Prüfstempel für Kyuprüfer

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judoka50
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von judoka50 »

@Piti - schau doch einfach mal auf die Seiten des NWDK - dort kannst Du einiges nachlesen.

http://nwdk.de/j15/uploads_hb7f2c/artic ... 012-01.pdf

Bezüglich der Stempelvergabe richten sich die KDV einfach danach, was der Kreis auf seiner Versammlung wünscht und worüber er abstimmt.

Ich kann viele der von einigen hier geschilderten Negativbeispiele innerhalb NRW aus weit mehr als 30 Jahren Tätigkeit als KDV bestätigen.
Auch in unserem Kreis wurde besprochen, ob mehrere, bzw. größere Vereine, bzw. ältere Prüfer usw. - wir haben über alle Möglichkeiten innerhalb einiger Versammlungen diskutiert - einen Stempel bekommen sollen. Dies wurde einheitlich aus der Versammlung heraus abgelehnt.
Dabei kamen genau die hier geschilderten Dinge aus der Versammlung heraus zur Sprache und man war sich einfach einig, dass man mit "so einfacher" Regelung wie in der Ordnung beschrieben unnötigen Ärger vermeiden könne.

Zudem wäre es für einen KDV im Grunde einfacher, je mehr Stempel unterwegs sind. Aber seien wir mal ehrlich, welcher Aufwand ist es für die meisten Vereine.
Zwei, drei Prüfungen im Jahr ist der Durchschnitt bei den meisten. Da dürfte es kein Problem sein, dazu passend zwei oder drei Termine im Jahr für das Abstempeln der Pässe zu organisieren. Umgekehrt summiert es sich schon ein wenig anders für den KDV bei z.b. 30 Vereinen. Da muss man dann halt neben der Berufstätigkeit auch eine Lücke für jeden finden. Betrachte es einfach mal aus der Sicht des KDV.
Es ist ja nicht nur das Problem, dass jemand mit dem Stempel unsachgemäß umgeht - nein schlimmer ist es, dass ganze dann wieder in richtige Bahnen zu leiten. Angefangen von der Ungültigerklärung des Stempels, die über Veröffentlichungen im Fachorgan zu erfolgen hat. Kontrolle welche Pässe richtig oder falsch, formuliere ich mal jetzt so einfach, abgestempelt wurden. Welche Pässe wurden nach dem formellen Einzug noch gestempelt usw. usw. welche sind noch gültig und u.U. mit welchen Konsequenzen für die davon betroffenen Judoka.
Nur zur Info, es hat schon Leute gegeben, die haben Jahressichtmarken, Urkunden und auch Prüfungsmarken über den Kopierer geschickt.
All diese Dinge sollte man halt auch mal berücksichtigen. Wie gesagt, solange alles perfekt läuft OK - aber der Aufwand für die einzelnen Vereine ist halt nichts dagegen, wenn man mal ein schwarzes Schaf dabei hatte.
Viele Grüße
U d o
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von piti »

judoka50 hat geschrieben:@Piti - schau doch einfach mal auf die Seiten des NWDK - dort kannst Du einiges nachlesen.
Selbstverständlich habe ich das getan, oder möchtest du jetzt hier lesen:
Oh, danke @judoka50, diese Seite habe ich noch nicht entdeckt ..........bohh neee
Bezüglich der Stempelvergabe richten sich die KDV einfach danach, was der Kreis auf seiner Versammlung wünscht und worüber er abstimmt.
Wenn das von der Versammlung gewünschte auf alle gleich angewendet wird, ist das in Ordnung.
Wird aber unterschiedlich angewendet, ist das nicht mehr OK und es muß eine Ordnung her, die für alle gültig und verbindlich ist.
Ich kann viele der von einigen hier geschilderten Negativbeispiele innerhalb NRW aus weit mehr als 30 Jahren Tätigkeit als KDV bestätigen.
Viele ? Negativbeispiele?
@tutor hat hier zwei beschrieben und die sind für mich so nicht nachvollziehbar und nicht logisch.
Sollten sie so stattgefunden haben, hat in diesen von @tutor beschriebenen Fällen ganz klar der KDV versagt. Dann aber hinzugehen und alle ehrlichen Prüfer, eine Mehrheit ...( und da wirst wohl nicht widersprechen), einen Prüfstempel für Kyuprüfungen mit der Begründung zu
verweigern, man muß kriminelle Machenschaften von Kyuprüfern unterbinden, ist wohl nicht mehr zu toppen. Ins gleiche Horn bläst du auch und schreibst hier, du kennst viele Fälle aus deiner Tätigkeit als KDV. Normalerweise würde ich jetzt sofort nachfragen, was stimmte in deinen Kreis nicht, immerhin warst du ja der KDV. Aber lassen wir das mal.
Auch in unserem Kreis wurde besprochen, ob mehrere, bzw. größere Vereine, bzw. ältere Prüfer usw. - wir haben über alle Möglichkeiten innerhalb einiger Versammlungen diskutiert - einen Stempel bekommen sollen. Dies wurde einheitlich aus der Versammlung heraus abgelehnt.
Wenn das auf alle gleich angewendet wird, und nicht ein wie auch immer privilegierter Verein oder Prüfer hat einen Stempel und die anderen Prüfer bekommen keinen Stempel, ist das doch ok. Glückwunsch wenn ihr euch so einigt und das auch auf alle gleich anwendet.

Allerdings wird das in anderen Kreisen auch anders gehändelt. Nachzulesen auf der Webseite NWDk :)
Z.B. hat jeder Prüfer einen nummerierten Prüfstempel. Und der zuständige KDV wird dir glaubhaft versichern, das er jahrelange gute Erfahrungen damit gemacht hat.

Egal wie es in einem Kreis gemacht wird, nur gleich muß es für alle Prüfer sein.
Ich gehe mal davon aus das du mir da zustimmen wirst.
Oder?
@judoka50, das was du noch schreibst, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Das liest sich so, als wären viele Kyuprüfer ein wenig deppert.
Kyuprüfungen dürfen sie abhalten, Listen ausfüllen, aber einen kleinen Stempel in einen Pass zu drücken, das können sie nicht? Soll ich das wirklich kommentieren?
Ich stelle mir gerade vor allen TÜV-Prüfer würde der Prüfstempel entzogen, weil es einige schwarze Schafe gab ........ ;)
Gegen "schwarze Schafe" konnte man doch schon immer gezielt vorgehen. Nachzulesen auf der Webseite NWDK. ;)

Aber vielleicht geht es um etwas ganz anderes wie um depperte Prüfer, die den KDV unendlich viel Arbeit bereiten. :dontknow

Gruß, Pit
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von judoka50 »

Selbstverständlich müssen Prüfer - vor der Prüfung - die ihnen vom Verein vorbereiteten Unterlagen, einschließlich Pässe, gemäß den Vorgaben der Ordnung prüfen und dürfen den Prüfling nur zulassen, wenn alles in Ordnung ist. Dies setzt eine genaue Kenntnis der Bestimmungen und Einhaltung voraus. Selbstverständlich hat damit eine Vielzahl von Prüfern keine Probleme - aber es gibt auch andere die solch "Unnötige Bürokratie" als typisch deutsch verurteilen und meinen, das ist beim Sport überflüssig.
Nicht umsonst wurden auch vor einigen Jahren die Passnummern mit in die Listen aufgenommen. Leider auch eine Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit die für Verfehlungen einzelner erforderlich wurde.
Sicher fängt es oft bei der Vorbereitung im Verein an. Prüfung kurz vor den Ferien und es fehlen einige Tage Vorbereitungszeit, usw. usw. Alles Dinge, die man vom Verein aus vor der Prüfung besprechen und regeln kann. Aber nein, da steht dann ein 7 Jahre alter Prüfling und der Prüfer muss sich entscheiden - nach Hause schicken oder prüfen. - Wie gesagt, es gibt für alles einen Weg - aber den sollte nicht jeder für sich suchen, sondern vorher mit dem KDV absprechen.
Denn genau aus der Tatsache, dass dann diese vielen Wegen bekannt werden, zieht - heutzutage leider - der nächste wieder seine vermeintlichen Rechte.
Auch gibt es schnell mal innerhalb eines Vereines Probleme und der "Stempelinhaber" zieht sich dort zurück. Selbst da ist es manchmal schwierig und umständlich den offiziellen Weg, den Stempel zurückzubekommen, dies bekannt zu machen usw. usw.
Habe jetzt auch nicht die Muße, hier endlose Beispiele aufzulisten.
Aber es ist insgesamt gesehen einfacher, die Vereine mit in die Verantwortung zu ziehen und ihnen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Prüfung einen großen Teil der Verantwortung und Arbeit aufzubürden, anstatt es allein auf die Prüfer abzuwälzen. Ebenso sehe ich es mit dem Versand der Pässe oder dass man sich halt selber damit auf den Weg machen muss. Da kann dann der KDV dem Verantwortlichen schneller mal einen in den Nacken geben oder ihm direkt passende Hinweise und Möglichkeiten aufzeigen.

Für die Teilnehmer unserer Versammlungen - und das Thema ist schon seit Jahren - immer wiederkehrend - auf dem Tisch, ist eines klar, wenn alles offen und für alle gleich durch eine Person behandelt wird, lässt dies keinen Spielraum für "schwarze Schafe" in den Vereinen, bei den Prüfern und vor allem aber bleiben "Vermutungen und Unterstellungen: Die haben aber in dem oder dem Verein es so und so gemacht", vollkommen außen vor.
Und ein weiterer ganz wichtiger Punkt: Gibt es tatsächlich ein schwarzes Schaf, so kann dies nicht erst monatelang Mist machen. Denn die Schadensbeseitigung oder Wiederherstellung ist riesig, ganz zu schweigen von den persönlichen Problemen die dann die davon betroffenen kleinen Judoka treffen. Aber wie gesagt, bisher gab es und gibt es auch weiterhin für alle Dinge Lösungen zum Wohle unseres Sportes.
Viele Grüße
U d o
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Fritz
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von Fritz »

Ich höre immer "Schaden" für die Prüflinge...
Denkt man darüber nach, gibt es eigentlich nur einen echten
Schaden, den man den Prüflingen antun kann - ihnen nämlich einen Gürtel zuerkennen,
den nicht verdienen. Und davor helfen keinerlei Verfahrensweisen mit den Stempeln hin und her.


Alle anderen "Schäden" sind doch eigentlich nur der Verbands-Bürokratie selbst geschuldet -
Mindestalter nicht eingehalten,
Marke nicht geklebt,
Liste nicht eingeschickt,
gegen irgendwelche Besonderheiten der PO verstoßen (kein 2. Prüfer o.ä., Prüfer ohne gültige Lizenz)
- mal extrem gesehen...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
tutor!
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von tutor! »

Fritz hat geschrieben:Alle anderen "Schäden" sind doch eigentlich nur der Verbands-Bürokratie selbst geschuldet -
Mindestalter nicht eingehalten,
Marke nicht geklebt,
Liste nicht eingeschickt,
gegen irgendwelche Besonderheiten der PO verstoßen (kein 2. Prüfer o.ä., Prüfer ohne gültige Lizenz)
- mal extrem gesehen...
Deswegen sollte man m.M.n. diese Regeln einmal sehr gründlich danach durchforsten, welche denn verzichtbar sind, bzw. welche man so gestalten kann, dass es weniger Grenz- oder Härtefälle gibt.

Statt Mindestvorbereitungszeit 6 Monate könnte man z.B. sagen "max. 2 Prüfungen im Kalenderjahr mit jeweils mind. 4 Monaten Abstand." Auf längere Sicht käme das auf dasselbe hinaus, jedoch würde es kaum mehr passieren, dass ein paar Tage fehlen, weil mal wieder die Ferienzeiten nicht genau aufgehen.

Vom Mindestalter könnte man sich auch weitgehend verabschieden. Wenn jemand 8 Prüfungen (zum 1. Kyu) gemacht hat, dann hat er mindestens vier Jahre Trainingszeit hinter sich. Früher - als es nur 5 Prüfungen waren - ging es bedeutend schneller zum 1. Kyu, so dass man Mindestalter eingeführt hat, als die ersten 9-jährigen Braungurte rumliefen. Aber heute könnte man sich wieder zumindest großteils davon trennen und hätte das nächste große Problem aus den Füßen. Ich hatte meinen Braungurt mit 13 gemacht und Schaden habe ich keinen genommen. Nur musste ich halt 4 Jahre auf den 1. Dan "warten".

Dasselbe gilt für Prüfungsfächer und Ausgleichsregelungen. Was wird darüber debattiert! An dessen Stelle sollte man nur bestanden und nicht bestanden bekanntgeben - aber darüber nachdenken, dass der Prüfer einem durchgefallenen Prüfling eine kurze schriftliche Begründung mit Trainingsempfehlungen schreibt. Dann hätte der Prüfling auch etwas davon....

Bei den geringen Durchfallquoten, die wir im Kyu-Bereich haben, wäre dies im Übrigen so gut wie keine Arbeitsbelastung für den Prüfer.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von CasimirC »

tutor! hat geschrieben:Statt Mindestvorbereitungszeit 6 Monate könnte man z.B. sagen "max. 2 Prüfungen im Kalenderjahr mit jeweils mind. 4 Monaten Abstand." Auf längere Sicht käme das auf dasselbe hinaus, jedoch würde es kaum mehr passieren, dass ein paar Tage fehlen, weil mal wieder die Ferienzeiten nicht genau aufgehen.
Das ist ein wirklich guter Vorschlag!
tutor! hat geschrieben:Vom Mindestalter könnte man sich auch weitgehend verabschieden. Wenn jemand 8 Prüfungen (zum 1. Kyu) gemacht hat, dann hat er mindestens vier Jahre Trainingszeit hinter sich. Früher - als es nur 5 Prüfungen waren - ging es bedeutend schneller zum 1. Kyu, so dass man Mindestalter eingeführt hat, als die ersten 9-jährigen Braungurte rumliefen. Aber heute könnte man sich wieder zumindest großteils davon trennen und hätte das nächste große Problem aus den Füßen. Ich hatte meinen Braungurt mit 13 gemacht und Schaden habe ich keinen genommen. Nur musste ich halt 4 Jahre auf den 1. Dan "warten".
Wenn man an dieser Stelle noch hinzufügt, dass für die 1. Prüfung (8. Kyu) wie aktuell ein Mindestalter gelten muss, wäre ich durchaus auch hier auf deiner Seite. Ansonsten sehe ich nämlich die Gefahr, dass wieder die von dir dargestellte Situation (neunjährige Braungute) eintritt, die ich persönlich ebenfalls bedenklich finden würde.
tutor! hat geschrieben:Dasselbe gilt für Prüfungsfächer und Ausgleichsregelungen. Was wird darüber debattiert! An dessen Stelle sollte man nur bestanden und nicht bestanden bekanntgeben - aber darüber nachdenken, dass der Prüfer einem durchgefallenen Prüfling eine kurze schriftliche Begründung mit Trainingsempfehlungen schreibt. Dann hätte der Prüfling auch etwas davon....
Großartige Idee, die jedoch nur in Kooperation von Prüfer und ÜL umsetzbar ist und die beim Prüfer ein gewisses Maß an Verständnis für Formulierung und Motivation voraussetzt.
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von Makikomi Kid »

Wo ist das Problem bei neun jährigen Braungurten? .
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von CasimirC »

Mein persönliches Verständnis von einem Träger des 1. Kyu ist, dass dies der höchste Schülergrad ist und damit Verpflichtungen einhergehen. Darunter verstehe ich nicht nur ein großes technisches Grundwissen (siehe DJB-Prüfungsrichtlinien: als Vorkenntnisse gelten die Techniken und Aufgaben aller vorangehenden Gürtelstufen), welches auch weitergegeben werden kann, sowie eine gewisse geistige Reife. Beide Punkte kann man von einem Grundschüler definitiv nicht erwarten.
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von Makikomi Kid »

Ah. Mit dem Shodan ist man also kein Schüler mehr? Wenn der 1Kyu schon der "höchste Schülergrad" ist... hm.. was ist man denn dann, wenn man die erste Stufe (shodan) erreicht hat?

Und ab wann hat man denn die Reife für einen braunen Gürtel? Und kommt die schlagartig mit dem Geburtstag? Oder manchmal schon ein paar Tage früher?
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von piti »

@judoka50

danke erst einmal für deine Antworten.
Aber es ist insgesamt gesehen einfacher, die Vereine mit in die Verantwortung zu ziehen und ihnen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Prüfung einen großen Teil der Verantwortung und Arbeit aufzubürden, anstatt es allein auf die Prüfer abzuwälzen
In dem meisten Vereinen sind die Prüfer ein Teil des Vereines und verantwortlich tätig.
Vorbereitung und Durchführung war schon immer Sache des Vereines. Verstehe das mit dem Abwälzen auf Prüfer nicht.

Ich habe aber folgende Frage an dich:
Ist ein Kyuprüfer (mit gültiger Prüflizenz) aus einem anderen Kreis oder Bezirk oder Bundesland in deinem Kreis (NRW, Hamm-Unna) prüfungsberechtigt? Konkret, kann ein Verein aus deinem Kreis, eine Kyuprüfung in deinem Kreis anmelden und z.B. zwei Kyuprüfer aus Berlin oder Hamburg, natürlich mit gültiger Prüflizenz, als Prüfer benennen und einsetzen?

Gruß, Pit
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von CasimirC »

Makikomi Kid hat geschrieben:Ah. Mit dem Shodan ist man also kein Schüler mehr? Wenn der 1Kyu schon der "höchste Schülergrad" ist... hm.. was ist man denn dann, wenn man die erste Stufe (shodan) erreicht hat?

Und ab wann hat man denn die Reife für einen braunen Gürtel? Und kommt die schlagartig mit dem Geburtstag? Oder manchmal schon ein paar Tage früher?
Man lernt immer hinzu, insofern ist man auch als Dan-Träger immer noch Lernender (auch im Sinne dessen, dass man sein gesamtes Leben über lernt usw.). Die Unterteilung in Schüler- und Meistergrade interpretiere ich aus der Ordnung, dass zunächst der 8.-1. Kyu erworben wird, anschließend der 1. Dan und dann die Dangrade aufwärts. In Folge dessen besteht zumindest ein nomineller Unterschied zwischen einem Kyu-Träger und einem Dan-Träger.

Zu den Merkmalen, die ich bei einem Träger des 1.Kyu erwarte, habe ich mich geäußert und in Frage gestellt, ob die bei einem Grundschüler zu erwarten sind. Ich habe mich in keinster Weise zu einer idealen Lösung geäußert, sondern nur meine persönlichen Bedenken geäußert.
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von Makikomi Kid »

Meistergrade? Wo fangen die denn an? Du meinst doch nicht, dass ein Shodan ein "Meistergrad" ist, oder?
Mit dem Shodan hast du gerade mal die Grundlagen drauf (daher auch 1ste Stufe - davor hast du nicht mal die erreicht...)
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von CasimirC »

Der Begriff "Meistergrad" mag vielleicht nur landläufig zutreffen und der eigentlichen Bedeutung des Dan nicht gerecht werden, doch muss es ja einen Unterschied zwischen Kyu- und Dan geben.

Ich vergleiche es für mich mit der beruflichen Ausbildung. Als Meister eines Berufszweigs hat man eine Meisterprüfung abgelegt und damit unter Beweis gestellt, dass man die Grundlagen des Berufs drauf hat und sich weiteres Wissen selber aneignen kann. In ungefähr diesem Rahmen sehe ich den Dan-Grad, und in diesem Sinne ist der Shodan der unterste Meistergrad und der Träger somit noch weit entfernt von einer Vervollkommung seines Wissen.

Dennoch geht auf der Matte mit dem Tragen eines Schwarzen Gürtels eine gewisse Autorität einher, die sich insbesondere in der Bewunderung durch die Schülergrade zeigt. Ein 1.Kyu ist somit Anwärter auf den 1.Dan und sollte daher ansatzweise Kenntnisse eines Dan-Trägers unter Beweis stellen können. Ohne dass ein 1.Dan vollkommen sein kann/ muss, sollte er doch ein Vorbild sein und in diesem Sinne gewissen Merkmale repräsentieren, wie oben dargestellt. Ein 1. Kyu sollte das demzufolge ansatzweise ebenfalls können, was jedoch von keinem Neunjährigen erwartet werden kann.

Dieses "Gespräch" löst sich jedoch vom Faden, vielleicht könnten wir das an dieser Stelle unterbrechen oder auslagern?

-------
Edit durch tutor!: ausgelagerte Diskussion hier:
http://dasjudoforum.de/forum/viewtopic.php?f=23&t=6394
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von Makikomi Kid »

In ungefähr diesem Rahmen sehe ich den Dan-Grad, und in diesem Sinne ist der Shodan der unterste Meistergrad und der Träger somit noch weit entfernt von einer Vervollkommung seines Wissen.
Das ist aber mal eine interessante Definition von "etwas meistern" ;)
Ein 1. Kyu sollte das demzufolge ansatzweise ebenfalls können, was jedoch von keinem Neunjährigen erwartet werden kann.
Genau! Da man zum Shodan ja mindestens 13 Jahre alt sein muss (zumindest im Kodokan) und kein Neunjähriger kann da auch nur ansatzweise...
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von caesar »

@Makikomi Kid:
Natürlich ist man mit dem 1.Dan Meister, mit dem 6.Dan Großmeister und mit dem 9.Dan Großgroßmeister oder auch schonmal Judogott (obwohl hier auch schonmal ein 5.Dan so bezeichnet wurde). Ist doch ganz logisch, bis man dann Kano mit seinem 12.Dan eingeholt hat. :ironie3

@CasimirC:
Ich hab mir mal eure Vereinswebsite angesehen, wer ist für den Inhalt verantwortlich?
Woran machst du die geistige Reife für einen 1.Kyu fest? Daran das alles bis in Sinnlose ausdiskutiert wird?
Der 1.Dan ist die erste Graduierung die man bekommt, der Anfang von allem.


Wenn ein 9-jähriger die technischen Anforderungen für einen 1.Kyu erfüllt, soll er den auch tragen, denn er erfüllt die Anforderungen.
Weitere Forderungen kann man natürlichen stellen, sind aber Willkür und haben dann wenig mit Judo zu tun.
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von Asterix »

Zum Thema Grundschüler und geistige Reife....

Wie soll den ein - sagen wir mal - 35jähriger Grundschüler (was ja gar nicht mal so selten ist...) beurteilt werden. Spricht man dem die geistige Reife gegenüber einem 18jährigen Dan-Träger ab?
Ich finde diese Bindung der "geistigen Reife" an Judograduierungen irgendwie... naja...
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von Makikomi Kid »

Ich glaube, er meinte wirklich "Grundschule" wie im deutschen Schulsystem.
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von judoka50 »

@piti -
Grundsätzlich wäre jeder prüfberechtigt.
Da die Grundsatzordnung sagt, der KDV bestätigt die Prüfer, kann man es theoretisch halt wieder anders handhaben.
In meinem Kreis sind wir durchweg um die 70 Prüfer mit gültiger Lizenz. Die möchten natürlich, wenn sie sich auch schon
jährlich weiterbilden, bzw. sich auf dem Laufenden halten, auch prüfen. Verständlich, dass man dann versucht, sie auch
einzusetzen. Wir haben das so abgesprochen, dass ein Verein durchaus auch mal einen anderen Prüfer nehmen kann,
dies jedoch auf 1-mal im Jahr beschränkt, aus eben den vorgenannten Gründen.

Zu den von Tutor genannten Fristen kann ich erfahrungsgemäß sagen, dass die Prüfungen fast ausnahmslos vor den
Sommer- und Weihnachtsferien gemacht werden. Bedingt durch die Verschiebung der Ferientermine kommt man dann
leider halt zwischendurch mit der Jahresfrist nicht mehr hin. Zumal sehr viele Vereine auf öffentliche Sporthallen angewiesen
sind und diese in der Ferienzeit geschlossen sind. Aus diesem Grund plädiere ich schon recht lange dafür, dass nicht der Tag der letzten Prüfung
entscheidend ist, sondern - wie beim 1. Kyu - der Monat.

Über den Rest der momentanen Entgleisung des Themas schweige ich mich besser aus....... sind ja eh wieder nur die üblichen sich ständig wiederholenden Sprüche.
Einzig - ich habe bisher noch keinen 9jährigen gesehen, der die Techniken aus der PO bzw. analog aus der GK meinen Vorstellungen entsprechend werfen kann.
OK - auch viele ältere stehen vor dem gleichen Problem, obwohl bei ihnen die Motorik schon über die Wachstumsprobleme hinaus sein dürfte.
Lasst euch doch mal von euren vermeintlichen Sportkanonen einen Kopfstand, Handstand, Radschlag, Aufschwung usw. vormachen..... Ich tippe mal, dass selbst hier im Forum nicht mal die Hälfte dazu in der Lage ist. Soviel dann zum Thema 9 Jahre.......
Viele Grüße
U d o
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von Makikomi Kid »

Lasst euch doch mal von euren vermeintlichen Sportkanonen einen Kopfstand, Handstand, Radschlag, Aufschwung usw. vormachen..... Ich tippe mal, dass selbst hier im Forum nicht mal die Hälfte dazu in der Lage ist. Soviel dann zum Thema 9 Jahre.......
Die Übungen sind übrigens alle Teil der Aufnahmeprüfung an den meisten Sporthochschulen. Finde es gut, dass Judoka50 dies auch für alle Prüflinge ab dem 1Kyu als Mindestanforderung stellen möchte und unterstütze seinen Vorschlag.

Und wenn das ein 9jähriger hinbekommen können sollte - gut für ihn.

Wenn die Gürtel nicht nur ausgehändigt werden, weil die Zeit um ist, und die Leute das Programm für die Prüfung vorturnen können, sondern sie es wirklich verinnerlicht (mangels eines besseren Wortes) haben, dann ist der Gürtel auch gerechtfertigt.
Und das Alter erst mal nicht so wichtig.
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von Fritz »

Tutor! hat geschrieben:Statt Mindestvorbereitungszeit 6 Monate könnte man z.B. sagen "max. 2 Prüfungen im Kalenderjahr mit jeweils mind. 4 Monaten Abstand." Auf längere Sicht käme das auf dasselbe hinaus, jedoch würde es kaum mehr passieren, dass ein paar Tage fehlen, weil mal wieder die Ferienzeiten nicht genau aufgehen.
Man könnte auch wieder echte Prüfungen machen, wo halt ordentlich geprüft wird.
Und dann ist das auch kein Problem:
Judoka50 hat geschrieben:Einzig - ich habe bisher noch keinen 9jährigen gesehen, der die Techniken aus der PO bzw. analog aus der GK meinen Vorstellungen entsprechend werfen kann.
weil der dann einfach nicht die Prüfung zum Braungurt bestehen würde...

Ist doch letztlich die Verantwortung des Trainers und des Vereines, welche Leute auf der
Matte stehen. Und wenn aus Gründen falsch verstandener Mitglieder-Motivation halt
Braungurte mit dem Wissen u. Können eines Weißgelb-Gurtes herumlaufen, tja Pech gehabt, selber
schuld.
Klar werden die dann über kurz oder lang frustriert sein und hören auf,
aber machen wir uns nichts vor, diejenigen, die man nur über schnelle Gürtelprüfungen zu motivieren
gedenkt, sind in der Regel eh bereits Austritts-Kandidaten...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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