KR Lehrgang zur Braunprüfung

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Niedersachsenjudoka
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KR Lehrgang zur Braunprüfung

Beitrag von Niedersachsenjudoka »

Hallo,

ist es bei euch notwendig, dass ihr um zur Braunprüfung zugelassen werdet eine KR Lehrgang besuchen müsst. In einem Bezirk in NS war das vor circa einem Jahr bis vor 5 Wochen Pflicht, wurde dann aber wieder abgeschmettert, da das gegen die NJV Statuten "verstößt" und es in keinem anderen Landesverband so ist. Ist das wirkl. so?
Ich finde es eigentl. schade, da diese Umkehrúng eigentl. zu bedeuten hat, dass man Nachwuchsarbeit in diesem Bezirk nicht sooo groß groß geschrieben wird.


ndsjudoka
Zuletzt geändert von Niedersachsenjudoka am 05.10.2007, 21:54, insgesamt 1-mal geändert.
Der Müller
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Beitrag von Der Müller »

In Hessen muss man einen KR Lehrgang besuchen. Wieviele Stunden der jedoch umfassen soll weiß ich nicht mehr. Irgendwas mit 8 Stunden.
Gruß
Jochen
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judoka50
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Beitrag von judoka50 »

Ích glaube nicht, wenn jemand, der bis zur Braungurtprügung hin Judo macht und dann "gezwungen" wird einen KR Lehrgang zu machen, ein neuer KR-Lizenz Anwärter wird.
Daher meine ich, dass eine solche Bestimmung über ist.
Viele Grüße
U d o
Der Müller
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Beitrag von Der Müller »

Mia Culpa. Lesen ist vorteilhaft ;) Bin von der Danprüfung ausgegangen
Gruß
Jochen
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Ippon
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Beitrag von Ippon »

In NRW muss man für eine Braungurtprüfung keinen Kampfrichterlehrgang besuchen.
Obwohl es natürlich nicht schaden kann :) , oder am besten gleich den 24 ÜE Lehrgang zur Vorbereitung auf den Erwerb der KR-Lizenz.

Für Danprüfungen und ÜL-Lizenzen muss man hier einen 8 ÜE KR-Lehrgang besuchen, wenn man keine KR-Lizenz hat.
wicca
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Beitrag von wicca »

Ich bereite mich ja nun auch für die Prüfung vor und kann nur sagen , dass ich die Lehrgänge als eine Art Stütze ansehe .
Es ist nicht verkehrt, bei allen Lehrgängen dran teilzunehmen, es kann immerhin nur hilfreich sein.

mfg wicca
BadenIkkyu

Beitrag von BadenIkkyu »

Bei uns in Baden findet die Braungurtprüfung noch im Verein statt. Ein KR Lehrgang ist nicht Pflicht. Erst zum 1.Dan erfolgt eine Pflichteinführung. Ein Mindestalter bzw -graduierung gibt es nicht, es wird aber empfohlen ab 16 & grün
Der Müller
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Beitrag von Der Müller »

BadenIkkyu hat geschrieben:Bei uns in Baden findet die Braungurtprüfung noch im Verein statt. Ein KR Lehrgang ist nicht Pflicht. Erst zum 1.Dan erfolgt eine Pflichteinführung. Ein Mindestalter bzw -graduierung gibt es nicht, es wird aber empfohlen ab 16 & grün
Wer nimmt bei Euch die Braungurtprüfung ab? Der Bezirkprüfungsbeauftragte oder einer Eurer Prüfer?
Gruß
Jochen
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Patrick
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Beitrag von Patrick »

In Baden darf theoretisch der eigene Trainer noch die Prüfung zum 1. Kyu abnehmen.
Judo - just for fun!
Der Müller
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Beitrag von Der Müller »

Ehrlich? Das hatte ich nicht gewusst.
Gruß
Jochen
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Ronin
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Beitrag von Ronin »

Patrick hat geschrieben:In Baden darf theoretisch der eigene Trainer noch die Prüfung zum 1. Kyu abnehmen.
Ja, das ist tatsächlich so. hat den unschätzbaren Vorteil der vollkommen unbürokratischen Prüfung und den unschätzbare Nachteil, dass dem Schwindel Tür und Tor geöffnet sind.

Bei uns im Verein prüft deswegen nie der eigene Trainer seine Schüler
(...sich selbst bestätigen, dass man es ihnen gut beigebracht hat ist ja auch völlig sinnlos) und das nicht nur bei den Braungurten


Ergänzung: In Baden müssen ab dem Grüngurt zwei Prüfer die Prüfung abnehmen!!
Zuletzt geändert von Ronin am 05.10.2007, 12:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Fritz
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Beitrag von Fritz »

Ehrlich? Das hatte ich nicht gewusst.
Ist gar nicht mal so ungewöhnlich. Im LV Brandenburg darf ich auch allein
bis Braungurt prüfen, logischerweise auch meine eigenen Üblinge ;-)
Zuletzt geändert von Fritz am 05.10.2007, 12:36, insgesamt 1-mal geändert.
Mit freundlichem Gruß

Fritz
Der Müller
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Beitrag von Der Müller »

So ähnlich sehe ich das auch. Ich habe nicht eine Prüfung bei einem vereinseigenen Prüfer gemacht.

Andererseits prüfen wir seit einigen Jahren bis 2. Kyu selbst. Ich habe da wohl eher den Ruf als harter Prüfer, da ich viel von den Kindern erwarte, so als wäre ich ein Fremdprüfer. Es soll kein Prüfling denken, und vor allem so handeln, dass er eine Art Bonus hat, nach dem Motto, "ach, der weiß ja was ich sonst kann".

Die Prüfungen zum 1.Kyu müssen in Deutschland vom Bezirksprüfungsbeauftragten abgenommen werden (bzw. er muss einer der Prüfer sein)
Gruß
Jochen
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Ronin
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Beitrag von Ronin »

Der Müller hat geschrieben: Ich habe da wohl eher den Ruf als harter Prüfer, da ich viel von den Kindern erwarte, so als wäre ich ein Fremdprüfer.
ich auch
Der Müller hat geschrieben:Die Prüfungen zum 1.Kyu müssen in Deutschland vom Bezirksprüfungsbeauftragten abgenommen werden (bzw. er muss einer der Prüfer sein)
In Hessen....

In Baden gibt es gar keine Bezirksprüfungsbeuaftragte
Der Müller
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Beitrag von Der Müller »

Ronin hat geschrieben:
Der Müller hat geschrieben: Die Prüfungen zum 1.Kyu müssen in Deutschland vom Bezirksprüfungsbeauftragten abgenommen werden (bzw. er muss einer der Prüfer sein)
In Hessen....

In Baden gibt es gar keine Bezirksprüfungsbeuaftragte
Äh, ja, logisch, meinte ich doch auch ... in Hessen
Gruß
Jochen
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Beitrag von Lippe »

Jaja, die Hessen. Sehen sich als Nabel der Welt (oder zumindest als Nabel Deutschlands) ... :rofl ;)


In Württemberg darf auch bis zum Braungurt im Verein geprüft werden. Ab dem Grüngurt müssen es zwei Prüfer sein.
In unserem Verein achten wir aber auch darauf, dass möglichst nicht der eigene Trainer prüft. Ab und zu laden wir auch mal Prüfer aus anderen Vereinen ein, insbesondere für die höheren Gürtel.

Ich habe Gerüchte gehört, dass es Überlegungen gäbe, die Braungurtprüfungen auch zentral vom Verband aus abzunehmen (oder zumindest die Prüfer einzusetzen o.ä.). Eine offizielle Aussage habe ich dazu aber noch nicht erhalten.
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Niedersachsenjudoka
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Beitrag von Niedersachsenjudoka »

Der Müller hat geschrieben: Ich habe da wohl eher den Ruf als harter Prüfer, da ich viel von den Kindern erwarte, so als wäre ich ein Fremdprüfer.
Was heißt hart?
Gruß
niedersachsenjudoka

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Beitrag von Der Müller »

Dass ich keine Probleme habe, einen meiner Schüler wegen schlechter Leistungen durchfallen zu lassen, selbst wenn er es im Training 1A beherrschte. Stelle unangenehme Zwischenfragen (bei Höhergraduierten) z.B. nach dem Wurfprinzip, den wichtigen Punkten, und und und etc. etc. pp.

Außerdem lege ich im Training schon sehr viel Wert auf Genauigkeit und Verständnis der Techniken. Erst wenn das sitzt, werden sie zur Prüfung zugelassen.
Gruß
Jochen
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Beitrag von Joachim »

Ronin hat geschrieben:Ergänzung: In Baden müssen ab dem Grüngurt zwei Prüfer die Prüfung abnehmen!!
Hallo Ronin,

das ist mir neu, kannst Du mir da nen Link oder ne Info dazu schicken?

Grüße
Joachim
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Beitrag von Niedersachsenjudoka »

Das meiste hat also mit der eigentlichen Prüfung gar nichts zu tun?
Gruß
niedersachsenjudoka

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