Ohnmacht durch Würgegriffe

Hier geht es um Techniken, deren Ausführung und Beschreibung
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Tori
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Beitrag von Tori »

Man hört immer wieder davon, das jemand beim Würgen ohnmächtig wurde. Ich finde, man sollte es eigentlich gar nicht so weit kommen lassen. Jeder Judoka sollte wissen, wann er aufzugeben hat. Bei Hebeltechniken funktioniert das irgendwie besser. Übertriebener Ehrgeiz schadet doch nur dem Sport.
Auch als Tori neige ich dazu lieber vorher den Würger zu lösen, als dann jemanden wiederbeleben zu müssen.
Als Kampfrichter habe ich schon Kämpfe unterbrochen, wenn es ersichtlich war, das Uke anfängt bewußtlos zu werden. Gibt dann manchmal Ärger mit den Trainern, doch wenn die Judokas taumelt aufstehen, werden die Einsichtiger.
Ich bin noch nie ohnmächtig gewürgt worden. Doch Beinaheohnmachten kenne ich auch. Ich finde das Gefühl gar nicht so schlimm, ja eher sogar angenehm. Auf jeden Fall besser als einen schlecht angesetzen Würger, der einem nur die Haut am Hals einklemmt.


MM
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Fallen_Angel
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Beitrag von Fallen_Angel »

Ich wurde auch bereits (fast) bewusstlos gewürgt in einem Turnier. Ich würde sagen, dass der Druck (und der rote Kopf ;) ) hauptsächlich durch das Abdrücken der Venen hervorgerufen wird, so dass das Blut einfach nicht mehr abfließen kann. Die Arterien kann man letztendlich im Gegensatz dazu gut durch Muskulatur schützen.
Bei mir hat sich (Trotz Griff ins eigene Revers) das Gesichtsfeld immermehr verengt. Glücklicherweise sagte nach 35 Sekunden der Kari ein erlösendes Mate (welches ich selbst allerdings, wie alles andere auch, nicht mehr wirklich wahrgenommen hatte). So gut das auch war, ich hatte einige Probleme, wieder auf die Beine zu kommen.
Am Ende habe ich zwar gewonnen, doch das war wohl auch mehr auf die schlechteren Fähigkeiten im Stand zurückzuführen, denn ich bin mehr umhergetorkelt als gelaufen und war froh, kein technisches KO bekommen zu haben.
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coolbost
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Beitrag von coolbost »

ich war am letzten sonntag auf der lem bremen und musste mit ansehen
wie ein u17 durch einen falsch angesetzten würger (der würger war auf den kelhkopf angesetzt der seiten kampfrichter hat es gesehen aber nichts unternommen der hauptkampfrichter hat garnichts getan ich weiss nicht
ob der es von seinem standtpunkt es sehen konnte jedenfalls der junge musste ins krankenhaus und blieb da 2 tage)den kampf verlor ich weiss nicht ob in allen vereinen der würger richtig trainirt wird und die rücksicht auf die anderen judokas nämlich der gegner des verletzten schien mir ein
kämpfer der ohne rücksicht auf verluste kämpft
Der Müller
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Beitrag von Der Müller »

coolbost hat geschrieben:ich war am letzten sonntag auf der lem bremen und musste mit ansehen
wie ein u17 durch einen falsch angesetzten würger (der würger war auf den kelhkopf angesetzt der seiten kampfrichter hat es gesehen aber nichts unternommen der hauptkampfrichter hat garnichts getan ich weiss nicht
[...]ich weiss nicht ob in allen vereinen der würger richtig trainirt wird und die rücksicht auf die anderen judokas nämlich der gegner des verletzten schien mir ein
kämpfer der ohne rücksicht auf verluste kämpft
Ich glaube, dass das nicht unbedingt Absicht war. Natürlich will man einen Kampf gewinnen, dass dabei ein Würger falsch angesetzt wird (weil falsch gelehrt) ist nicht unbedingt ausschließlich die Schuld des Würgenden, oftmals dreht der andere seinen Kopf (logischerweise) auch so, dass er nicht so einfach gewürgt werden kann. Dass ein Kampfrichter das nicht sieht ist für jeden verständlich, der schon mal Kampfrichter war. Man spricht "sone-mama" nicht so schnell aus, wenn man nichts erkennt.

Ein eigenes Erlebnis dazu. Hatte mal ein Kampf wo ich den Gegener einwandfrei im Nami-juji-jime hatte. Der "Sack" wollte einfach nicht aufgeben, obwohl er schon fast blau war. Endlich dann doch abklopfen. Er war fast ohnmächtig und ich war so kaputt durchs Würgen, dass ich nach dem Kampf meine Wasserflasche nicht mehr aufbekommen habe. So ist eben Shiai.
Gruß
Jochen
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Speedy
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Beitrag von Speedy »

Ich habe den Würger zwar nicht gesehen, aber ich habe auch noch nie einen Würger gesehen, wo man nicht doch den Kopf in eine Richtung wegdrehen könnte (der Kopf müsste mit den Händen fixiert sein und dann fehlt ne Hand zum Würgen ;) ). Und da liegt der springende Punkt. Wird der Kehlkopf gewürgt und Uke kann seinen Kopf drehen, so liegt die Schuld bei Uke und es gibt keinerlei Indikation für die Karis, dort einzugreifen.

Gleiche Sache bei Schulterhebeln. Schulterhebel sind bei fixiertem Oberkörper verboten. Hat Uke aber eine Möglichkeit mitzurollen. ist der Ansatz des Schulterhebels erlaubt.
Grüßle
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Der Müller
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Beitrag von Der Müller »

Speedy hat geschrieben:Ich habe den Würger zwar nicht gesehen, aber ich habe auch noch nie einen Würger gesehen, wo man nicht doch den Kopf in eine Richtung wegdrehen könnte (der Kopf müsste mit den Händen fixiert sein und dann fehlt ne Hand zum Würgen ). Und da liegt der springende Punkt.
Der Müller hat geschrieben:[...]dass dabei ein Würger falsch angesetzt wird (weil falsch gelehrt) ist nicht unbedingt ausschließlich die Schuld des Würgenden[...]
Das meinte ich ja damit
Gruß
Jochen
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Fritz
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Beitrag von Fritz »

wie ein u17 durch einen falsch angesetzten würger (der würger war auf den kelhkopf angesetzt der seiten kampfrichter hat es gesehen aber nichts unternommen der hauptkampfrichter hat garnichts getan ich weiss nicht
ob der es von seinem standtpunkt es sehen konnte jedenfalls der junge musste ins krankenhaus und blieb da 2 tage)
Ich glaube ich wiederhole mich hier mal wieder, aber:

Es gibt zwei Prinzipien zum Würgen:
a) Unterbrechen der Blutzu-/abfuhr (ich glaub wir hatten da mal ne
Diskussion drüber ;-) ) zum Kopf ==> Ohnmacht.
b) Druck auf die Luftröhre ==> Schmerz und Einschränkung der Atmung
In der Praxis gibt es regelmäßig eine "Mischung"...

Und beide Prinzipien sind erlaubt. Auf
http://www.ijf.org/rule/rule_referee.php
kann man über verbotenen Handlungen nachlesen, da stehts nichts von
einer Einschränkung bei Würgen.

Daß ein U17 Kämpfer ins Krankenhaus mußte ist sehr bedauerlich und
traurig... Aber letztendlich wohl ein "regelkonformer" ein Unfall...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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coolbost
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Beitrag von coolbost »

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Shime Waza zu deutsch Würgetechnik



Kata-Te-Jime


Unter dem Oberbegriff Shime Waza sind all jene Judo-Techniken zusammengefaßt, deren Ziel es ist den Gegner durch abscheniden der Luft oder Blutzufuhr zum Gehirn zur Aufgabe zu zwingen. Shime bedeutet hierbei würgen oder zusammenpressen und Waza bedeutet Technik, also zusammengesetzt Würgetechnik oder im Plural Techniken. Die dabei angewendeten Techniken varieren stark, so werden z.B. verschiedene körperteile eingesetzt um dem Gegner die Luft "abzuschneiden", am gängigsten sind hier vor allem der Einsatz von Judogi, Armen und Beinen. Auch die Stellen des Angriffs sind verschieden, so werden folgende "schwache Stellen" des Körpers idealerweise attakiert, wie z.B. Halsschlagader, Kehlkopf, Luftröhre oder Genick. Anzumerken ist, dass der Kehlkopf nicht direkt angegriffen wird, da ein hebeln über ihn aus Verletzungsgründen verboten ist, ebenso ist ein würgen mit Fingern z.B. direktes Greifen des Kehlkopfes oder allgemein gesagt jemandem an die Gurgel gehen verboten. Das es verboten ist das genick zu verbiegen oder gar zu brechen versteht sich von selbst, da hier der sofortige Tod eintreten würde !

Hadaka-Jime


Durch den Druck auf die seitlichen Blutgefäße des Halses wird jedoch lediglich die Blutzufuhr zum Gehirm gemindert und bei straken Ansatz kann eine Bewustlosigkeit einsetzen, das der Partner bei kurzem Ansatz mit anschließender Aufgabe (z.B Abschlagen auf die Matte) dabei zu Schaden kommt ist relativ unwahrscheinlich. Somit sind auch die hier beschriebenen Würgetechniken mit dem Prinzip des Judo "Der sanfte Weg" den Partner nicht zu verletzen im Einklang und das brutal klingende Wort Würgetechniken verliert seinen Schrecken, dennoch sind Würgetechniken sehr effektiv und können auch in der Selbstverteidigung einen Gegner ohne Probleme für eine ganze Zeit zum unfreiwilligen Einschlafen bewegen, wir sprechen im Zusammenhang mit Selbstverteidigung stets von Gegner und im Training oder Wettkampf von Partner um die Prinzipien des Judo nicht zu vergessen.

Hadaka-Jime


Für die vielen verschiedenen Techniken gibt es wie bei allen Techniken geeignete Ausgangssituationen, diese sind der folgenden Übersicht beschrieben. Diese Art übersicht haben wir allen Technikenarten beigelegt um es einfacher zu machen eine geeignete Technik für die Vorgaben der Kyu Prüfung zu finden. Es ist außerdem möglich die gesamte Shime Waza unterteilt nach einem Sortierkriterien auszudrucken, z.B. nach Hebel-Gruppe, Alphabetisch nach Japanischen Namen, Alphabetisch nach Deutschen Namen oder sortiert nach Ausgangssituationen. Auch könnt ihr eine Übersicht aller Judo Techniken (Würfe,Hebel,Würger,Haltegreiffe,Falltechniken,Kata) ausdrucken oder jede für sich.So erhaltet ihr eine komplette Übersichten komplett kostenlos.

!!!Anzumerken ist, dass der Kehlkopf nicht direkt angegriffen wird, da ein hebeln über ihn aus Verletzungsgründen verboten ist, ebenso ist ein würgen mit Fingern z.B. direktes Greifen des Kehlkopfes oder allgemein gesagt jemandem an die Gurgel gehen verboten. !!!

ich stand genau daneben und habe gesehen das der judoka den würger genau auf den kehlkopf ansetzte und habe mir auch nochmal die videoaufnahmen angeguckt. der angegriffene hat auch nicht den kopf gedreht .es ist auch kein regelkonformer unfall denn was nicht in den regeln steht ist damit noch lange nicht erlaubt erlaubt .
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The_Rod
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Beitrag von The_Rod »

Bin auch ma ohnmächtig gewesen! War zu verbissen der Kampf und ich wollte nicht aufgeben! War bei nem Turnier! Da bin ich dann bei den Sanis auf der Trage wieder wach geworden! :D
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Der Müller
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Beitrag von Der Müller »

@ coolbost

Wie die Würger im einzelnen wirken (oder würgen) wissen wir glaube ich alle, und dass das Würgen auf en Kehlkopf verboten ist, wissen wir auch. Nichts desto trotz kann das immer wieder im Kampf geschehen, unabsichtlich. Bei einer Prüfung oder im Training sollte das nicht passieren.
Gruß
Jochen
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The_Rod
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Beitrag von The_Rod »

War auch nicht sooo angenehm! :)
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coolbost
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Beitrag von coolbost »

Fritz hat geschrieben:Es gibt zwei Prinzipien zum Würgen:
a) Unterbrechen der Blutzu-/abfuhr (ich glaub wir hatten da mal ne
Diskussion drüber ) zum Kopf ==> Ohnmacht.
b) Druck auf die Luftröhre ==> Schmerz und Einschränkung der Atmung
In der Praxis gibt es regelmäßig eine "Mischung"...
es geht um diese sätze von fritz wenn das ein kid liest dann meint er das er den würger auf den kehlkopf ansetzen kann und vielleicht eine lebens bedrohenden moment herbeiführt denn wer kann an der matte einen luft röhrenschnitt durch führen im schlimmsten fall .denn auf vielen turnier
sind nicht mal rettundssanitäter vor ort
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The_Rod
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Beitrag von The_Rod »

Also auf allen Turnieren auf denen ich bisher war, und das waren nicht wenig, waren IMMER sanis dabei!
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Speedy
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Beitrag von Speedy »

@The_Rod: Sanis sind bestimmt auf den allermeisten Turnieren, aber es gibt einen 475 stündigen Ausbildungsunterschied zwischen einem ehrenamtlichen Sanitäter (beim DRK hat dieser eine sogenannte San- B Ausbildung, beim ASB heißt sie S3) und einem staatl. geprüften Rettungssanitäter. Der Rettungssanitäter ist dann doch eher die Mangelware auf einem Turnier und noch seltener wirst du einen Rettungsassistenten oder einen Notarzt antreffen.

@der Müller: Du unterliegst hier einem Irrtum. Das Würgen des Kehlkopfes ist nicht verboten. Wenn es Uke unangenhem ist, kann er den Kopf zur Seite drehen und schon sind ein paar Muskelstränge im Weg und der Kehlkopf wird nicht mehr eingedrückt. Alternativ kann Uke auch jederzeit abschlagen, wenn ihm die Bearbeitung des Halses nicht gefällt.
Und wenn du da drauf bestehen willst, dass es doch verboten ist, dann nenn mir bitte den entsprechenden Artikel in der Wettkampfordnung und die Strafe, die es dafür geben soll. Und ich bin mir sehr sicher, du wirst nichts finden.
Grüßle
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BadenIkkyu

ich wurde zwar nicht , aber hab mal

Beitrag von BadenIkkyu »

als "kleiner" *G* Orangegurt meinen damaligen Lieblingspartner und FREUND beim Üben von Hadaka-jime fast erwürgt. Ich hab nix gesehen (logo, war ja hinter ihm) und auch kein Abschlagen mitbekommen. Ich habe da auch noch nen Krampf gehabt :oops: :shock: Gott Sei Dank hat mein Trainer was gemerkt. Einmal war ich auch weg, aber das war schlagartig. Danach (als ich wieder "da" war) habe ich mich gwundert, was los ist, weil "alle " um mich rumstanden. Ich hab nix mehr gewußt.

Und "Speedy" muß ich zustimmen @Sanis:
Da ich selber einer bin (San-H) hier mal die "Hierarchie:"
Absolvent eines Lehrganges "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" am Unfallort
Ersthelfer -> Erste Hilfe Lehrgang
Sanitätshelfer - geteilt in San-A und San B beim dRK ->Sanitätshilfelehrgang
Rettungshelfer - 3.Mann
Rettunssanitäter -> 80 Stunden Theorie 80 Stunden auf dem Rettungswagen
Rettungsassistent <der erste in der Kette mit beruflicher! Ausbildung -> 3Jahre
Notarzt -> Zusatz zum Studium der Medizin
Soweit ich weiß sind auf gewissen Wettkämpfen mindestens RS <vorgeschrieben>.
@Aufgabe:ICH habe gelent und >gebe es auch so weiter<:
Beim geringsten Anzeichen (das es würgt oder hebelt) SOFORT!
abschlagen (oder STOP rufen). Weil beim "Durchhalten" Zellen für immer vernichtet werden.

@Fritzens Sotomakikomi: aber doch nur wenn er "falsch" gemacht wird?
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Speedy
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Beitrag von Speedy »

@BadenIkkyu:
Mit dem Thema Sani sind wir zwar weg vom Thema, aber es passt nun mal grad in das Gespräch. Bei dir ist ein Fehler in den Ausbildungsstunden.

Der Rettungshelfer hat 160 Stunden Theorieausbildung, 80 Stunden Klinikpraktikum und 80 Stunden Lehrrettungswache als 3. Mann auf einem Rettungswagen. Danach darf er schon als 2. Mann (Fahrer) auf einem Rettungswagen eingesetzt werden.
Der Rettungssanitäter ist die Aufbaustufe. Es kommen noch einmal 80 Stunden Klinikpraktikum und 80 Stunden Lehrrettungswache hinzu und danach ein 40 stündiger Abschlusslehrgang mit staatlicher Prüfung mit Klausur, mündlicher und praktischer Prüfung.

Der Rest stimmt soweit. Der Rettungsassisstent ist noch nicht bundesweit ein 3 jähriger Ausbildungsstandart, dass soll aber langfristig so werden. Zur Zeit kann man ihn noch innerhalb eines Jahres machen, wenn man vorher schon Rett.-San. war.

So, aber jetzt zurück zum Judo. :)
Grüßle
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Fritz
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Beitrag von Fritz »

coolbost hat geschrieben:wenn das ein kid liest dann meint er das er den würger auf den kehlkopf ansetzen kann
Kinder dürfen nach den aktuellen Wettkampfregeln überhaupt nicht
würgen...
Auf der einen Seite ist das auch sicherlich richtig, aus Sicherheits- u.
Gesundheitsgründen, auf der anderen Seite führt das leider aber
auch oft dazu, daß Würgetechniken erst sehr spät im Training behandelt
werden (wer übt schon Zeug, was eh noch nicht gebraucht wird ;-) ?)
und es dann ein 'böses Aufwachen' etwas später gibt...

An dieser Stelle hat mir unser altes DDR-Prüfungssystem sehr
gut gefallen, zwar wurden relativ wenig Bodensachen (im Vergleich
zu jetzt) abgefragt, aber für Gelb waren halt auch schon zwei
Würger dabei, sozusagen gleichberechtigt zu Festhalten und Hebeln...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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sabi
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Beitrag von sabi »

Naja bei uns werden die Sachen schon eher trainiert. Aber nur abundzu. Einmal haben wir auch von unserem einen Trainer Sachen gezeigt bekommen, die eigentlich verboten sind. Die hab ich aber net so mitbekommen, weil ich schon mal die Kata für den Grüngurt geübt hab.



gruß sabrina
In der Ruhe liegt die Kraft

Besucht doch mal http://www.judo-sport.ch.vu

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Beitrag von Der Müller »

@ Speedy

Danke
Gruß
Jochen
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coolbost
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Beitrag von coolbost »

fritz bei uns durfte bei der u 15 gewürgt werden und ein 12 jähriger ist für mich noch ein kind. dann habe ich noch bei einen bundeskampfrichter
würgen auf den kehlkopf ist nicht direkt verboten aber wird abgebrochen wegen der hohen verletzungsgefahr
!!!irgendeine Handlung zu begehen, die den Gegner verletzen oder gefährden könnte oder die gegen den Geist des Judo ist. !!!


ARTIKEL 27: VERBOTENE HANDLUNGEN
Die Einteilung der Vergehen in vier Gruppen ist als Richtlinie gedacht, um allen ein klareres Verständnis zu geben für die normalerweise für eine verbotene Handlung zu erteilende Strafe.
Strafen sind nicht addierbar. Jede Strafe muß nach ihrem eigenen Wert erteilt werden. Bei Erteilung einer zweiten oder folgenden Strafe wird automatisch eine frühere Strafe gelöscht. Wenn ein Kämpfer bereits bestraft worden ist, muß bei jeder folgenden Strafe für diesen Kämpfer die nächst höhere Stufe der Bestrafung als die existierende erteilt werden.
Jedesmal, wenn der Kampfrichter eine Strafe erteilt, soll er mit einer einfachen Aktion den Grund der Bestrafung andeuten.
Auch nach der Ansage von "Sore-made" kann eine Strafe erteilt werden für jede verbotene Handlung, die während der Kampfzeit begangen wurde, oder in außergewöhnlichen Situationen für eine schwerwiegende Handlung, die nach dem Zeitzeichen begangen worden ist, solange die Entscheidung noch nicht angezeigt worden ist.

SHIDO wird jedem Kämpfer erteilt, der einen leichten Verstoß begangen hat:
absichtlich den Griff vermeiden, um Kampfaktionen zu verhindern.
in der Standposition eine übermäßig defensive Haltung einzunehmen (im allgemeinen mehr als 5 Sekunden).
in der Standposition, nachdem Kumi-kata (Greifen) erfolgt ist, keine Angriffsaktionen zu machen (siehe Anhang: Inaktivität).
eine Aktion auszuführen, die dazu gedacht ist, den Eindruck eines Angriffs zu geben, die aber klar zeigt, daß keine Absicht vorhanden war, den Gegner zu werfen (Scheinangriff).
sich ganz innerhalb der Warnfläche mit beiden Füßen zu befinden, außer zum Beginn eines Angriffs, zur Ausführung eines Angriffs, zum Kontern eines Angriffs des Gegners oder zur Verteidigung gegen einen Angriff des Gegners (siehe Anhang: Warnfläche).
in der Standposition fortwährend ohne anzugreifen folgendermaßen zu halten (im allgemeinen mehr als 5 Sekunden):
mit einer oder beiden Händen den Gürtel oder das Jackenende des Gegners.
die Jacke oder das Revers des Gegners mit beiden Händen auf derselben Seite.
einen Jackenärmel des Gegners mit beiden Händen.
in der Standposition fortwährend das/die Ärmelende(n) des Gegners zum defensiven Zweck zu halten (im allgemeinen mehr als 5 Sekunden).
mit einem oder mehreren Fingern in das Ärmelende oder das Ende der Hosenbeine des Gegners zu fassen oder beim Greifen des Ärmels zu knebeln.
in der Standposition fortwährend die Finger des Gegners mit einer oder bald Händen verhakend zu fassen, um Kampfaktionen zu verhindern (im allgemein mehr als 5 Sekunden).
absichtlich den eigenen Judogi in Unordnung zu bringen oder den Gürtel oder die Hose ohne die Erlaubnis des Kampfrichters auf- oder zuzubinden.
das Ende des Gürtels oder der Jacke um einen Körperteil des Gegners schlingen.
den Judogi in den Mund zu nehmen.
eine Hand, einen Arm, einen Fuß oder ein Bein direkt auf das Gesicht des Gegners zu legen.
von der Standposition aus des Gegners Fuß/Füße, Bein(e) oder Hosenbein(e) mit einer Hand oder beiden Händen zu ergreifen, wenn nicht gleichzeitig eine Wurftechnik versucht wird .
einen Fuß oder ein Bein in den Gürtel, den Kragen oder das Revers des Gegners zu setzen.
CHUI wird jedem Kämpfer erteilt, der einen ernstlichen Verstoß begangen hat (oder der bereits mit "Shido" bestraft worden ist und einen zweiten leichten Verstoß begangen hat):
Shime-waza anzuwenden, indem man das Jackenende oder den Gürtel benutzt.
Anwendung der Beinschere (Dojime) am Rumpf, Hals oder Kopf des Gegners (Schere mit gekreuzten Füßen und ausgestreckten Beinen).
mit dem Knie oder Fuß gegen die Hand oder den Arm des Gegners zu stoßen, damit er seinen Griff freigibt.
die Finger des Gegners zurückzubiegen, um seinen Griff zu lösen.
den Gegner herunterzuziehen, um mit Ne-waza zu beginnen, ausgenommen in Übereinstimmung mit Artikel 16.
von Tachi-waza oder Ne-waza aus die Kampffläche zu verlassen oder den Gegner zu zwingen, die Kampffläche zu verlassen (siehe Artikel 9, Ausnahmen).
KEIKOKU wird jedem Kämpfer erteilt, der einen schweren Verstoß begangen hat (oder der bereits mit "Chui" bestraft worden ist und einen weiteren leichten oder ernstlichen Verstoß begeht):
zu versuchen, den Gegner dadurch zu werfen, daß ein Bein um das Bein des Gegners geschlungen wird, während man mehr oder weniger in dieselbe Richtung wie der Gegner blickt und sich rückwärts auf ihn fallen läßt (Kawazu-gake).
Kansetsu-waza (Hebeltechnik) anderswo als am Ellenbogengelenk anzusetzen.
irgendeine Handlung zu begehen, die den Nacken oder die Wirbelsäule des Gegners verletzen könnte.
Einen Gegner, der auf dem Rücken liegt, von der Matte hochzuheben, um ihn dann wieder auf die Matte hinunterzustoßen.
Das Standbein des Gegners von innen wegzufegen, wenn dieser eine Technik wie z. B. Harai-goshi etc. ausführt.
die Anweisungen des Kampfrichters nicht zu beachten.
Während des Wettkampfes unnötige Ausrufe, Bemerkungen oder Gesten zu machen, die den Gegner herabwürdigen.
irgendeine Handlung zu begehen, die den Gegner verletzen oder gefährden könnte oder die gegen den Geist des Judo ist.
sich bei der Ausführung oder bei dem Versuch der Ausführung von solchen Techniken wie Waki-gatame direkt auf die Matte fallen zu lassen.
HANSOKU-MAKE wird jedem Kämpfer erteilt, der einen sehr schweren Verstoß begangen hat (oder der bereits mit "Keikoku" bestraft worden ist und ein weiteres Vergehen in irgendeiner Höhe begeht):
bei der Ausführung oder bei dem Versuch der Ausführung solcher Techniken wie Uchi-mata, Harai-goshi etc. durch das Beugen nach vorn und unten den Kopf zuerst in die Matte zu "tauchen".
sich absichtlich nach hinten fallen zu lassen, wenn sich der andere Kämpfer von hinten am Rücken festklammert und wenn einer der Kämpfer die Bewegungen des anderen unter Kontrolle hat.
harte oder metallene Gegenstände zu tragen (bedeckt oder nicht bedeckt).
Anhang zu Artikel 27 - Verbotene Handlungen
Kampf- und Außenrichter sind berechtigt, Strafen entsprechend der "Absicht" oder aus der Situation heraus und im besten Interesse des Sportes zu erteilen.
'Wenn der Kampfrichter den oder die Kämpfer bestrafen möchte (ausgenommen im Fall von "Sono-mama" in Ne-waza), dann unterbricht er zeitweise den Kampf, läßt die Kämpfer zur Ausgangsposition zurückkehren und erteilt die Strafe, während er auf den Kämpfer zeigt, der die verbotene Handlung begangen hat.
Vor der Vergabe von "Hansoku-make" muß der Kampfrichter die Außenrichter befragen und seine Entscheidung in Übereinstimmung mit der "Dreiermehrheitsregel" treffen. Wenn beide Kämpfer gleichzeitig einen Regelverstoß begehen, dann soll jeder, entsprechend der Schwere des begangenen Verstoßes, bestraft werden.
Wenn beide Kämpfer bereits mit "Keikoku" bestraft worden sind und danach beide eine weitere Strafe erhalten sollen, dann werden beide disqualifiziert. Trotzdem können die Offiziellen ihre endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit in Übereinstimmung mit Art. 30 (Situationen, die nicht in diesen Regeln enthalten sind) treffen.
"Keikoku" oder "Hansoku-make" in Ne-waza soll in derselben Weise angewandt werden wie "Osae-Komi" (siehe Artikel 26, Anhang Absatz 2 und 3).
Wenn ein Kämpfer seinen Gegner nicht in Übereinstimmung mit Artikel 16 in die Bodenlage bringt und sein Gegner keinen Vorteil daraus zieht, indem er den Bodenkampf nicht aufnimmt, dann soll der Kampfrichter "Matte" ansagen, den Kampf zeitweise unterbrechen und dem Kämpfer "Chui" erteilen, der gegen den Artikel 16 verstoßen hat.

Inaktivität wird als gegeben betrachtet, wenn im allgemeinen 25 Sekunden keine Angriffshandlungen von einem oder beiden Kämpfern erfolgt sind. Als Inaktivität wird nicht betrachtet, wenn keine Angriffshandlungen erfolgen, der Kampfrichter jedoch der Ansicht ist, daß der Kämpfer tatsächlich eine Gelegenheit zum Angriff sucht.
Warnfläche: Der Kampfrichter soll dem/den Kämpfer(n) eine kurze Zeitspanne (ungefähr 5 Sekunden) auf der Warnfläche zugestehen.
Ein Kämpfer soll nicht bestraft werden, weil er mit beiden Händen auf derselben Seite die Jacke hält, wenn die Situation dadurch entstanden ist, daß der Gegner seinen Kopf unter dem Arm des Haltenden durchgetaucht hat. Sollte jedoch ein Kämpfer wiederholt seinen Kopf so wegdrehen, dann hat der Kampfrichter darauf zu achten, ob der Kämpfer nicht eine übermäßig defensive Haltung einnimmt (Artikel 27 (2)).
Umschlingen bedeutet, daß der Gürtel oder die Jacke vollständig einen Kreis bilden muß. Der Gebrauch des Gürtels oder der Jacke als Haltepunkt für einen Griff ohne vollständiges Umschlingen, also z.B. um den Arm des Gegners festzulegen, wird nicht bestraft.
Gesicht bedeutet die Fläche innerhalb der Linie, die durch Stirn, Bereich vor den Ohren und Kinnlinie begrenzt wird.
Beispiel: Kani-basami / Kombination von Hebel- und Wurftechnik
Beim Versuch, Würfe wie Harai-goshi, Uchi-mata etc. auszuführen: Wenn dabei nur mit einer Hand das Revers des Gegners gegriffen wird - von einer Position, die Wakigatame ähnelt (wobei das Handgelenk unter der Achselhöhle des Werfenden festgeklemmt wird) - um sich absichtlich mit dem Gesicht nach unten auf die Matte fallen zu lassen, wird dies als verletzungsgefährlich angesehen und soll bestraft werden. Solche Aktionen, bei denen es nicht beabsichtigt ist, seinen Gegner klar auf den Rücken zu werfen, sind gefährlich und werden in derselben Weise behandelt wie Waki-gatame.
DJB-Kommentar
zu 8.
Das Drehen des Revers oder des Ärmels ist nur zum Zwecke der Ausführung einer Technik gestattet.
zu 13.
Wenn bei dem Versuch zu würgen über das Gesicht gezogen wird, erfolgt Matte; eine Bestrafung erfolgt nur dann, wenn eine erkennbare Absicht vorliegt.
zu 17.
Verboten ist nur ein ruckartiges Lösen (Treten, Stoßen).
zu 24.
Im Stand nur den Nacken des Gegners zu greifen, um ihn schleudernd zu Boden zu werfen, ist verboten. Der Doppelnelson ist verboten. Ein direkter Angriff auf den Nacken wird mit sofortigem "Keikoku" bestraft. Das alleinige Halten des Kopfes zählt nicht als Haltegriff.
Kommt aus einem Haltegriff ein Halten nur des Kopfes zustande, muß der Haltende seine Technik sofort ändern, sonst sagt der Kampfrichter Matte an, und erteilt "Keikoku".
zu 26.
Das bloße Sperren des gegnerischen Standbeines ist nur zur Verteidigung erlaubt.
zu 30.
Der Waki-gatame vom Stand zum Boden ist ohne Berücksichtigung der Ausführungsgeschwindigkeit verboten.
zu 31.
Das Abstützen (Eintauchen) von Tori mit dem Kopf ist verboten, gleichgültig, ob die Stirn, der Ober- oder der Hinterkopf aufgesetzt wird und ungeachtet dessen, ob Uke mitfällt oder stehenbleibt.

Bei der Registrierung der Strafen muß bei Vergabe einer höherwertigen Strafe die zuvor gegebene zurückgenommen werden.
Entsprechend wird die bereits umgerechnete Wertung (siehe Art. 2b) ebenfalls zurückgenommen
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