Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Hier geht es um Fragen und Inhalte zu den Kyu und Dan Prüfungen
FunnyEric
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Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von FunnyEric »

Ich muss sagen, ich hab mich auch schon darüber geärgert, dass jeder sich an die PO hält, wie es ihm gerade passt oder nicht. Vor allem ist das natürlich ärgerlich, wenn man selbst betroffen ist.

Da es nicht um das Mindestalter von Kindern geht, mach ich mal ein neues Thema auf.

Seit einiger Zeit ist vorgesehen ist bei Prüfungen ja auch für Erwachsene, dass Zwischengurte gemacht werden MÜSSEN.

Den Prüfer für unsere Gelb-Gurt-Prüfung hat das überhaupt nicht interessiert; der hat uns direkt von weiß auf gelb geprüft (andere übrigens auch von gelb auf orange) und macht das bei seinen Schützlingen auch munter weiter.
Mein Partner und ich haben uns ein halbes Jahr später intensiv auf die Orange-Gurt-Prüfung vorbereitet und bekamen am Prüfungstag (anderswo) bestätigt, dass alles prima gewesen sei, was wir gezeigt hätten, aber uns formal nur gelb-orange verliehen werden dürfe. Das ist schon ärgerlich, wenn man alles gelernt hat.

Damit das nicht falsch verstanden wird: Ich hab durchaus Verständnis dafür, dass es Regeln gibt und diese eingehalten werden. Ich hab aber kein Verständnis dafür, dass sich der eine daran hält und der andere nicht. Es kann nicht Glückssache sein, ob ich einen Zwischengurt überspringen darf oder nicht.
dr.jones
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von dr.jones »

Hallo FunnyEric,

wann hat du denn deine Gelbgurt-Prüfung abgelegt? Bis vor einiger Zeit war es ja (wahrscheinlich auch bundeslandabhängig) als Erwachsener möglich, die Prüfungen zum 8. und 7. Kyu an einem Tag abzulegen (analog dann auch für 6.+5. und 4.+3.). Sollte deine Prüfung also schon etwas länger her sein, kann also durchaus alles mit rechten Dingen zugegangen sein.

Anderfalls würde ich dein Unverständnis für diese unterschiedliche Art der Regelauslegung auch teilen, immerhin sind die "Zwischengürtel" ja nicht als "halbe" Gürtel zu sehen, sondern als volle Kyustufe gedachte... (anders als z.B. im JuJutsu, wo es für Kinder die Möglichkeit gibt, die Gelbgurt-Prüfung in mehreren Teilen abzulegen, da ist es dann aber auch der 6.1 Kyu-Weißgurt mit Aufnäher; 6.2 Kyu Weiß-Gelbgurt; 5. Kyu-Gelbgurt)

Mich würde noch interessieren, wie das dann bei dir im Pass vermerkt wurde? Formell müssten ja dann 2 Prüfungen mit unterschiedlichen Terminen eingetragen worden sein?!

VG
seio-ecki
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von seio-ecki »

Hallo!
Das interessiert mich auch ! Und der KDV muss da ja wohl auch mitspielen!
Lin Chung
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Lin Chung »

Es wird Zeit, dass zur alten Regelung für Erwachsene zurückgekehrt wird, also ganze Gürtel und die entsprechenden Vorbereitungszeiten. Dann habt ihr das Durcheinander nicht mehr. Meine Meinung.
Grüße
Norbert Bosse
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Hofi »

Hi!
Wo ist das Problem. Dann macht man halt alle 3 Monate, tut doch keinem weh.
Bis dann
Hofi
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Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Olaf »

Außer das es 2x kostet. :BangHead
Immer wieder muß das Unmögliche versucht werden,
um das Mögliche zu erreichen

Derjenige, der sagt „Es geht nicht“, soll denjenigen nicht stören, der es gerade tut.

Jeder kann unter http://www.obernkirchenraptors.de mehr über uns erfahren.
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Ronin »

Vielleicht einmal ein paar Grundsätzlichkeiten:

Eine z.B. Weißgelber Gürtel ist kein "Zwischengürtel" sondern ein richtige Stufe.

Man konnte früher zumindest bis zum dritten Kyu zwei Stufen auf einmal nehmen, wenn man ein paar Kriterien erfüllt hatte.
Heute geht das nicht mehr, dafür hat sich die Vorbereitungszeit halbiert.

Eine Notwendigkeit, irgendwohin zurück zugehen, ist eigentlich genauso notwendig wie international wieder komplett in weiß zu kämpfen. Bloß weil wir 45 Jahre lang keine "Zwischengürtel" hatten, heißt das noch lange nicht, dass es so bleiben muss. Kano z.B. hat das ja auch nirgends so festgelegt. Er hatte gar keine (ok, weiß und braun) Abstufungen.

Und auch schon früher - wenn man alles korrekt gemacht hat - musste man, wenn man zwei Gürtelstufen auf einmal abgeprüft wurde, die doppelte Prüfungsgebühr bezahlen.

Ich weiß nicht, wo hier das Problem liegt, außer, dass sich da offensichtlich einer nicht an die Regeln hält (oder es schon länger her ist, also vor 2004), was grundsätzlich erst mal nicht gut ist.
Ko-soto-gake
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Ko-soto-gake »

Ronin hat geschrieben: Und auch schon früher - wenn man alles korrekt gemacht hat - musste man, wenn man zwei Gürtelstufen auf einmal abgeprüft wurde, die doppelte Prüfungsgebühr bezahlen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht stimmt. Bei mir wurde damals eine Marke sozusagen in die "Mitte" der beiden dafür vorgesehenen Felder geklebt und ich hatte danach niemals irgendwelche Probleme mit meinem Pass, obwohl ich viel gekämpft habe. Da nur eine Marke geklebt wurde, wurde auch nur einmal die Gebühr fällig.
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Ronin »

in der damaligen Grundsatzordnung stand es - zumindest in Baden andres drin.
Aber wenn du kein Problem damit hast, solls mir recht sein. Ist eh Schnee von gestern.
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Hofi »

In Bayern hat man, zumindest zeitweise nach meiner Erinnerung, nur die Marke für den höheren Gurt geklebt und den dazwischen einfach abgestempelt.
Wenn ich mich richtig erinnere, hat man in Bayern auch das Springen sehr schnell (PO 1998??) auf den Gelben beschränkt. Insofern war das nicht lange ein großes Thema. Formal war es glaube ich so, dass zunächst das Programm des niedrigeren Gürtels geprüft wurde, und wenn das ein bestimmtes Niveau hatte (also nicht eben gerade zu Bestehen gereicht hatte), durfte man die weitere Prüfung ablegen.
Ich kann mich an einen Fall erinnern, der zwar den nächsthöheren bestanden hat aber eben nicht zum Springen zugelassen wurde.
Bis dann
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von derLichtschalter »

Hofi hat geschrieben:In Bayern hat man, zumindest zeitweise nach meiner Erinnerung, nur die Marke für den höheren Gurt geklebt und den dazwischen einfach abgestempelt.
Das kann ich halb bestätigen. In meiner Anfangszeit war ich in Bayern in einem kleineren Verein und habe dort die ersten Jahre überhaupt keinen Pass gehabt. Alle Prüfungen habe ich nur auf einer Urkunde belegt bekommen - wobei ich Weiß-Gelb und Gelb-Orange keine offizielle Prüfung hatte, dazu gleich nochmal. Als ich dann den Verein gewechselt habe, habe ich einen Pass bekommen, in dem bei meinen bis dahin erreichten Kyu-Graden jeweils nur ein Stempel "Urkunde" drin war.
Hofi hat geschrieben:Formal war es glaube ich so, dass zunächst das Programm des niedrigeren Gürtels geprüft wurde, und wenn das ein bestimmtes Niveau hatte (also nicht eben gerade zu Bestehen gereicht hatte), durfte man die weitere Prüfung ablegen.
Ja, tatsächlich, das war bei mir so. Ich musste - als kleines Kind von etwa 7 bis 8 Jahren wohlgemerkt - nach einem halben Jahr Judo das Programm für Weiß-Gelb zeigen und wurde in der Woche danach für Gelb geprüft. Ein halbes Jahr später die gleiche Geschichte mit Gelb-Orange und Orange.
Hofi hat geschrieben:Ich kann mich an einen Fall erinnern, der zwar den nächsthöheren bestanden hat aber eben nicht zum Springen zugelassen wurde.
Ich glaube ebenfalls, mich zu erinnern, dass ich mich gewundert habe, warum einer von uns Jungs plötzlich Gelb-Orange hatte und wir anderen Orange...
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von tutor! »

Lightmaster hat geschrieben:(...) In meiner Anfangszeit war ich in Bayern in einem kleineren Verein und habe dort die ersten Jahre überhaupt keinen Pass gehabt. Alle Prüfungen habe ich nur auf einer Urkunde belegt bekommen (...) Als ich dann den Verein gewechselt habe, habe ich einen Pass bekommen, in dem bei meinen bis dahin erreichten Kyu-Graden jeweils nur ein Stempel "Urkunde" drin war.
Tja, das kommt leider häufiger vor und ist einer der Gründe für eine fortschreitende Bürokratisierung.

Also zum Mitschreiben: der Pass wurde zum Vereinswechsel ausgestellt, wäre also kein Vereinswechsel erfolgt, wäre vermutlich kein Pass ausgestellt worden, es sein denn, es würde einer für einen Wettkampf benötigt. Die Prüfungen wurden auf einer Urkunde bestätigt (mit Prüfungsmarke?) und im Pass der Vermerk "Urkunde" gemacht und der betreffende Grad eingetragen.

Auf deutsch heißt das nichts anderes, als dass für Lightmaster kein Verbandsbeitrag ("Sichtmarke") bezahlt wurde. Es gibt Vereine, die sparen sich dieses Geld und "Investieren" es nur dann, wenn tatsächlich ein Judopass benötigt wird: bei einem Vereinswechsel oder bei einem Wettkampf. Dieses Verfahren ist ein klarer Verstoß z.B. gegen die Passordnung des DJB und dürfte auch ein Verstoß gegen die Satzung des Landesverbandes sein, weil keine korrekten Mitgliedszahlen gemeldet wurden. Streng genommen ist das sogar ein Straftatbestand (Betrug), weil unter Vorspielung falscher Tatsachen und dadurch vorsätzliche Erregung eines Irrtums (keine korrekte Angabe der Mitgliedszahlen) ein Vermögensvorteil (Einbehaltung von Geldern) zugunsten eines anderen (des Vereins) erzielt wurde.

Wenn in einem solchen Fall der Prüfungsbeauftragte den Pass abstempelt, sollte er zumindest darauf achten, dass - tja und da sind wir wieder bei einem Problem - über die Summe der gesamten Vorbereitungszeit entsprechende Sichtmarken vorhanden sind. Wenn aber wiederum dem Verband vorgegaukelt wird, dass der Pass verloren gegangen ist und eine Zweitausfertigung ausgestellt wird, dann kommt man wohl auch bei "schärferen" Kontrollen durch.

Ein weiterer beliebter Weg zu "Einsparungen" ist auch die Abwicklung von Prüfungen innerhalb von Schul-AGs. Anstatt Vereinsmitglieder - für die man einen Pass und Jahressichtmarken benötigt - zu prüfen, deklariert man die Prüflinge als Teilnehmer einer Schul-AG, die in Kooperation zwischen Verein und Schule (BTW oft auch noch zusätzlich bezuschusst!) durchgeführt wird. "Offiziell" treten dann die "Schüler" erst dann in den Verein ein, wenn sie an Wettkämpfen teilnehmen wollen.

Ich weiß nicht, wie ihr das nennt, wenn jemand die Allgemeinheit zu seinem eigenen Vorteil besch*****? Ich nenne es milde ausgedrückt eine Sauerei.

Auf jeden Fall bewirkt es so etwas wie einen Wettlauf zwischen Hase (Verband) und Igel (Vereine) - nur dass sich anständige Igel teilweise mit Recht darüber beschweren, was der Hase macht, ohne aber zu wissen, welche Aktionen anderer Igel dazu geführt haben. Die weißen Schafe leiden so immer mit unter der Bekämpfung der schwarzen.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von FunnyEric »

Ok, um die Fragen zunächst zu beantworten:

Das ganze war vor zwei (Gelb-Prüfung) bzw. vor anderhalb Jahren (Gelb-Orange). Also beides schon zu Zeiten der offenbar aktuellen PO.

Über den Judopass und Schul-AGs ist ja hier schon geschrieben worden. Ich hab mit Judo im Rahmen des Unisports angefangen und erst lange nach meiner ersten Prüfung überhaupt erfahren, dass es sowas wie einen Judopass gibt. Ich besitze auch nur die Urkunden, aber keinen Pass. Was heißt das jetzt? Ist meine Urkunde dann nicht richtig gültig oder wie?
Hofi hat geschrieben: Dann macht man halt alle 3 Monate, tut doch keinem weh.
Hofi
Naja, wenn sich alle dran halten würden, könnte man der Aussage noch zustimmen, finde ich. Aber wenn es zum Glücksspiel wird, wo man gerade hin gerät, dann geht das aus meiner Sicht gar nicht. Entweder, das gilt für alle oder für keinen.

Abgesehen davon find ich das Ablegen von Prüfungen alle 3 Monate nicht so sinnvoll.
Dass es doppelt kostet, wurde ja schon erwähnt.
Und gerade bei uns erwachsenen Anfängern ist es so, dass wir eine sehr gemischte Truppe sind. Geht auch gar nicht anders - so viele Anfänger für eine eigene Gruppe bekommst Du ja gar nicht zusammen ;) Heißt, da sind von Weißgurtträgern bis Schwarz alle dabei. Das funktioniert soweit auch ganz gut. Aber: Vor Prüfungen brauchen die entsprechenden Personen immer ein eigenes Training, um ihre speziellen Techniken zu üben bzw. sondern sich nach dem Aufwärmen ab. Das auch ok zur Prüfungsvorbereitung. Aber wenn alle 3 Monate Prüfung wäre, ist man ja nur noch am Prüfungsvorbereiten und kann gar nicht mehr am allgemeinen Training teilnehmen.
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von judoka50 »

Habe mir gerade mal die Beiträge zu diesem Thema alle durchgelesen und komme nun zu der Einsicht, dass es tatsächlich sinnvoll ist bzw. seit Jahren längst überfällig war, für alle Länder eine einheitliche Kyu Prüfungsordnung zu haben.

Damt meine ich nicht deren Inhalt, sondern vielmehr, das solch unterschiedliche Handhabe und das waren bestimmt noch nicht alle Erfahrungen, endllich der Vergangenheit angehören.
OK - wenn es einige "alte" Prüfer immer noch nicht begriffen haben, scheint dort an der Basis noch etwas Arbeit bzw. Nachschulungsbedarf offen sein.
Und für einige "ebenfalls" ältere - es gibt schon seit vielen Jahren keine Zwischengürtel - alles sind eigenständige durch Prüfung zu erreichende vollwertige Kyu Grade. (übrigens nicht nur bei uns in Deutschland)
Viele Grüße
U d o
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von derLichtschalter »

tutor! hat geschrieben:Also zum Mitschreiben: der Pass wurde zum Vereinswechsel ausgestellt, wäre also kein Vereinswechsel erfolgt, wäre vermutlich kein Pass ausgestellt worden, es sein denn, es würde einer für einen Wettkampf benötigt. Die Prüfungen wurden auf einer Urkunde bestätigt (mit Prüfungsmarke?) und im Pass der Vermerk "Urkunde" gemacht und der betreffende Grad eingetragen.
Ja, genau. Auf den Urkunden war eine Prüfungsmarke drauf, als ich den Pass dann bekam, machte mein Trainer schnell die paar "Urkunde"-Stempel rein. Jahressichtmarken erhalte ich im Pass erst seit dem Vereinswechsel. Interessanterweise habe ich in meiner passlosen Zeit auch an Wettkämpfen teilgenommen - wobei der Veranstalter immer mein Verein war, Vorsitzender Kampfrichter, Turnierleiter oder sowas mein Trainer. Die erlangten Wettkampferfolge wurden dann eben auch gar nicht in den Pass eingetragen. Ich habe letztens in einer Umzugskiste sogar noch die Urkunde von einem 2. Platz bei den Bezirksmeisterschaften gefunden - im Pass steht das nicht drin.
tutor! hat geschrieben:Auf deutsch heißt das nichts anderes, als dass für Lightmaster kein Verbandsbeitrag ("Sichtmarke") bezahlt wurde. Es gibt Vereine, die sparen sich dieses Geld und "Investieren" es nur dann, wenn tatsächlich ein Judopass benötigt wird: bei einem Vereinswechsel oder bei einem Wettkampf. Dieses Verfahren ist ein klarer Verstoß z.B. gegen die Passordnung des DJB und dürfte auch ein Verstoß gegen die Satzung des Landesverbandes sein, weil keine korrekten Mitgliedszahlen gemeldet wurden. Streng genommen ist das sogar ein Straftatbestand (Betrug), weil unter Vorspielung falscher Tatsachen und dadurch vorsätzliche Erregung eines Irrtums (keine korrekte Angabe der Mitgliedszahlen) ein Vermögensvorteil (Einbehaltung von Geldern) zugunsten eines anderen (des Vereins) erzielt wurde.
Irgendwie sowas dachte ich mir. Vor nicht allzu langer Zeit wurde hier auch irgendwo kurz über diese Masche gesprochen...
tutor! hat geschrieben:Wenn in einem solchen Fall der Prüfungsbeauftragte den Pass abstempelt, sollte er zumindest darauf achten, dass - tja und da sind wir wieder bei einem Problem - über die Summe der gesamten Vorbereitungszeit entsprechende Sichtmarken vorhanden sind. Wenn aber wiederum dem Verband vorgegaukelt wird, dass der Pass verloren gegangen ist und eine Zweitausfertigung ausgestellt wird, dann kommt man wohl auch bei "schärferen" Kontrollen durch.
Ist der Prüfungsbeauftragte der Prüfer? Oder ist das nochmal eine höhere Instanz? Wenn der Prüfungsbeauftragte der Prüfer ist, dann gute Nacht, denn der war zufällig auch mein Trainer...
tutor! hat geschrieben:Ich weiß nicht, wie ihr das nennt, wenn jemand die Allgemeinheit zu seinem eigenen Vorteil besch*****? Ich nenne es milde ausgedrückt eine Sauerei.
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Fritz »

Über den Judopass und Schul-AGs ist ja hier schon geschrieben worden. Ich hab mit Judo im Rahmen des Unisports angefangen und erst lange nach meiner ersten Prüfung überhaupt erfahren, dass es sowas wie einen Judopass gibt. Ich besitze auch nur die Urkunden, aber keinen Pass. Was heißt das jetzt? Ist meine Urkunde dann nicht richtig gültig oder wie?
Schulsport und Polizei usw. braucht keinen Paß, sondern braucht in der Regel nur mit Urkunde bescheinigt werden.
Hochschulsport ist da mit enthalten.
Manche LVs begrenzen dies auf die Einstiegs-Kyus.
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von tutor! »

FunnyEric hat geschrieben:Über den Judopass und Schul-AGs ist ja hier schon geschrieben worden. Ich hab mit Judo im Rahmen des Unisports angefangen und erst lange nach meiner ersten Prüfung überhaupt erfahren, dass es sowas wie einen Judopass gibt. Ich besitze auch nur die Urkunden, aber keinen Pass. Was heißt das jetzt? Ist meine Urkunde dann nicht richtig gültig oder wie?
Keine Sorge, das ist schon so in Ordnung, weil es eine entsprechende Vereinbarung gibt.

Grundsätzlich gibt es die Ausnahmen, dass Schüler, die an einer Schul-AG teilnehmen, Studenten am Uni-Sport, Polizisten im Rahmen des Dienstsports und m.W. angehörige der Justiz auch als nicht-Vereinsmitglieder eine Prüfung ablegen können, die im Vereinssport (=DJB) anerkannt ist.

Nur wurde dies eben immer wieder unterlaufen, indem Vereinssportler unten falschem Ticket geführt wurden, um Verbandsbeiträge zu "sparen". Einige Landesverbände, die für die Durchführung des Prüfungswesens zuständig sind - der DJB gibt nur den (groben) Rahmen vor - haben wohl auf unterschiedliche Weise versucht, das eine oder andere "Loch" zu stopfen. Ob das immer glücklich war, steht auf einem anderen Blatt.

Fritz war schneller.... die Begrenzung, von der Fritz schreibt, ist einer dieser Versuche, das "Loch" zu stopfen.
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von FunnyEric »

judoka50 hat geschrieben:Habe mir gerade mal die Beiträge zu diesem Thema alle durchgelesen und komme nun zu der Einsicht, dass es tatsächlich sinnvoll ist bzw. seit Jahren längst überfällig war, für alle Länder eine einheitliche Kyu Prüfungsordnung zu haben.
Na, dann müssten sich nur noch alle dran halten, oder? :kA

@tutor und Fritz:
Na, immerhin etwas :)

Die ganze Prüfungsgeschichte nervt einfach langsam. Und gerade wenn man als Anfänger mit so einem Sch... konfrontiert wird, ist das nicht gerade ein Ansporn.
Dabei ist Judo so ein geiler Sport :D
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von mcdüse »

Unkluge Bezeichnungen führen oft zu falschem Verständnis!

Ich habe jetzt schon so oft den Begriff Zwischengürtel gelesen und gehört.

Ronin hat vollkommen recht: Es gibt keine Zwischengürtel.
Die PO spricht ganz klar von 8.Kyu, 7. Kyu, 6. Kyu ... Das sind vollwertige Schülergrade. Keine Unterscheidung zwischen einfarbigen und zweifarbigen Gürteln.

Das "Blöde" ist, dass es früher keine weiß-gelben, gelb-orangenen oder orang-grünen Gurte gab. Diese also mit einer neuen PO im Vergleich zur alten "dazwischen" eingefügt wurden UND diese auch noch farblich so ein Zwischending zwischen zwei ganzfarbigen Gurten darstellen.

Hätte man z.B. gesagt, der 8., 6. und 4. Kyu haben lila, weinrote und graue Farbe, käme gar keiner mehr auf die Idee, dass es sich um Zwischengurte handeln könnte.
(Damit hätte man sich allerdings von den Regelungen anderer Nationen unterschieden, was auch nicht wünschenswert ist.)

Fazit:
Lasst Euch nicht von Farbspielen suggerieren, dass es Zwischengurte gibt.
Gruß

McDüse

Konzentriere Dich auf das Wesentliche!
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Fritz
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Fritz »

mcdüse hat geschrieben:Fazit:
Lasst Euch nicht von Farbspielen suggerieren, dass es Zwischengurte gibt.
Ganz so einfach war/ist es nicht: In der Kyu-PO, welche vor der jetzigen gültig war, wurden im Zusammenhang
mit "Doppelprüfungen" diese "Halbgurte" erwähnt. D.h. "Halbgurt-" und "Vollgurt"-Prüfung konnten
zusammengelegt werden... Formal wäre allerdings nicht gegangen: "Vollgurt" + nächsten "Halbgurt" ;-)
So war es jedenfalls im Brandenburger LV.

In Berlin gibt es eine andere Merkwürdigkeit:
Wenn ein Wiedereinsteiger sagen wir einen alten 5.Kyu "mitbringt" (Gelbgurt), dann darf er nicht etwa
die Prüfung zum jetzigen 4.Kyu ablegen (das wäre jetzt Orange-Grün), nein, der wird zum Halborange-Gurt
geprüft (jetzt 6.Kyu) - also er wird "rückwärts" geprüft vom Kyu her.
Ein "alter" Orangegurt (4.Kyu) hat da mehr "Glück" - nach der Prüfung wäre er ein halt zwar immer noch 4.Kyu aber
mit der Hälfte grün im Gürtel. Das legt schon den Schluß nahe, daß die halben Gürtel sich zwischen
die originalen Kyu gedrängelt haben ;-)
(Hmm, allerdings ist diese Aussage mittlerweile etwas älter und der Prüfungsreferent
ist mittlerweile jemand anderes, k.A. ob der es noch genau so sieht... - möchte auch zu gern wissen, wie
solcherart Prüfung in nem Paß, der nur fünf Kyu vorsieht, vermerkt werden soll - neue Pässe haben sie allerdings
knallhart nach "Farbe" ausgestellt.)
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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