Ohnmacht durch Würgegriffe

Hier geht es um Techniken, deren Ausführung und Beschreibung
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BadenIkkyu

ich wurde zwar nicht , aber hab mal

Beitrag von BadenIkkyu »

als "kleiner" *G* Orangegurt meinen damaligen Lieblingspartner und FREUND beim Üben von Hadaka-jime fast erwürgt. Ich hab nix gesehen (logo, war ja hinter ihm) und auch kein Abschlagen mitbekommen. Ich habe da auch noch nen Krampf gehabt :oops: :shock: Gott Sei Dank hat mein Trainer was gemerkt. Einmal war ich auch weg, aber das war schlagartig. Danach (als ich wieder "da" war) habe ich mich gwundert, was los ist, weil "alle " um mich rumstanden. Ich hab nix mehr gewußt.

Und "Speedy" muß ich zustimmen @Sanis:
Da ich selber einer bin (San-H) hier mal die "Hierarchie:"
Absolvent eines Lehrganges "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" am Unfallort
Ersthelfer -> Erste Hilfe Lehrgang
Sanitätshelfer - geteilt in San-A und San B beim dRK ->Sanitätshilfelehrgang
Rettungshelfer - 3.Mann
Rettunssanitäter -> 80 Stunden Theorie 80 Stunden auf dem Rettungswagen
Rettungsassistent <der erste in der Kette mit beruflicher! Ausbildung -> 3Jahre
Notarzt -> Zusatz zum Studium der Medizin
Soweit ich weiß sind auf gewissen Wettkämpfen mindestens RS <vorgeschrieben>.
@Aufgabe:ICH habe gelent und >gebe es auch so weiter<:
Beim geringsten Anzeichen (das es würgt oder hebelt) SOFORT!
abschlagen (oder STOP rufen). Weil beim "Durchhalten" Zellen für immer vernichtet werden.

@Fritzens Sotomakikomi: aber doch nur wenn er "falsch" gemacht wird?
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Speedy
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Beitrag von Speedy »

@BadenIkkyu:
Mit dem Thema Sani sind wir zwar weg vom Thema, aber es passt nun mal grad in das Gespräch. Bei dir ist ein Fehler in den Ausbildungsstunden.

Der Rettungshelfer hat 160 Stunden Theorieausbildung, 80 Stunden Klinikpraktikum und 80 Stunden Lehrrettungswache als 3. Mann auf einem Rettungswagen. Danach darf er schon als 2. Mann (Fahrer) auf einem Rettungswagen eingesetzt werden.
Der Rettungssanitäter ist die Aufbaustufe. Es kommen noch einmal 80 Stunden Klinikpraktikum und 80 Stunden Lehrrettungswache hinzu und danach ein 40 stündiger Abschlusslehrgang mit staatlicher Prüfung mit Klausur, mündlicher und praktischer Prüfung.

Der Rest stimmt soweit. Der Rettungsassisstent ist noch nicht bundesweit ein 3 jähriger Ausbildungsstandart, dass soll aber langfristig so werden. Zur Zeit kann man ihn noch innerhalb eines Jahres machen, wenn man vorher schon Rett.-San. war.

So, aber jetzt zurück zum Judo. :)
Grüßle
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Fritz
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Beitrag von Fritz »

coolbost hat geschrieben:wenn das ein kid liest dann meint er das er den würger auf den kehlkopf ansetzen kann
Kinder dürfen nach den aktuellen Wettkampfregeln überhaupt nicht
würgen...
Auf der einen Seite ist das auch sicherlich richtig, aus Sicherheits- u.
Gesundheitsgründen, auf der anderen Seite führt das leider aber
auch oft dazu, daß Würgetechniken erst sehr spät im Training behandelt
werden (wer übt schon Zeug, was eh noch nicht gebraucht wird ;-) ?)
und es dann ein 'böses Aufwachen' etwas später gibt...

An dieser Stelle hat mir unser altes DDR-Prüfungssystem sehr
gut gefallen, zwar wurden relativ wenig Bodensachen (im Vergleich
zu jetzt) abgefragt, aber für Gelb waren halt auch schon zwei
Würger dabei, sozusagen gleichberechtigt zu Festhalten und Hebeln...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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sabi
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Beitrag von sabi »

Naja bei uns werden die Sachen schon eher trainiert. Aber nur abundzu. Einmal haben wir auch von unserem einen Trainer Sachen gezeigt bekommen, die eigentlich verboten sind. Die hab ich aber net so mitbekommen, weil ich schon mal die Kata für den Grüngurt geübt hab.



gruß sabrina
In der Ruhe liegt die Kraft

Besucht doch mal http://www.judo-sport.ch.vu

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Der Müller
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Beitrag von Der Müller »

@ Speedy

Danke
Gruß
Jochen
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Beitrag von coolbost »

fritz bei uns durfte bei der u 15 gewürgt werden und ein 12 jähriger ist für mich noch ein kind. dann habe ich noch bei einen bundeskampfrichter
würgen auf den kehlkopf ist nicht direkt verboten aber wird abgebrochen wegen der hohen verletzungsgefahr
!!!irgendeine Handlung zu begehen, die den Gegner verletzen oder gefährden könnte oder die gegen den Geist des Judo ist. !!!


ARTIKEL 27: VERBOTENE HANDLUNGEN
Die Einteilung der Vergehen in vier Gruppen ist als Richtlinie gedacht, um allen ein klareres Verständnis zu geben für die normalerweise für eine verbotene Handlung zu erteilende Strafe.
Strafen sind nicht addierbar. Jede Strafe muß nach ihrem eigenen Wert erteilt werden. Bei Erteilung einer zweiten oder folgenden Strafe wird automatisch eine frühere Strafe gelöscht. Wenn ein Kämpfer bereits bestraft worden ist, muß bei jeder folgenden Strafe für diesen Kämpfer die nächst höhere Stufe der Bestrafung als die existierende erteilt werden.
Jedesmal, wenn der Kampfrichter eine Strafe erteilt, soll er mit einer einfachen Aktion den Grund der Bestrafung andeuten.
Auch nach der Ansage von "Sore-made" kann eine Strafe erteilt werden für jede verbotene Handlung, die während der Kampfzeit begangen wurde, oder in außergewöhnlichen Situationen für eine schwerwiegende Handlung, die nach dem Zeitzeichen begangen worden ist, solange die Entscheidung noch nicht angezeigt worden ist.

SHIDO wird jedem Kämpfer erteilt, der einen leichten Verstoß begangen hat:
absichtlich den Griff vermeiden, um Kampfaktionen zu verhindern.
in der Standposition eine übermäßig defensive Haltung einzunehmen (im allgemeinen mehr als 5 Sekunden).
in der Standposition, nachdem Kumi-kata (Greifen) erfolgt ist, keine Angriffsaktionen zu machen (siehe Anhang: Inaktivität).
eine Aktion auszuführen, die dazu gedacht ist, den Eindruck eines Angriffs zu geben, die aber klar zeigt, daß keine Absicht vorhanden war, den Gegner zu werfen (Scheinangriff).
sich ganz innerhalb der Warnfläche mit beiden Füßen zu befinden, außer zum Beginn eines Angriffs, zur Ausführung eines Angriffs, zum Kontern eines Angriffs des Gegners oder zur Verteidigung gegen einen Angriff des Gegners (siehe Anhang: Warnfläche).
in der Standposition fortwährend ohne anzugreifen folgendermaßen zu halten (im allgemeinen mehr als 5 Sekunden):
mit einer oder beiden Händen den Gürtel oder das Jackenende des Gegners.
die Jacke oder das Revers des Gegners mit beiden Händen auf derselben Seite.
einen Jackenärmel des Gegners mit beiden Händen.
in der Standposition fortwährend das/die Ärmelende(n) des Gegners zum defensiven Zweck zu halten (im allgemeinen mehr als 5 Sekunden).
mit einem oder mehreren Fingern in das Ärmelende oder das Ende der Hosenbeine des Gegners zu fassen oder beim Greifen des Ärmels zu knebeln.
in der Standposition fortwährend die Finger des Gegners mit einer oder bald Händen verhakend zu fassen, um Kampfaktionen zu verhindern (im allgemein mehr als 5 Sekunden).
absichtlich den eigenen Judogi in Unordnung zu bringen oder den Gürtel oder die Hose ohne die Erlaubnis des Kampfrichters auf- oder zuzubinden.
das Ende des Gürtels oder der Jacke um einen Körperteil des Gegners schlingen.
den Judogi in den Mund zu nehmen.
eine Hand, einen Arm, einen Fuß oder ein Bein direkt auf das Gesicht des Gegners zu legen.
von der Standposition aus des Gegners Fuß/Füße, Bein(e) oder Hosenbein(e) mit einer Hand oder beiden Händen zu ergreifen, wenn nicht gleichzeitig eine Wurftechnik versucht wird .
einen Fuß oder ein Bein in den Gürtel, den Kragen oder das Revers des Gegners zu setzen.
CHUI wird jedem Kämpfer erteilt, der einen ernstlichen Verstoß begangen hat (oder der bereits mit "Shido" bestraft worden ist und einen zweiten leichten Verstoß begangen hat):
Shime-waza anzuwenden, indem man das Jackenende oder den Gürtel benutzt.
Anwendung der Beinschere (Dojime) am Rumpf, Hals oder Kopf des Gegners (Schere mit gekreuzten Füßen und ausgestreckten Beinen).
mit dem Knie oder Fuß gegen die Hand oder den Arm des Gegners zu stoßen, damit er seinen Griff freigibt.
die Finger des Gegners zurückzubiegen, um seinen Griff zu lösen.
den Gegner herunterzuziehen, um mit Ne-waza zu beginnen, ausgenommen in Übereinstimmung mit Artikel 16.
von Tachi-waza oder Ne-waza aus die Kampffläche zu verlassen oder den Gegner zu zwingen, die Kampffläche zu verlassen (siehe Artikel 9, Ausnahmen).
KEIKOKU wird jedem Kämpfer erteilt, der einen schweren Verstoß begangen hat (oder der bereits mit "Chui" bestraft worden ist und einen weiteren leichten oder ernstlichen Verstoß begeht):
zu versuchen, den Gegner dadurch zu werfen, daß ein Bein um das Bein des Gegners geschlungen wird, während man mehr oder weniger in dieselbe Richtung wie der Gegner blickt und sich rückwärts auf ihn fallen läßt (Kawazu-gake).
Kansetsu-waza (Hebeltechnik) anderswo als am Ellenbogengelenk anzusetzen.
irgendeine Handlung zu begehen, die den Nacken oder die Wirbelsäule des Gegners verletzen könnte.
Einen Gegner, der auf dem Rücken liegt, von der Matte hochzuheben, um ihn dann wieder auf die Matte hinunterzustoßen.
Das Standbein des Gegners von innen wegzufegen, wenn dieser eine Technik wie z. B. Harai-goshi etc. ausführt.
die Anweisungen des Kampfrichters nicht zu beachten.
Während des Wettkampfes unnötige Ausrufe, Bemerkungen oder Gesten zu machen, die den Gegner herabwürdigen.
irgendeine Handlung zu begehen, die den Gegner verletzen oder gefährden könnte oder die gegen den Geist des Judo ist.
sich bei der Ausführung oder bei dem Versuch der Ausführung von solchen Techniken wie Waki-gatame direkt auf die Matte fallen zu lassen.
HANSOKU-MAKE wird jedem Kämpfer erteilt, der einen sehr schweren Verstoß begangen hat (oder der bereits mit "Keikoku" bestraft worden ist und ein weiteres Vergehen in irgendeiner Höhe begeht):
bei der Ausführung oder bei dem Versuch der Ausführung solcher Techniken wie Uchi-mata, Harai-goshi etc. durch das Beugen nach vorn und unten den Kopf zuerst in die Matte zu "tauchen".
sich absichtlich nach hinten fallen zu lassen, wenn sich der andere Kämpfer von hinten am Rücken festklammert und wenn einer der Kämpfer die Bewegungen des anderen unter Kontrolle hat.
harte oder metallene Gegenstände zu tragen (bedeckt oder nicht bedeckt).
Anhang zu Artikel 27 - Verbotene Handlungen
Kampf- und Außenrichter sind berechtigt, Strafen entsprechend der "Absicht" oder aus der Situation heraus und im besten Interesse des Sportes zu erteilen.
'Wenn der Kampfrichter den oder die Kämpfer bestrafen möchte (ausgenommen im Fall von "Sono-mama" in Ne-waza), dann unterbricht er zeitweise den Kampf, läßt die Kämpfer zur Ausgangsposition zurückkehren und erteilt die Strafe, während er auf den Kämpfer zeigt, der die verbotene Handlung begangen hat.
Vor der Vergabe von "Hansoku-make" muß der Kampfrichter die Außenrichter befragen und seine Entscheidung in Übereinstimmung mit der "Dreiermehrheitsregel" treffen. Wenn beide Kämpfer gleichzeitig einen Regelverstoß begehen, dann soll jeder, entsprechend der Schwere des begangenen Verstoßes, bestraft werden.
Wenn beide Kämpfer bereits mit "Keikoku" bestraft worden sind und danach beide eine weitere Strafe erhalten sollen, dann werden beide disqualifiziert. Trotzdem können die Offiziellen ihre endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit in Übereinstimmung mit Art. 30 (Situationen, die nicht in diesen Regeln enthalten sind) treffen.
"Keikoku" oder "Hansoku-make" in Ne-waza soll in derselben Weise angewandt werden wie "Osae-Komi" (siehe Artikel 26, Anhang Absatz 2 und 3).
Wenn ein Kämpfer seinen Gegner nicht in Übereinstimmung mit Artikel 16 in die Bodenlage bringt und sein Gegner keinen Vorteil daraus zieht, indem er den Bodenkampf nicht aufnimmt, dann soll der Kampfrichter "Matte" ansagen, den Kampf zeitweise unterbrechen und dem Kämpfer "Chui" erteilen, der gegen den Artikel 16 verstoßen hat.

Inaktivität wird als gegeben betrachtet, wenn im allgemeinen 25 Sekunden keine Angriffshandlungen von einem oder beiden Kämpfern erfolgt sind. Als Inaktivität wird nicht betrachtet, wenn keine Angriffshandlungen erfolgen, der Kampfrichter jedoch der Ansicht ist, daß der Kämpfer tatsächlich eine Gelegenheit zum Angriff sucht.
Warnfläche: Der Kampfrichter soll dem/den Kämpfer(n) eine kurze Zeitspanne (ungefähr 5 Sekunden) auf der Warnfläche zugestehen.
Ein Kämpfer soll nicht bestraft werden, weil er mit beiden Händen auf derselben Seite die Jacke hält, wenn die Situation dadurch entstanden ist, daß der Gegner seinen Kopf unter dem Arm des Haltenden durchgetaucht hat. Sollte jedoch ein Kämpfer wiederholt seinen Kopf so wegdrehen, dann hat der Kampfrichter darauf zu achten, ob der Kämpfer nicht eine übermäßig defensive Haltung einnimmt (Artikel 27 (2)).
Umschlingen bedeutet, daß der Gürtel oder die Jacke vollständig einen Kreis bilden muß. Der Gebrauch des Gürtels oder der Jacke als Haltepunkt für einen Griff ohne vollständiges Umschlingen, also z.B. um den Arm des Gegners festzulegen, wird nicht bestraft.
Gesicht bedeutet die Fläche innerhalb der Linie, die durch Stirn, Bereich vor den Ohren und Kinnlinie begrenzt wird.
Beispiel: Kani-basami / Kombination von Hebel- und Wurftechnik
Beim Versuch, Würfe wie Harai-goshi, Uchi-mata etc. auszuführen: Wenn dabei nur mit einer Hand das Revers des Gegners gegriffen wird - von einer Position, die Wakigatame ähnelt (wobei das Handgelenk unter der Achselhöhle des Werfenden festgeklemmt wird) - um sich absichtlich mit dem Gesicht nach unten auf die Matte fallen zu lassen, wird dies als verletzungsgefährlich angesehen und soll bestraft werden. Solche Aktionen, bei denen es nicht beabsichtigt ist, seinen Gegner klar auf den Rücken zu werfen, sind gefährlich und werden in derselben Weise behandelt wie Waki-gatame.
DJB-Kommentar
zu 8.
Das Drehen des Revers oder des Ärmels ist nur zum Zwecke der Ausführung einer Technik gestattet.
zu 13.
Wenn bei dem Versuch zu würgen über das Gesicht gezogen wird, erfolgt Matte; eine Bestrafung erfolgt nur dann, wenn eine erkennbare Absicht vorliegt.
zu 17.
Verboten ist nur ein ruckartiges Lösen (Treten, Stoßen).
zu 24.
Im Stand nur den Nacken des Gegners zu greifen, um ihn schleudernd zu Boden zu werfen, ist verboten. Der Doppelnelson ist verboten. Ein direkter Angriff auf den Nacken wird mit sofortigem "Keikoku" bestraft. Das alleinige Halten des Kopfes zählt nicht als Haltegriff.
Kommt aus einem Haltegriff ein Halten nur des Kopfes zustande, muß der Haltende seine Technik sofort ändern, sonst sagt der Kampfrichter Matte an, und erteilt "Keikoku".
zu 26.
Das bloße Sperren des gegnerischen Standbeines ist nur zur Verteidigung erlaubt.
zu 30.
Der Waki-gatame vom Stand zum Boden ist ohne Berücksichtigung der Ausführungsgeschwindigkeit verboten.
zu 31.
Das Abstützen (Eintauchen) von Tori mit dem Kopf ist verboten, gleichgültig, ob die Stirn, der Ober- oder der Hinterkopf aufgesetzt wird und ungeachtet dessen, ob Uke mitfällt oder stehenbleibt.

Bei der Registrierung der Strafen muß bei Vergabe einer höherwertigen Strafe die zuvor gegebene zurückgenommen werden.
Entsprechend wird die bereits umgerechnete Wertung (siehe Art. 2b) ebenfalls zurückgenommen
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Lippe
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Beitrag von Lippe »

Abgesehen davon ist die Unterteilung in Shido, Chui, Keikoku und Hansoku-Make nicht mehr aktuell. Handlungen, die früher Chui zugerechnet wurden sind inzwischen mit Shido zu ahnden, für alle Vergehen, die Keikoku zugeordnet wurden wird nun direkt Hansoku-make ausgesprochen.
(siehe Wettkampfregeln auf der Seite des DJB)
Gast

Kehlkopf

Beitrag von Gast »

Ich finde das richtig heftig, wenn einer bei nem Würgegriff auf den Kehlkopf drückt... bei mir hat sich das neulich so angfühlt, als sei der etwas reingedrückt worden.... oder daß der Würger noch halbwegs angenehm war und dann wenn der andere loslässt, merkt man dass man doch recht wenig Luft hatte.....
Brownie
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Beitrag von Brownie »

Wir haben in unserem Verein mal ne Untersuchung zum Würgen mit nem Sportarzt gemacht.

Lungenfunktionstests, Konzentrationstests, Sehtests und Hörtests.

Getestet ist einmal vor dem Würgen. Dann wurde bis zum Abklatzschen gewürgt und dann. Wieder Getestet.


Fazit: Sehr-, Hör-, Lungenfunktionstests blieben fast identisch.

Konzentration hat sich bei allen Teilnehmern erhöht.

ALSO: JUDO MACHT INTELLIGENT!! ;-))

Brownie
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Beitrag von Der Müller »

Fazit: gewürgt werden macht intelligent ;)

Frage dabei ist nur, ob das auch der Fall ist wenn eine Ohnmacht eintritt. Ich denke da eher an partiellen Gedächnisverlust, Sauerstoffzufuhr zum Gehirn unterbrochen, abgestorbene Hirnzellen, ...
also müsste Saufen ja auch intelligent machen ;)
Gruß
Jochen
BadenIkkyu

Re:Judo macht intelligent

Beitrag von BadenIkkyu »

Oder genauer gesagt: regel(ge-)rechtes Würgen macht intelligent
Aber Judo an sich auch, stimmt schon
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Speedy
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Beitrag von Speedy »

Gehirnzellen sind zwar sehr empfindlich, aber so empfindlich auch wieder nicht. Ein paar Sekunden halten die auch mal ohne O2 aus.

Ansonsten wäre auch jede Reanimation gleich sinnlos....
Grüßle
Speedy :dancing
Der Müller
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Beitrag von Der Müller »

Schwester, Defi und 120mg reines Adrenalin I-N-T-R-A-V-E-N-Ö-S ;)
Gruß
Jochen
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Fritz
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Beitrag von Fritz »

Überhaupt sind soviel mir bekannt ist,
ernste Verletzungen durch Würger nicht allzu häufig...
im Vergleich z.B. zu gebrochenen Knochen;-)

Vielleicht kennt ja jemand ein Statistik oder wissenschaftliche
Untersuchung, wie die Verletzungshäufigkeit aussieht...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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judoiceman
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Beitrag von judoiceman »

http://www.loegd.nrw.de/1pdf_dokumente/ ... faelle.pdf
unter dem Link kann man viele Statistiken finden ziemlich umfangreich
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The_Rod
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Beitrag von The_Rod »

Der Müller hat geschrieben:Fazit: gewürgt werden macht intelligent ;)
lol, das is geil!
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______________________
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coolbost
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Beitrag von coolbost »

Es ist allgemein bekannt, dass leichter Sauerstoffmangel oder wiederholte Sauerstoffmangelzustände (wie sie zum Beispiel in großen Höhen oder bei bestimmten medizinischen Syndromen auftreten, bei denen die Atmung der Betroffenen im Schlaf wiederholt aussetzt) Gehirnschädigungen verursachen können. Hypoxie zerstört Neuronen (Gehirnzellen), die einzigen Zellen im Körper von Erwachsenen, die nicht ersetzt werden können. """Wiseman zitiert den Fall eines Judolehrers, dessen Gehirnschädigung darauf zurückgeführt werden könnte, dass er häufig als Demonstrationsobjekt für die in diesem Sport gebräuchliche Techniken, die Karotis abzudrücken, eingesetzt wurde""". [siehe Wise, K.P.] Checkmates medizinischer Berater Tattoodoc weist darauf hin, dass die Großhirnrinde das sauerstoffhungrigste Organ ist, so dass Hypoxie die höchsten Gehirnzentren als erstes beeinträchtigt.

:D :D :D na dann sehen wir uns irgend wann bei doktor heines :) :) :)
Der Müller
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Beitrag von Der Müller »

Ich gehe dann lieber zum Tattoodoc ;)
Gruß
Jochen
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coolbost
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Beitrag von coolbost »

ich glaub ich mach dann lieber erst noch""KNEIP""kur dann stirbt noch der letzte rest ab und dann gehst ab die post :) :) :)
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Ippon
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Beitrag von Ippon »

In der Jugend ist Würgen bei Turnieren ja jetzt erst ab der U17 erlaubt. Ich denke ein guter Weg, wodurch Gefahren hier minimiert worden sind.

Auf EJU-Ebene gibt es in der U17 die Regelung, dass Kämpfer, die durch Würgen bewustlos werden, an diesem Tag für den Wettkampf gesperrt sind. Ich denke, so falsch ist die Regelung nicht.
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