Judo- Kyugradübertrag ???

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JuJutsuKa

Judo- Kyugradübertrag ???

Beitrag von JuJutsuKa »

Hallo,
ich hätte mal eine Frage:
Ich besitze den 1. Dan im Ju Jutsu und trainiere seit einigen Wochen in einer neugegründeten Judo-Erwachsenengruppe mit. Nun habe ich gerüchteweise gehört, dass mir durch meine Vorkenntnisse ein Kyu-Grad im Judo verliehen werden kann. Stimmt das? Wer kann mir da weiterhelfen?
Fjala
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Re: Judo- Kyugradübertrag ???

Beitrag von Fjala »

Im DJB ist das laut Prüfungsordnung so: Kyu-Grade und den 1.Dan kannst du nur über Prüfungen erreichen. Als Erwachsener darfst du bis zum 3.Kyu alle Vierteljahre danach bis zum 1. Kyu halbjährlich eine Prüfung machen, wenn du einen gültigen Mitgliedsausweis (Judopass) besitzt. Deine Vorkenntnisse kannst du also nur selber zur Prüfungsvorbereitung nutzen, was dir sicherlich eine Hilfe ist.
Viele Grüße
Fjala
tutor!
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Re: Judo- Kyugradübertrag ???

Beitrag von tutor! »

Fjala beschreibt - korrekt - die formale Seite. Auf der anderen Seite ist es natürlich kein Problem, Dich auf eine Prüfungsliste mit drauf zu schreiben, ohne dass Du die Prüfung selbst machst. Das Ergebnis ist dann dasselbe, als hättest Du eine Art Anerkennung oder Übertragung bekommen.

Vor vielen Jahren war ich in der umgekehrten Situation und habe im Verein am Jujtusu-Training nicht nur teilgenommen, sondern auch wesentliche Teile geleitet, nämlich z.B. immer dann, wenn es um Detailfragen von Wurftechniken ging. Getragen habe ich grundsätzlich schwarz, also meine Judo-Graduierung. Der Plan (nicht meiner, sondern der der Vereins) war, dass ich schrittweise auch beim Jujutsu "befördert" werde allerdings unter Ablegung der Prüfungen.

Als der erste Termin da war, wollte der externe Prüfer meinen Judo-Pass sehen (war damals noch ein Pass für Judo und Jujutsu), den ich aber nicht dabei hatte. Also ließ er mich nicht mitmachen, weil er die Sichtmarke nicht kontrollieren konnte (im Dezember, wo ich das ganze Jahr über gekämpft hatte!). So endete also meine Jujutsu-Karriere - jedenfalls, was Graduierungen betrifft. Trainiert habe ich noch eine Weile weiter.

Also: man kann es recht entspannt und unkompliziert machen, man kann auch mit Formalismus letzten Endes einiges kaputt machen.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
Kumamoto
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Re: Judo- Kyugradübertrag ???

Beitrag von Kumamoto »

Hallo,
gab es nicht mal so eine DJB- Aktion, wonach die ersten paar Prüfungen auch im laufenden Trainingsbetrieb abgenommen werden können, ich glaube das wurde Prüfungskarten o.ä. genannt? Oder galt/ gilt das nur im Kinder- und Jugendbereich?
Das wäre ja auch eine unbürokratische Art des Gürtelerwerbs ;)
dr.jones
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Re: Judo- Kyugradübertrag ???

Beitrag von dr.jones »

Kumamoto hat geschrieben: ...wonach die ersten paar Prüfungen auch im laufenden Trainingsbetrieb abgenommen werden können, ich glaube das wurde Prüfungskarten o.ä. genannt?
Hi! Das geht wohl auch im Erwachsenenbereich (bis einschl. grün?!), ich war gestern selbst noch Uke bei einer Teilprüfung zum 6.Kyu ;)
Fjala hat geschrieben:Im DJB ist das laut Prüfungsordnung so: Kyu-Grade und den 1.Dan kannst du nur über Prüfungen erreichen.
Beim 1. Dan war mir das bewußt, aber trifft das für Kyugrade wirklich auch zu? Kenne jemanden, der den 1. Kyu für herausragende Wettkampferfolge verliehen bekommen hat (allerdings vor langer Zeit).

Grüße!
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Fritz
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Re: Judo- Kyugradübertrag ???

Beitrag von Fritz »

Der 1.Dan kann nicht verliehen werden, das ist die Aussage in der PO.
Alles andere... Sprich den Prüfungsreferenten an, ich habe hier
im Forum schon sowas wie das Wort "Anerkennungsprüfung"
gehört...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
Fjala
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Re: Judo- Kyugradübertrag ???

Beitrag von Fjala »

Aber verleihen im "Verleihungssinne" kann man Kyu-Grade heutzutage nicht mehr, auch nicht für herausragende Leistungen. Früher gab's das mal - jedenfalls in meinem Verein. In meinem jetzigen Verein werden immer Prüfungen abgenommen. Auch die, die eigentlich schon z.B. den 2.Kyu haben, aber keine Unterlagen mehr dazu, müssen sich allen Prüfungen unterziehen. Ich persönlich wäre in solchen Fällen allerdings für ein anderes Vorgehen...

Wenn ich jetzt mit Jujutsu anfangen würde und nicht wie tutor! Trainingseinheiten übernähme, dann würde ich einfach mit weiß angefangen. Ich würde gar nicht auf die Idee gekommen sein, meine Graduierung aus dem Judo mitzunehmen. :eusa_think
Viele Grüße
Fjala
Veteran des Judosports
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Re: Judo- Kyugradübertrag ???

Beitrag von Veteran des Judosports »

Fjala hat geschrieben:Aber verleihen im "Verleihungssinne" kann man Kyu-Grade heutzutage nicht mehr, auch nicht für herausragende Leistungen. Früher gab's das mal - jedenfalls in meinem Verein. In meinem jetzigen Verein werden immer Prüfungen abgenommen. Auch die, die eigentlich schon z.B. den 2.Kyu haben, aber keine Unterlagen mehr dazu, müssen sich allen Prüfungen unterziehen. Ich persönlich wäre in solchen Fällen allerdings für ein anderes Vorgehen...

Wenn ich jetzt mit Jujutsu anfangen würde und nicht wie tutor! Trainingseinheiten übernähme, dann würde ich einfach mit weiß angefangen. Ich würde gar nicht auf die Idee gekommen sein, meine Graduierung aus dem Judo mitzunehmen. :eusa_think
Das ist nicht richtig: "Verleihung von Kyu- und Dan-Graden können bis zum 5.Dan vom DJB, nach Rücksprache mit dem LV und von den Landesverbänden vorgenommen werden." steht in der DJB-Prüfungs-Grundsatzordnung. Lediglich der 1. Dan kann nur durch Prüfung erworben werden.

Zum "Ju-Jutsu-Problem" gibt es in selbiger Ordnung folgenden Ansatz: "Hat ein Judoka von verbandsfremder Seite einen Kyu-Grad erworben, so ist dessen Anerkennung durch den Landesverband möglich, wenn der Judoka zwischenzeitlich Mitglied eines dem Landesverband angeschlossenen Vereines wurde."
Das ist zwar an sich auf verbandsfremde Judovereine gemünzt. Ich kann mir aber vorstellen, dass sich ein Landesprüfungsreferent darauf einlässt, den Ju-Jutsuka eine höhere Kyu-Prüfung als weiß-gelb zu machen und bei Bestehen den entsprechenden Kyugrad "anerkennt".
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