Neue Dan-Prüfungsordnung und der Judoverband Rheinland

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derLichtschalter
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Neue Dan-Prüfungsordnung und der Judoverband Rheinland

Beitrag von derLichtschalter »

Hallo liebe Forianer,

ich habe eine Frage zur neuen Dan-Prüfungsordnung[1] des DJBs, die ja am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Darin (auch im Begleitskript) ist - soweit ich das überblicken kann - nirgendwo zu finden, dass man, um zur Prüfung für den 1. Dan zugelassen zu werden, gültige Fachübungsleiter- und Kampfrichter-Lizenzen nachweisen muss. Allerdings schreibt die Prüfungsordnung des Judoverbands Rheinland[2], in dem ich ja Mitglied bin, in seiner Prüfungsordnung Folgendes:
4.1.2 Judoka ohne Wettkampferfolge
Ohne Wettkampferfolge sind Judoka, mit mindestens dem 1. Kyu- Grad, erst nach dem
vollendeten 18. Lebensjahr zur Dan - Prüfung zuzulassen und müssen Folgendes
nachweisen:
• Bis zum 35 Lebensjahr a) und b),
• vom 36. bis zum 45 Lebensjahr a) oder b).
• Ab dem 45 Lebensjahr können a) und b) entfallen
a) Gültige Fachübungsleiterlizenz oder Teilnahme an mindestens 10 Stunden in der Aus-
bzw. Weiterbildung zum Fachübungsleiter.
b) Gültige Kampfrichterlizenz oder Teilnahme an einer Kampfrichterausbildung bzw.
Listenführerausbildung des JVR.
Die Teilnahme an den Lehrgängen darf zum Zeitpunkt der Prüfung nicht länger als 2 Jahre
zurück liegen und muss für jede weitere Dan - Prüfung neu nachgewiesen werden.
Lizenzen müssen zum Zeitpunkt der Prüfung noch gültig sein.
Das würde für mich als 19-jährigen, überzeugten Nicht-An-Wettkämpfen-Teilnehmer ja das "Problem" nach sich ziehen, dass ich 10 Stunden Ausbildung zum Fachübungsleiter und eine Ausbildung zum Kampfrichter absolvieren müsste. Was kein Problem wäre, wenn ich wüsste wo, wann, wie und vor allem: wie viel. Ich bin als Student nicht gerade gut betucht und mein Verein hat derzeit keinen Bedarf an Übungsleitern, sodass ich höchstwahrscheinlich keinen Zuschuss bekommen werde. Wäre das somit ein Grund, dass ich in absehbarer Zeit keine Prüfung zum 1. Dan machen könnte?
Oder ist die Prüfungsordnung des Judoverbands Rheinland für mich irrelevant, wenn ich die Prüfung nach der neuen Prüfungsordnung ablege?

Kann mich bitte irgendjemand aufklären? Mittlerweile habe ich vermutlich schon dutzende PDFs und Websites durchwühlt auf der Suche nach zentralen, kompakten, zueinander in Verbindung stehenden Informationen, aber fündig geworden bin ich bisher noch nicht...



[1]: http://www.judobund.de/ausbildung/dan-pruefungprogramm
[2]: http://www.judo-rheinland.de/dok/Pr%FCf ... 090101.pdf
tutor!
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Re: Neue Dan-Prüfungsordnung und der Judoverband Rheinland

Beitrag von tutor! »

Ich kann Dir nur den Tip geben, einmal Frank Doetsch, Deinen Präsidenten, anzurufen. Ist wirklich ein sehr netter Kollege!

Es gibt zu diesem Thema nämlich zwei Meinungen. Die eine Meinung sagt, dass die Landesverbände verschärfende Bedingungen definieren können, die andere sagt, dass die Regelungen des DJB so gelten wie sie sind....
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derLichtschalter
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Re: Neue Dan-Prüfungsordnung und der Judoverband Rheinland

Beitrag von derLichtschalter »

Aktuell geht er nicht ans Telefon, aber ich probiere es weiter.

Dass es zwei Meinungen gibt, ist ja kein Problem. Die Meinungsfreiheit sagt guten Morgen. Aber wie sieht das denn in der Umsetzung aus? Oder soll ich mal abwarten, was Herr Doetsch dazu sagt?

Nachtrag: Nun gut. Herr Doetsch sagt dazu, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Das eine ist die DJB-Prüfungsordnung und das andere ist die JVR-Grundsatzordnung für Prüfungen, welche weiterhin bestehen bleibt. Somit sind sowohl der Nachweis von 10 Stunden Fachübungsleiter-Ausbildung als auch der Nachweis einer Kampfrichterausbildung zwingend notwendig. Dann muss ich mal schauen, wer mir sowas finanziert und wo ich sowas machen kann... Zu letzterem: Irgendjemand Ideen?
Jupp
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Re: Neue Dan-Prüfungsordnung und der Judoverband Rheinland

Beitrag von Jupp »

Dies ist meine persönliche Meinung:

1. Du solltest als Danträger ganz sicher mindestens 10 Stunden Ausbildung zum ÜL oder einen vergleichbaren Lehrgang besucht haben, auch wenn Du es als Student selber bezahlen müsstest!

2. Gerade als "Nicht-Wettkämpfer" ist es wichtig, dass man sich mit dem Wettkampfgeschehen auseinandersetzt und die Wettkampfregeln kennt - auch wenn das aus Deiner Sicht nicht der wichtigste Teil des Judo sein mag.

Aber: das Judo, das in den meisten Vereinen gelehrt wird, lässt sich nur dann verstehen, wenn man entweder
a) eigene Erfahrungen in (ungeregelter) Selbstverteidigung macht (d.h. auf der Strasse!)
oder
b) an sportlichen (geregelten) Wettkämpfen teilnimmt.

Ohne diese Erfahrungen bleibt ein Studium der Judotechniken nur leere Hülle, da man niemals mit dem Körper verstehen wird (und das ist der Weg, den man nach Jigoro Kano gehen sollte!), warum man Judotechniken auf eine ganz bestimmte Art ausführen soll und nicht auf eine irgend beliebige andere.

Mein Tipp also an Dich:

Kümmere Dich nicht darum, was in anderen Verbänden geschrieben steht, sondern bilde Dich im Judosinne weiter und besuche die beiden verlangten Lehrgänge - sie könnten Dir helfen, Dein Judo zu verbessern und Dich und Dein Judo besser zu verstehen.

Und genau darum geht es!

Jupp

auch ein Nachtrag: da ich Deinen Nachtrag nicht als Aufruf verstehe, für Dich zu sammeln, wäre ein erster Schritt, Dich zu erkundigen, was diese Lehrgänge kosten, um dann in einem zweiten Schritt bei Deinem Verein anzufragen, wieso so etwas nicht vom Verein finanziert wird.
In meinem Verein ist das jedenfalls der Fall, denn sooooooo viele Danträger haben wir ja nun auch nicht - oder habt Ihr die bei Euch?
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derLichtschalter
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Re: Neue Dan-Prüfungsordnung und der Judoverband Rheinland

Beitrag von derLichtschalter »

Jupp hat geschrieben:1. Du solltest als Danträger ganz sicher mindestens 10 Stunden Ausbildung zum ÜL oder einen vergleichbaren Lehrgang besucht haben, auch wenn Du es als Student selber bezahlen müsstest!
Dessen bin ich mir schon bewusst und ich sagte ja nicht, dass ich so einen Lehrgang nicht besuchen möchte. Das Problem daran ist eben, dass ich als Student kaum Geld verdiene und mich damit auch auf gewisse Weise über Wasser halten muss. Je nach dem, wie viel so etwas kostet, kann ich es mir vielleicht einfach gar nicht leisten. Aber darüber mache ich mir jetzt mal nicht zu viele Gedanken, vielleicht finanziert es ja doch der Verein. Jetzt geht es mir vor allem darum, wer so etwas wo anbietet. Aber da kann mir Herr Doetsch sicher wieder weiterhelfen...
Jupp hat geschrieben:2. Gerade als "Nicht-Wettkämpfer" ist es wichtig, dass man sich mit dem Wettkampfgeschehen auseinandersetzt und die Wettkampfregeln kennt - auch wenn das aus Deiner Sicht nicht der wichtigste Teil des Judo sein mag.
Ich glaube, da haben wir jetzt ein bisschen aneinander vorbeigeredet. Meine Äußerung diesbezüglich zielte nur darauf ab, dass ich aus diesem Grund keine Wettkampfpunkte habe. Wenn ich die Ordnung richtig verstehe, muss ja jemand, der 12 davon hat, keine Ausbildung zum Übungsleiter oder Kampfrichter vorweisen. Ich sagte bzw. meinte ja auch nicht, dass ich gar nicht kämpfe, sondern dass ich nicht auf (ausgeschriebene) Wettkämpfe (meinetwegen auf Bezirks- oder Kreisebene) gehe. Innerhalb des Vereins oder freundschaftlich mit dem Nachbarverein in einem nicht offiziellen Rahmen, klar. Das ist meines Erachtens ein Unterschied. Aber das ist ja auch nicht das Thema.
Jupp hat geschrieben:auch ein Nachtrag: da ich Deinen Nachtrag nicht als Aufruf verstehe, für Dich zu sammeln, wäre ein erster Schritt, Dich zu erkundigen, was diese Lehrgänge kosten, um dann in einem zweiten Schritt bei Deinem Verein anzufragen, wieso so etwas nicht vom Verein finanziert wird.
Das war eher ein rhetorischer Seufzer. Wo ich da fragen kann, weiß ich ja mittlerweile.
Jupp hat geschrieben:In meinem Verein ist das jedenfalls der Fall, denn sooooooo viele Danträger haben wir ja nun auch nicht - oder habt Ihr die bei Euch?
Wir haben als kleiner Verein natürlich auch nicht so viele Dan-Träger, aber auch noch ein paar (bezahlte) Übungsleiter mit 3. und 2. Kyu. Grundsätzlich werden solche Ausbildungen natürlich schon finanziert, aber eigentlich nur wenn Bedarf besteht, was aktuell eben nicht der Fall ist.

Ein weiterer Nachtrag: Nun gut, ich habe da gerade eine Antwort von Herrn Doetsch bekommen. Und ich habe mir wohl wirklich zu viele Gedanken gemacht. Vor einiger Zeit habe ich mal den Preis für eine Ausbildung zum Trainer-C mitbekommen (das war irgendetwas um die 400 € zzgl. Prüfungsgebühr, allerdings bin ich mir nicht mehr sicher, ob das vom Judoverband Rheinland war), und dachte, die Ausbildung zum Fachübungsleiter würde sich in der gleichen Region bewegen. Denkste. 5 € für 4 Stunden. Da mach ich dann wohl gleich den ganzen Lehrgang...
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kastow
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Re: Neue Dan-Prüfungsordnung und der Judoverband Rheinland

Beitrag von kastow »

Aufgepasst: du bist nach diesem Lehrgang weder lizensierter ÜL noch Kampfrichter. Eine ÜL-Ausbildung umfasst z.B. in NRW ca. 120 Stunden. Du besuchst für die Dan-Vorbereitung quasi nur an einem Teil der Ausbildung bzw. Fortbildung. So erklärt sich auch der Preisunterschied. In NRW ist die Regel übrigens ähnlich, bloß dass in diesem Fall Lehrgänge des Nordrhein-Westfälischen Dan-Kollegiums besucht werden können, die häufig sogar gratis stattfinden.
Herzliche Grüße,

kastow

Since the establishment of Kôdôkan jûdô, jûdô has become something that should be studied not only as a method of self-defence but also as a way of training the body and cultivating the mind. (Jigorô Kanô: MIND OVER MUSCLE)
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Re: Neue Dan-Prüfungsordnung und der Judoverband Rheinland

Beitrag von tutor! »

Und die Kosten sind in erster Linie Verpflegung und Übernachtungskosten......
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
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Re: Neue Dan-Prüfungsordnung und der Judoverband Rheinland

Beitrag von derLichtschalter »

kastow hat geschrieben:Aufgepasst: du bist nach diesem Lehrgang weder lizensierter ÜL noch Kampfrichter. Eine ÜL-Ausbildung umfasst z.B. in NRW ca. 120 Stunden. Du besuchst für die Dan-Vorbereitung quasi nur an einem Teil der Ausbildung bzw. Fortbildung. So erklärt sich auch der Preisunterschied. In NRW ist die Regel übrigens ähnlich, bloß dass in diesem Fall Lehrgänge des Nordrhein-Westfälischen Dan-Kollegiums besucht werden können, die häufig sogar gratis stattfinden.
Hmm, ich glaube, ich weiß, was du meinst, aber nein. Ich kann für 5 € - soweit ich das verstanden habe - eine Einheit (4 Stunden) des 120-stündigen Übungsleiterlehrgangs mitmachen. Würde ich den ganzen Lehrgang machen und die Prüfung bestehen, wäre ich aber natürlich dann lizensierter Übungsleiter - was wohl eher anzustreben wäre. Zur Kampfrichter-Ausbildung muss ich zwei weitere Lehrgänge besuchen. Der eine ist ein LZR-Lehrgang, also die Ausbildung zum Listenführer, Zeitnehmer und Registrator und der andere ist ein Kampfrichter-Lehrgang (in mehreren Teilen mit anschließender Prüfung). Sollte alles zu schaffen sein und die letzten beiden sogar noch in diesem Jahr.
Das hat man wohl davon, wenn man sich zu viele Gedanken macht. Man wird nur verrückt. Jetzt, da ich ein paar mehr Informationen habe, sehe ich das auch schon wieder viel gelassener...

Ich danke euch für die (moralische) Unterstützung ;-)
Uwe 23

Re: Neue Dan-Prüfungsordnung und der Judoverband Rheinland

Beitrag von Uwe 23 »

In NRW gibt es auch spezielle Kampfregellehrgänge für Übungsleiter-/ Dan-Anwärter, die dauern dann nur 1 Tag, wo hingegen ein theoretischer Kampfrichtergrundausbildungslehrgang 3 Tage dauert.
Ein Listenführerlehrgang reicht in NRW nicht für eine Prüfungsteilnahme.

Aber da wird Frank Dir auch weiter helfen können, er ist ja auch KR-Referent für euch.
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