NRW Kyu-Prüfung - Kata unwichtig?

Hier geht es um Fragen und Inhalte zu den Kyu und Dan Prüfungen
Patrick-Oliver
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NRW Kyu-Prüfung - Kata unwichtig?

Beitrag von Patrick-Oliver »

Auf einem Kyu-Prüfer Verlängerungslehrgang wurde vom Referenten gesagt, dass das Prüfungsfach Kata keinen Einfluss auf die Prüfung hat.
Der Referent prüft Kata zum 3., 2. und 1. Kyu gar nicht und unterrichtet Kata auch nicht vor dem 1. Dan.
Wichtiger sind Wettkampferfolge, weswegen im Training der Athleten Wert auf Techniken wie Seoi-Nage und Uchi-Mata gelegt wird.

Während des Lehrgangs bin ich nicht weiter darauf eingegangen, in der PO finde ich folgende mögliche Lücke:
Nicht ausreichende Prüfungsleistungen in höchstens einem Prüfungsfach können durch gute/sehr gute Leistungen in mindestens zwei anderen Prüfungsfächern ausgeglichen werden. Das Fach Vorkenntnisse kann nicht ausgeglichen werden oder zum Ausgleich nicht ausreichender Prüfungsleistungen herangezogen werden.
Bewertet wird mit (-) für nicht ausreichend, (+) für ausreichend und (++) für gute/sehr gute Leistungen.

Eine nicht gezeigte Leistung kann ich als Prüfer also nur mit einem Minus bewerten.
Insbesondere wenn eine Prüfung speziell für unsere tollen Wettkämpfer abgehalten wird, sollten zwei Plus-Plus Bewertungen zum Ausgleich von entsprechend gewählten Prüfern kein Hindernis sein.

Ist das tatsächlich gängige Praxis?
tutor!
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Re: NRW Kyu-Prüfung - Kata unwichtig?

Beitrag von tutor! »

Patrick-Oliver hat geschrieben:(...)Ist das tatsächlich gängige Praxis?
Nein - und das eine sehr bemerkenswerte Einlassung, zu der man ganz viel sagen könnte...

Man kann z.B. ganz konstruktiv darüber diskutieren:
  • ob Referenten, deren Auftrag es ist, die Ordnungen umzusetzen, im Rahmen dieses Auftrags derartige persönliche Meinungen von sich geben sollten,
  • ob Kata als Ausbildungsinhalt für Kyu-Grade sinnvoll ist,
  • welche Qualifikationen ÜL haben müssen, damit sie Kata sinnvoll für Kyu-Grade unterrichten können,
  • ob diese Qualifikationen in der Fläche vorhanden sind,
  • ob Kata unter den Umständen der Antworten der obigen Punkte als Prüfungsfach sinnvoll ist.
Meine persönliche Meinung zu den Punkte lässt sich ganz einfach zusammenfassen:
  • Nein!
  • JA!!!
  • Sowohl die Kata selbst, als auch ihren Sinn und Ihren Stellenwert in der Gesamtausbildung eines Judoka verstanden haben und in der Lage sein, Kata als methodisches Mittel zielgerichtet einzusetzen,
  • nein
  • nein - denn ich konnte bisher kaum positive Impulse für das Judo durch die Aufnahme von Kata ins Kyu-Prüfungsprogramm feststellen.
Es mangelt also meiner Meinung nach nicht am Sinn, sondern an der Umsetzung.

Es wäre m.M.n. auch sinnvoller bei Schulungsmaßnahmen zu vermitteln, wie Kata sinnvoll in den Unterricht integriert werden kann und kein derartiges Bashing zu betreiben.
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HBt.
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Mein Senf dazu

Beitrag von HBt. »

Katastrophe,
eine absolute Katastrophe und ein Armutszeugnis ...

Bei aller begründeten und unbegründeten Kritik (von meiner Seite, jemals ...):
auch mit der vorhandenen Ordnung, der APO für Anfänger des DJB (und das sind ja schließlich wir alle!)

kann man hervorragendes Judo lernen und unterrichten.

Die Gruppen: Koshiwaza (grün), Ashiwaza (blau) und Tewaza (braun) der Nage no kata (schwarz), sind seit mehr als 14 Jahren fester Bestandteil der Ausbildung und Ordnung.
Punkt.

Wo liegt hier das Problem???
Auf einem Kyu-Prüfer Verlängerungslehrgang wurde vom Referenten gesagt, dass das Prüfungsfach Kata keinen Einfluss auf die Prüfung hat.
Der Referent prüft Kata zum 3., 2. und 1. Kyu gar nicht und unterrichtet Kata auch nicht vor dem 1. Dan.
Wichtiger sind Wettkampferfolge, weswegen im Training der Athleten Wert auf Techniken wie Seoi-Nage und Uchi-Mata gelegt wird.
Im Verständnis, im Selbstverständnis, ... :BangHead

@Patrick-Oliver,
was mußtest Du denn erfüllen, um den LIZENZSTATUS ... Seoinage und Uchimata demonstrieren, als variables Techniktraining ... damit hast Du dann ja schon eine Technik zum 1. Kyu (Kata) und ebenso ein Technik zum 2. Kyu (Kata) gezeigt, jeweils ein Drittel des Faches erfüllt ... ein PLUS ... +

Mein Gott,
verlange die Lehrgangsgebühr zurück.
Ist das tatsächlich gängige Praxis?

Ich habe dieses nie so gehandhabt. Was soll man dazu noch sagen? Hänge es in eurem Arbeitskreis doch einmal an die große Glocke :? und berichte von der Resonanz.

Übergeordnet muss es ein Thema gegeben haben, auf dem "Verlängerungslehrgang" - habt Ihr irgendetwas in praxi durchgeführt, gelernt, abgeglichen, Beispiele, Rahmen, Normale, Standards ?
Patrick-Oliver
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Re: NRW Kyu-Prüfung - Kata unwichtig?

Beitrag von Patrick-Oliver »

Ich danke euch für eure Antworten und werde mich wohl nach Absprache mit meinem KDV an Wolfgang Thies wenden.

@HBt. ich möchte hier niemanden an den Pranger stellen, daher möchte ich zum übergeordneten Thema des Lehrgangs keine Details nennen.
Vom Lehrgang habe ich nur kopfschüttelnd den Stempel im Pass mitgenommen, aufgefrischt und gelernt habe ich durch eigene Vorbereitung, was prinzipiell ja nicht unbedingt schlecht ist.
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Fritz
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Re: NRW Kyu-Prüfung - Kata unwichtig?

Beitrag von Fritz »

tutor! hat geschrieben:nein - denn ich konnte bisher kaum positive Impulse für das Judo durch die Aufnahme von Kata ins Kyu-Prüfungsprogramm feststellen.
Hmm... bei uns im LV nehmen mittlerweile sogar Kyu-Grade an angebotenen Kata-Lehrgängen teil. Ich würde das als etwas Positives ansehen.
Ebenso die Tatsache, daß wir ÜL doch den Anreiz bekamen, uns mehr mit der für viele doch sonst doch eher ungeliebten Thematik,
jenseits einer Dan-Prüfung zu beschäftigen ... ;-)
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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guk
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Re: NRW Kyu-Prüfung - Kata unwichtig?

Beitrag von guk »

Patrick-Oliver hat geschrieben:Auf einem Kyu-Prüfer Verlängerungslehrgang wurde vom Referenten gesagt, dass das Prüfungsfach Kata keinen Einfluss auf die Prüfung hat.
Das ist doch schon ein Widerspruch in sich. Wenn es keinen Einfluss hätte, wäre es kein Prüfungsfach. Ist es aber.
Und nein (allerdings anderer LV), bei uns ist es nicht so.
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Fritz
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Re: NRW Kyu-Prüfung - Kata unwichtig?

Beitrag von Fritz »

Es könnte natürlich auch sein, daß der Referent mißverstanden wurde, er also gar nicht global für alle Prüfungen in allen zugeordneten Vereine gesprochen hat,
sondern nur seine rein subjektive Meinung und bzgl. der Prüfungen, die er in seinem Umfeld selbst abnimmt.
Was zugegebenermaßen etwas unklug ist, so etwas auf einem von ihm selbst durchgeführten Lehrgang zu tun, da es genau zu solchen Diskussionen, wie der hier
vorliegenden mit entsprechenden "Aktionismus", führen kann. Wer weiß ...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
Patrick-Oliver
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Re: NRW Kyu-Prüfung - Kata unwichtig?

Beitrag von Patrick-Oliver »

@Fritz Gut möglich und im Nachhinein nicht belegbar.
Mein zuständiger KDV war ebenfalls auf dem Lehrgang; Er wird mich bei Bedarf entsprechend bremsen. ;-)

Eine Frage habe ich noch:
Wird eine nicht erbrachte Leistung mit einem Minus bewertet?
Eine Prüfung muss als bestanden bewertet werden, wenn die Bedingungen zum Ausgleichen des Prüfungsfaches Kata erfüllt sind und die Kata gar nicht gezeigt wird?
Also Vorkenntnisse, Standprogramm, Bodenprogramm, Anwendungsaufgaben und Randori alles Plus (zwei Fächer außer Vorkenntnisse mit Doppel-Plus), Kata nicht gezeigt - Prüfung bestanden?
Oder wird eine nicht erbrachte Leistung gar nicht bewertet, die Prüfung also nicht bestanden weil unvollständig?
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Hofi
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Re: NRW Kyu-Prüfung - Kata unwichtig?

Beitrag von Hofi »

Hi!
Ich persönlich würde eine solche Prüfung als nicht vollständig betrachten und zunächst den Prüfling auffordern, das Fach vorzuzeigen.
Wenn er dies auf Aufforderung nicht tut, würde ich mit seinem Trainer reden, dass dieser ihn von der Prüfung zurückzieht, da die Meldung zur Prüfung über den Verein läuft.
Tut der Trainer dies nicht, würde bei meinem Bezirksprüfungsbeauftragten nachfragen, wie das ganze zu lösen ist, aber ich bin mir relativ sicher, dass die Antwort lauten würde: "Prüfung nicht vollständig abgelegt". Da ich Kata in der Regel als erstes prüfe, käme die Situation in meinen Augen nicht vor, dass in zwei Fächern ein ++ auf der Liste steht und er in der Kata nicht angetreten ist. Da muss ich mir also keine Gedanken machen, ob das jetzt als - zu werten ist. Denn wer das erste Fach verweigert, ist zur Prüfung nicht angetreten.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.

Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Fritz
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Re: NRW Kyu-Prüfung - Kata unwichtig?

Beitrag von Fritz »

Patrick-Oliver hat geschrieben: Wird eine nicht erbrachte Leistung mit einem Minus bewertet?
Eine Prüfung muss als bestanden bewertet werden, wenn die Bedingungen zum Ausgleichen des Prüfungsfaches Kata erfüllt sind und die Kata gar nicht gezeigt wird?
Also Vorkenntnisse, Standprogramm, Bodenprogramm, Anwendungsaufgaben und Randori alles Plus (zwei Fächer außer Vorkenntnisse mit Doppel-Plus), Kata nicht gezeigt - Prüfung bestanden?
Würde ich so sehen, ansonsten befrag doch mal Deinen Prüfungsreferenten, wie es bei euch gehandhabt wird ;-) ;-) ;-)

Ansonsten fällt mir ein alter Studenten-Witz ein - siehe Witz 5 hier: http://fachschaft.iw.uni-halle.de/fun/studentenwitze/
Mit freundlichem Gruß

Fritz
Patrick-Oliver
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Re: NRW Kyu-Prüfung - Kata unwichtig?

Beitrag von Patrick-Oliver »

:danke
Jupp
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Re: NRW Kyu-Prüfung - Kata unwichtig?

Beitrag von Jupp »

Das Beste an diesem Faden sind die Studenten-Witze von Fritz!

Über das angesprochene Thema kann man leider nicht lachen.

Eine Gruppe der Nage-no-kata ist seit vielen Jahren VERPFLICHTENDER Bestandteil der Prüfungen zum 3.-1. Kyu. Wer diesen Teil nicht zeigt oder gar in einem "erbärmlichen" Maße (d.h. in einem Maße, das nicht mit einem "einfachen" Minus zu bewerten ist) sollte meiner Meinung nach die jeweilige Prüfung nicht bestehen dürfen, denn er hat sich auf die Prüfung nicht ausreichend vorbereitet.

Ein Referent, der eine andere Auffassung (also die oben geschilderte) vertritt, dürfte nicht weiter als Referent eingesetzt werden, denn er hat den Sinn dieser Prüfungen nicht verstanden (und das muss -eigentlich - für alle Prüfer und Referenten auf Prüferschulungen in ganz Deutschland gelten. Es DARF nicht sein, dass auf offiziellen Prüferschulungen eines LV im DJB PRIVATE Meinungen verbreitet werden.

Kata ist als ein wichtiger (und langfristig auf die Danprüfungen vorbereitender) Teil der Ausbildung (und damit auch der Prüfungen) im DJB angesehen worden, als die heute gültige Prüfungsordnung entwickelt wurde. Ignorieren dieses Prüfungsteils darf nicht akzeptiert werden.

Jupp
HBt.
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drei Basis-Techniken (r/l) ...

Beitrag von HBt. »

Dann klärt das doch in eurem Kreis einmal ordentlich ab, umgangssprachlich formuliert.

'Jupp' hat es deutlich formuliert und erklärt:
inakzeptabel!



@Patrick-Oliver,
war es vielleicht ein Missverständnis und der Referent wollte "Angst nehmen"? ---> allerdings mit einem ungünstigen Signal.
Kläre es einfach, freundlich und in Ruhe - mache Dir deinen eigenen Reim darauf ...
zeige es Deinen Schützlingen korrekt und prüfe korrekt.


Gruß,
HBt.
Patrick-Oliver
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Re: NRW Kyu-Prüfung - Kata unwichtig?

Beitrag von Patrick-Oliver »

@HBt.
Ich bin hier mit meinem richtigen Namen unterwegs und habe daher kein Interesse, Unsinn zu verbreiten.
Ein Missverständniss war das nicht.

@Jupp
Moralisch gesehen bin ich deiner Meinung.
In der PO finde ich aber keine entsprechende Weisung, daher KÖNNTE ein solches Verhalten regelkonform sein.
Möglicherweise überlese ich aber auch was.

Mal schauen, ob und wie sich das Ganze weiter entwickelt.
Ich fürchte, dass in meinem Umfeld durch solche Lehrgänge Kata noch weniger Beachtung findet.
tutor!
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Re: NRW Kyu-Prüfung - Kata unwichtig?

Beitrag von tutor! »

Patrick-Oliver hat geschrieben:(...)Ich fürchte, dass in meinem Umfeld durch solche Lehrgänge Kata noch weniger Beachtung findet.
NRW ist eigentlich in Bezug auf Kata recht gut aufgestellt. Es gibt für fast alle Kata Landesreferenten, die grundsätzlich für die Kreise ansprechbar sind. Vielleicht holt der KDV ja mal einen der Landesreferenten in Euren Kreis - vorzugsweise für Nage-no-Kata.
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Jupp
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Re: NRW Kyu-Prüfung - Kata unwichtig?

Beitrag von Jupp »

Patric-Oliver schreibt. "In der PO finde ich aber keine entsprechende Weisung, daher KÖNNTE ein solches Verhalten regelkonform sein.
Möglicherweise überlese ich aber auch was."
In der Kyu-PO für den 3. Kyu steht: "Prüfungsinhalte aus dem Ausbildungsprogramm für Kyu-Grade des Deutscher Judo Bundes e.V. in der Übersicht, gültig ab 16.11.2014" unter Kata: "Nage-no-kata Gruppe Koshi-waza (nur zu einer Seite)".

Dazu wird später präzisiert: "8. Kata: Als erste zu erlernende Gruppe wurde die 3. Gruppe Koshi-waza („Hüftwürfe“) der Nage-no- kata („Form des Werfens“) ausgewählt, weil die Wurftechniken dieser Gruppe in den vorhergehenden Stufen schon unterrichtet wurden. So können sich die Judoka ganz auf die spezifischen Anforderungen einer Kata (genaue Absprache, Art des Bewegens, spezielle Wurfausführung) konzentrieren."

Als Erläuterung wird angemerkt: "Beim Einstieg in die Nage-no-kata soll „formelles Üben“ vermittelt werden als eine andere Art, Judo zu betreiben und zu verstehen."
Wie man aus all dem herauslesen kann, dass "das Prüfungsfach Kata keinen Einfluss auf die Prüfung hat", erschließt sich mir nicht.

Und wie man "befürchten" kann, dass sich da irgendwo herauslesen lässt, eine nicht demonstrierte Kata "KÖNNTE als Verhalten regelkonform sein" erschießt sich mir ebenfalls nicht!

Ich habe Dir die in diesem Zusammenhang wichtigen Punkte aus der Kyu-PO zusammengestellt, sodass Du sicher sein kannst, nichts überlesen zu haben.

Und Du kannst außerdem sicher sein, dass eine verpflichtende Kata-Demonstration bei den Prüfungen zum 3. bis 1. Kyu auch ganz im Sinne der Entwickler dieser Kyu-PO gewesen sind.

Jupp

Anhang zum weiteren Studium und zur Diskussion der Grundsatzordnung
(für deren Herstellung übrigens nicht die Arbeitsgruppe zuständig/verantwortlich war, die die Kyu-Prüfungsordnung entwickelt hat (in Deutschland werden eben gerne die Verantwortlichkeiten getrennt, damit inhaltliche (pädagogische?) Überlegungen durch formale Vorgaben von bestimmten Leuten bei besonderen Absichten "konterkariert" werden können; dies ist eine private Anmerkung von Jupp!).

Erläuterungen zum Prüfungsfach Kata (Aus den Materialien zur Kyu-PO des DJB vom16.11.2014:
8. Kata
Kata (Form, formelle Übungen, Üben von vorgegebenen Bewegungsfolgen) ist erstmals in das Prüfungsprogramm für Kyu-Grade aufgenommen worden.
Kata wird erst ab dem 3. Kyu (grüner Gürtel) überprüft. Kata ist so etwas wie die Grammatik des Judo. „Der Partner weiß genau, was mit ihm geschieht, wie er sich zu bewegen hat, damit die zu studierende Technik
trotz der Vielfalt der möglichen Variationen und der persönlichen Eigenheiten der Lehrer ein gewisser Standard in den Techniken überall erhalten bleibt und verbreitet wird.“ (Hofmann 1969, 16)
Es werden drei Gruppen der Nage-no-kata (Form des Werfens) ab dem 3. Kyu geprüft, jedoch nicht in der Reihenfolge, wie sie in der Nage-no-kata vorkommen. In jeder Gruppe müssen drei Würfe jeweils rechts und links hintereinander in einer vorgegebenen Schrittfolge demonstriert werden. Zum 3. Kyu werden die Koshi-waza (Hüfttechniken) verlangt, die 3. Gruppe der Nage-no-kata. Zum 2. Kyu muss die 2. Gruppe Ashi-waza (Fuß-/ Beintechniken) demonstriert werden. Zum 1. Kyu wird die 1. Gruppe Te-waza (Handtechniken) verlangt.
Die Reihenfolge der Gruppen ist gegenüber der Nage-no-kata deshalb verändert, weil zum jeweiligen Zeitpunkt, an dem die Gruppen in dieser Prüfungsordnung verlangt werden, die zu demonstrierenden Techniken schon vorher eingeführt wurden.
Die Anforderungen an die Qualität der Form bei der Ausführung sollen sich vom 3. zum 1. Kyu steigern. Dabei geht es in erster Linie um die Verbesserung der Techniken und nicht um eine Überbetonung des Zeremoniells. Es sollen die grundlegenden Bewegungsanforderungen einer Kata von Anfang an deutlich werden (z.B. Körperspannung, Vermeiden überflüssiger Bewegungen) sowie die Zusammenhänge von Angriff und angewandter Technik oder die festgelegten Schrittmuster und Schrittfolgen).

Jedes Prüfungsfach wird einzeln bewertet. Am Ende der Prüfung werden die Bewertungen der Prüfungsfächer zusammengefasst. Hierbei werden die Ergebnisse der Prüfungsfächer gleichrangig in das Gesamtergebnis aufgenommen.
Besteht die Prüfungskommission aus mehreren Prüfern, so haben die Prüfer die gezeigten Leistungen unabhängig voneinander zu bewerten.

Die Bewertung der gezeigten Leistungen erfolgt auf einer dreistufigen Skala:
++ entspricht den Anforderungen überdurchschnittlich gut:
Fehlerlose oder nahezu fehlerlose Demonstration des Bewegungsablaufes. Viele technische Merkmale sind in der Feinform ausgeprägt. Die Technik ist stabil. Wurf- und Griffprinzipien werden deutlich wirksam.

+ entspricht weitgehend den Anforderungen:
Die Hauptmerkmale des Bewegungsablaufes weisen erkennbare Abweichungen von der Feinform auf. Der Bewegungsablauf ist noch nicht ganz beständig. Das räumlich-zeitliche und das dynamisch-zeitliche Verhältnis zwischen den einzelnen Merkmalen ist noch fehlerhaft. Wurf- und Griffprinzipien werden im Wesentlichen wirksam.

- nicht mehr ausreichend
Die Hauptmerkmale des Bewegungsablaufes weisen grobe Fehler auf. Das räumlich-zeitliche Verhalten weicht von der Grobform ab. Die Bewegung ist unharmonisch. Wurf- und Griffprinzipien werden kaum wirksam.
Die Prüfung ist bestanden, wenn die gezeigten Leistungen in jedem Prüfungsfach mindestens mit „entspricht weitgehend den Anforderungen“ bewertet wurden. (Ausgleichsmöglichkeit siehe Grundsatzordnung!)

4.4.7 Bewertung der Kata
Über die Grundmerkmale der Technik weit hinaus geht die Definition von „Kata“ als Form im Sinne von Kunstform. Kata ist demnach die Darstellung und Gestaltung einer dem Judo gemäßen Bewegungsform, in der Gefühle und Gedanken ausgedrückt werden, wie es in der Kunst (Musik, Malerei, Tanz, Literatur) geschieht. Die „meisterliche“ Kata beinhaltet also auf der Grundlage tradierter Judoelemente die kreative Erstellung, Gestaltung und Darstellung einer Bewegungsform, die aus judogemäßen Einzelbewegungen besteht. Von besonderer Bedeutung ist die Qualität der Ausführung dieser einzelnen Bewegung, d.h. die Technikbeherrschung. Weiterhin ist der Ablauf einer inhaltlich fest vorgegebenen „Partitur“ unabdingbar. Die Kata komponiert – dem jeweiligen Thema angemessen – Techniken und (zeremonielle) Bewegungshandlungen zu einem in sich geschlossenen Bewegungsablauf.
Dabei folgt sie den grundlegenden Judo-Prinzipien. Weitere Qualitätskriterien sind ein angemessener Wechsel von Spannung und Entspannung (Rhythmus), sowie der Grad der Kooperation und Harmonie mit dem Partner.
Das Prüfungsfach Kata beinhaltet ab 3. Kyu die Vorführung je einer Gruppe der Nage-No-Kata. Grundsätzlich wird auch bei Kyu-Prüfungen die Ausführung der Nage-No-Kata in der vom Kodokan propagierten Form gefordert.
Im Gegensatz zur Dan-Prüfung wird bei der Kyu-Prüfung keinesfalls erwartet, dass die Kata „meisterlich“ im Sinne der o.a. Definition von Kata vorgeführt wird. Dem Anspruch einer Kyu-Prüfung genügt es völlig, wenn die jeweilige Gruppe der Nage-No-Kata als „Grundform“ demonstriert wird.

Der Beobachtungsschwerpunkt liegt dabei weniger auf dem Zeremoniell als auf der korrekten Ausführung der Techniken. Aus der Vorführung soll deutlich werden, dass sich der Prüfling mit den Prinzipien und dem korrekten Bewegungsablauf sowie der Aneinanderreihung der geforderten Wurftechniken intensiv auseinandergesetzt hat. Darüber hinaus muss erkennbar werden, dass der Anwärter sich über einen angemessenen Zeitraum mit seinem Partner gemeinsam um die Gestaltung der Präsentation bemüht hat. Zu Beurteilen ist die gemeinsame Leistung von Tori und Uke. Dabei ist zu unterscheiden nach Technikbeherrschung und Gesamteindruck. Bei der Bewertung des Prüfungsfaches Kata sollte das Kriterium Technikbeherrschung den Ausschlag geben.

Prüfungsleistungen in den Prüfungsfächern werden mit (-) für nicht ausreichende, (+) für ausreichende und (++) für gute/sehr gute Leistungen bewertet.
Prüfungsfächer sind bestanden, wenn die Leistungen in allen Prüfungsfächern ausreichend sind.
Nicht ausreichende Prüfungsleistungen in höchstens einem Prüfungsfach können durch gute/sehr gute Leistungen in mindestens zwei anderen Prüfungsfächern ausgeglichen werden.
Das Fach Vorkenntnisse kann nicht ausgeglichen werden oder zum Ausgleich nicht ausreichender Prüfungsleistungen herangezogen werden.


Bei all dem, was hier über Kata im Zusammenhang mit der (einer) Kyu-Prüfung geschrieben (entwickelt) worden ist, kann man doch nicht allen Ernstes diesen EINEN Satz ("können...ausgeglichen werden") heranziehen, um zu begründen, dass "das Prüfungsfach Kata keinen Einfluss auf die Prüfung hat". (sagt Jupp)


Genügt diese Zusammenstellung, um Dich Patrick-Oliver zu überzeugen, dass Kata ein durchzuführender und bewertbarer Teil der Kyu-Prüfungen vom 3.-1. Kyu ist? (fragt Jupp)
Zuletzt geändert von Jupp am 01.12.2016, 18:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: NRW Kyu-Prüfung - Kata unwichtig?

Beitrag von Fritz »

Mal abgesehen, daß in den Juppschen Zitaten mal wieder diese unsägliche Auffassung von Kata als "Zeremonieller Präsentation" durchschimmert und in der PO jetzt an
der einen Stelle was von einseitig und in der Erklärung dann
Jupp hat geschrieben:In jeder Gruppe müssen drei Würfe jeweils rechts und links hintereinander in einer vorgegebenen Schrittfolge demonstriert werden.
steht ;-) ,

finde ich durch diese Diskussion nach aufmerksamen Lesen dann doch diese Aussage am Ende höchst interessant:
Jupp hat geschrieben:Nicht ausreichende Prüfungsleistungen in höchstens einem Prüfungsfach können durch gute/sehr gute Leistungen in mindestens zwei anderen Prüfungsfächern ausgeglichen werden.
Ich haben mal ein Wort hervorgehoben.
Also das Ausgleichen ist eine "Kann-Bestimmung".
Damit ist es also möglich, daß der Prüfling durchaus durchfallen kann,
wenn er das Fach Kata (oder irgendein anderes, beim Vorwissen sowieso)
nicht erbringt, was nicht ausreichend wäre u. folglich mit Minus bewertet werden würde, obwohl er evt. mehrere Doppel-Plus zu stehen hat.
Das liegt damit folglich ganz also im Ermessen des Prüfers ... wer hätte das gedacht, ist eine geniale Formulierung ...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
Patrick-Oliver
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Re: NRW Kyu-Prüfung - Kata unwichtig?

Beitrag von Patrick-Oliver »

@Fritz
So kann ich als Prüfer in einem solchen Fall begründen, warum ich eine Prüfung als nicht bestanden bewerte. Danke! :-)
Aber kann ein Prüfer diese Option wirklich verweigern?

@Jupp
Und wie man "befürchten" kann, dass sich da irgendwo herauslesen lässt, eine nicht demonstrierte Kata "KÖNNTE als Verhalten regelkonform sein" erschießt sich mir ebenfalls nicht!
Wenn eine Kata auf einer Kyu-Prüfung unterirdisch schlecht demonstriert wird, kann dieses Prüfungsfach mit zwei anderen Prüfungsfächern ausgeglichen werden, die mit einem Doppel-Plus bewertet wurden (Ausnahme Vorkenntnisse).
Meine Befürchtung ist, dass ich als Prüfer eine nicht gezeigte Leistung mit einem Minus bewerten muss.
Es steht nirgends, dass mit einem nicht gezeigten Prüfungsfach die Prüfung als nicht bestanden zu bewerten ist - man kann ausgleichen.

Nur noch einmal zum Verständnis - ich finde soetwas nicht gut und versuche hier abzugrenzen, in wie weit die im Eingangspost geschilderten Aussagen gerechtfertigt werden könnten!

//edit: Antwort an Fritz nachgereicht.
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Re: NRW Kyu-Prüfung - Kata unwichtig?

Beitrag von Fritz »

@Patrick-Oliver: Wenn Du niemanden bestehen lassen willst, der ein Fach komplett verweigert, dann wirst Du (mal von der Kann-Formulierung abgesehen) sicherlich auch leicht andere
Möglichkeiten finden, daß dieser durchfällt, ist nicht fein, aber wenn der Prüfling Dir blöd kommt mit Verweigerung ....
Wenn Du jemanden, der sonst richtig gut ist, trotz fehlender Kata durchkommen lassen möchtest, dann gibst Du ihm halt das Minus und die beiden Doppelplus da,
wo er sie Deiner Meinung nach verdient.
Wenn Du Deine Leute prüfst, sollte doch das auf einer Prüfung Dargebotene doch eh grob in etwa mit Deiner Erwartungs-Haltung übereinstimmen...

Ansonsten hast Du als Fremd-Prüfer immer noch die Möglichkeit, die Prüfung abzubrechen und nach Hause zu gehen. Dann haben vielleicht ein paar vom Fremdverein Pech,
aber hey, vorher etwas Abstimmung hätte den Salat verhindert ...

Ich persönlich bin immer sehr dafür, den eigenen Verstand zu benutzen und nicht zu hoffen, daß eine von juristischen Laien abgefasste Prüfungsordnung nun jede Unwägbarkeit im
Vorfeld bis ins letzte Detail erfaßt - was auch recht gut ist im Grunde genommen ...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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kastow
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Re: NRW Kyu-Prüfung - Kata unwichtig?

Beitrag von kastow »

Passt an dieser Stelle wohl am besten: Herzlichen Glückwunsch an Patrick-Oliver zum 2. Dan!
Herzliche Grüße,

kastow

Since the establishment of Kôdôkan jûdô, jûdô has become something that should be studied not only as a method of self-defence but also as a way of training the body and cultivating the mind. (Jigorô Kanô: MIND OVER MUSCLE)
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