapp, das gilt noch mehr wenn es noch deutlichen Verbesserungsbedarf gibt. Ich für meinen Teil versuche, die Programme daher immer schon ins "reguläre" Training mit hinein zu "schmuggeln". Das gelingt vor allem für Vorübungen und im Bereich der Technikreihen. Hier kann man übergreifend schon relativ viel abfrühstücken und sieht gleich, wer länger brauchen wird und wer nicht. Für Tachi-waza kann das recht ambitioniert sein, in Ne-waza aber kann man m.M.n. unheimlich viel gemeinsam und im selben Atemzug lehren. Das gilt aber alles nur für die Demonstrationen der Techniken, da ja letztlich fast immer allein diese gefordert wird. Im nächsten Schritt könnte ich auf das Prüfungsprogramm eingehen...ich höre jetzt aber auf :D
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Re: "Ausschluss" von einer Kyu Prüfung

Beitrag von Byakko »

nur_wazaari hat geschrieben:
18.12.2018, 09:15
...ich höre jetzt aber auf :D
Aber warum denn? :D Mir gefällt der Meinungsaustausch.

Gruß

Daniel
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Re: "Ausschluss" von einer Kyu Prüfung

Beitrag von nur_wazaari »

Aber warum denn? :D Mir gefällt der Meinungsaustausch.
https://dasjudoforum.de/forum/viewtopic.php?f=23&t=8129

Unter diesem Link solltest du einige grundlegende Positionen mancher Forenschreiber/innen finden.
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Re: "Ausschluss" von einer Kyu Prüfung

Beitrag von Byakko »

@ nur_wazaari:

Ich bin bereits fleißig im Forum am Lesen ;)

Gruß

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