ich bin heute durch Prüfung zum 5. Kyu gefallen. Wann darf ich die wiederholen? Also irgendwie durfte ich jeden Wurf 5x zeigen und bei der Kombination habe ich mir noch Oberschenkel verdreht.
Bin grad niedergeschlagen.
LG Nell

Die Prüfung ist gelaufen und das negative Prüfungsergebnis steht fest. Daran kann man wohl im Nachhinein nichts mehr ändern. Da ich aber aus Deinen Beiträgen herauslese, dass Du Spass am Judo hast, nehme ich an, dass das sicher nicht Deine letzte Prüfung gewesen ist bzw. soll sein. Deshalb würde ich - in Deinem Sinne - abklären, wie Du die nächsten Prüfungen erfolgreich meistern kannst.Was wäre denn, wenn man mich anders prüfen hätte müssen?
Man wird sagen, dass Dir durch das viele Nachfragen vermehrt die Möglichkeit gegeben wurde, Deine Prüfungsleistung zu verbessern, um doch noch zu bestehen, Du diese Chance aber nicht nutzen konntest.Und deutet das viele Nachfragen nicht eher darauf, dass die meine Einschränkung nicht ernst nehmen?
So wie ich Dich in Deinen wenigen Beiträgen kennengelernt habe, bist Du sehr sympathisch und gewissenhaft. Das wird schon! Jeder fällt mal durch ne Prüfung! *fühle Dich geknuddelt*Ich glaube, ich brauch wen, der mir den Kopf tätschelt.
Das verstehe ich nicht, was wurde angezählt?Nell_norge hat geschrieben:. Naja, mein Uke hat immer angezählt
Nell_norge hat geschrieben: Mein Trainer war einer der Prüfer und naja, ich steh etwas auf ihn. Keine Ahnung, wie das von seiner Seite ist.
Versteh ich nicht, Du findest Deinen Trainer toll und nutzt nicht die Gelegenheit der versauten Prüfung, um mit ihm ins Gespräch zu kommen?Nell_norge hat geschrieben: So recht fragen wegen Fehlerprotokoll, als auch wegen Behinderten-Po bei meinem Trainer trau ich mich nicht (nicht wegen des Vertrauens unbedingt, sondern weil ich denke ich hab mich blamiert und naja, ich ihn ja toll finde)
Und nur weil sie schlecht hört, wird rumüberlegt wegen "Behinderten-Prüfungsordnung"?
10% Resthörvermögen emfinde ich als mehr als nur "schlecht hören"- stelle mir das in etwa so vor, wie wenn man bei einer Talkshow im Fernsehen den Ton auf 1/10 der Normallautstärke stellt und dann noch wissen muss, über was die da gerade reden.Das Problem ist, ich höre nur noch 10% und höre den Prüfer nicht.
Ein schlechtes Gehör beeinträchtigt oft nicht nur das Hören, sondern auch den Gleichgewichtssinn (der ja bekanntlich im Innenohr sitzt) - und beim Judo ist ja das Gleichgewicht schon irgendwie wichtig (man spricht ja auch von "Gleichgewicht brechen", "den Gegner aus dem Gleichgewicht bringen", etc.)... zudem muss man ja nicht nur versuchen, den anderen aus diesem zu bringen, sondern auch das eigene zu behalten.Und ja, mein Gleichgewichtssinn ist beeinträchtigt. ich schwanke ab und an gut.
Kommunikation: Ich würde sie zu mir an den Tisch winken und langsam, laut und deutlich reden in der Hoffnung, dass das Lippenlesen funktioniert. Außerdem würde ich den mündliche Teil auf das Nötigste reduzieren. Ich habe bisher zwar eher im privaten und beruflichen Bereich Kontakte zu Schwerhörigen, aber da funktioniert das eigentlich ganz gut.Kumamoto hat geschrieben:Was würdet ihr als Prüfer denn machen, wenn ihr wisst, dass ihr einen in seiner Hörleistung und im Gleichgewichtssinn verminderten Judoka in der Prüfung habt?
Also ich würde mir erstmal versuchen, im Training ein Bild von dem betreffenden Judoka zu machen oder mir vom Heimtrainer diese Person genau beschreiben lassen. Dann würde ich mit diesen Eindrücken und Fakten eine Mail an den Behindertenbeauftragten und den Prüfungsbeauftragten des Verbandes schicken und fragen, ob es schon ähnliche Fälle gegeben hat und wenn ja, ob es Auswirkungen auf die Prüfung gab.
Und was würdet ihr machen, wenn ihr IN der Prüfung merkt, dass ihr einen Hörgeschädigten prüft und dieser gerade dabei ist durch die Prüfung zu fallen und ihr einen Zusammenhang mit der Behinderung zumindest nicht ausschließen könnt?