Beliebigkeit der PO - Altersgrenzen

Hier geht es um Fragen und Inhalte zu den Kyu und Dan Prüfungen
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Hofi
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Re: Beliebigkeit der PO - Altersgrenzen

Beitrag von Hofi »

Olaf hat geschrieben: Das nimmt der Graduierung als äußerem Zeichen des Wissensumfanges ihres Trägers natürlich jeglichen Sinn.
Diese Funktion kann er ohnehin nur sehr eingeschränkt erfüllen, da auf dem Gürtel nicht draufsteht, ob die jeweiligen Prüfungen mit sehr gut oder mit ausreichend bestanden wurden. Und der Unterschied zwischen einem Gün-Gurt, der sämtliche Prüfungen mit Sehr gut bestanden hat und einem der jeweils noch so gerade eben durchgekommen ist, sind enorm. In meinen Augen oftmals größer als zwischen einen "gerade-noch-Orange-Gurt" und einem "sehr-gut-Gelbgurt".
Dann hat man noch die Kandidaten, die zwar gerne und fleissig trainieren, aber zum Prüfungstermin muss man sie mehr oder weniger mit dem Holzscheit hinprügeln. Was sagt bei denen der Gürtel über ihren tatsächlichen Wissensumfang aus.
Und letzten Endes, alles unterhalb des 1. Dan, also der ersten Stufe ist eine "Nicht-Stufe". Welche Farbe diese "Nicht-Stufe" hat, kann eigentlich nicht das entscheidende sein.
Und ich kann mir den Aufschrei vorstellen, wenn dann der erste Braungurt auf einem U14-Turnier auftauchen würde oder ein Bleugurt bei der U11.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.

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Re: Beliebigkeit der PO - Altersgrenzen

Beitrag von Trini »

Aber: wenn ein Orange-Grüngurt in U 11 (sehr oft!) oder ein Braungurt in U 14 (selten) zum Turnier aufläuft, kräht doch auch kein Hahn danach.

Trini
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judoka50
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Re: Beliebigkeit der PO - Altersgrenzen

Beitrag von judoka50 »

Das Thema zeitliche Probleme mit den Prüfungsterminen vor den jeweiligen Ferien könnte man insoweit ändern, wenn die Ausführungsbestimmungen NRW auf alle Grade erweitert und vom DJB übernommen würde:

NWJV/NWDK Ausführungsbestimmungen:
In der Vorbereitungszeit soll regelmäßig trainiert werden.
Zwischen dem 2. und dem 1. Kyu-Grad beträgt die Vorbereitungszeit mindestens
12 Monate, wobei die Prüfung allerdings in dem Monat abgelegt werden darf,
der durch seine Benennung dem Monat entspricht, in dem die Prüfung zum
2.Kyu-Grad abgelegt wurde.
Viele Grüße
U d o
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Re: Beliebigkeit der PO - Altersgrenzen

Beitrag von Nick »

Trini hat geschrieben:oder ein Braungurt in U 14 (selten)
Zumindest im DJB dürfte der nicht vorkommen...
tutor!
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Re: Beliebigkeit der PO - Altersgrenzen

Beitrag von tutor! »

Ich habe den ganzen Faden noch einmal Revue passieren lasen. Er ist ja voll von persönlichen Erfahrungen und Meinungen. Was aber wünschen wir uns? Oder anders herum: welche Art von Regelung halten wir für die Sinnvollste?

Ich meine, dass Mindesalter und Vorbereitungszeiten zu Empfehlungen werden sollten und es der Verantwortung der Vereine und der Übungsleiter überlassen sollten, Ausnahmen in einem begrenzten Umfang zu machen. Die derzeitigen "Zahlen" können dafür gerne als Richtschnur dienen.

Was ist Euer Fazit?
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
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Re: Beliebigkeit der PO - Altersgrenzen

Beitrag von katana »

Meiner frechen Meinung nach gibts nur ein Fazit:
Eine Graduierung soll den aktuellen Stand der Fähigkeit kennzeichnen.
"Wartezeiten" und Mindestalter sind so armselig, wie die Leute, die sich sowas einfallen lassen.

Der Grund des Übels. ...wie man so schön sagt, der Fisch stinkt am Kopf...

Nachdem die hohen Graduierungen nicht für judospezifische Fähigkeiten verliehen werden/wurden,
sondern sich gewisse Herrschaften ihre Funktionärs-Grade gegenseitig in den Hintern gelobt haben,
hat scheinbar irgendwer einmal eine Notbremse eingebaut um das Ganze nicht total ins
Lächerliche abgleiten zu lassen.
Und was den Hans nun bremst, gibt der an das Hänschen natürlich weiter.
Auch Dummheit pflanzt sich fort.

Tschuldigung im Vorraus !
;) KK
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Hofi
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Re: Beliebigkeit der PO - Altersgrenzen

Beitrag von Hofi »

Hi!
Das Problem ist, was ist ein begrenzter Umfang bei den Ausnahmen. Bei mir könnte ich wohl gut die halbe Wettkampfmannschaft "beschleunigen". Zugegeben, auf den gesamten Verein bezogen, wäre das schon begrenzt, wenn ich es auf die Mannschaft beziehe, wäre dann die Ausnahme eher die Regel.
Letztlich kann ich mit der Regelung leben, da sie zumindest, bei allen Defiziten Klarheit bringt.
Bis dann
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kastow
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Re: Beliebigkeit der PO - Altersgrenzen

Beitrag von kastow »

judoka50 hat geschrieben:Das Thema zeitliche Probleme mit den Prüfungsterminen vor den jeweiligen Ferien könnte man insoweit ändern, wenn die Ausführungsbestimmungen NRW auf alle Grade erweitert und vom DJB übernommen würde:

NWJV/NWDK Ausführungsbestimmungen:
In der Vorbereitungszeit soll regelmäßig trainiert werden.
Zwischen dem 2. und dem 1. Kyu-Grad beträgt die Vorbereitungszeit mindestens
12 Monate, wobei die Prüfung allerdings in dem Monat abgelegt werden darf,
der durch seine Benennung dem Monat entspricht, in dem die Prüfung zum
2.Kyu-Grad abgelegt wurde.
Diese Regelung erfüllt aber leider nicht ihren Zweck, wenn die Ferien dann wie dieses Jahr Ostern am Monatsanfang liegen. Darum bevorzuge ich eine Definition wie von mir weiter oben beschrieben.
tutor! hat geschrieben:Was aber wünschen wir uns? Oder anders herum: welche Art von Regelung halten wir für die Sinnvollste?
Meine Wünsche hatte ich ja schon formuliert. ;)
- Mindestalter nur zum achten Kyu
- nach Alter differenzierte Vorbereitungszeiten, die vor den Ferien wie oben beschrieben verkürzt werden dürfen

Eine komplette Abschaffung der Vorbereitungszeiten lehne ich ab. Dafür gibt es zu viele schwarze Schafe. Außerdem verstehe ich die Anforderungen der APO für als Minimalforderung, die ich je nach Schwerpunkt der Teilnehmenden (SV, Shiai, ...) noch um weitere Inhalte ergänze. Dadurch sind die drei Monate Vorbereitungzeit im Erwachsenenbereich abgesehen vom achten Kyu meines Erachtens eh sehr kurz angesetzt.
Herzliche Grüße,

kastow

Since the establishment of Kôdôkan jûdô, jûdô has become something that should be studied not only as a method of self-defence but also as a way of training the body and cultivating the mind. (Jigorô Kanô: MIND OVER MUSCLE)
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Re: Beliebigkeit der PO - Altersgrenzen

Beitrag von katana »

Eine komplette Abschaffung der Vorbereitungszeiten lehne ich ab. Dafür gibt es zu viele schwarze Schafe.
Diese werden aber auch in der Wartezeit nicht weiß.

Wo liegt eigentlich das Problem ?
Braungurt wird ohnehin zentral geprüft,
wenn man noch eine zentrale "Zwischenprüfung" zum Orange-Grün
(Abschluß der Grundlagenausbildung) einführt, ist doch alles Bestens, oder ?
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Patrick
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Re: Beliebigkeit der PO - Altersgrenzen

Beitrag von Patrick »

katana hat geschrieben:
Eine komplette Abschaffung der Vorbereitungszeiten lehne ich ab. Dafür gibt es zu viele schwarze Schafe.
Wo liegt eigentlich das Problem ?
Braungurt wird ohnehin zentral geprüft, (...)
Nicht überall.
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Re: Beliebigkeit der PO - Altersgrenzen

Beitrag von derLichtschalter »

Man muss es sagen wie es ist und kastow hat das auch getan: Es gibt zu viele, die sich jetzt schon über Regelungen hinwegsetzen und eine komplette Abschaffung der Regelungen zur Altersbeschränkung für ihre Zwecke ausnutzen würden. Würde man die Regelungen abschaffen, könnte man bald schon den ersten 12-jährigen Dan-Träger begrüßen - nein danke. @katana: Sie mögen in der Wartezeit vielleicht nicht weiß werden, aber zumindest können sie ihre Schwärze nicht so verbreiten wie es ohne Beschränkungen möglich wäre...
Natürlich wäre es toll, wenn jeder Trainer und Prüfer seine Leute so ausbildet, wie sie es brauchen, sie die Prüfungen ablegen lässt wie es für sie passt etc. Aber das wäre eben nur schön...
Andererseits sind zu strikte Regelungen auch nicht das Wahre. Da wartet dann einer zu lange auf seine Prüfung, weil sein Geburtstag zufällig schlecht liegt, oder ein anderer ist extrem talentiert, kommt aber nicht "voran" - gefühlsmäßig gesehen. Ob man sein Prüfungsprogramm beherrscht oder ob man seine Prüfung abgelegt hat und den nächsten Gürtel trägt, sind gefühlsmäßig gesehen zwei Paar Schuhe.
Andererseits kann man vermutlich sehr schwer eine Regelung finden, die alle möglichen Fälle von "falsch" liegenden Geburtstagen, terminlich "schlecht" angesetzten Prüfungen etc. abdeckt. Ich finde es sehr schwer, mich da wirklich genau zu äußern. Denn zum einen finde ich gewisse Beschränkungen nicht schlecht, damit nicht - wie gesagt - irgendwann ein 12-Jähriger mit einem 1. Dan rumläuft - egal wie talentiert er ist, zum 1. Dan gehört mehr als nur Talent. Zum anderen sind Beschränkungen aber auch wieder schlecht, weil sie manche Leute am "Vorankommen" hindern. Ich glaube, ich lerne jetzt einfach weiter fürs Abi, anstatt mir den Kopf darüber zu zerbrechen -.-
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Re: Beliebigkeit der PO - Altersgrenzen

Beitrag von katana »

Andererseits kann man vermutlich sehr schwer eine Regelung finden, die alle möglichen Fälle von "falsch" liegenden Geburtstagen, terminlich "schlecht" angesetzten Prüfungen etc. abdeckt.
Doch, sogar ganz einfach.
Weg mit dem ganzen Blödsinn von Wartezeiten.
Prüfung kann machen, wer die Vorraussetzung dazu erfüllt.
Orang-grün, und Braungurt zentral. Fertig !

:dontknow

Und was den Dan betrifft, sollte man sich langsam mal auf eine Aussage einigen.
Es wird nämlich langsam nervig !
Wenns um die Wartezeit geht, dann ist der hochheilige Dan ein absoluter Meistergrad, mit makellosem
Leumund garniert und einem Heiligenschein ....
Und wenns um fachliches Kompetenzgebalze geht, dann ist er kaum erwähnenswert und nur
ein "Anfänger-Grad".

Also was nun ?

Man braucht sich doch gar nicht wundern, warum es in manchen Gebieten nahezu keine
höhergraduierten Danträger mehr gibt. (bezogen auf Fachkompetenz, nicht Karigraduierungen)
Viele erleben die Wartezeiten ja gar nicht ! :rofl
FunnyEric
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Re: Beliebigkeit der PO - Altersgrenzen

Beitrag von FunnyEric »

Olaf hat geschrieben:Also ich neige deutlich Tutor!s Auffassung zu. Eine Graduierung soll den Kenntnisstand des Sportler dokumentieren. Nun gibt es aber vereinzelt Sportler, die deutlich mehr wissen, als es ihre Graduierung aussagt, weil sie noch nicht alt genug sind, den entsprechenden Gürtel zu bekommen. Hofi hat treffend geschrieben, dass man dann eben bis zum Erreichen der nächsten Altersgrenze andere Dinge übt als die, welche die PrüfO vorgibt. Ja wunderbar, die Sportler erwerben sogar noch Wissen über ihre eigentliche Graduierung hinaus. Nur anerkennen darf ich es nach außen (Gürtel) nicht, weil ein Ordnung dem entgegen steht. Das nimmt der Graduierung als äußerem Zeichen des Wissensumfanges ihres Trägers natürlich jeglichen Sinn.

LG
Olaf
Das stimmt schon alles, was hier geschrieben wird.

Aus meiner Sicht gibt es zwei Problematiken:
1. Es gibt Leute, die schon sehr viel weiter sind. Ich wage mal ganz unbescheiden von mir zu behaupten, dass ich die meisten Grüngurt-Techniken einigermaßen beherrsche (sorry, wenn das jetzt sehr unbescheiden klingt). Von daher weiß ich nicht, wieso ich die nicht einfach in einer Prüfung zeigen darf? Ich leb auch gerne damit, dass mir ein Prüfer ehrlich sagt, dass ich mich täusche und das noch nicht so doll ist, was ich vorführe. Dann hab ich eben nicht bestanden.

2. Da man eben doch Schwierigkeiten hat, Judoka (gerade Kinder) durchfallen zu lassen, gibt es Leute, die Techniken nicht beherrschen, die sie gemäß ihrer Graduierung können sollten. Bei uns trainiert ein Grüngurt-Mädel, die ist echt nett. Aber wenn sie einen O-Soto-Gari vorführen soll, dann schüttelt man nur mit dem Kopf, dass sie einen grünen Gurt trägt - da ist kein Seite-Seite-Kontakt, keine Lenkrad-Bewegung, und das Bein wird zum O-soto-Otoshi abgestellt.

Mein Fazit:
Die Debatte über Wartezeiten bringt rein gar nix. Und Wartezeiten auch nicht. Aber man müsste eine Prüfung ernst nehmen und auch Leute durchfallen lassen, die die Techniken nicht ordentlich beherrschen.
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Fritz
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Re: Beliebigkeit der PO - Altersgrenzen

Beitrag von Fritz »

@Katana: Wozu zentrale Kyu-Prüfungen? Eine vernünftige Prüferausbildung und regelmäßige Weiterbildung
und damit sollte ein ÜL u. Prüfer durchaus in der Lage sein, zu beurteilen, ob sein Prüfling den Kyu "verdient".

Es würde vollständig ausreichen, wenn bei der Umsetzung der PO nicht immer nur geschaut wird, daß alles schön "kindgerecht" ist,
sondern die Anforderung eben halbwegs anspruchsvoll ist, so daß sich die altersmäßige Abstufung von allein ergibt.

Mindestalter für den 1.Dan würde ich noch einsehen, wenn man sich der Auffassung anschließt, daß ein Dan-Inhaber durchaus
auch als Trainer/ÜL fungieren können sollte...
FunnyEric hat geschrieben:Bei uns trainiert ein Grüngurt-Mädel, die ist echt nett. Aber wenn sie einen O-Soto-Gari vorführen soll, dann schüttelt man nur mit dem Kopf, dass sie einen grünen Gurt trägt - da ist kein Seite-Seite-Kontakt, keine Lenkrad-Bewegung, und das Bein wird zum O-soto-Otoshi abgestellt.
Und der Witz ist, trotz fehlen dieser "Kriterien", könnte es ein passabler O-Soto-Gari sein ;-)
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Re: Beliebigkeit der PO - Altersgrenzen

Beitrag von katana »

Hi Fritz,
die zentrale Prüfung wäre ein Instrument um "die schwarzen Schafe" zu handhaben.
Was ja einige hier befürchten.
Natürlich hast du vollkommen recht...
Eine vernünftige Prüferausbildung und regelmäßige Weiterbildung
und damit sollte ein ÜL u. Prüfer durchaus in der Lage sein, zu beurteilen, ob sein Prüfling den Kyu "verdient".

Es würde vollständig ausreichen, wenn bei der Umsetzung der PO nicht immer nur geschaut wird, daß alles schön "kindgerecht" ist, sondern die Anforderung eben halbwegs anspruchsvoll ist, so daß sich die altersmäßige Abstufung von allein ergibt.
Das wäre auch mein Traum für 2010 !?

Aber wer sagt es den Prüfern ?
Wenn die beim Test nicht untereinander abschreiben dürften, würden doch schon 90 % ausfallen. :crybaby
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Re: Beliebigkeit der PO - Altersgrenzen

Beitrag von Lin Chung »

Wenn die beim Test nicht untereinander abschreiben dürften, würden doch schon 90 % ausfallen.
...womit ich die Prüfer zur nächsten Klausur schicken würde.
Grüße
Norbert Bosse
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Wissen stirbt, wenn es bewahrt wird, und lebt, wenn es geteilt wird.
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Re: Beliebigkeit der PO - Altersgrenzen

Beitrag von FunnyEric »

Fritz hat geschrieben:Und der Witz ist, trotz fehlen dieser "Kriterien", könnte es ein passabler O-Soto-Gari sein ;-)
Nein, bestenfalls ein passabler O-Soto-Otoshi :D
Aber im Ernst: Wenn Du das sehen würdest, würdest Du vermutlich auch den Kopf schütteln.

Aber zurück zum Thema: Beim drüber nachdenken ist mir die Idee gekommen, dass zumindest schon mal viel praktikabler wäre, die Wartezeiten durch die Regelung zu ersetzen, dass maximal 4 Prüfungen pro Jahr abgelegt werden dürfen.
Wer eben nur halbjährlich Prüfungen machen möchte und sich dafür lieber sehr intensiv darauf vorbereitet, macht eben zwei auf einmal.
Und wenn jemand keine Prüfung unmittelbar nach den Weihnachts- oder Sommerferien machen will (was ja auch verständlich ist), macht sie eben im März, Juni, Oktober und Dezember. Wozu exakt drei Monate dazwischen?
Wäre aus meiner Sicht schon mal eine kleine Verbesserung.
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Re: Beliebigkeit der PO - Altersgrenzen

Beitrag von judoka50 »

Ich leb auch gerne damit, dass mir ein Prüfer ehrlich sagt, dass ich mich täusche und das noch nicht so doll ist, was ich vorführe. Dann hab ich eben nicht bestanden.
2. Da man eben doch Schwierigkeiten hat, Judoka (gerade Kinder) durchfallen zu lassen, gibt es Leute, die Techniken nicht beherrschen, die sie gemäß ihrer Graduierung können sollten.
Da redet man einerseits darüber, dass die Altersgrenzen, bzw. die Prüfungszeiträume einen daran hindern, schnellstmöglich die nächste Prüfung abzulegen.
Passt dies dann aber mit den obigen Aussagen zusammen.
Ich halte überhaupt nichts davon, dass erst der Prüfer sagen muss, dass es "nicht reicht". Da ist vorher der ÜL gefragt. Er muss der Teilnahme an der Prüfung ja schließlich zustimmen und auch die gezeigten Defizite fallen irgendwie auf seine Ausbildung zurück. Also Teilnahme erst dann, wenn auch Erfolg zu erwarten ist.
Übrigens gibt es zwar den Hinweis, dass die Prüfungen zum ersten Kyu zentral abzulegen sind. Aber auch dies kann man umgehen, indem man während der Vorbereitungszeit entsprechende Lehrgänge besucht. Dann kann man die Prüfung auch wieder im Verein ablegen.......
Übrigens haben wir glaube ich auch schon einen Diskussionsfaden gehabt, indem es genau entgegengesetzt Kritiker der sogenannten "Gürteljäger" gab - na ja - insoweit ist es schon richtig: jeder so wie er mag...............
Viele Grüße
U d o
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Re: Beliebigkeit der PO - Altersgrenzen

Beitrag von Fjala »

judoka50 hat geschrieben:
Übrigens gibt es zwar den Hinweis, dass die Prüfungen zum ersten Kyu zentral abzulegen sind. Aber auch dies kann man umgehen, indem man während der Vorbereitungszeit entsprechende Lehrgänge besucht. Dann kann man die Prüfung auch wieder im Verein ablegen
Hier bei uns gibt es keine zentralen Prüfungen. Alle Kyu-Prüfungen, auch die zum 1. Kyu, werden im Verein beim eigenen oder einem eingeladenen Fremdprüfer abgelegt - ganz ohne Lehrgänge mit einem halben Jahr Vorbereitungszeit zwischen 2. und 1.Kyu. Erst die Danprüfungen sind auf Landesebene.
So unterschiedlich ist das.
Viele Grüße
Fjala
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Re: Beliebigkeit der PO - Altersgrenzen

Beitrag von Fritz »

judoka50 hat geschrieben:Ich halte überhaupt nichts davon, dass erst der Prüfer sagen muss, dass es "nicht reicht". Da ist vorher der ÜL gefragt. Er muss der Teilnahme an der Prüfung ja schließlich zustimmen und auch die gezeigten Defizite fallen irgendwie auf seine Ausbildung zurück. Also Teilnahme erst dann, wenn auch Erfolg zu erwarten ist.
Im brandenburgischen ist es so, daß sich der LV den Traum erfüllt, möglichst in jedem Verein mindestens einen
Prüfer zu haben. Damit gilt für die meisten Vereine, daß in der Regel der Trainer auch der Prüfer ist. Von daher
ist es kein Problem, nur vernünftig vorbereitete Leute zur Kyu-Prüfung zuzulassen. Und da die Prüfer halbwegs anständig
ausgebildet werden und sowohl eine praktische als auch ein theoretische Prüfung zum Erhalt der
Lizenz ablegen müssen, traut der LV seinen Prüfern schon zu, auch den 1.Kyu im eigenen Verein
verantwortungsbewußt zu prüfen.
In anderen LVs ist das anders. In Berlin z.B. kommt man recht einfach an eine Prüfungslizenz, dafür ist es dann
aber "nötig", ab Grüngurt zwei Prüfer hinzusetzen und die Abnahme eines 1.Kyu erfolgt zentral zu festen Terminen
mit ausgewählten Prüfern und sicherheitshalber dann auch gleich drei in der Kommission.
So kann die Spannweite der Verfahrensordnungen aussehen...
Hat alles Vor- und Nachteile, persönlich gefällt mir der Brandenburger Ansatz aber schon irgendwo besser ;-)
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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