Änderung bei der Durchführung von Kyu Prüfungen NRW

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judoka50
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Änderung bei der Durchführung von Kyu Prüfungen NRW

Beitrag von judoka50 »

Bei der Delegierten Versammlung wurden folgende Änderungen bekannt gegeben:
TOP 16.4 (Änderung der Ausführungsbestimmungen zur Grundsatzordnung für das Prüfungswesen
im DJB vom 4.11.2006, ergänzt durch NWJV/NWDK-Ausführungsbestimmungen vom 1.5.2006 in
der Fassung vom 15.3.2009 - Verzicht auf Benotungen bei Kyu-Prüfungen; Wiederholung von Kyu-
Prüfungen)
Dieser Antrag des Vorstands sieht unter Punkt 2.4 (Organisation und Durchführung von Prüfungen)
und dort zum Satz "Prüfungsfächer sind bestanden, wenn die Leistungen in allen Prüfungsfächern
ausreichend sind." der Prüfungsordnung in den Ausführungsbestimmungen folgenden neuen Absatz
für den Kyu-Bereich vor: "Prüfungen sind bestanden, wenn die Prüfungsleistungen von jedem
Prüfer in allen Prüfungsfächern als mindestens ausreichende Leistung beurteilt werden. Ein
Ausgleich findet nicht statt. Ist eine Prüfung nicht bestanden, muss die gesamte Prüfung wiederholt
werden."
Zum Satz "Nicht ausreichende Prüfungsleistungen in höchstens einem Prüfungsfach ..." der
Prüfungsordnung ist in den Ausführungsbestimmungen die Bemerkung zum Kyu-Bereich zu
streichen.
Um diese Änderungen zu verstehen sollte man die Grundsatzordnung allerdings schon kennen.
http://nwdk.de/j15/uploads_hb7f2c/958_G ... -03-15.pdf

Um das alles ein wenig zusammenzufassen, erläutere ich kurz.

Bisher wurden in NRW in die Prüfungsliste bei Kyu Prüfungen zu den einzelnen Prüfungsfächern die gezeigten Leistungen mit -; +; ++ usw. bewertet. Dies entfällt ab sofort. Der Prüfer kann daher die Fächer in der Liste nach erbrachter Leistung einfach abhaken. (Dies würde ich auch zur einfacheren Kontrolle, welche Fächer bereits absolviert und erfolgreich geprüft wurden, so praktizieren.) Ein Zusammenzählen von -/+ mit evtl. Ausgleichen in den einzelnen Fächern entfällt insoweit. Dies bedeutet – ein Ausgleich ist nicht mehr möglich. Ist ein Prüfer der Meinung, die Leistung reichen in einem Fach nicht aus (Ergebnis -), ist kein Ausgleich mehr durch eine bessere Leistung (Ergebnis ++) möglich. Die Prüfung muss insgesamt neu abgelegt werden. (Nicht wie bei DAN-Prüfungen nur das Fach, in welchem keine ausreichende Leistung gezeigt wurde.)
Persönliche Anmerkung von mir: Für mich war es bisher auch nicht einleuchtend, wieso man schlechte Leistungen im Boden mit besseren Leistungen in der Fallschule, oder andere Konstellationen für eine gute Ausbildung gelten lassen kann.
Sollten die Leistungen in einem Bereich noch nicht ausreichend sein, dann ist halt das Ziel für den nächsten Gürtel noch nicht erreicht und man sollte die Prüfung noch ein wenig verschieben…
Dies bedeutet für mich im Umkehrschluss – bei einer Kyu-Prüfung dürfte an sich niemand durchfallen.
Viele Grüße
U d o
Lin Chung
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Re: Änderung bei der Durchführung von Kyu Prüfungen NRW

Beitrag von Lin Chung »

Dies bedeutet für mich im Umkehrschluss – bei einer Kyu-Prüfung dürfte an sich niemand durchfallen.
Vorausgesetzt, er hat auch einen guten Tag.
Grüße
Norbert Bosse
ボッセ・ノルベルト

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judoka50
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Re: Änderung bei der Durchführung von Kyu Prüfungen NRW

Beitrag von judoka50 »

Nee - sehe ich, zumindest bei den Kindern, die ich zusammen mit meinen ÜL vorbereitet habe, anders.
Die werden nur zur Prüfung zugelassen, wenn sie uns vorher das gesamte Programm akzeptabel vorgemacht haben.
Ich kann denen dann nicht sagen: Du kannst Dein Programm und darfst Prüfung machen - und dann, weil sie an dem Tag zu aufgeregt sind und Fehler machen eine "Lange Nase" machen und sagen "Ne - heute war es nicht gut".
Leute - Judo Kyu Prüfungen sind kein akademisches Examen...............
Im Übrigen gibt es genug andere, bei denen ich zur "Vorprüfung" ein Auge zudrücke und sage, OK ihr habt mit den anderen zusammen alles fleißig geübt - wir versuchen es mal. Siehe da - die sind in der Prüfung dann manchmal besser als die anderen.
Allerdings gibt es bei uns auch keine Diskussionen darüber, wer sein Programm kann. Damit meine ich die Problematik Vitamin B durch Vorstand oder andere wichtige Leute. Die Qualifikation entscheiden wir vorher allein.
Zudem ist es uns bei den Prüfungen wichtiger, dass die Kinder diesen Tag dafür nutzen, Mama, Papa, Oma, Opa usw. zu zeigen, wass sie alles in den letzten Monaten gelernt haben. Für uns als Prüfer ist die Prüfung im Grunde schon mit der Vorprüfung entschieden.
Viele Grüße
U d o
Brigadier
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Re: Änderung bei der Durchführung von Kyu Prüfungen NRW

Beitrag von Brigadier »

Hallo,

ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Ich mache im Grunde eine Vorprüfung und im Normalfall bestehen die Kandidaten die Prüfung auch. Einen wirklichen Blackout hatte ich noch nicht. Wenn, dann kann man da aber auch nichts gegen tun...

Gerade bei weiß-gelb und in Teilen bei den Kindern auch noch bei gelb sehe ich die Prüfung auch als Motivationsmittel. Möchte sagen: Bei weiß-gelb sollte keiner durchfallen (wenn er vorher das Prgramm gezeigt hat). Habe ich erwachsene Prüflinge mag das anders sein, aber bei uns sind es fast nur Kinder im Alter von 7 bis 9 die diese Prüfungen machen. Bei gelb-orange fängt das 'anspruchsvollere' Programm an und ab orange-grün sollten die Techniken imho schon deutlich kampfbetont sein.

Grüße

Brig
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Fritz
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Re: Änderung bei der Durchführung von Kyu Prüfungen NRW

Beitrag von Fritz »

Mit unter kann es aus pädagogischen Gründen schon nötig sein,
auch ein Kind bei der Prüfung durchfallen zu lassen.
Abgesehen davon - arbeitet man mit "harten" Vorprüfungen, ist das Durchfallen wegen unzureichender
Leistung nur vorweggenommen. (*)
Arbeitet man mit "weichen" Vorprüfungen (nach dem Motto: ok Du kannst
den Großteil des Stoffes, aber dieses und jenes mußt Du noch bis zur Prüfung noch verbessern) dann besteht
schon die Möglichkeit, daß der Betreffende es nicht schafft...
(*) Und hier kann es immer noch sein, daß der Prüfling zu Vorprüfung eine akzeptable Leistung bringt und die Zeit
bis zu Prüfung sich auf diesen Lorbeeren ausruht und zur Prüfung von nichts Ahnung hat.
Soll solch ein Lern- / Übungsverhalten belohnt werden?
Wenn man Prüfungen macht, muß auch akzeptiert werden, daß es negative Prüfergebnisse geben kann.
Und ich sage immer, besser sie machen diese bittere Erfahrung bei einer im wirklichen Leben eher unwichtigen
Sache wie einer Gürtelprüfung, als daß sie in ein schulisches/berufliches Examen mit der unterschwelligen
Einstellung gehen: Ich bin zugelassen, also werde ich auch automatisch bestehen. ;-)
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Re: Änderung bei der Durchführung von Kyu Prüfungen NRW

Beitrag von Brigadier »

Hi,

@Fritz: Du hast natürlich recht mit dem vorgezogenen 'Durchfallen', wenn die Vorprüfung nicht bestanden ist. Ich bevorzuge da die 'härtere' Variante und das ziemlich zeitnah zur eigentlichen Prüfung. Dann kann ein 'Ausruhen' auf Lorbeeren eigentlich nicht passieren. Natürlich machen wir auch vorher 'Lernstandskontrollen' (ein tolles Wort... ;) ) und geben die Kindern ein Feedback, was gut ist und was noch verbessert werden muss.
Ob ich die Kinder auf 'Das richtige Leben' vorbereiten muss, weiß ich nicht.... Sehe das aber nicht als meine Kernaufgabe als Trainer. Ich sehe eher den Erziehungsgedanken und versuche gerade den kleineren Kindern Erfolge zu vermitteln. Die Leistung dazu muss aber erbracht sein. Sollte sich jetzt mal ein Jugendlicher 'in die Prüfung drängen' wollen, ohne die Leistungen zu haben, kann eine schlechte Erfahrung durchaus mal sinnvoll sein.... ;)

Grüße

Brig
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Re: Änderung bei der Durchführung von Kyu Prüfungen NRW

Beitrag von judoka50 »

bis zu Prüfung sich auf diesen Lorbeeren ausruht und zur Prüfung von nichts Ahnung hat
Das sind die Kandidaten, die das Verhalten auch nach der Prüfung an den Tag legen. Meist sind es so Überflieger, die ihre Würfe nach zwei drei Versuchen schon in Grundzügen können. Die sind dann eh bequem weil sie merken, dass sie es sofort können. Die machen dann nach der Prüfung ne Pause und kämpfen lieber ne Runde. Erst kurz vor der nächsten geht es dann wieder los.

Habe von den etwas schwächeren Kandidaten noch keinen gehabt, der sich nach der "Vorprüfung" auf den Hintern gesetzt hat. Vielleicht liegt es einfach daran, dass sie jeden Tag, nach ihrer Vorprüfung immer das ganze Programm einmal durchmachen müssen, bevor sie zu den anderen, die gerade nicht für eine Prüfung üben, geschickt werden, während wir uns derweil vorrangig um die noch nicht Vorgeprüften kümmern.
Ich bin zugelassen, also werde ich auch automatisch bestehen.
Obwohl man dies vermuten könnte, habe ich es noch nicht erlebt. Die sind alle gleich aufgeregt, schon allein daher, weil die Bänke an der Matte an diesem Tag von Eltern bevölkert werden. Da will sich niemand blamieren.
Übrigens kann man ja auch ein völlig ausreichendes "Druckmittel" einsetzen, indem man bei Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses zu demjenigen sagt: Deine Leistung in dem Fach war heute nicht gut. Mir ist zwar bekannt, dass Du es vor der Prüfung noch gekonnt hast, hast Du danach nicht ausreichend weiter geübt..... OK - dann wiederholen wir den fehlenden Part in den nächsten Trainingstagen und Du bekommst Deine Urkunde eben später. Da ihm die Regularien ja nicht bekannt sind, und er ja auch keine Listenabschrift vorgelegt bekommt, ahnt er ja auch nichts davon, dass an sich schon alles erledigt ist. Hat schon bei einigen "Rabauken", insbesondere wenn die Eltern dabei waren, die ja "manchmal" ihre Kinder diesbezüglich kennen, Wunder bewirkt.
Viele Grüße
U d o
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Re: Änderung bei der Durchführung von Kyu Prüfungen NRW

Beitrag von Lin Chung »

Übrigens kann man ja auch ein völlig ausreichendes "Druckmittel" einsetzen, indem man bei Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses zu demjenigen sagt: Deine Leistung in dem Fach war heute nicht gut. Mir ist zwar bekannt, dass Du es vor der Prüfung noch gekonnt hast, hast Du danach nicht ausreichend weiter geübt..... OK - dann wiederholen wir den fehlenden Part in den nächsten Trainingstagen und Du bekommst Deine Urkunde eben später. Da ihm die Regularien ja nicht bekannt sind, und er ja auch keine Listenabschrift vorgelegt bekommt, ahnt er ja auch nichts davon, dass an sich schon alles erledigt ist.
...wenn er gut war, sollte man ihn nicht belügen. So etwas kommt immer raus und gibt Gesprächsstoff.
Wenn man Rabauken belehren will, sollte man diese bei der Vorprüfung etwas zappeln lassen.
...wenn er wirklich nicht gut war, hatte er vielleicht einen schlechten Tag oder er war eben sehr nervös, da die Eltern da waren.

Meine Meinung.
Grüße
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kastow
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Re: Änderung bei der Durchführung von Kyu Prüfungen NRW

Beitrag von kastow »

Formale Frage: Ab wann sollen die Prüfungen in NRW denn so gehandhabt werden?
Herzliche Grüße,

kastow

Since the establishment of Kôdôkan jûdô, jûdô has become something that should be studied not only as a method of self-defence but also as a way of training the body and cultivating the mind. (Jigorô Kanô: MIND OVER MUSCLE)
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Re: Änderung bei der Durchführung von Kyu Prüfungen NRW

Beitrag von judoka50 »

Ist bereits so gültig..... (letzte JHV - 21. 03. 2010 in Bochum beschlossen).
Viele Grüße
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Ippon
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Re: Änderung bei der Durchführung von Kyu Prüfungen NRW

Beitrag von Ippon »

Im Prinzip ist es schon richtig, dass es so sein sollte, dass der Trainer keinen zur Prüfung zulassen sollte, bei dem die Leistungen noch nicht stimmen.
Aber dennoch kann es nicht automatisch so sein, dass jeder, der zugelassen ist, besteht.

Der Hacken ist ja schon da, wenn ich als "Fremdprüfer" (ab 2. Kyu vorgeschrieben) zu einer Prüfung komme. Dann kann ich nur beurteilen, was ich bei der Prüfung sehe. Und wenn ich da sehe, dass bei manchen Techniken das Grundprinzip nicht mal da ist, dann kann ich nicht mit gutem Gewissen mein Häkchen machen, auch wenn mir der Trainer sagt, "sonst konnte er das aber".
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