Wartezeit 1. Kyu nach Ausfall

Hier geht es um Fragen und Inhalte zu den Kyu und Dan Prüfungen
Blackodem
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Wartezeit 1. Kyu nach Ausfall

Beitrag von Blackodem »

Hallo Judogemeinde,

ich war mitten in der Vorbereitung für den 1. Kyu und bin dann leider zirka 1,5 Jahre ausgefallen, da ich gesundheitliche Probleme hatte, bin dann auch aus dem Verein ausgetreten.
Mittlerweile bin ich wieder eingestiegen und beherrsche das Braun-Programm mittlerweile wieder sattelfest, es ist noch viel hängen geblieben. Muss ich jetzt trotzdem noch einem die gesamte Wartezeit bis zur Prüfung absitzen? Ich glaube die beträgt 1 Jahr von blau auf braun, wäre natürlich schade.

Danke schon mal für die Antworten :)
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Hofi
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Re: Wartezeit 1. Kyu nach Ausfall

Beitrag von Hofi »

Hi!
Die Vorbereitungszeit ist 6 Monate.
Und wenn der Austritt im Pass nicht eingetragen ist und noch eine 2012er Sichtmarke im Verein greifbar ist, sollte das von den formalen Sachen her unproblematisch sein.
Dann muss nur noch Dein Trainer sagen, dass es passt und Dich zur Prüfung melden.
Bis dann
Hofi
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Blackodem
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Re: Wartezeit 1. Kyu nach Ausfall

Beitrag von Blackodem »

Danke für die schnelle Antwort :)

Ich bezweifel stark, dass der Austritt eingetragen wurde, dann muss ich jetzt nur noch hoffen und beten, dass wir noch eine Sichtmarke da haben.

Vielen Dank
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Ronin
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Re: Wartezeit 1. Kyu nach Ausfall

Beitrag von Ronin »

VORBEREITUNGSZEIT nicht Wartezeit. Du sollst dich zwei Jahre lang vorbereiten und nicht abwarten und Tee trinken (auch fast jeder genau das macht und genau so gut sind sie dann dummer Weise auch)
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Fritz
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Re: Wartezeit 1. Kyu nach Ausfall

Beitrag von Fritz »

Womit die Frage nach der Marke hinfällig ist, da diese weder Aufschluß darüber
gibt, ob jemand trainiert hat oder nicht, genausowenig, wie eine fehlende Marke / Vereinsmitgliedschaft,
darüber was aussagt.
Mit freundlichem Gruß

Fritz
katana
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Re: Wartezeit 1. Kyu nach Ausfall

Beitrag von katana »

Womit die Frage nach der Marke hinfällig ist, da diese weder Aufschluß darüber
gibt, ob jemand trainiert hat oder nicht, genausowenig, wie eine fehlende Marke / Vereinsmitgliedschaft,
darüber was aussagt.
Leider nein Fritz, es geht dabei nicht darum , daß du dich in der Wartezeit vorbereitest, sondern daß du sie bezahlst.

Ich bleibe übrigens bei dem Terminus "Wartezeit", weil sie letztlich nichts anderes ist als das.
Wahrscheinlich hat es ein Beamter erfunden. Es weist zumindest starke Ähnlichkeit mit den dortigen Gepflogenheiten auf.

KK
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Hofi
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Re: Wartezeit 1. Kyu nach Ausfall

Beitrag von Hofi »

Hi!
Sehe ich nicht ganz so, Katana
denn natürlich sollst Du Dich in der Zeit zwischen den Prüfungen auf die nächste vorbereiten.
Wenn Du jetzt in dieser Zeit nicht im Verein bist (und die einzige Möglichkeit, dies zu überprüfen ist nunmal für den externen Prüfer die Marke), kann man halt dann vermuten, dass in der Zeit ohne Marke keine Vorbereitung stattgefunden hat.
Der Verband hat sich halt (darüber kann man sicher streiten) dafür entschieden, es als nicht widerlegbare Vermutung anzusehen, dass ohne nachgewiesene Vorbereitungszeit diese nicht gegeben ist. Es ist der einfachere und eindeutigere Weg.
Bis dann
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katana
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Re: Wartezeit 1. Kyu nach Ausfall

Beitrag von katana »

Es ist der einfachere und eindeutigere Weg.
Ich finde, der einfachere und eindeutigere Weg ist , ... sich bei den Vorbereitungslehrgängen zu informieren und zu
trainieren, sowie von Dan-/Kyuprüfern und qualifizierten Trainern Hilfe und Feedback einzuholen.

Wenn ein Judoka sein Training regelmäßig im Rahmen der Prüfungsordnung ausrichtet, ist es lediglich
eine Frage des privaten Engagements und der Trainingshäufigkeit, bis er die Fähigkeiten erreicht, die für eine Dan-/Kyuprüfung nötig sind.

Womit wir wieder beim alten, leidigen Thema sind, ...
warum soll jemand, der sich leidenschaftlich seinem Judo widmet, vielseitig informiert ... und sagen wir 4-5mal die Woche trainiert
genau so lange auf die Prüfung warten müssen, wie jemand, der nebenbei noch Tischtennis, Fußball, Eishockey und Flöte spielt,
kein Interesse an Hintergrundinformationen etc. hat und gerade mal 1-1,5 Trainingseinheiten (im Schnitt regelmäßig) schafft.

Daß es eine Frage der Loyalität ist, dem Verband auch regelmäßig seinen Obulus zu entrichten, wissen wir doch, ...
... aber die Qualität der Prüfungsvorbereitung daran festmachen zu wollen, ist schon ..... :dontknow
KK
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Re: Wartezeit 1. Kyu nach Ausfall

Beitrag von Hofi »

Hi!
das leidige alte Thema. Würden sich alle vernünftig verhalten, bräuchten wir weder Regeln noch Gesetze.
Aber leider tun es nicht alle.
Und es sehen halt auch nicht alle ein, dass einer der 5-mal die Woche trainiert, schneller lernt, als einer der alle zwei Wochen kommt. Und irgendwann nervt das Argument, warum darf der und ich nicht.
In dem Moment, wo der Verband eine Mindestfrist setzt, ist das zumindest ein bißchen eingeschränkt.
Ich hätte kein Problem, wenn einer der 5 x pro Woche trainiert, seinen 1. Kyu nach zwei Monaten macht, aber ich glaube, es tut ihm auch nicht weh, wenn er halt vier Monate "wartet", nachdem er es in zwei Monaten gelernt hat.
Bis dann
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Fritz
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Re: Wartezeit 1. Kyu nach Ausfall

Beitrag von Fritz »

Fristen sehe ich eigentlich nur dann als sinnvoll an, wenn es um Verleihungen geht...

Ansonsten entweder man schafft die Prüfung oder halt nicht, fertig...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Hofi
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Re: Wartezeit 1. Kyu nach Ausfall

Beitrag von Hofi »

@ Fritz:
In einer idealen Welt, in der sich alle, Trainierenden wie Prüfer, richtig verhalten, würde ich dir vollkommen recht geben.
Aber gerade der DJB hat halt eine Größe erreicht, in der man gewisse Bremsen einziehen muss, damit es nicht aus dem Ruder läuft.
Bis dann
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Ronin
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Re: Wartezeit 1. Kyu nach Ausfall

Beitrag von Ronin »

nein, das liegt nicht an der Grösse des DJB.
Ich halte diese Zeitvorgaben zwischen den Prüfungen übrigens auch für Quatsch und zwar aus den von Katana geschilderten Gründen. Ich glaube an "richtige Prüfungen" bei denen das reale Risiko besteht, einen angestrebten Grad nicht zu bekommen. Und ich glaube einfach auch an "Können".

Bei einer Fortbildung zum Kyu-Prüfer hatte ich dieses Thema einmal angesprochen. Die sehr hitzige Reaktion eines durchaus hohen Vertreters meines LV hat mir dann eigentlich perfekt gesagt, was das Problem ist. Sie lautete "willst du wirklich, dass dann vielleicht mal 13jährige mit 'nem Dan rumlaufen?"

Leute, bei diesen Wartezeiten reden wir über die Angst der alten Männer, dass sie von den "Jungen milden" überholt werden könnten. Diese Regeln fallen in keiner Organisation, in der es einen signifikanten Anteil an "verdienten Alten" gibt. Soweit ich weiß, hat z.B. das DDK ja auch solche Fristen - ich kenne die Details nicht.
Und das erschließt sich mir eigentlich nicht, weil ich immer noch glaube, dass man als älterer Höhergraduierter irgendwie zumindest mithalten sollte (wenn ich da dann durchaus auch konditionelle Zugeständnisse machen, aber im Grundsatz eben).
CasimirC
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Re: Wartezeit 1. Kyu nach Ausfall

Beitrag von CasimirC »

Wenn dem so sein sollte, was ich keineswegs abstreiten möchte, hat das jedoch auch reale Bezüge.

Die Gürtelstufensystem des DJB ist streng genommen eine hierachische Einteilung aller Judoka, sichtbar ja u.a. in der Sitzreihenfolge beim An- und Abgrüßen.

Hierarchie hat in allen Gesellschaften auch etwas mit dem Begriff "Alter" zu tun. Führungspositionen werden seit je in der Regel an Vertreter der "Ältesten" vergeben, mir ist kein Beispiel bekannt, wo diese explizit auf Jüngere übertragen werden.
Ein Vergleich aus der deutschen Politik ist beispielsweise die Altersgrenze für die Zulassung eines Kandidaten für die Bundespräsidentenwahl (40 Jahre). Ein anderes Beispiel ist die Grenze der Volljährigkeit, was auch gewissermaßen eine hierarchische Struktur darstellt.

So stellt es sich meiner Meinung nach bei den Gürtelstufen dar. Ähnlich wie bspw. in der Beamtenlaufbahn werden die "Wartezeiten" für mögliche "Beförderungen" immer länger, was eine jeweils größere Zeitspanne eröffnet, sich für die nächsthöhere Stufe zu qualifizieren, zumal die Ansprüche auch tendenziell von Stufe zu Stufe höher werden. Sprich: Höhere Qualifikation = höheres Alters (hier werden dann durchaus auch Eigenschaften wie Erfahrungsreichtum und Gelassenheit im Alters in die Diskussion führt, was für mich jedoch nicht zwangsläufig zutreffend ist.)

Anmerkung von mir: Um, ideal gesprochen, alle bereits erlernten Judotechniken weiterhin zu trainieren UND neue hinzuzulernen, benötigt man zwangsläufig immer mehr Zeit. Insofern ist die allmähliche Erhöhung der Vorbereitungszeit rein praktisch zumindest nachvollziehbar.

Gerade der 1. Dan (als erster schwarzer Gürtel) stellt, ob mit realem Hintergrund oder als 'Legendendichtung', einen Einschnitt in der Laufbahn eines Judoka dar, dem Träger wird ein quasi "meisterhaftes" Beherrschen der erlernten Judotechniken unterstellt. Gegen diesen Punkt kann man noch so deutlich mit Hinweisen auf die japanische Judotradition argumentieren - der Gedanke bleibt zunächst.

Von diesem Gedanken ausgehend ist es, wie Ronin sagt, unverständlich, dass ein 13Jähriger ("EIN KIND!!") einen schwarzen Gürtel erwerben kann, zumal dieser 13Jährige auf der Matte mit seinem schwarzen Gürtel in einer Reihe mit allen älteren (alten) Danträgern steht und von diesen am Gürtel nicht mehr unterscheidbar ist. Salopp gesagt: Ein Kind kann kein 'Judomeister' sein.

Dieser Hintergrund spielt meines Erachtens ebenfalls eine Rolle dafür, dass jungen Judoka eine bestimmte "Wartezeit" auferlegt wird, bis sie einen bestimmten Gürtel erreichen können.
Hinzu kommt natürlich auch unser deutschen (europäisches) Bewusstsein dafür, alles durchzuorganisieren.

Für mich ist die gesamte Argumentation aus unterschiedlichen Gründen nachvollziehbar, aber definitiv nicht unveränderlich.
Theorie: Wenn alle wissen, wie es geht, und es geht nicht.
Praxis: Wenn es geht, und keiner weiß, warum.
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Fritz
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Re: Wartezeit 1. Kyu nach Ausfall

Beitrag von Fritz »

CasimirC hat geschrieben:Anmerkung von mir: Um, ideal gesprochen, alle bereits erlernten Judotechniken weiterhin zu trainieren UND neue hinzuzulernen, benötigt man zwangsläufig immer mehr Zeit. Insofern ist die allmähliche Erhöhung der Vorbereitungszeit rein praktisch zumindest nachvollziehbar.
Damit wäre aber eine explizite Wartezeit überflüssig, weil die Leute
ja zwangsläufig "ihre Zeit" benötigen, bis sie soweit sind.
CasimirC hat geschrieben:Von diesem Gedanken ausgehend ist es, wie Ronin sagt, unverständlich, dass ein 13Jähriger ("EIN KIND!!") einen schwarzen Gürtel erwerben kann, zumal dieser 13Jährige auf der Matte mit seinem schwarzen Gürtel in einer Reihe mit allen älteren (alten) Danträgern steht und von diesen am Gürtel nicht mehr unterscheidbar ist. Salopp gesagt: Ein Kind kann kein 'Judomeister' sein.
Natürlich kann eine Kind "Judo-Meister" sein, gibt ja genug Judo-Meisterschaften... ;-)

Setzt man ein vernünftiges Anforderungsprofil für den Shodan (also nichts krampfhaft "kindgerechtes") und prüft
das auch konsequent ab, dann wird man
auch keine Kinder als Schwarzgurte herumspringen haben... Und auf die ein, zwei Ausnahmen kann man
dann halt berechtigt sehr stolz sein. Ab wann kann man eigentlich in Japan den Schwarzgurt bekommen - mit 14?
Mit freundlichem Gruß

Fritz
caesar
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Re: Wartezeit 1. Kyu nach Ausfall

Beitrag von caesar »

Laut Kodokan.org regulär mit 14, in Ausnahmefällen auch schon mit 13.
Aber hey, ein Kind mit 13 den schwarzen Gürtel, wo kämen wir da hin? ;)

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katana
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Re: Wartezeit 1. Kyu nach Ausfall

Beitrag von katana »

Laut Kodokan.org regulär mit 14, in Ausnahmefällen auch schon mit 13.
Aber hey, ein Kind mit 13 den schwarzen Gürtel, wo kämen wir da hin?
Vielleicht dahin, daß man Prüfungen dann endlich auch von 6.-8.Dan machen kann, ... und die roten
Binden, können sich ja dann immernoch die "Älteren" vorbehalten. (vorerst ;) )

KK
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Re: Wartezeit 1. Kyu nach Ausfall

Beitrag von caesar »

katana hat geschrieben: Vielleicht dahin, daß man Prüfungen dann endlich auch von 6.-8.Dan machen kann, ... und die roten
Binden, können sich ja dann immernoch die "Älteren" vorbehalten. (vorerst ;) )
Gute Idee, dann bräuchten wir neue Judo-Pässe, neue Prüfungsordnung und neue Bücher dazu. Da liegen doch Einnahmequellen für den DJB. Wenn die neuen Regeln kommen, müsste ja eh eine neue PO kommen. Schwirrte hier nicht mal ein Zitat eines DJB-Funktionärs rum, dass die PO sich immer den aktuellen Wettkampfregeln anpassen sollte?
tutor!
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Re: Wartezeit 1. Kyu nach Ausfall

Beitrag von tutor! »

caesar hat geschrieben:(...)Schwirrte hier nicht mal ein Zitat eines DJB-Funktionärs rum, dass die PO sich immer den aktuellen Wettkampfregeln anpassen sollte?
Mir ist nur das genaue Gegenteil bekannt, nämlich dass DJB-Präsident P. Frese gesagt hat, dass Regeländerungen keine Änderungen der PO nach sich ziehen müssten.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
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Hofi
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Re: Wartezeit 1. Kyu nach Ausfall

Beitrag von Hofi »

Hi!
@ Ronin: Ich denke schon, dass die Größe eine gewisse Rolle spielt. Denn je größer eine Organisation ist, desto leichter findet derjenige, der die Gürtel lieber schnell als gründlich macht, einen Trottel, der es ihm durchgehen lässt.
Und derjenige, der es ihm durchgehen lässt, setzt damit nämlich die Trainer/Prüfer unweigerlich unter Druck, die es gründlich haben wollen. Denn dessen Leute fragen sich dann doch irgendwann, warum ist der andere "weiter" als sie, obwohl er doch eigentlich schlechter ist.
Den Erwachsenen ist das noch einigermaßen klar zu machen, bei Kindern schon schwieriger
Jetzt kann man sagen, die, die es schnell und schlampig machen wollen, brauche ich nicht. Aber manchen kriegt man auf die richtige Schiene, wenn das schlechte Gegenbeispiel nicht da ist.
Ganz ehrlich, ich bin eigentlich immer ganz froh, wenn Kinder auf das Mindestalter auflaufen und so ihr Jahr Vorbereitungszeit zwingend haben. Ein Argument, gegen dass kein Elternteil etwas sagen kann und es gibt mir den Freiraum mit den Fleißigen, das ein oder andere über die PO hinaus zu machen. Und die Schwächeren haben genug Zeit.
Bis dann
Hofi
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Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Re: Wartezeit 1. Kyu nach Ausfall

Beitrag von caesar »

Ich zitiere dazu mal aus viewtopic.php?f=23&t=3027
reaktivator hat geschrieben:Kyu-Graduierungen waren in Japan "damals" genauso geregelt wie heute - nämlich eigentlich gar nicht....
Auch heute gibt es keine landesweit einheitliche "Prüfungsordnung" - im Kinderbereich regeln die einzelnen Dojo (oder Sensei) dies eigenständig, Anfänger ab Oberschule aufwärts (z.T. auch schon ab 13 J.) machen i.d.R. als erste Prüfung direkt die zum 3. Kyu - z.T. aber auch gar keine, sondern haben als erste Prüfung den 1. Dan. ("Damals" noch eher die Regel; heutzutage setzen die meisten Dojo den 1. Kyu als Zulassung für die Prüfung zum 1. Dan voraus - wobei Wettkämpfer z.B. vom Japanischen Verband automatisch den 1. Kyu erhalten...).
Bei uns nicht möglich?
Oder alle zuviel Angst und Neid, wenn es um bunte Gürtelchen geht.
Wenn diese das Können abbilden sollen, dann hat jeder den Gürtel zu tragen, der die Anforderungen erfüllt.
Anscheinend geht es aber um etwas anderes.

@tutor! : ich habe die Aussage von P. Frese dazu gelesen und suche noch das andere Zitat.
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