Aikido!?

Hier geht es um die Geschichte und um Traditionen des Judo
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Ronin
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Beitrag von Ronin »

dann macht es auf jeden Fall Sinn.

Ich wollte auch nicht sagen, dass irgendetwas in Vergessenheit geraten sollte...
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Taidoka
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Würfe durch Hebel

Beitrag von Taidoka »

Tom Herold schrieb: "Da es allerdings im sportlich orientierten Wettkampfjudo verboten ist, den Gegner durch Hebel im Stand zu Boden zu bringen (jedenfalls dann, wenn es sich um "verhebelte Würfe" handelt), ist es kein Wunder, daß Jûdôka diese Techniken weder kennen noch beherrschen (es sei denn, sie trainieren zusätzlich Aikido)."

Das steht so nicht in den Regeln. Es heißt dort: "Die Anwendung von 'Kansetsu-Waza', um den Wettkämpfer zu werfen, wird nicht als eine bewertbare Wurftechnik angesehen." (Anhang zu Artikel 20 - Ippon). Also wird ein "verhebelter Wurf" weder bestraft noch bewertet, so lange er am Ellenbogengelenk angesetzt wird. Folglich ist er nicht verboten und hervorragend für den Übergang zu Ne-Waza geeignet. Ich bin jedoch kein Kampfrichter und stütze mich ausschließlich auf das Regelwerk. Ich weise hin auf eine interessante Diskussion zum Thema in dem Thread "Aikido-Techniken im Judo-Wettkampf" unter "Alles zum Thema Judo".
Freundliche Grüße
Christian
Sportliche Grüße
Judomax
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Beitrag von Judomax »

Man darf im Stand hebeln und den Gegner in die Bodenlage zwingen. Aber verhebelte Würfe sind verboten.
Ich glaube, dass es so ist.

Gruß Max
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Taidoka
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Beitrag von Taidoka »

Hallo Max,
das hatte ich auch immer geglaubt, bis ich mir mal genauer die IJF-Regeln durchlas. Zumindest steht dort explizit nichts von einem Verbot. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass solche verhebelten Würfe je nach Ausführung übermäßig das Ellenbogengelenk gefährden können und daher als verletzungsgefährlich eingestuft werden können, was ja schnell mit einem Hansoku-Make enden kann. :|
Ich bin auf jeden Fall verwirrt. Gibt es hier keinen kompetenten Kampfrichter, der das bitte genauer erläutern kann?
Gruß
Christian
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tom herold
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Verhebelte Würfe

Beitrag von tom herold »

Ich war zwar lange Kampfrichter - aber in der DDR ... und dort waren verhebelte Würfe eindeutig verboten, wie wir auf diversen Weiterbildungen immer wieder eingetrichtert bekamen.
Das aktuelle Regelwerk der IJF kenne ich nicht so gut, daß ich nun sagen könnte, ob diese Dinge explizit verboten sind oder ob man vergessen hat, dies zu regeln.
Ich weiß jedoch, daß die mir bekannten Kampfrichter sofort "Hansoku-Make" donnern, wenn jemand einen verhebelten Wurf durchzieht ...
Wäre schon interessant zu erfahren, ob sie damit voreilig handeln, nicht wahr? Denn wenn es nicht ausdrücklich verboten sein sollte ... da tun sich ja ganz neue Welten auf, denn bei uns werden diese Dinger fleißig geübt (ab 16 Jahre).
Freundliche Grüße
Tom
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Beitrag von Judomax »

Also ich bin mir da recht sicher, dass die verhebelten Würfe verboten sind.
Es ist nur erlaubt jemanden durch einen Hebel auf den Boden zu zwingen.

Gruß Max
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