1. Dan Alter

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SAY
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1. Dan Alter

Beitrag von SAY »

Hallo Leute,

ich habe gehört das man irgendwie den (1.)Dan bald ab 17 machen kann oder kann man das jetzt schon

Danke


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Patrick-Oliver
1. Dan Träger
1. Dan Träger
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Re: 1. Dan Alter

Beitrag von Patrick-Oliver »

Auch mit vollendetem 15. Lebensjahr kann man zur Dan-Prüfung zugelassen werden.
Details findest du in der Grundsatzordnung des Deutschen Judo Bundes e.V. auf Seite 5.
Ggf. auch mal in die Grundsatzordnung deines Landesverbandes gucken.
SAY
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Re: 1. Dan Alter

Beitrag von SAY »

Patrick-Oliver hat geschrieben:Auch mit vollendetem 15. Lebensjahr kann man zur Dan-Prüfung zugelassen werden.
Details findest du in der Grundsatzordnung des Deutschen Judo Bundes e.V. auf Seite 5.
Ggf. auch mal in die Grundsatzordnung deines Landesverbandes gucken.
Danke


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Patrick-Oliver
1. Dan Träger
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Re: 1. Dan Alter

Beitrag von Patrick-Oliver »

Oh, ich sehe grade, dass dein LV da andere Vorgaben macht!
http://bremer-judo-verband.de/wp-conten ... gsOrdg.pdf

Auszug Seite 2
Zu Dan-Prüfungen werden Judoka zugelassen, die Inhaber des 1. Kyu-Grad sind und das 18. Lebens-jahr vollendet haben.
Judoka, die mindestens 12 Punkte nach der Tabelle „Wettkampferfolge“ in der Wettkampferfolgskarte nachweisen, können bereits nach Vollendung des 16. Lebensjahres zur Dan-Prüfung zugelassen werden.
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