Anerkennung von Graden / Nicht DJB-POs

Hier geht es um Fragen und Inhalte zu den Kyu und Dan Prüfungen
st.gregor

Beitrag von st.gregor »

.....Amen. :angel4

(Entschuldigung, aber ich muss einfach immer das letzte Wort haben, ist familiär bedingt...)


MfG


Stephan
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kastow
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Re: Anerkennung von Graden / Nicht DJB-POs

Beitrag von kastow »

Ein alter Faden, aber hier passt es von der Überschrift her am Besten:
Anerkennung von DDK-Dan-Graden

Aufgrund zahlreicher Anfragen haben die Präsidien von NWJV und NWDK beschlossen, vom Deutschen Dan-Kollegium (DDK) vergebene Dan-Grade unter folgenden Voraussetzungen anzuerkennen.
Diese Maßnahme soll allen Sportlern die Gelegenheit geben, einen Weg in den organisierten Sport zu finden und dabei ihre Graduierungen nach Möglichkeit zu behalten.

1. Der Antragsteller muss den Nachweis führen, dass er Mitglied in einem dem NWJV angeschlossenen Verein ist.

2. Der Dan-Grad muss durch eine praktische Prüfung erworben sein.

3. Die Vorbereitungszeit zur vorausgegangenen Prüfung muss der der DJB/NWDK-Prüfungsordnung entsprechen.

4. Zur Antragstellung ist der NWDK-Vordruck zu benutzen.

5. Der Antragsteller muss dem NWDK beitreten.

6. Die Vorbereitungszeit zur nächsten Prüfung oder Verleihung beginnt mit dem Datum der Anerkennung.

7. Der Antrag wird beim Ehrenrat des NWDK/NWJV eingereicht. Dieser prüft den Antrag und entscheidet über die Anerkennung. Ein Anspruch auf Anerkennung ist nicht gegeben.

8. Die Anerkennungsgebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung des NWDK.

9. Graduierungen, die nach Inkrafttreten dieser Regelung beim DDK erworben werden, können nicht anerkannt werden.

Diese Regelung tritt zum 1.1.2011 in Kraft.


Präsidium NWJV / Präsidium NWDK
http://nwdk.de/j15/index.php?option=com ... en&catid=1
Herzliche Grüße,

kastow

Since the establishment of Kôdôkan jûdô, jûdô has become something that should be studied not only as a method of self-defence but also as a way of training the body and cultivating the mind. (Jigorô Kanô: MIND OVER MUSCLE)
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Re: Anerkennung von Graden / Nicht DJB-POs

Beitrag von derLichtschalter »

Ist diese Neuregelung denn auch analog auf Kyu-Graduierungen anzuwenden?
Joerch
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Re: Anerkennung von Graden / Nicht DJB-POs

Beitrag von Joerch »

Da wollen doch wohl nicht irgendwelche frustrierten DDKler zurück auf den Pfad der Tugend :ironie3
Vielleicht der Herr Teige höchst selbst. Ach ne geht ja nicht. Diese Dan Grade müssen ja durch Prüfung erworben worden sein und dann kann er sein rotes Bändchen ja nicht mehr tragen. :irre

Gruß
Joerch
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Re: Anerkennung von Graden / Nicht DJB-POs

Beitrag von derLichtschalter »

Ich finde diese Entwicklung durchaus interessant. Aber gerade bei den DDK-Kyu-Graduierungen würde ich mir so etwas wünschen, wo doch vor allem bei Kindern und Jugendlichen erstmal kaum Interesse daran besteht, in welchem Verband man nun ist und Prüfungen ablegt. Bis zum Umzug in eine DDK-lose Gegend. Natürlich kann man das Argument vorbringen, dass die Graduierung doch gar nichts aussagt, sondern nur das Können zählt. Aber das soll man dann mal einem Kind erklären.
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Re: Anerkennung von Graden / Nicht DJB-POs

Beitrag von Olaf »

Etwas ähnliches gibt es in Niedersachsen schon eine ganze Weile. Dort haben einige Vereine und Sportler nach dem Knatsch mit dem Bundes-DDK den Weg zurück in den NJV bereits gefunden.
LG
Olaf
Immer wieder muß das Unmögliche versucht werden,
um das Mögliche zu erreichen

Derjenige, der sagt „Es geht nicht“, soll denjenigen nicht stören, der es gerade tut.

Jeder kann unter http://www.obernkirchenraptors.de mehr über uns erfahren.
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Re: Anerkennung von Graden / Nicht DJB-POs

Beitrag von Delta »

Lieber Olaf,

Aber dein Prüfungsreferent tut sich sehr schwer, er vertoegert wo er kann diesen Vorstandsbeschlüss.

Gruß

Delta
Kumamoto
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Re: Anerkennung von Graden / Nicht DJB-POs

Beitrag von Kumamoto »

Ich würde mir eine bundeseinheitliche Regelung wünschen, finde aber den Vorstoss super.
tutor!
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Re: Anerkennung von Graden / Nicht DJB-POs

Beitrag von tutor! »

Kumamoto hat geschrieben:Ich würde mir eine bundeseinheitliche Regelung wünschen, finde aber den Vorstoss super.
Zuständig für Anerkennungen sind die Länder. Die Regelung in NRW dürfte aber zumindest die persönliche Zustimmung des DJB-Präsidenten Peter Frese gefunden haben, der ja ebenfalls NWJV-Präsident ist und es sich um ein gemeinsames Vorgehen von NWJV und NWDK handelt. Wie die anderen Länder verfahren, ist allerdings deren Sache.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
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Re: Anerkennung von Graden / Nicht DJB-POs

Beitrag von judoka50 »

Für Kuy Grade ist die Regelung in NRW schon seit Jahren im Prinzip sogar noch einfacher, da der KDV direkt entscheiden kann.
2.7. Vergabe durch Anerkennung
Hat ein Judoka von verbandsfremder Seite einen Kyu-Grad erworben, so ist dessen Anerkennung durch den Landesverband möglich, wenn der Judoka zwischenzeitlich Mitglied eines dem Landesverband angeschlossenen Vereines wurde. Gleiches gilt für die Anerkennung eines Dan-Grades (bis einschließlich 5. Dan). Einzelheiten regeln die Landesverbände.
Graduierungen ausländischer Judoka aus einem offiziellen Verband/Verein der EJU/ IJF können bis zum 5. Dan von den DJB-Landesverbänden anerkannt werden.
DJB-Judoka, die im Ausland an einer Dan-Prüfung teilnehmen wollen, müssen mindestens sechs Monate vorher in dem Land gelebt und die normalen DJB-Prüfungsvoraussetzungen erfüllt haben, um den Dan-Grad von den Landesverbänden anerkannt zu bekommen.
NWJV/NWDK Ausführungsbestimmungen:
Kann ein Antragsteller keinerlei Unterlagen über verbandsfremde Prüfungen vorweisen, so muss eine Überprüfung gemäß den Richtlinien der gültigen DJB-Prüfungsordnung durchgeführt werden.
Kyu-Bereich
Die Anerkennung ist auf Antrag möglich und von dem zuständigen KDV durchzuführen. Die Überprüfung ist auf Antrag möglich; sie ist von dem zuständigen KDV oder von seinem dazu Beauftragten durchzuführen.
Im Klartext bedeutet dies, dass ich im extremsten Fall auch ein Kind, welches in einer Privatschule "irgendein" Prüfungsprogramm durchgemacht hat, den Gürtel bestätigen kann. Ich kann mir insofern selber ein Bild vom Kenntnisstand machen oder sogar einen erfahrenen Prüfer aus dem neuen Verein befragen. Sollten Zweifel am Können bestehen, kann das Kind bei einer der nächsten Prüfungen das Programm für den aktuellen Gürtel vorführen, um diesen bestätigt zu bekommen. Im Ausnahmefall, wenn die Leistungen nicht ausreichend sind, kann man mit dem Kyu-Grad weiter zurückgehen auf einen Kyu-Grad, welcher dem Können entspricht. Ich empfehle aber immer, die Kinder mit dem Gurt beim Training mitmachen zu lassen, "Versäumtes" , bzw. die bisherigen Grade durchzuarbeiten und danach erst prüfen zu lassen. Dauert evtl. ein paar Monate länger, aber das Kind wird nicht durch eine Degradierung bestraft.
Viele Grüße
U d o
katana
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Re: Anerkennung von Graden / Nicht DJB-POs

Beitrag von katana »

judoka50 hat geschrieben:Im Ausnahmefall, wenn die Leistungen nicht ausreichend sind, kann man mit dem Kyu-Grad weiter zurückgehen auf einen Kyu-Grad, welcher dem Können entspricht. Ich empfehle aber immer, die Kinder mit dem Gurt beim Training mitmachen zu lassen, "Versäumtes", bzw. die bisherigen Grade durchzu rbeiten und danach erst prüfen zu lassen.
Und bei Dangraden ist so eine "Überprüfung" nicht notwendig ?

KK
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Re: Anerkennung von Graden / Nicht DJB-POs

Beitrag von derLichtschalter »

Oha, diese Regelung war mir nicht bekannt. Das ist natürlich interessant...
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judoka50
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Re: Anerkennung von Graden / Nicht DJB-POs

Beitrag von judoka50 »

@katana
Diese, ich sage mal Sonderregelung betrachte ich persönlich als ein Händereichen......

Ansonsten gilt für die Anerkennung von Dan-Graden, hätte vielleicht den Rest für den Dan-Bereich mit einfügen sollen:
Die Anerkennung ist auf einem NWDK-Vordruck zu beantragen und nur in Verbindung mit dem Beitritt in das NWDK möglich. Bei einem im Ausland erworbenen Dan-Grad ist für die Anerkennung Bedingung, dass sich der Graduierte nachweislich mindestens 6 Monate in diesem Land aufgehalten hat und keine Gelegenheit hatte, an einer Prüfung des NWJV/NWDK teilzunehmen. Die abgelegte Prüfung muss nachgewiesen werden. Über die Anerkennung entscheidet das Präsidium des NWDK, das auch eine Überprüfung veranlassen oder selbst vornehmen kann.
Aber auch im ersten Post war schon zu lesen, dass es bei der Anerkennung von Dan-Graden aus einem offiziellen Verband keinerlei Probleme gibt, wenn der schriftliche Nachweis hier vorliegt.

Sollte sich Deine Frage auf eine Dan-Prüfung in einem, sagen wir mal vorsichtig "privaten Verband", handeln, kann ich Dir darauf keine Antwort geben, da diese Entscheidung der Prüfungsbeauftragte des jeweiligen Landesverbandes treffen müsste.
Mir persönlich ist ein solcher Fall auch nicht bekannt.
Ansonsten, ich missbrauche jetzt einfach mal unseren Tom (nicht böse sein ;) ) Aber sein Können und Wissen, wie auch seine Graduierungen sind in diesem Fall passend und vor allem vielen bekannt.
Da wären die geforderten Nachweise, Mitgliedschaft in einem offiziellen Verband, wie auch die neue Regelung DDK nicht zutreffend.
Ich gehe mal davon aus, dass er sich dann auch einer Überprufung gemäß den oben aufgeführten Regelungen unterziehen müsste,
wobei ich bei ihm, wenn ich ihn jetzt schon für solche Vergleiche missbrauche, keine Probleme sehen würde.
(Obwohl bisher leider kein persönlicher Kontakt zustande kam :crybaby - Tom weiß schon wie ich das meine.)
Zudem ist der Vergleich auch nicht so ganz ernst zu nehmen, da ja Grundvoraussetzung eine Mitgliedschaft bei uns ist. :D
Viele Grüße
U d o
katana
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Re: Anerkennung von Graden / Nicht DJB-POs

Beitrag von katana »

Wenn die verbandsfremde Anerkennung ohnehin schon immer nach o.g. Voraussetzungen
möglich war,
wozu dann die "neue Regelung zum 1.1.2011" ?

Als Werbeflyer ? :dontknow

KK
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judoka50
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Re: Anerkennung von Graden / Nicht DJB-POs

Beitrag von judoka50 »

Ich schreibe jetzt mal so aus der Erinnerung, da ich auf Anhieb die Unterlagen nicht finde.
Nach dem Rechtsstreit zwischen DDK und DJB wurden ab einem bestimmten Termin alle vom DDK abgenommenen Prüfungen nicht mehr anerkannt, ja sogar die Pässe, wenn sie den Eintragungen nach dem ............. enthielten, ungültig.

In dieser Zeit wurde so viel schmutzige Wäsche gewaschen und so viele Verordnungen in dieser Hinsicht erlassen, so dass ich mir jetzt denke, dass man mit diesem Schritt wieder ein wenig Licht in die Schatten der Vergangenheit bringen möchte.
Zudem möchte man die in der Zwischenzeit über die Vereine ins DDK gekommenen neuen Judoka ja bestimmt nicht bei einem Umzug, Wechsel oder wie auch immer für die Sünden der Vergangenheit bestrafen.
Viele der "Jüngeren" kennen die Hintergründe nicht und wissen bestimmt nicht beim Eintritt in einen JudoVerein oder eine Schule, welche Politik im Hintergrund läuft. Auch hier gilt dann eben, dass man "Unwissende" nicht dafür bestrafen kann und will. Da sollte das Judo, wie auch die erbrachte Leistung zunächst im Vordergrund sein.
Viele Grüße
U d o
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