Videoaufnahmen auf Youtube ?? Rechtlicher Aspekt ??

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theodor
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Videoaufnahmen auf Youtube ?? Rechtlicher Aspekt ??

Beitrag von theodor »

Hallo,
wollte mal kurz fragen, ob hier jemand weis, ob man bei Youtube seine mitgefilmten Videos von Turnieren der Kids einstellen darf ? Bezüglich der Persönlichkeitsrechte der Gegner, bzw. Kampfrichter bin ich mir da nicht so ganz im Klaren.
Gruß
Theodor
tutor!
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Re: Videoaufnahmen auf Youtube ?? Rechtlicher Aspekt ??

Beitrag von tutor! »

Urheber- und Persönlichkeitsrechte gehören beide zu meinen Arbeitsgebieten, allerdings bin ich kein Rechtsanwalt. Da kann Hofi besser weiter helfen.

Das Urheberrecht liegt bei demjenigen der die Filme macht (filmt bzw. schneidet). Die Persönlichkeitsrechte ("Recht am eigenen Bild") liegen bei denen, die erkennbar abgebildet werden. Grundsatz: die Veröffentlichung oder auch nur die Speicherung (Datenschutz!) eines Bildes ist nur mit Zustimmung der betreffenden Person zulässig. Für Kinder kommt das Problem, der "Zustimmungsfähigkeit" hinzu - im Zweifel muss die Zustimmung durch die Eltern erfolgen.

Es existieren Ausnahmen, für die keine Zustimmung der Betroffenen erforderlich ist:
  • Ausnahme 1 ist die Aufnahme einer Landschaft oder eines Gebäudes, das das eigentliche Hauptmotiv ist und wo die abgebildete Person nur "zufällig" mit fotographiert/gefilmt wird. Im Einzelfall ist das mitunter schwierig zu entscheiden, ob eine Person nun "Motiv" oder "Beiwerk" ist - vor allem kann sich das nach einer Bearbeitung (Ausschnitt!) auch ändern.
  • Ausnahme 2 ist das Ablichten von "Versammlungen und Aufzügen". Hierbei muss die Versammlung selbst das Motiv sein und nicht einzelne Personen, die daran teilnehmen. Diese Personen müssten zustimmen, die anderen nicht. Die offiziele Eröffnung einer Meisterschaft wäre z.B. ein solcher Fall.
  • Ausnahme 3 greift, wenn das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit höher einzustufen ist, als das Recht am eigenen Bild. Dies ist die Rechtsgrundlage der Pressefotographie.
Wenn Du nun Aufnahmen von Meisterschaften machst und diese veröffentlichst, brauchst Du eine Rechtsgrundlage um dies zu tun. Das Recht am eigenen Bild ist als Persönlichkeitsrecht verbrieft. Es bedarf daher einer gesetzlichen Ausnahmeregelung sofern keine Zustimmung erfolgt ist.

Im Falle der von dir angesprochenen Meisterschaftsvideos sehe ich keine Zustimmung (diese könnte in den Teilnahmebedingungen eingearbeitet sein, was aber m.W. nicht passiert) und auch keine Ausnahme.

Die abgelichteten Personen (Kämpfer, Kampfrichter) sind erkennbar und ich kann kein Interesse der Öffentlichkeit erkennen. Es dürfte eher das Interesse einzelner Beteiligter sein, sich selbst im Internet zu präsentieren. Dies allein wiegt jedoch nicht schwerer als die Rechte der anderen Betroffenen.

Sich auf das Presserecht - und damit auf das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit - zu berufen würde voraussetzen, dass man auch als "Presse" legitimiert ist und dass die Art und Weise der Veröffentlichung auch so gehalten ist, dass man von "Presse" sprechen kann.

Also: es gibt ein Problem, das hast Du gut erkannt. Jeder, dessen Rechte betroffen sind, kann mindestens verlangen, dass die entsprechenden Aufnahmen wieder entfernt werden. Schadensersatz ist übrigens auch möglich.
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Re: Videoaufnahmen auf Youtube ?? Rechtlicher Aspekt ??

Beitrag von theodor »

Danke für die Antwort !

D.h. die bei Youtube eingestellten Videos von Europa- oder Weltmeisterschaftskämpfen sind ok, da öffentliches Interesse besteht, die von Kinderturnieren wären ok, wenn man Kampfrichter und Gegner (Eltern) fragt, bzw. deren Gesichter per Software unkenntlich macht ??

D.h.
so eine Aufnahme:
** gelöscht ** vom verfasser

könnte Probleme geben ??
Zuletzt geändert von theodor am 15.07.2009, 11:25, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
Theodor
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judopa
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Re: Videoaufnahmen auf Youtube ?? Rechtlicher Aspekt ??

Beitrag von judopa »

Mal abgesehen von den Rechten.

Ich weiß ja nicht was manche Leute so freiwillig über sich im Internet preisgeben.

Ich weiß nach nur 5 Minuten, dass der Ersteller des Videos eine eigene HP betreibt.
Er war min. so schlau keine eigene Domain zu nutzen sondern beepworld. Hier wiederum hat er ein Impressum angegeben. Mit Hilfe des Telefonbuchs finde ich eine Telefonnummer usw.

So, dürfte es für ein bestimmtes Klientel nicht allzu schwierig sein, das Mädchen zu finden. Z.B über Schulen in der Nähe oder Ähnliches.
Wobei in diesem Beispiel die Aktualität fehlt.
MFG
judopa
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Re: Videoaufnahmen auf Youtube ?? Rechtlicher Aspekt ??

Beitrag von tutor! »

@theodor: Im Prinzip ja, aber leider ist es in der Praxis manchmal nicht ganz so einfach.

Bei großen Meisterschaften ist immer die Frage, wo die Aufnahmen herkommen und ob derjenige, der die Aufnahmen veröffentlicht, auch tatsächlich die Urheberrechte besitzt. Kein Athlet kann sich jedoch auf seine Persönlichkeitsrechte berufen und die Veröffentlichung eines Kampfes oder eines "Ausrasters" bei hohen Meisterschaften unterbinden.

Allerdings ist die Frage, ob nicht als Presse akkreditierte Zuschauer Filmen oder fotografieren dürfen. Ich glaube eher nicht - und wenn, dann nur zum persönlichen Gebrauch, wozu eine Veröffentlichung im Internet nicht gehört. Dazu müsste man aber in die Regularien der jeweiligen Veranstaltungen schauen. Dies würde aber nur das Verhältnis zwischen Veranstalter und dem "Veröffentlicher" betreffen, denn....

... in der Regel ist es nämlich so, dass das Senderecht und das Recht auf Öffentliche Zugänglichmachung (das braucht man für eine Veröffentlichung auf YouTube) von den Veranstaltern vermarket wird - und zwar exclusiv an bestimmte Partner (z.B. Fernsehsender). Deren Aufnahmen darf man natürlich nicht selbst auf YouTube hochladen. Damit würde man gegen die Urheberrechte der Sender verstoßen (was massenweise passiert). Wenn der Veranstalter nun diese Rechte exklusiv vermarktet, muss er gegenüber seinem Vertragspartner natürlich sicherstellen, dass niemand anders entsprechende Veröffentlichungen vornimmt.

Ich bin nicht sicher, ob diese Fragen bereits bei den Veranstaltern angekommen sind...

Aber noch einmal: Im Grundsatz hast Du den Kern erfasst...
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Re: Videoaufnahmen auf Youtube ?? Rechtlicher Aspekt ??

Beitrag von tutor! »

judopa hat geschrieben:Ich weiß ja nicht was manche Leute so freiwillig über sich im Internet preisgeben.
Oder was von anderen Leuten über sie geschrieben wird! Eines der großen Persönlichkeitsrechte - neben dem Recht am eigenen Bild- ist das vom Bundesverfassungsgericht als Grundrecht eingestufte Recht auf "Informationelle Selbstbestimmung".

Dieses besagt ganz einfach ausgedrückt, dass jeder Bürger das Recht hat selbst zu bestimmen, wer welche Informationen von und über ihn zu welchem Zweck speichert, verarbeitet oder gar veröffentlicht. Für jede Art von Speicherung, Verarbeitung oder gar Veröffentlichung von Daten über eine bestimmte Person ist entweder deren Zustimmung oder eine Rechtsgrundlage erforderlich.

Manche Leute gehen aber ausgesprochen leichtfertig mit Informationen über sich selbst um - manchmal kann ich das auch nicht nachvollziehen, aber es ist Teil meiner beruflichen Arbeit, dem ein wenig entgegenzuwirken.
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Re: Videoaufnahmen auf Youtube ?? Rechtlicher Aspekt ??

Beitrag von katana »

Hallo Tutor,
wie sieht es denn dann z.B. mit solchen Sachverhalten aus,
wenn Daten, die schon veröffentlicht waren, wie z.B. Zeitungsberichte,
auch mit Foto, von Dritten wieder weiterverteilt werden.
Wenn man heutzutage seinen Namen bei Google eingibt, stößt man ja
auf ganze Seiten, die bereits veröffentlichte Daten systematisch sammeln und wieder
weiter veröffentlichen, oder verteilen.
Unter Umständen war dies ja nicht unbedingt der vorrangige Zweck ?
Gruß
KK
tutor!
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Re: Videoaufnahmen auf Youtube ?? Rechtlicher Aspekt ??

Beitrag von tutor! »

Betroffen können immer sein:
  • Urheberrechte
  • Persönlichkeitsrechte
Die Weiterverbreitung eines Zeitungsberichts ist in der Regel ein Verstoß gegen das Urheberrecht (sofern der Artikel nicht auch gegen Persönlichkeitsrechte verstößt), denn dem Urheber allein obliegt es über eine Vervielfältigung seines Werkes und/oder dessen Verbreitung zu entscheiden. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Das Setzen eines Links ist keine Weiterverbreitung.

Wenn Du ein Vervielfältigungsstück mit Zustimmung des Urhebers erworben hast (also die Zeitung oder die DVD gekauft hast und es keine unrechtmäßige Kopie ist) darfst Du sie weiterverbreiten (verleihen oder verkaufen - nicht jedoch vermieten).

Im Rahmen eines Zitats, dürfen jedoch Teile eines Werkes oder kleinere Werke in eigene Werke integriert werden. Die Grenzen zum Plagiat sind aber zu beachten! Eine Quellenangabe macht übrigens aus einem Plagiat noch kein Zitat.....

Für private Zwecke darfst Du übrigens (fast) alles kopieren - aber die Weiterverbreitung ist kein privater Zweck. Übrigens kann auch ein geschlossener Nutzerkreis "öffentlich" sein - wie z.B. eine Gruppe in StudiVZ o.ä.!

Persönlichkeitsrechte werden auch dann verletzt, wenn der Verstoß sozusagen in der zweiten oder dritten Generation der Verbreitung stattfindet - will sagen, dass eine nicht autorisierte Veröffentlichung von Daten auch dann einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht darstellt, wenn diese Daten bereits an anderer Stelle widerrechtlich veröffentlicht wurden.

Jeder, der personenbezogene Daten - Bilder, Filme etc. gehören dazu - verbreitet, ist unabhängig davon, ob diese Daten an anderer Stelle bereits veröffentlicht sind, grundsätzlich verpflichtet, die Zustimmung der Betroffenen einzuholen, sofern er sich nicht auf eine gesetzliche Ausnahme stützen kann. Dies ist deshalb erforderlich, weil die ursprüngliche Veröffentlichung bereits einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht darstellen könnte.

Genau dieses ist doch das Kernproblem: in der heutigen Zeit lassen sich Daten und Informationen so schnell und einfach vervielfältigen, so dass diese Daten in der Praxis nicht mehr zu kontrollieren sind. Der Cache von Suchmaschinen ist z.B. ein großes Problem.....

In der Praxis ist häufig ein Konflikt zwischen dem Recht auf Information und dem Recht der freien Meinungsäußerung einerseits und dem Persönlichkeitsrecht andererseits. Beides hat aber Grundrechtsrang und daher bedarf es stets einer sorgfältigen Abwägung.
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Re: Videoaufnahmen auf Youtube ?? Rechtlicher Aspekt ??

Beitrag von Kumamoto »

andere Frage, verwandtes Thema:

wie sieht es mit dem rechtlichen Aspekt aus, wenn ich mir Videos von Youtube herunterlade (z.B. die oft zitierte Kosen Judo- Reihe) um sie mir in Ruhe zu Hause anzusehen und mir Inspirationen fürs Training zu suchen?
Ich verbreite nichts, ich konsumiere bloss.
Der Müller
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Re: Videoaufnahmen auf Youtube ?? Rechtlicher Aspekt ??

Beitrag von Der Müller »

Kein Thema.
Gruß
Jochen
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Re: Videoaufnahmen auf Youtube ?? Rechtlicher Aspekt ??

Beitrag von tutor! »

Sofern diese Videos nicht für Dich offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurden bzw. offensichtlich rechtswidrig ins Internet gestellt wurden und Du keinen technisch wirksamen Kopierschutz umgangen hast, ist die Erstellung einer Kopie für private Zwecke erlaubt.

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Kopien unrechtmäßig erstellt und ins Internet gestellt wurden - aber es ist auch nicht offensichtlich, dass es so ist. Im Zweifel würde ein Gericht entscheiden. Du begehst aber keine Straftat, so dass allenfalls zivilrechtliche Ansprüche gegen Dich geltend gemacht werden könnten.
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Re: Videoaufnahmen auf Youtube ?? Rechtlicher Aspekt ??

Beitrag von bushi7 »

Bei Sportaufnahmen z.B. auf Turnieren kann man sich nicht auf seine Persönlichkeitsrechte berufen. Der Sportler wird bei einer Turnierteilnahme zu einer Person der Zeitgeschichte.
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Re: Videoaufnahmen auf Youtube ?? Rechtlicher Aspekt ??

Beitrag von derLichtschalter »

Gerade bei Kindern würde ich das entschieden anders sehen.
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Re: Videoaufnahmen auf Youtube ?? Rechtlicher Aspekt ??

Beitrag von katana »

tutor hat geschrieben:Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Kopien unrechtmäßig erstellt und ins Internet gestellt wurden - aber es ist auch nicht offensichtlich, dass es so ist. Im Zweifel würde ein Gericht entscheiden. Du begehst aber keine Straftat, so dass allenfalls zivilrechtliche Ansprüche gegen Dich geltend gemacht werden könnten.
Wäre das ein Fall für die Haftpflichtversicherung ?
KK
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Re: Videoaufnahmen auf Youtube ?? Rechtlicher Aspekt ??

Beitrag von bushi7 »

derLichtschalter hat geschrieben:Gerade bei Kindern würde ich das entschieden anders sehen.
Es handelt sich hier um grundsätzliche Rechte von natürlichen Personen, der Gesetzgeber macht hier keinen Unterschied bezüglich des Alters einer Person.
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Re: Videoaufnahmen auf Youtube ?? Rechtlicher Aspekt ??

Beitrag von tutor! »

bushi7 hat geschrieben:Es handelt sich hier um grundsätzliche Rechte von natürlichen Personen, der Gesetzgeber macht hier keinen Unterschied bezüglich des Alters einer Person.
Welche Rechte von welchen natürlichen Personen meinst Du jetzt genau?
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Re: Videoaufnahmen auf Youtube ?? Rechtlicher Aspekt ??

Beitrag von bushi7 »

Das allgemeine Personlichkeitsrecht eines Menschen (natürliche Person) und die Abwägung der Verwertbarkeit der Bilder von Personen der Zeitgeschichte. Durch die Rechtsprechung des EGMR sind die früheren Regelungen ja ausser Kraft gesetzt worden, jetzt haben wir das Problem der Einzelfallprüfung. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung tritt jedoch bei einem öffentlichen Wettkampf hinter das Interesse der Allgemeinnheit zurück. Es wäre auch bei einem Judowettkampf schwer möglich, seinen eigenen Kämpfer zu filmen und den Gegner unsichtbar zu machen.
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Re: Videoaufnahmen auf Youtube ?? Rechtlicher Aspekt ??

Beitrag von tutor! »

Du schreibst völlig richtig, dass dies eine Frage der Abwägung ist. Im Vordergrund steht allerdings das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten. In dieses Recht wird per Ausnahme eingegriffen.

Ob dieser Eingriff gerechtfertigt ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dazu ist die Frage zu beantworten, wer für welchen Zweck in diese Rechte eingreift.

Bei einer Teilnahme an einem öffentlichen Wettkampf ist das Informationsbedürfnis der Gesellschaft sicherlich hoch einzuschätzen, jedoch muss dies nicht für alle Wettkämpfe und alle Teilnehmer gleichermaßen gelten. Mit dem Informationsbedürfnis der Gesellschaft kann aber stets nur die zugelassene Presse argumentieren. Privatpersonen können dieses nicht geltend machen, um zum Beispiel einen Upload auf Youtube zu rechtfertigen.

Etwas anderes ist die Aufnahme zur Verwendung im privaten Bereich. In einem solchen Fall tritt sicherlich - ohne das jetzt nachzuprüfen - das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinter das Bedürfnis des Gegners zurück seinen Wettkampf zu filmen. Hierbei kann man aber gerade nicht von einem Bedürfnis der Allgemeinheit sprechen...

Es ist nicht ganz so einfach, wie Du denkst...
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Re: Videoaufnahmen auf Youtube ?? Rechtlicher Aspekt ??

Beitrag von derLichtschalter »

Und gerade das meine ich. Bei einer Einzelfallprüfung würde das Wohl eines Kindes höchstwahrscheinlich wesentlich höher gewichtet als das eines Erwachsenen... Gerade Kinder haben verstärkt ein Recht darauf, dass sie in ihrer Entwicklung eben nicht durch öffentlich zugängliche Videoaufnahmen (möglicherweise) beeinträchtigt werden - siehe Phänomen Cybermobbing.
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Re: Videoaufnahmen auf Youtube ?? Rechtlicher Aspekt ??

Beitrag von bushi7 »

In unserem Fall werden vom Verein Foto und Videoaufnahmen von unseren Kämpfern gemacht. Der Verein betreibt einen eigenen Video-Channel und veröffentlicht auch Fotos auf einer öffentlich zugänglichen Site bei Facebook. In erster Linie werden unsere Sportler bei ihren Ippons natürlich in das Video reingeschnitten, die Gegner sind natürlich auch mit drauf.

Wir werden zukünftig darauf hinweisen, dass bei unseren Veranstaltungen fotografiert und gefilmt wird und diese Aufnahmen dann auch für die Publikationen verwendet werden. Wer das nicht möchte, betritte die Halle halt nicht und meldet sich nicht zum Wettkampf an.

Die Abwägung kann ohnehin letztendlich nur ein Gericht vornehmen, dazu müsste zunächst einmal jemand gegen die Veröffentlichung klagen, zuvor natürlich vergeblich um die Löschung gebeten haben.

Polizeibeamte durften z.B. auch gegen ihren Willen bei S 21 fotografiert werden. Der Abriss des Bahnhofs und die daran unfreiwillige Teilnahme der Beamten hat diese ebenfalls zur Personen der Zeitgeschichte gemacht, wie eine Prüfung durch die Rechtsabteilung ergeben hat. Die Hürde liegt also nicht ganz so hoch und ein öffentlicher Wettkampf ist mit Sicherheit auch ein zeitgeschichtliches Ereignis für jeden daran teilnehmenden Verein.
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