Graduierung und Gürtelfarbe

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sedge
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Re: Graduierung und Gürtelfarbe

Beitrag von sedge »

@Lightmaster:

Ich finde du hast den Punkt relativ gut getroffen - die Gürtelfarben, bzw. die Dangrade zeigen einfach den Grad des technischen Könnens eines Judokas an.

Jemand der einen schwarzen Gürtel trägt, hat sicherlich ein anderes technisches Können bzw. weiß die geforderten Würfe nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch anzuwenden bzw. zu demonstrieren als z.B. ein Grüngurt.

Deine Definition trifft (für mich persönlich) daher das Ganze am besten!
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Gast

Re: Graduierung und Gürtelfarbe

Beitrag von Gast »

In meinem Verein haben Judokas zwar auch keine speziellen Bekleidungs-Pflichten zu beachten, zumindest steht davon nichts in der Satzung.

Trotzdem wird einer, der es wagt, einen schwarzen Gürtel zu tragen, ohne „berechtigt und verpflichtet“ zu sein, von jedem DAn-Träger von der Matte geschickt werden.
Die Graduierung gewährt einem Schwarzgurt Rechte gegenüber anderen, niedergraduierten Judoka, die nicht in den Satzungen des Vereins stehen müssen. Das hat Tradition in allen Budosportarten und ist gut für den Respekt. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen.

Axel (1.Dan)
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Re: Graduierung und Gürtelfarbe

Beitrag von derLichtschalter »

Axel hat geschrieben:Die Graduierung gewährt einem Schwarzgurt Rechte gegenüber anderen, niedergraduierten Judoka, die nicht in den Satzungen des Vereins stehen müssen. Das hat Tradition in allen Budosportarten und ist gut für den Respekt. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen.
Das ist allerdings echtmal eine interessante Formulierung. Welche Rechte gewährt denn eine Graduierung zum ersten Dan einem Judoka gegenüber Kyu-Trägern?
Gast

Re: Graduierung und Gürtelfarbe

Beitrag von Gast »

na sie zurechtzuweisen, wenn sie sich nicht an die Kleiderordnung halten. Wer soll das den sonst machen? Der Verein kann das doch nicht, weil kein Satzungsverstoß vorliegt.
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derLichtschalter
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Re: Graduierung und Gürtelfarbe

Beitrag von derLichtschalter »

Na gut, man müsste jetzt unterscheiden zwischen Dan-Trägern und Übungsleitern. Wir haben auch Übungsleiter, die keine Dan-Träger sind. Und es gibt auch Dan-Träger, die keine Übungsleiter sind, wobei das sicher die Ausnahme ist. Aber das sind meines Erachtens keine Rechte, die durch die reine Graduierung erworben werden, sondern durch die Übungsleiterfunktion. Meine Meinung. Nicht, dass das eine relevante Diskussion wäre. Mir stieß nur die Formulierung auf...
ushiro

Re: Graduierung und Gürtelfarbe

Beitrag von ushiro »

Hi Leute, auf dieser Seite tut sich ja was. Da möchte ich mich doch auch gleich noch mit ein paar Fragen beteiligen.

Frage: Warum soll ein Judoka, der eine Prüfung bestanden hat, mehr Rechte haben, als andere Sportler, die nicht prüfen lassen, über welche technischen Fertigkeiten sie verfügen?

Ein Judoka, der als Sieger aus einer Meisterschaft hervorgeht, hat ja auch nicht mehr Rechte oder Pflichten, als ein Judoka, der nie einen Wettkampf oder nie eine Meisterschaft gewinnt (z.B. weil er nie an Wettkämpfen teilnimmt).

Frage: Wenn Prüfungen im Judo den Zweck haben, die Sicherheit zu erhöhen, wie soll dieser Zweck erreicht werden, wenn es keine Pflicht gibt, sich zumindest einmal daraufhin prüfen zu lassen, ob ein Judoka als Anfänger über ein Mindestmaß an technischen Fähigkeiten (Fallen und Werfen) und an theoretischen Kenntnissen (verbotene Techniken) verfügt, um Judo unfallfrei betreiben zu können.

Frage: Welchen Zweck haben sog. Wartezeiten bei der Graduierung durch Prüfung?

Wenn ein Judoka (z.B. als Wettkämpfer) technisch so gut ist, dass er auf Anhieb eine Dan-Prüfung bestehen würde, warum soll er nicht versuchen dürfen, Prüfungen zu überspringen und gleich zu einer Dan-Prüfung anzutreten, wenn er meint, diese auf Anhieb bestehen zu können? Mehr als durchfallen kann er nicht …

Fragen, die hoffentlich / vielleicht auch noch irgendjemand interessieren ... :-)
ushiro

Re: Graduierung und Gürtelfarbe

Beitrag von ushiro »

Hofi hat geschrieben:Hi!
Und als Trainer entscheide ich, wer an meinem Training teilnimmt. Wenn jemand nicht einsehen will, dass er den Gürtel zutragen hat, der seiner Graduierung entspricht, dann trainiert er eben nicht auf "meiner" Matte. Dazu brauche ich keine Satzung.
Hofi
Nichts für ungut, aber erlaube mir folgende Fragen:

Was würde wohl der Vorstand des Vereines, in dem Du das tust, zu einem solchen Vorgehen gegen seine (zahlenden) Mitglieder (Judokas) sagen?

Wer gibt einem Trainer / Übungsleiter Deiner Meinung nach das Recht, einem Vereinsmitglied, welches nicht gegen die Satzung seines Vereins verstößt, zu verbieten, am Training seines Vereines mit einem schwarzen Gürtel teilzunehmen?

- das Hausrecht des Vereines, soweit die Satzung keinerlei Bekleidungsordnung (die Gürtelfarbe betreffend) enthält, gegen die man verstoßen kann ?

- Deine Graduierung zum 3. Dan ?


Wie Du meinen Fragen entnehmen kannst, bin ich skeptisch, was Deine Vorgehensweise gegen Judokas angeht, die einen schwarzen Gürtel tragen, ohne dazu "berechtigt und verpflichtet" zu sein. Da aber sicher viele so denken wie Du, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren. Bis dahin erlaube mir einen kessen Gegenspruch zu dem Deinen:

Wenn Dein Pferd tot ist, steig ab!

:-)
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Re: Graduierung und Gürtelfarbe

Beitrag von judoka50 »

Als ÜL bin ich für den Trainingsbetrieb verantwortlich - d. h. es hat alles so abzulaufen, wie ich es verantworten kann.
Diesen Auftrag habe ich vom Vorstand des Vereines, welcher mich als ÜL einsetzt.
Die Satzung eines Vereines hat nichts mit dem Trainingsbetrieb zu tun.
Beim Training hat der ÜL für alles seinen Kopf hin zu halten und gestattet oder verbietet die Teilnahme, so wie er sie vertreten kann.
Zudem gibt es eine Kleiderordnung im Judo, zu welcher auch der Gürtel gehört und eben dieser soll den aktuellen Kenntnis- oder von mir auch das Können, oder wie auch immer nach außen hin zeigen. Dies hat vielerlei weitere Gründe ............
D.h. wenn sich jemand nicht an die Vorgaben für "seinen Sport" hält, stört er damit allein schon den Trainingsbetrieb und man läuft Gefahr, dass durch Störungen andere Mitglieder irgendwann auch keine Lust mehr haben usw. usw. usw. Auch hierzu könnte man endlos schreiben.
- das Hausrecht des Vereines, soweit die Satzung keinerlei Bekleidungsordnung ( die Gürtelfarbe betreffend) enthält, gegen die man verstoßen kann ?
Keine Satzung enthält Vorschriften wie der Trainingsbetrieb, insbesondere mit welchen Geräten, Waffen, Gegenständen usw. zu betreiben ist. Dafür werden die ÜL halt ausgebildet und eingesetzt.
Viele Grüße
U d o
tutor!
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Re: Graduierung und Gürtelfarbe

Beitrag von tutor! »

judoka50 hat geschrieben:Keine Satzung enthält Vorschriften wie der Trainingsbetrieb,(...) zu betreiben ist.
Aber jede mir bekannte Satzung enthält unter dem Abschnitt "Pflichten der Mitglieder" den Passus, dass bei Vereinsveranstaltungen (dazu gehort auch Training) den Anweisungen des Vorstandes und der Beauftragten des Vereins (dazu gehören die Übungsleiter) Folge zu leisten ist.

Insofern gibt es hier schon eine Regelung in den meisten Satzungen.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
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tutor!
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Re: Graduierung und Gürtelfarbe

Beitrag von tutor! »

Gast hat geschrieben:In meinem Verein haben Judokas zwar auch keine speziellen Bekleidungs-Pflichten zu beachten, zumindest steht davon nichts in der Satzung.

Trotzdem wird einer, der es wagt, einen schwarzen Gürtel zu tragen, ohne „berechtigt und verpflichtet“ zu sein, von jedem DAn-Träger von der Matte geschickt werden.
Die Graduierung gewährt einem Schwarzgurt Rechte gegenüber anderen, niedergraduierten Judoka, die nicht in den Satzungen des Vereins stehen müssen. Das hat Tradition in allen Budosportarten und ist gut für den Respekt. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen.

Axel (1.Dan)
Eine ganze Reihe von "Gastbeiträgen" in diesem Faden wurden von derselben IP-Adresse geschrieben, wie dieser Beitrag von Axel.
Ich mache den Faden jetzt dicht.
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