Bedeutung Judopass und Jahressichtmarke

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NichtAngemeldeter

Bedeutung Judopass und Jahressichtmarke

Beitrag von NichtAngemeldeter »

Da ich im Netz leider keine vollständige Erklärung gefunden habe, wollte ich hier mal etwas zum Judopass und zu den Jahressichtmarken fragen, nämlich welche Bedeutung diese Sachen haben. Ich bin in zwei Vereinen (aber noch nicht lange), die beide im HJV sind und nun hat mir einer der Vereine ungefragt eine Jahressichtmarke zugeschickt.

Was ich bisher an Informationen habe:
Einen Pass brauche ich für Lehrgänge und Prüfungen des HJV bzw. DJB.
Eine Jahressichtmarke brauche ich für Lehrgänge, Prüfungen im entsprechenden Jahr und Turnierteilnahmen, wobei das verbandsspezifisch zu sein scheint (sprich eine DBJ-Marke für DJB-Turniere oder Lehrgänge).

Wenn ich nun einfach so Judo trainiere, ohne eine Prüfung abzulegen oder auf irgendwelche Turniere zu gehen (was man wohl eh erst ab Gelbgurt darf), brauche ich dann diese Dinge überhaupt? Kann ich die auch dem Verein zurückgeben, damit er sie an jemand anderen geben kann, weil ich sie ja nicht brauche? Oder fungiert die Marke noch als eine Art Versicherungsnachweis im Training?
tutor!
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Re: Bedeutung Judopass und Jahressichtmarke

Beitrag von tutor! »

Das ist relativ einfach zu beantworten.

Vereine, die Mitglied in einem dem DJB angeschlossenen Landesverband sind (Vereine gehören dem DJB nicht direkt an, sondern "nur" ihrem Landesverband) müssen dem Landesverband die Anzahl ihrer Mitglieder melden und für diese den Verbandsbeitrag bezahlen.

Im Gegenwert der Beitragszahlungen bekommen die Vereine die Jahressichtmarken zugeschickt. Diese kommen wiederum in den Judopass, den jeder, der in einem dem DJB angeschlossenen Landesverband Judo betreibt gemäß der Passordnung des DJB haben muss.

Wird die Marke in den Judopass geklebt, ist dies der Beleg dafür, dass der Verein für diesen Sportler den Verbandsbeitrag bezahlt hat. Nur wenn dieser Beleg vorliegt, darf man z.B.:
- an Prüfungen teilnehmen
- an Wettkämpfen teilnehmen
- genießt man über den Verband Versicherungsschutz
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Nichtangemeldeter

Re: Bedeutung Judopass und Jahressichtmarke

Beitrag von Nichtangemeldeter »

Danke für die schnelle Antwort.

Muß ich als Mitglied in zwei Vereinen zwei Marken kaufen? Weil ja beide im gleichen Verband sind und ich über diesen versichert bin, so wie ich die letzte Aussage verstanden habe. Weil der Verein ja den Verbandsbeitrag nur weiterleitet (bitte korrigieren, wenn ich das falsch verstanden habe).
Wie muß ich dann beim zweiten Verein das entsprechend anzeigen?
tutor!
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Re: Bedeutung Judopass und Jahressichtmarke

Beitrag von tutor! »

Streng genommen müssten wohl beide Vereine den Beitrag für Dich bezahlen (richtet sich jedoch nach der Satzung/Beitragsordnung des Verbandes). Jedoch brauchst du nur eine Marke für Deinen Pass. dort steht auch Dein (primärer) Verein eingetragen. Bei allen Maßnahmen gilt dieser als Dein Verein, d.h. dieser Verein müsste dich zu Wettkämpfen oder zu Lehrgängen melden etc. Auch bist du über diesen Verein bei der Sporthilfe versichert.

Bei Prüfungen taucht auch dieser Verein auf den Prüfungslisten auf und wenn die Vereine in unterschiedlichen Bezirken liegen sollten, dann ist auch ein anderer Prüfungsbeauftragter zuständig. Man könnte es auch anders herum ausdrücken: nur Dein im Pass eingetragener Verein hat für den Verband eine Relevanz, der Zweit-/Dritt- usw. -Verein spielt verbandsseitig keine Rolle.
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Uwe 23

Re: Bedeutung Judopass und Jahressichtmarke

Beitrag von Uwe 23 »

Soweit ich das weiß, kann Dich dann der Zweitverein als Passivmitglied melden und so etwas Beitrag sparen.

Leider melden einige Vereine auch aktive Sportler als passiv, um Geld zu sparen. Das ist natürlich gefährlich wegen dem Versicherungsschutz und führt dann bei Prüfungen, Turnieren und Lehrgängen zu Problemen.
Beitragsmarken werden dann auch rückwirkend kontrolliert und wenn kein Vereinsaustritt und Eintritt im Pass steht, müssen sie durchgängig geklebt sein.
Nick
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Re: Bedeutung Judopass und Jahressichtmarke

Beitrag von Nick »

Uwe 23 hat geschrieben:Beitragsmarken werden dann auch rückwirkend kontrolliert und wenn kein Vereinsaustritt und Eintritt im Pass steht, müssen sie durchgängig geklebt sein.
Und das steht... wo?

Wenn ich mal ein oder zwei (oder auch mehr) Jahre Pause mit dem Judo mache, muss ich doch keinen Vereinsaustritt in meinen Pass eintragen lassen.
(Es gibt hierfür auch keine Seiten - nur für VereinsWECHSEL.)
Wenn ich dann wieder einsteige, wird die aktuelle Marke eingeklebt und fertig.
(Für Prüfungen muss natürlich die Vorbereitungszeit eingehalten und durch Beitragsmarken belegt werden.)
Uwe 23

Re: Bedeutung Judopass und Jahressichtmarke

Beitrag von Uwe 23 »

Doch, wenn Du als aktives Mitglied in einem DJB-Verein angemeldet bist, muss Dich Dein Verein auch so an den DJB weiter melden und den Beitrag zahlen. Er bekommt dann dafür die Marke, die Du in den Pass einkleben kannst, auch nachträglich.
Vereinsaustritt und Eintritt werden auf den Seiten für den Vereinswechsel eingetragen. Man weiß ja vorher nicht, wenn einer austritt, in welchen Verein der dann vielleicht irgendwann wieder eintritt. Der (Wieder-)eintritt muss vom Landesverband abgestempelt werden, damit es da schwieriger für die Vereine ist zu tricksen.
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Fritz
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Re: Bedeutung Judopass und Jahressichtmarke

Beitrag von Fritz »

Es gibt doch wohl die Möglichkeit als Verein, Sportler als "passiv" an den LV zu melden. Und für diese keine Marke zu beziehen.
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Hofi
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Re: Bedeutung Judopass und Jahressichtmarke

Beitrag von Hofi »

Hi!
Anderes Beispiel:
Judoka ist Mitglied in Verein A, der in an LV meldet und für ihn Sichtmarke bezieht und ihm einklebt. Pass läuft aus welchen Gründen auch immer (i.d.R. Mannschaftsstart im Jugendbereich) auf Verein B. Nun tritt der Judoka bei Verein A aus und macht eine Pause mit Judo. 15 Jahre später fängt er nun bei Verein B wieder an, wird dort als aktiv an den LV gemeldet. Wie willst Du hier jetzt den Austritt aus Verein A und somit die Sportpause dokumentieren?
Hier zeigt sich sehr klar, dass der Pass nur sehr bedingt etwas über die Vereinsmitgliedschaft aussagt, sondern letztlich nur, wo die Startberechtigung liegt. Und die Frage von Nick, wo das in der Passordnung oder Satzung oder in welchem Regelwerk auch immer stehen soll, ist auch noch nicht beantwortet.
Bis dann
Hofi
P.S.: Ich weiß oftmals gar nicht, ob einer ausgetreten ist oder nur einfach nicht mehr kommt, da die Mitgliederverwaltung die Geschäftsstelle macht. Wenn keine Austrittserklärung vorliegt, wird er von der GS schlicht weiter an den LV gemeldet, auch wenn ich ihn seit 5 Jahren nicht mehr auf der Matte gesehen hab. Und wenn einer innerhalb des Vereins die Abteilung wechselt (und das Judo-Ende nicht ausdrücklich angibt), fällt das (ohne eigene Kasse) meist nur dann auf, wenn er in eine Abteilung mit geringerem Spartenbeitrag wechselt, da lediglich der höchste Spartenbeitrag gezahlt werden muss.
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.

Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Re: Bedeutung Judopass und Jahressichtmarke

Beitrag von Anfängerin08 »

Nick hat geschrieben:
Uwe 23 hat geschrieben:Beitragsmarken werden dann auch rückwirkend kontrolliert und wenn kein Vereinsaustritt und Eintritt im Pass steht, müssen sie durchgängig geklebt sein.
Und das steht... wo?

Wenn ich mal ein oder zwei (oder auch mehr) Jahre Pause mit dem Judo mache, muss ich doch keinen Vereinsaustritt in meinen Pass eintragen lassen.
(Es gibt hierfür auch keine Seiten - nur für VereinsWECHSEL.)
Wenn ich dann wieder einsteige, wird die aktuelle Marke eingeklebt und fertig.
(Für Prüfungen muss natürlich die Vorbereitungszeit eingehalten und durch Beitragsmarken belegt werden.)
Kann ich selbst auch so sagen - ich habe in meinem Pass die letzte Jahressichtmarke von 78 und dann lange nichts und habe "nahtlos" mit 2004 weitergemacht. Es hat sich keiner beschwert, weil ich erst ein Jahr altes aufgefrischt habe und 2005 die nächste Prüfung gemacht habe. Da kenne ich es, dass eventuell eine fehlende Marke nachgeklebt werden muss.

Gruß A.
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Re: Bedeutung Judopass und Jahressichtmarke

Beitrag von judoka50 »

Ist an sich alles auch nicht so problematisch. Der Verband achtet halt bei Prüfungen darauf, dass für die Vorbereitungszeit eine Mitgliedschaft besteht.
Insoweit taucht das geschilderte Problem sehr oft auf. Allerdings möchte der Verband dann auch den aktuellen Verein eingetragen und abgestempelt haben.
Da ist es dann mit dem Austritt und Stempel des alten Vereines oft schwierig, insbesondere wenn man nunmehr nicht mehr in der Nähe wohnt oder der Verein nicht mehr existiert.
Viele Grüße
U d o
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Re: Bedeutung Judopass und Jahressichtmarke

Beitrag von katana »

Also mit anderen Worten, die Dinger müssen nicht lückenlos geklebt sein ?
(Ausnahme: Vorbereitungszeit Prüfung)
Ist das so korrekt ? :dontknow
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judoka50
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Re: Bedeutung Judopass und Jahressichtmarke

Beitrag von judoka50 »

Was Du mit der Abschlussfrage bezweckst verstehe ich nicht so ganz.
Es wird in der Passordnung - http://www.judobund.de/media/ordnungen/ ... .01.07.pdf -
zwar nicht direkt auf Deine Fragen eingegangen.

Hinzu kommt noch, dass die Landesverbände oft Ausführungsbestimmungen dazu herausgeben, so auch in NRW.
In dieser ist ein Teil Deiner Fragen recht gut beantwortet.
http://www.nwjv.de/download/ausfuehrung ... rdnung.pdf

Die meisten Dinge beziehen sich halt vorrangig auf die Turnierteilnahmen.
Aber wenn Du einen Teil, nämlich das Pausieren mit den Marken ernst nimmst und zwischenzeitlich demnach keine Mitgliedschaft besteht, müsstest Du anders herum auch jeweils den Austritt, bzw. Erlöschen der Mitgliedschaft und auch jedes mal den Eintritt / neue Mitgliedschaft durch den Landesverband absegnen lassen.
Viele Grüße
U d o
katana
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Re: Bedeutung Judopass und Jahressichtmarke

Beitrag von katana »

Was Du mit der Abschlussfrage bezweckst verstehe ich nicht so ganz.
Es wird in der Passordnung - http://www.judobund.de/media/ordnungen/ ... .01.07.pdf -
zwar nicht direkt auf Deine Fragen eingegangen.
Eben das habe ich gemeint. Es wird nicht darauf eingegangen.
Aber wenn Du einen Teil, nämlich das Pausieren mit den Marken ernst nimmst und zwischenzeitlich demnach keine Mitgliedschaft besteht, müsstest Du anders herum auch jeweils den Austritt, bzw. Erlöschen der Mitgliedschaft und auch jedes mal den Eintritt / neue Mitgliedschaft durch den Landesverband absegnen lassen.
Das heißt also , die Marken müssen ansonsten doch lückenlos geklebt sein ? :dontknow
Nick schrieb:..."und das steht wo"?
Ist an sich alles auch nicht so problematisch. Der Verband achtet halt bei Prüfungen darauf, dass für die Vorbereitungszeit eine Mitgliedschaft besteht.
Also dann doch nicht..., oder wie jetzt ? :(
Was Du mit der Abschlussfrage bezweckst verstehe ich nicht so ganz.
Würde es halt jetzt einfach gerne wissen :dontknow

Bin verwirrt
KK
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Re: Bedeutung Judopass und Jahressichtmarke

Beitrag von Trini »

Also, als mein Mann wieder anfing mit Judo (nach 30 Jahren Pause), musste er erst mal einen Abmeldestempel von seinem alten Verein organisieren.
Sonst hätte ihn der hiesige Landesverband nicht aufgenommen.

Es wäre also äußerst schwierig, sich jedes Mal abzumelden (für ein Prüfungs-oder turnierfreies Jahr), um das Geld für die Marke zu sparen. Zumal dann auch die Frage ist, ob man versichert ist????

Trini
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Re: Bedeutung Judopass und Jahressichtmarke

Beitrag von Brigadier »

@Trini: Wenn du nicht Mitglied im Verein bist (und du must ja deinen Austritt erklärt, um die Marke zu sparen), dann bist du auch nicht darüber versichert. Wenn ich das richtig im Kopf habe, sind ja die Vereine bzw. deren Mitglieder über die Landesverbände versichert und der Beitrag ist in der Gebühr für die Jahressichtmarke enthalten.

Grüße

Brig
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Re: Bedeutung Judopass und Jahressichtmarke

Beitrag von Trini »

Es gäbe ja die "Konstruktion", dass man als Familienmitglied im Mehrspartenverein versichert ist, aber der Judosparte nicht angehört (weil man das Geld für die Marke sparen will).

Bei uns haben Eltern und Kinder der Eltern-Kind-Gruppe z.B. keinen Judopass.

Trini
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Re: Bedeutung Judopass und Jahressichtmarke

Beitrag von katana »

Also jetzt wirds wieder kunterbunt durcheinander.

Der Beitrag für den Landesverband und damit die Sportversicherung, und die Beitragsmarke für den DJB
sind zwei verschiedene Paar Stiefel. Darum gehts auch gar nicht.

Daß ich mich an- und abmelden muß, wenn ich eine Zeit lang kein Judo mache ist auch klar.
Darum gehts aber auch nicht.

Also noch ein Versuch:
Müssen die Marken lückenlos geklebt sein oder nicht ?
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Hofi
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Re: Bedeutung Judopass und Jahressichtmarke

Beitrag von Hofi »

Nachdem es nirgends steht, nein.
Klebt keine Marke ist der Pass für dieses Jahr nicht gültig und somit können in diesem Jahr keine Veranstaltungen des DJB bzw. seiner Landesverbände besucht werden. Außerdem zählt die Zeit logischerweise nicht als Vorbereitungszeit für die nächste Prüfung.
Bis dann
Hofi
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Uwe 23

Re: Bedeutung Judopass und Jahressichtmarke

Beitrag von Uwe 23 »

Passordnung § 1 Abs. 2
(...)Fehlt im abgelaufenen Jahr die Beitragsmarke im Mitgliedsausweis, so ist die Marke des Folgejahres doppelt zu kleben.
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