Prüfungsgebühren, Vergleich der Landesverbände

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Holger König
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Prüfungsgebühren, Vergleich der Landesverbände

Beitrag von Holger König »

Aus dem Anlaß heraus, daß der Judoverband Berlin (JVB) die Gebühr zur Prüfung zum 1. Kyu im letzten Jahr von 15,- auf 25,- € erhöht hat und seit diesem Jahr nochmals 15,- € für die Vorbereitungslehrgänge verlangt wird (es geistert auch herum, daß die Gebühr der Danprüfung, bisher 50,- €, weiter erhöht werden soll), bitte ich um Auskunft, wie hoch die Gebühren in anderen Bundeländern sind.
Dabei bitte folgende Angaben:
- Gebühr für die Prüfungsmarke (und ggf. Spesen für Verband) bei Kyu-Prüfungen in den Vereinen
- Gebühr bei Kyu-Prüfung durch den Verband (ggf. unterschiedlich für einzelne Kyu's)
- Gebühr der Danprüfung
- Gibt es Gebühren für die Vorbereitungslehrgänge?

Ich habe vor ca. einer Stunde eine Mail erhalten, aus der ich entnehmen konnte, daß hier in Berlin jemand versucht, richtig Ärger zu machen, damit der Wucher ein Ende hat. Nachdem heute der JVB die Termine und damit die Gebühr für den Lehrgang bekannt gemacht hat, raucht es im Karton!
Fjala
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Re: Prüfungsgebühren, Vergleich der Landesverbände

Beitrag von Fjala »

Sachsen:
10€ Kyu - Marke, Prüfungsgebühren als eine Art Aufwandentschädigung hängen von Prüfer ab (bei uns im Verein keine, da niemand kommen muss und wir unseren eigenen Prüfer haben) Das gilt für alle Kyu.
30€ Dan - Marke inklusive Urkunde, 20€ Prüfungsgebühr, 40€ Konsultation eintägig, 70€ zweitägig, Vorbereitungslehrgänge gibt es keine.

Das habe ich der aktuellen Gebührenliste des Landesverbandes entnommen.
Viele Grüße
Fjala
tutor!
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Re: Prüfungsgebühren, Vergleich der Landesverbände

Beitrag von tutor! »

Fjala hat geschrieben:Sachsen:
40€ Konsultation eintägig, 70€ zweitägig, Vorbereitungslehrgänge gibt es keine.
Wie darf ich mir denn eine "Konsultation" vorstellen?
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Re: Prüfungsgebühren, Vergleich der Landesverbände

Beitrag von Hofi »

Hi!
München, 1. Kyu: zwei Vorbereitungslehrgänge + Prüfungstag: Kosten für Prüfungsmarken, Referent und Prüfer werden auf Teilnehmer umgelegt, in der Regel zwischen 20 und 25 Euro.

Bayern, Dan: zwei Vorbereitungslehrgänge á 10,-- EUR Pflicht (mehr können gemacht werden), Prüfungsgebühr bei Komplettprüfung nach meiner Erinnerung ca. 100,--. Wobei da für den Verband, wenn man die für die einzelnen Prüfungsfächer angesetzten Zeiten, drei Prüfer und Fahrtkosten rechnet, kaum mehr als eine schwarze Null bleiben dürfte. Wie es jetzt mit der neuen PO aussieht, ob sich da was ändert (schließlich ist es jetzt vom Programm her in meinen Augen deutlich entspannter), kann ich nicht sagen. Prüfungsmarke geht extra.

Kann bei den in Berlin genannten Preisen nicht ansatzweise Wucher erkennen.

Bis dann
Hofi
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Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
seio-ecki
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Re: Prüfungsgebühren, Vergleich der Landesverbände

Beitrag von seio-ecki »

Hallo!
NRW bzw. Ostwestfalen
kyu Prüfungsmarke 5,50 € (1,50 € Urkunde)
1. Kyu 11 € Prüfungsgebühr plus 15 € Vorbereitungslehrgang (4 * 4 Stunden)
Dan-Prüfung 8 Vorbereitungslehrgänge 80 € (weis nicht genau wie es in anderen Kreisen aussieht) plus
Prüfungsgebühr 26 € für NWDK Mitglieder (also ab 2. Dan) 54 € Prüfungsteilnehmerbeitrag inkl. Aufnahme ins NWDK bzw 70 € ohne Aufnahme bzw Mitgliedschaft.
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Fritz
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Re: Prüfungsgebühren, Vergleich der Landesverbände

Beitrag von Fritz »

Brandenburg:

http://www.bjv-judo.de/Satzungen/Finanz ... ng2009.pdf

@Tutor: Eine Konsultation ist der bei uns im Osten übliche Weg, vor der Prüfung
mit mindestens einem Mitglied der Prüfungskommission Unklarheiten auszuräumen,
Termine abzustimmen, Auffassungen zu Techniken, Prüfungsanforderungen abzugleichen usw.
;-) Also sowas wie ein "Dan-Lehrgang", nur individueller...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
tutor!
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Re: Prüfungsgebühren, Vergleich der Landesverbände

Beitrag von tutor! »

Hallo Fritz,
das habe ich mir schon so gedacht, aber bevor ich voreilig Schlüsse ziehe, wollte ich doch noch einmal genau nachfragen:
  • wen genau kann man konsultieren?
  • ist das dann auch einer der Prüfer?
  • wie kommt eine Konsultation konkret zustande? Direkte bilaterale Vereinbarung - oder wendet man sich an den Verband?
  • mit wem rechnet man die Konsultation ab? Mit dem Verband oder demjenigen, den man konsultiert?
  • von wie vielen Leuten lässt sich ein "Mitglied der Kommission" denn so an einem Tag konsultieren?
Die unterschiedliche Größe von Verbänden machen sicherlich unterschiedliche Organisationsformen erforderlich. Ich kann mir gut vorstellen, dass die kleinen Verbände mit weniger als 5.000 Gesamtmitgliedern mit einem oder zwei Dan-Prüfungsterminen pro Jahr auskommen und nicht mehr als eine Handvoll Prüfer brauchen, während der Spitzenreiter NRW mehr als ein Dutzend Dan-Prüfungstermine pro Jahr (mit zwei bis vier Prüfungsmatten pro Termin) und m.W. über 50 Dan-Prüfer hat.

Dennoch kommt es mir etwas merkwürdig vor, einen Prüfer kostenpflichtig zu konsultieren, damit hinterher bei der Prüfung alles "rund" läuft.

Ansonsten sollte man m.M.n. bevor man über die Angemessenheit der Höhe von Prüfungsgebühren diskutiert Klarheit darüber gewinnen, welche Kosten durch die Prüfungsgebühren gedeckt werden sollen (dürfen/müssen?).

Bei jedem Prüfungsvorgang fallen direkte, jedem Prüfling unmittelbar zurechenbare Kosten an. Hierzu zählen z.B. die Spesen der Prüfer oder aber evtl. Hallenkosten. Außerdem entstehen durch Bestätigung, Registrierung und Archivierung der Prüfungen wiederum Kosten. Rechnet man diese Kosten gegen die Prüfungsgebühren, ist m.M.n. maximal eine "schwarze Null" angemessen. Maximal kann man hier noch Kosten für Prüfungsvorbereitung und Ausbildung einschließen, da sie unmittelbar auf Prüfungen bezogen sind.

Leider werden Einnahmen aus Prüfungsgebühren m.W. teilweise auch zur Finanzierung anderer - prüfungsfremder - Aufgaben in den Verbänden herangezogen. Dies ist rechtlich nicht unproblematisch. (Die Öffentliche Hand darf z.B. Einnahmen aus den immer zweckgebundenen Gebühren nicht zur über diesen Zweck hinausgehenden Deckung des Haushalts heranziehen - das ist der wesentliche Unterschied zwischen Gebühr und Steuer). Es ist unabhängig davon m.M.n. keinesfalls angemessen, z.B. Einnahmen aus Prüfungsgebühren zur Finanzierung von Stützpunkttraining zu verwenden.

Letztlich muss auch die Frage gestellt werden, welche Leistungen der Verbände gegenüber seinen Mitgliedern in den Jahresbeiträgen enthalten sein sollen und welche nicht - oder anders herum ausgedrückt: welche Ausgaben aus Gebühreneinnahmen bestritten werden und welche aus Mitgliedsbeiträgen. Diese Frage darf nicht danach entscheiden werden, was einfacher durchzusetzen ist, sondern was sachlich gerechtfertigt ist - und was eben nicht.

Wenn diese Fragen geklärt sind, kann man sich daran machen die Prüfungsgebühren zu kalkulieren.
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Re: Prüfungsgebühren, Vergleich der Landesverbände

Beitrag von judoka50 »

Hier einmal unter "Übersicht NWDK Beiträge und Kosten" alle Gebühren für NRW:

http://nwdk.de/component/option,com_doc ... Itemid,33/

Die Spesen usw. bei Prüfungen innerhalb des Vereines fallen nicht an, wenn der ÜL auch Prüfer ist und die
Prüfung während seiner üblichen Trainingszeit stattfindet.

Die Gebühren für die Teilnahme an vorbereitenden Lehrgängen für die Dan- oder Kyu-Prüfungen sind von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Sie richten sich nach der Zahl der zu erwartenden Teilnehmer in Verbindung mit der dann erforderlichen Anzahl der Referenten und nicht zuletzt nach den im laufenden Jahr zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
Diese wiederum ergeben sich aus der Anzahl der im letzten Jahr innerhalb des Kreises (bzw. für den Kreis) verkauften Prüfungsmarken.
Insoweit haben wir einen recht genauen Vorstand und Finanzminister, welche genau darauf achten, dass das Geld zweckgebunden für die Ausbildung und auch entsprechend der Spesenordnung ausgegeben wird.
Zuletzt geändert von judoka50 am 23.01.2010, 13:34, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße
U d o
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Fritz
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Re: Prüfungsgebühren, Vergleich der Landesverbände

Beitrag von Fritz »

Wie es in Sachsen abläuft, weiß ich nicht und warum dort Geld genommen wird auch nicht...

In Brandenburg ist es so, daß man sich für den 1.u.2. Dan an den für die Danprüfung
verantwortlichen Kreisunions-Graduierungsverantwortlichen wendet. In der Regel erfährt man
von ihm, wann die nächste Prüfung stattfindet und wer die Prüfer sind, an diese kann man
sich bei Bedarf wenden und um eine Konsultation bitten (so benötigt).
Ab für den 3.Dan bespricht man es mit dem Prüfungsreferenten des LVs, in der Regel ist er auch
Mitglied der Kommission und "konsultierbar" ;-)
Habe noch nicht gehört, daß in Brandenburg für eine Konsultation was zu bezahlen wäre...
(Im Gegensatz zum Dan-LG am Ende des Jahres, der recht gut Geld kostet)

Wie man auf der Netzseite des Brandenburger LV nachvollziehen kann, werden Prüfungen am Bedarf
orientiert, zentrale Massen-Prüfungen wie z.B. in Berlin gibt es nicht...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Re: Prüfungsgebühren, Vergleich der Landesverbände

Beitrag von Lippe »

Im Württembergischen Judo-Verband (WJV) werden die folgenden Beträge fällig (wobei das größtenteils aus dem Gedächtnis von Lehrgangsbesuchen und Prüfungen aus den letzten ein, zwei Jahren ist):

Kyu-Prüfungsmarke: 4 Euro
Urkunde: 1,50 Euro

Alle Kyu-Prüfungen werden im Verein durchgeführt, was dort an Aufwandsentschädigungen, Hallengebühren o.ä. umgelegt werden ist dementsprechend nicht generell zu sagen. Verpflichtende Vorbereitungslehrgänge gibt es nicht. (Diese Dezentralisierung (Lehrgänge, Prüfungen) wurde letztes Jahr auf der Mitgliederversammlung des LVs beschlossen.)

Dan-Prüfung: 50 Euro
Vorbereitungslehrgänge (Technik, Methodik, Kata): 12-15 Euro (je nach Kata, Thema)

Die Vorbereitungslehrgänge sind teilweise verpflichtend, teils freiwillig - wenn auch zu empfehlen, denn da sind die Chancen groß, schon mal ein oder zwei seiner Prüfer zu treffen, so dass man sich mit denen über Unklarheiten etc. unterhalten kann.
Fjala
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Re: Prüfungsgebühren, Vergleich der Landesverbände

Beitrag von Fjala »

Konsultation in Sachsen:
Die Termine dafür sind auf der LV-Seite ausgeschrieben. In der Regel finden Konsultationen zwei Wochen vor der nächsten Dan-Prüfung statt. Hat man vor daran teilzunehmen, ist es ratsam, sich auch bei der Konsultation blicken zu lassen. Dort springen dann die zukünftigen Prüfer herum, die man dann löchern kann. Es werden sämtliche Prüfungsfächer, schön nach den angestrebten Dangraden getrennt, durchgearbeitet. Am Schluss erfährt man dann, ob man bei der Prüfung eine Chance hat und was man bis dahin noch tun muss.
Warum das 40 Euro (auch für nicht zu prüfende Uke) kostet weiß ich nicht. Hallenmiete? Das legendäre Baguette, welches es mittags gibt? ... Jedenfalls ist das Geld im Voraus zu überweisen.
Viele Grüße
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Re: Prüfungsgebühren, Vergleich der Landesverbände

Beitrag von MCS »

Holger König hat geschrieben:Aus dem Anlaß heraus, daß der Judoverband Berlin (JVB) die Gebühr zur Prüfung zum 1. Kyu im letzten Jahr von 15,- auf 25,- € erhöht hat und seit diesem Jahr nochmals 15,- € für die Vorbereitungslehrgänge verlangt wird..
Das ist so nicht richtig. Die Lehrgänge des JVB (zwei Stück) sind im Preis von 25 Euro Prüfungsgebühr enthalten.

Es gibt einen weiteren Vorbereitungslehrgang für interessierte Braungurtanwärter (vier Termine), der aber nicht vom JVB angeboten wird, sondern von dem Verein TSV Rudow. Dieser will seine externen! Referenten kostendeckend bezahlen. 15 Euro für vier Termine finde ich absolut legitim!
Ein gesunder Geist lebt auch in einem gesunden Körper!
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Re: Prüfungsgebühren, Vergleich der Landesverbände

Beitrag von Fettzi »

Fjala hat geschrieben:Konsultation in Sachsen:
Die Termine dafür sind auf der LV-Seite ausgeschrieben. In der Regel finden Konsultationen zwei Wochen vor der nächsten Dan-Prüfung statt. Hat man vor daran teilzunehmen, ist es ratsam, sich auch bei der Konsultation blicken zu lassen. Dort springen dann die zukünftigen Prüfer herum, die man dann löchern kann. Es werden sämtliche Prüfungsfächer, schön nach den angestrebten Dangraden getrennt, durchgearbeitet. Am Schluss erfährt man dann, ob man bei der Prüfung eine Chance hat und was man bis dahin noch tun muss.
Warum das 40 Euro (auch für nicht zu prüfende Uke) kostet weiß ich nicht. Hallenmiete? Das legendäre Baguette, welches es mittags gibt? ... Jedenfalls ist das Geld im Voraus zu überweisen.
Das mit den Kosten für die Konsultationen ist relativ. Teilweise läuft es im Bezirk so, das der Kata-Lehrgang beim PSV "freiwillige Pflicht" ist. Die Konsultationen kann man theoretisch auch so erledigen, weil die Prüfer eigentlich im alltäglichen Training erreichbar sind.
Die Konsultation mit den offiziellen 40 Euro ist eigentlich größtenteils nur zum Sehenlassen bei den Prüfern gedacht. Letztes Jahr vor der Prüfung im Herbst in Crimmitschau gab es 3 Matten bei der Konsultation, 3 verschiedene Meinungen...
Fjala
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Re: Prüfungsgebühren, Vergleich der Landesverbände

Beitrag von Fjala »

Ich schrieb ja auch es sei
Fjala hat geschrieben:ratsam, sich auch bei der Konsultation blicken zu lassen
. Bei mir gab es zwei Matten, eine für Kata und eine für den Rest. Pflicht ist die Konsultation nicht. Aber die Prüfer haben einen gesehen. Vor allem, wenn man bei denen, die einem noch Verbesserungsvorschläge machen, hinterher auch Prüfung hat, ist das von Vorteil (vorausgesetzt man hat die Tipps auch umgesetzt). Das war mir im letzten Jahr die 40 Euro wert, da es vor allem bei Ausführungen einiger Techniken der Gokyo unterschiedliche Auffassungen gab.

Fazit: in Sachsen kann man mit Prüfungsmarke und Prüfungsgebühr inklusive Urkunde für insgesamt 50 Euro Prüfung machen.
Ob man sie besteht ist eine andere Frage.
Viele Grüße
Fjala
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Re: Prüfungsgebühren, Vergleich der Landesverbände

Beitrag von Ronin »

In Baden ist es genau wie in Württemberg.
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