Trainer (in eurem Verein)

Hier könnt ihr alles posten was mit Judo zu tun hat

Nick
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Beitrag von Nick »

Fritz hat geschrieben:Geh mal lieber davon aus, daß Du als Trainer genauso haftest mit Lizenz.
Mit Lizenz gibt es allerdings vermutlich keine Diskussionen hinsichtlich der Kompetenz desjenigen, der das Training gehalten hat, falls was passiert.
Fritz hat geschrieben:Allerdings werden die Sportvereine wohl entsprechend ihrer Lizenzen finanziell gefördert...
Für jede Übungsstunde, die ein Übungsleiter leistet, gibt's nen bestimmten Betrag vom Landessportverband (bis zu ner gewissen Höchststundenzahl). So ist das zumindest in Bayern, nehme aber an, dass es in den anderen Ländern auch so ist.

Aber wir geraten hier gerade ein wenig off-topic... ;)
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bushi7
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Beitrag von bushi7 »

Das ist so richtig. Es gibt dazu auch eine Broschüre über Rechts- und Haftungsfragen beim WLSB. Der Vorstand, bzw. die vom Vorstand eingesetzten Funktionäre haften dafür.

D.h. eine mit der Durchführung eines Trainings beauftragte Person muss befähigt sein, ein Training zu leiten. Der Vorstand kann muss dann haften, wenn er ungeeignete Personen ein Training leiten lässt.

Wir haben im Verein z.B. entsprechende Richtlinien erlassen, wann z.B. ein Sportassistent auch vertretungsweise ein Training allein leiten kann.

Das sind z.B.

- lizenzierter Sportassistent
- 2. Kyu
- abgeschlossener grosser EH-Lehrgang
- 16 Jahre

Eine allg. ÜL-Lizenz ist keine kein Indiz für die Eignung zum durchführen einines Trainings ausserhalb des Fachgebiets. Ich als Judotrainer käme z.B. nicht auf die Idee, eine Fachsportstunde (z.B. Trampolinspringen) durchzuführen. Das gleiche gilt auch für die Benutzung einer Kletterwand.
Sportgruss Joachim (bushi7)
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der_Uke
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Beitrag von der_Uke »

Hallo zusammen,

ich habe da ein par Aussagen gelesen, die bestimmt nicht falsch sind, aber ich will sie nochmals verdeutlichen:

- die Haftungsfrage spielt bei ÜL C/F bestimmt eine Rolle, allerdings ist auch ein Blaugurt, der noch nie ein Training selbständig geleitet hat, über den Verein abgesichert, wenn er den plötzlich ausfallenden Haupttrainer vertritt. (ich hatte vor ein paar Wochen eine Stunde Recht während unseres Fachübungsleiter-Lehrgangs. Genau solche Fragen wurden dort behandelt.) Also braucht sich wirklich niemand Sorgen machen, wenn er das Heft in die Hand nimmt, anstatt alle nach Hause zu schicken.

- desweiteren gab es bei uns Probleme, da wir vor einiger Zeit die Trainerverträge umstellen mussten. Einfach deswegen, weil der Verein so die Steuerpflicht auf jeden (nun freischaffend beschäftigten) Trainer abwälzen konnte. In der Vertrags-Vorlage vom Badischen Sportbund stand allerdings drin, dass der Trainer ein gültige Lizenz besitzen muss! Demnach hätten wir ca. 50 % unserer Trainer entlassen können... Der Vorstand hat dann diesen Passus gestrichen.

- Trainer C ist nicht die Grundlage für Übungsleiter oder umgekehrt. Jeder kann sich für eine Fachrichtung entscheiden (@bushi: und in Baden gibts auch noch beide - sie werden nur nicht immer angeboten). Wenn ich dann den Trainer C abgeschlossen habe, kann ich noch zusätzlich Stunden belegen, um den Fachübungsleiter zusätzlich zu erwerben. Genauso möglich bei ÜL und zusätzlich Trainer C. (gilt auf jeden Fall im Judoverband Baden). Dann bin ich mal auf nächstes Jahr gespannt, wenn Baden und WÜ fusionieren. Wird bestimmt ne interessante Angelegenheit.

- Zuschüsse für Übungsleiter / Trainer C gibt es (bei uns in Baden) für jeden Verein, der lizensierte Trainer hat. Bei uns existiert glaube ich aber eine Obergrenze an Trainern, d.h. ab dem 15. (Beispiel!) gibt es keine weiteren Zuschüsse mehr. Sonst könnten ja alle 200 Erwachsene in unserem Verein eine Lizenz machen und der Verein lebt von den Zuschüssen

So, das war wohl ziemlich viel Off Topic (ehrlich gesagt, weiss ich grad eh nicht, welches Thema wir in dem Thread eigentlich behandeln Macht einfach einen neuen auf, falls noch Diskussionsbedarf besteht)


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Viele Grüße
Ralf

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Sensei
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Beitrag von Sensei »

hallo bushi7,

mit einer ül-c lizenz hast du die befähigung eine unterrichtsstunde/sportstunde zu leiten, egal welche fachrichtung. natürlich könnte ich auch eine trampolin gruppe trainieren, aber wer macht das schon, wenn er davon keine ahnung hat. genauso würde eine turnerin auch kein judounterricht geben.
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bushi7
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Beitrag von bushi7 »

der_Uke hat geschrieben:Hallo zusammen,


- Trainer C ist nicht die Grundlage für Übungsleiter oder umgekehrt. Jeder kann sich für eine Fachrichtung entscheiden (@bushi: und in Baden gibts auch noch beide - sie werden nur nicht immer angeboten). Wenn ich dann den Trainer C abgeschlossen habe, kann ich noch zusätzlich Stunden belegen, um den Fachübungsleiter zusätzlich zu erwerben. Genauso möglich bei ÜL und zusätzlich Trainer C. (gilt auf jeden Fall im Judoverband Baden). Dann bin ich mal auf nächstes Jahr gespannt, wenn Baden und WÜ fusionieren. Wird bestimmt ne interessante Angelegenheit.

desweiteren gab es bei uns Probleme, da wir vor einiger Zeit die Trainerverträge umstellen mussten. Einfach deswegen, weil der Verein so die Steuerpflicht auf jeden (nun freischaffend beschäftigten) Trainer abwälzen konnte. In der Vertrags-Vorlage vom Badischen Sportbund stand allerdings drin, dass der Trainer ein gültige Lizenz besitzen muss! Demnach hätten wir ca. 50 % unserer Trainer entlassen können... Der Vorstand hat dann diesen Passus gestrichen.

Hi Ralf,

da hast Du mich vielleicht etwas falsch verstanden. Die Reihenfolge ist:

- lizenzierter Sportassistent (ehemals ÜL-Helfer)
- (Vereinstrainer; nicht mehr offiziell)

Lizenzstufe C:

- Übungsleiter C / Fachübungsleiter C /

- Trainer C

Lizenzstufe B

- Trainer B / Judolehrer
- Trainer A
- Dipl. Trainer

Die Trainerscheine bauen auf den ÜL auf, d.h. für die Trainerscheine C,B,A benötige ich erst einmal den ÜL, dabei ist egal ob es der ÜL C ist, oder der Fach ÜL C. Der Trainer C steht zuschussmässig mit dem ÜL-C auf einer Ebene, für die weiteren Qualifikationen gibt es mehr Geld vom Verband. Differenzierung: (Lizenzstufe C, Lizenzstufe B)

Deine Aussage über die Einteilung in ÜL C und Fach ÜL C ist richtig.

Der ÜL C baut auf den lizenzierten Sportassistenten auf. Der Erwerb der Sportassistentenlizenz ist nicht verpflichtend. Für die lizenzierten Sportassistenten verkürzt sich jedoch der ÜL C, d.h. die erworbene Lizenz wird angerechnet auf den Grundlehrgang.

Ab der Lizenzstufe C müsste es in allen Bundesländern gleich sein, da die Lizenzen der anderen Bundesländer sich gegenseitig anerkennen.

Den ÜL-F gibt es wohl nicht mehr.?

Der zweite Sache mit den Verträgen ist eine steuerrechtliche Seite. Einkommen aus der Tätigkeit als Leiter von Sportstunden in Vereinen sind kein Einkommen aus Arbeit bis zu einer gewissen Höhe. Dabei sind lizenzierte ÜL und Beauftragte ohne Lizenz gleichgestellt. Das sind die ehm. 3600 DM. Eurer Vorstand hat absolut logisch gehandelt.
Zuletzt geändert von bushi7 am 13.09.2004, 15:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von bushi7 »

Sensei hat geschrieben:hallo bushi7,

mit einer ül-c lizenz hast du die befähigung eine unterrichtsstunde/sportstunde zu leiten, egal welche fachrichtung. natürlich könnte ich auch eine trampolin gruppe trainieren, aber wer macht das schon, wenn er davon keine ahnung hat. genauso würde eine turnerin auch kein judounterricht geben.
Hallo Sensei,

diese Aussage kann ich so leider nicht stehen lassen. Ich kann mit jeder ÜL-Lizenz grundsätzlich eine allgemeine Sportstunde leiten. Fachsportstunden gehen leider nicht. Ich möchte den ÜL sehen, der mit seiner Gruppe an einen Kletterfelsen geht und mangels Fachkenntnisse einen abstürzen lässt.

Todesursache: Keine Alpine-Erfahrung des ÜL. Den ÜL Schein darfst Du Dir getrost rahmen lassen und die nächsten Jahre in einer Zelle anschauen.

Es gibt eine ganze Menge von Sportarten, wo einfach Fachkenntnisse absolut notwendig sind. Dazu zähle ich auch die Wassersportarten wie Segeln, Kajak usw. Das Abhalten einer Sportstunde ohne Fachkenntnisse kann eine Sportstunde ganz schnell zu einem Abenteuer werden lassen; Einsatz das Leben.

Wie schon zuvor gesagt, ein Sportleiter muss befähigt sein, einen Sportunterricht zu leiten. Dabei ist grundsätzlich richtig, das eine Fachlizenz die Eignung zu der einer Fachsportart bestätigt.

Hier besteht keine Freiwilligkeit durch Einsicht, (natürlich könnte ich, aber wer macht das schon, wenn er davon keine Ahnung hat), sondern die Befähigung ist Voraussetzung. Ist die Befähigung nicht vorhanden, besteht ein Verbot.

Die Fachlizenz deckt auch den allg. Sportbetrieb ab, da ja auch grundsätzlicher Unterricht und nicht nur fachbezogener Sportunterricht unterrichtet wird, während der Ausbildung.

Hier einige grundsätzliche rechtliche Aussagen:

Welche Qualifikation ist für den Übungsleiter notwendig?

Die, die für die Ausübung des Sportangebots nötig ist und vom Auftraggeber/Verein gefordert ist.
Lizenzen stellen eine Qualifizierung mit festgeschriebenen Standard dar, der Auskunft über bestimmte Fähigkeiten der Lizenzinhaber gibt.


Darf jemand unter 18 Jahren eine Übungsstunde leiten?

Ja, wenn die Person geeignet ist. Lizenzen, andere Qualifikationsnachweise und Entwicklungsstand/Reife sind Hinweise für die Eignung. Ausserdem muss der Vorstand die Beauftragung aussprechen. Die Erziehungsberechtigten des Jugendlichen müssen gefragt werden und die Erlaubnis schriftlich erteilen.

Die Rechtsprechung ist da also ganz eindeutig. Wenn Du mit einer FÜL C also mal eine Sportstunde in einer anderen Abteilung Deines Vereins vertreten musst, dann darfst Du gerne in einer Turngruppe mal Spiele leiten. Machen wir ja im Judo auch. Wenn in einem kleinen Verein der einzige Judotrainer mal ausfällt, dann kann auch die Übungsleiterein Turnen mal die Judogruppe leiten. Dann wird halt mal im Judogi Rad usw. geübt und danach ein Konditionscircuit durchgeführt.. Machen wir doch auch alles Judo. Wenn Du dann aber an Geräteturnen herangehst, Trampolinspringen durchführst, Hochreck oder was auch immer, dann bist Du lizenzmässig ein absoluter Laie. Hast Du selber keine Erfahrung durch eine aktive Zeit als Geräteturner, dann auch praktisch. Dann fehlt es also an der erforderlichen Eignung. So einfach ist das.

Im übrigen prüft die Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren bei schweren Unfällen oder Todesfällen immer diese Eignung. Liegt diese Eignung nicht vor, dann kommt ausser dem Strafverfahren aucn noch die Schadenersatzforderungen im Zivilprozess usw....

Es gibt vom LSB Nordrhein-Westfalen eine Broschüre zu Rechtsfragen, herausgekommen im August 2000.
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Pokonder
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Re: Trainer (in eurem Verein)

Beitrag von Pokonder »

Hallo,
ich glaub, darin liegt auch der Unterschied zum allgemeinen Übungsleiterschein. Beim sogenannten ÜL-Allgemein (den hab zumindest ich) ist man berechtigt, jede Sportart zu trainieren, allerdings auch verpflichtet, sich vorher mit dieser Sportart auseinanderzusetzen. Ist ja auch logisch, wenn ich keine Ahnung hab, kann ich auch kein Training halten. Da man in der Ausbildung alle bekanntesten Sportarten (bei mir hat da neben Turnen, Fußball, Basketball, Leichtathletik ... auch den Kampfsport allgemein dazugezählt, da die Hälfte kampfsportler waren) erlernt und unterrichten lernt, ist das schon manchmal ganz praktisch. So kann ich im Judotraining ohne weiteres Großgeräte (Trambolin, Sprossenwand uvm.) für die Vertiefung/Verfeinerung von Judotechniken einbauen und das Training noch interessanter gestalten.
Bei uns im Verein (Abteilung gibts erst seit etwa 4 Jahren) unterrichten momentan zwei Trainer (beide ÜL-Allgemein, 1. Kyu; 5. Kyu) 6 Judogruppen (Tendenz steigend). Der dritte Trainer (ÜL-Allgemein, 1. Kyu) studiert und ist daher nur in den Semesterferien da, aber da unterstützt er die beiden anderen Trainer.

Gruß
Pokonder
sedge
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Re: Trainer (in eurem Verein)

Beitrag von sedge »

Wir sind 3 Trainer (3./2./1. Dan) jeweils 2 mit Übungsleiterkurs (niedrigste Trainerstufe in Österreich) und einen Lehrwart (= gleichzeitig unser "sportlicher Leiter")

1 Trainer macht die Anfänger (= meine Wenigkeit)
2 Trainer machen die Fortgeschrittenen

und dann noch 1 Trainer für die Jugendlichen/Erwachsenen wobei die Trainer selbst soweit es geht mittrainieren ...

Funktioniert ganz gut bei uns ...
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2. Dan Judo, Österreich, Tirol, Kirchberg
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